Autor Thema: Flankenschutz bei Weichen  (Gelesen 29492 mal)

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hema

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Re: Flankenschutz bei Weichen
« Antwort #60 am: 04. September 2014, 14:22:27 »
Als rechtsverbindliche Vorschrift gibt es die DV-Strab und da gilt, kurz zusammengefasst, punkto Vorrang beim Befahren von Gleiskreuzungen:
  • Fahrender vor stehendem Zug,
  • rechts vor links
  • und bei einander gefährdenden Fahrten (Überschneidung der Fahrwege) besteht Begegnungsverbot, der Zug vor der Linksweiche* hat Nachrang.



Zusätzlich gibt es als betriebliche Regelung die "berühmten" aus den bis 1978 gültigen Vorschriften übernommenen Regeln:
  • Grundregel
  • Rechtsregel
  • Vorrangstraßenregel
  • Stadtregel
  • Linksweichenregel



*) Würde das (in einer besonderen Konstellation) für beide Züge gelten und wären beide in Fahrt, hätte der stadtnähere Zug Vorrang.
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luki32

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Re: Flankenschutz bei Weichen
« Antwort #61 am: 06. September 2014, 00:34:16 »
Zitat
Der 6er Richtung Burggasse hat auch weiterhin Vorrang, laut Stadtrege

Die kann man aber in diesem Fall nicht anwenden! .......beide haben rechts von sich keinen Zug.
eventuell geht sich die Grundregel aus....... "der Berührungsstelle nähere"!

Na welche Regel gilt Deiner Meinung nach, wenn beide Züge vor einer Berührungsstelle stehen?
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Hubi

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Re: Flankenschutz bei Weichen
« Antwort #62 am: 06. September 2014, 07:43:02 »
Natürlich die Stadtregel!
Hab mich da in die Rechtsregel verrannt!
Mein Fehler!*schäm*

hema

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Re: Flankenschutz bei Weichen
« Antwort #63 am: 06. September 2014, 16:36:36 »
Wenn beide stehen, gilt gar keine Vorrang"regel". Einer fährt früher an, der andere muss dann warten, im Zweifelsfall müssen sie sich das ausmachen.


Wenn wirklich beide fahren müssen sie sich das halt dann mit dem Richter ausmachen!  ;)
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luki32

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Re: Flankenschutz bei Weichen
« Antwort #64 am: 06. September 2014, 21:20:40 »
Wenn beide stehen, gilt gar keine Vorrang"regel". Einer fährt früher an, der andere muss dann warten, im Zweifelsfall müssen sie sich das ausmachen.


Wenn wirklich beide fahren müssen sie sich das halt dann mit dem Richter ausmachen!  ;)

Das ist Deine Meinung, aber nicht die anderer...

mfG
Luki
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hema

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Re: Flankenschutz bei Weichen
« Antwort #65 am: 06. September 2014, 21:42:21 »
Dann sei froh, dass du es besser weißt!  ::)
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luki32

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Re: Flankenschutz bei Weichen
« Antwort #66 am: 06. September 2014, 21:49:24 »
Dann sei froh, dass du es besser weißt!  ::)

Es geht nicht um mich, fällt Dir nicht auf, daß Du mit Deiner Meinung alleine da stehst?

mfG
Luki
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hema

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Re: Flankenschutz bei Weichen
« Antwort #67 am: 06. September 2014, 22:09:44 »
Dann bringe bitte eine rechtsverbindliche Grundlage, wo du das ableitest!
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HLS

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Re: Flankenschutz bei Weichen
« Antwort #68 am: 06. September 2014, 22:16:03 »
Zitat
5.LINKSWEICHENREGEL (Konfliktweichenregel
Diese gilt, wenn die „Grundregel", die „Vorrangstraßenregel", die „Rechtsregel" oder die „Stadtregel" nicht anwendbar sind.
a) Ist von zwei Zügen vor einer Kreuzung ein Zug vor
einer Linksweiche, so hat der andere Zug den
Vorrang.
b) Sind beide Züge vor Linksweichen, so hat der stadtnähere Zug
den Vorrang.
Dies gilt auch bei geregelten Kreuzungen.

In dem Falle wird man nur mit der "Linksweichenregel etwas anfangen können, da die Stadtregel nicht greifen kann, da beide Züge keinen Zug von rechts haben.
"Grüß Gott"

Ich fühle mich nicht zu dem Glauben verpflichtet, dass derselbe Gott, der uns mit Sinnen, Vernunft und Verstand ausgestattet hat, von uns verlangt, dieselben nicht zu benutzen. Dieter Nuhr

hema

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Re: Flankenschutz bei Weichen
« Antwort #69 am: 06. September 2014, 22:39:52 »
Da steht aber nicht, dass irgendeiner von zwei stehenden Zügen Vorrang hätte und um das geht es ja.  ;)


Außerdem war ja die Frage in welcher Rechtsgrundlage zu finden wäre, welches von zwei vor einem Schnittpunkt stehenden Fahrzeugen an einer nicht durch Signale geregelten Stelle als erstes wegfahren dürfe!
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Ferry

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Re: Flankenschutz bei Weichen
« Antwort #70 am: 08. September 2014, 10:50:23 »
Da steht aber nicht, dass irgendeiner von zwei stehenden Zügen Vorrang hätte und um das geht es ja.  ;)

Es steht aber auch nicht dabei, dass die Regel nur auf fahrende Züge anzuwenden ist, und daher würde ich sie so interpretieren, dass sie immer gilt. Das ist nämlich bei Bestimmungen allgemein der Fall, wenn nicht irgendwelche Umstände angeführt sind, unter denen sie nicht gelten.  :lamp:
Weißt du, wie man ein A....loch neugierig macht? Nein? - Na gut, ich sag's dir morgen. (aus "Kottan ermittelt - rien ne va plus")

hema

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Re: Flankenschutz bei Weichen
« Antwort #71 am: 08. September 2014, 10:56:12 »
Und wenn von der "Bevorrangte" aus irgend einem Grund nicht (gleich) wegfährt, muss der andere stehen und warten bis er dran ist?
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Hauptbahnhof

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Re: Flankenschutz bei Weichen
« Antwort #72 am: 01. Januar 2015, 15:46:18 »
Frage zum Quellenplatz, letztens erlebt:
Es stehen je ein 6er -> Burggasse und ein 67er -> PAH-Siedlung in der entsprechenden Haltestelle und bekommen gleichzeitig die Freiphase. Sie sind dann auch gleichzeitig weggefahren und haben sich direkt auf der Kreuzung begegnet. Jetzt meine Frage: Hätte da nicht einer der beiden Züge warten müssen, damit sie sich nicht auf den Weichen begegnen?

martin8721

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Re: Flankenschutz bei Weichen
« Antwort #73 am: 01. Januar 2015, 15:50:06 »
Frage zum Quellenplatz
6er -> Burggasse und ein 67er -> PAH-Siedlung in der entsprechenden Haltestelle und bekommen gleichzeitig die Freiphase. [...] Hätte da nicht einer der beiden Züge warten müssen, damit sie sich nicht auf den Weichen begegnen?

Nein. Zwischen diesen beiden besteht ja keine unmittelbare Berührungsgefahr.  ;)
Da müssten der 6er bzw. der 67er schon ziemlich weit über die falsch gestellte Weiche gefahren sein, bis die beiden sich berühren würden.

Klingelfee

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Re: Flankenschutz bei Weichen
« Antwort #74 am: 01. Januar 2015, 15:51:22 »
Frage zum Quellenplatz, letztens erlebt:
Es stehen je ein 6er -> Burggasse und ein 67er -> PAH-Siedlung in der entsprechenden Haltestelle und bekommen gleichzeitig die Freiphase. Sie sind dann auch gleichzeitig weggefahren und haben sich direkt auf der Kreuzung begegnet. Jetzt meine Frage: Hätte da nicht einer der beiden Züge warten müssen, damit sie sich nicht auf den Weichen begegnen?

Wieso hätte da einer der beiden Züge warten müssen?

Konfliktweichen gelten nur im parallelen Gleis, nicht jedoch im rechtwinkeligen Gleis
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