Tramwayforum
Öffentlicher Verkehr national und international => Verkehrspolitik => Thema gestartet von: Laiseka am 31. Dezember 2014, 15:41:33
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Hallo,
ich habe eine Frage zur StVO:
ein Fahrzeug des öffentlichen Verkehrs hält planmäßig an einer Station. Es gibt keine Sperrlinie sondern nur eine unterbrochene weiße Linie zwischen den 2 Fahrstreifen. Die Straße hat 2 Richtungen (es ist also mit Gegenverkehr zu rechnen).
Als Konsequenz fahren hinter dem ÖV-Fahrzeug befindliche Kfz an dem ÖV-Fahrzeug links vorbei.
Ist es legal, dass die Kfz an dem ÖV-Fahrzeug vorbeifahren? Gibt es hier unterschiedliche Bestimmungen für Straßenbahn und Bus?
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Ja, es ist erlaubt links vorbeizufahren, wenn es die Sichtverhältnisse und der Verkehr erlauben. Es gibt aber Ausnahmen (Schutzwege, gekennzeichnete Schulbusse etc.). §§ 17 und 18 StVO. Detto ähnliche Regelungen beim Überholen von Schienenfahrzeugen §5 StVO.
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Ja, es ist erlaubt links vorbeizufahren, wenn es die Sichtverhältnisse und der Verkehr erlauben. Es gibt aber Ausnahmen (Schutzwege, gekennzeichnete Schulbusse etc.). §§ 17 und 18 StVO. Detto ähnliche Regelungen beim Überholen von Schienenfahrzeugen §5 StVO.
Aber nur, wenn rechts nicht genügend Platz ist.
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Ich glaub in der StVO steht wenn rechts baulich kein Platz vorhanden ist dann darf links vorbei gefahren werden. Wenn rechts Parkplätze wären dann wäre es nicht erlaubt. So würde es mir in der Fahrschule beigebracht. Hoffe das stimmt so.
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Das stimmt so und war in der Josefstädter Straße stadtauswärts bei der Haltestelle Blindengasse (? - vor der BVA) so, allerdings möchte ich nicht an einer 35 m langen Straßenbahn, die nochdazu jederzeit wieder anfahren kann, links vorbei fahren.
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Manche überholen sogar den mir 50 km/h fahrenden 49er in der Hütteldorfer Straße links! ::)
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Gut, das ist aber prinzipiell aus einem anderen Grund schon illegal.
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Gut, das ist aber prinzipiell aus einem anderen Grund schon illegal.
Illegal=scheiß egal, unserer weltbestdümmsten Polizei ist das ja völlig wurscht. "herst Herbert hast des gsehn, den fohn ma noch und schreim erm a Ticket". "Bist deppert Siggi, i lass ma auf das ned ei und gsehn hob is a ned". "Ma Herbert der wäre fost in uns drin steckt, den mußt gsehn hoam". "Man Siggi komm oba da, wenn ma den schreim, krign ma unsere Beförderung wieder ned, oiso loss gut sein". "Aja stimmt, i hoab a nix mehr gsehn".
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Das stimmt so und war in der Josefstädter Straße stadtauswärts bei der Haltestelle Blindengasse (? - vor der BVA) so, allerdings möchte ich nicht an einer 35 m langen Straßenbahn, die nochdazu jederzeit wieder anfahren kann, links vorbei fahren.
Das denk ich mir regelmäßig in der Haltestelle Spitalgasse Richtung Schottentor!
Da gibt es immer wieder vor allem einspurige Organspender, die an stehenden 40ern, 41ern und 42ern vorbeifahren.
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Das stimmt so und war in der Josefstädter Straße stadtauswärts bei der Haltestelle Blindengasse (? - vor der BVA) so, allerdings möchte ich nicht an einer 35 m langen Straßenbahn, die nochdazu jederzeit wieder anfahren kann, links vorbei fahren.
Das denk ich mir regelmäßig in der Haltestelle Spitalgasse Richtung Schottentor!
Da gibt es immer wieder vor allem einspurige Organspender, die an stehenden 40ern, 41ern und 42ern vorbeifahren.
Dort ist es aber eh nicht erlaubt.
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Dort ist es aber eh nicht erlaubt.
Erlaubt ist, was gefällt! >:D
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Das stimmt so und war in der Josefstädter Straße stadtauswärts bei der Haltestelle Blindengasse (? - vor der BVA) so, allerdings möchte ich nicht an einer 35 m langen Straßenbahn, die nochdazu jederzeit wieder anfahren kann, links vorbei fahren.
Das denk ich mir regelmäßig in der Haltestelle Spitalgasse Richtung Schottentor!
Da gibt es immer wieder vor allem einspurige Organspender, die an stehenden 40ern, 41ern und 42ern vorbeifahren.
Dort ist es aber eh nicht erlaubt.
Wieso? Zählt eine vorspringende Bauflucht mit etwas breiterem Gehsteig nicht als bauliches Hindernis?
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Dort ist es aber eh nicht erlaubt.
Wieso? Zählt eine vorspringende Bauflucht mit etwas breiterem Gehsteig nicht als bauliches Hindernis?
Überfahrbares Haltestellenkap ist kein Hindernis im Sinne dieser Bestimmung und außerdem Sperrlinie.
Bei der Blindengasse Linien 2 und 5 stadtauswärts war es ein vorgezogenes Haltestellenkap, da ist es erlaubt.
Edit: Quoting repariert
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Bei der Blindengasse Linien 2 und 5 stadtauswärts war es ein vorgezogenes Haltestellenkap, da ist es erlaubt.
Eigentlich nicht, weil du nicht sehen kannst, ob es auch tatsächlich möglich ist!
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Bei der Blindengasse Linien 2 und 5 stadtauswärts war es ein vorgezogenes Haltestellenkap, da ist es erlaubt.
Eigentlich nicht, weil du nicht sehen kannst, ob es auch tatsächlich möglich ist!
Du kannst dort sehr wohl sehen, ob was entgegenkommt und die Autos/Straßenbahn aus der Blindengasse haben Nachrang.
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Bei der Blindengasse ist aber ein Schutzweg über die Josefstädter Straße, damit sollte es auf jeden Fall verboten sein.
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Du kannst dort sehr wohl sehen, ob was entgegenkommt und die Autos/Straßenbahn aus der Blindengasse haben Nachrang.
Viel Spaß, wenn dich dann der linksabbiegende 5er (der kann dich nicht sehen!) abräumt. Ich habe schon mehrmals solche Situationen mitbekommen, wo es sich nur mehr ums sprichwörtliche Arschlecken ausgegangen ist ...
Irgendwann wird es dort so richtig schön krachen (und dann marschiert die GESIG auf). :-X
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Wie schon beschrieben, es gab damals keine Bodenmarkierungen (das war wenige Tage oder Wochen nach der Fertigstellung des vorgezogenen Haltestellenkaps). Und der Vorrang gilt auf der gesamten Breite der bevorrangten Straße, der FAhrer vom 5er musste damals auch auf der linken Fahrbahnseite kommenden Fahrzeugen den Vorrang lassen.
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der FAhrer vom 5er musste damals auch auf der linken Fahrbahnseite kommenden Fahrzeugen den Vorrang lassen.
Wie denn, wenn er sie nicht sehen kann? Abgesehen davon gilt für den links Vorbeifahrenden meiner Meinung nach der § 28 (2) StVO hinsichtlich der anfahrenden linksabbiegenden Straßenbahn, deren Fahrweg er überquert.
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Und der Vorrang gilt auf der gesamten Breite der bevorrangten Straße, der FAhrer vom 5er musste damals auch auf der linken Fahrbahnseite kommenden Fahrzeugen den Vorrang lassen.
Nein, muß er nicht. §17(1) StVO sagt nämlich:
Das Vorbeifahren ist nur gestattet, wenn dadurch andere Straßenbenützer, insbesondere entgegenkommende, weder gefährdet noch behindert werden. Für die Anzeige des Vorbeifahrens, die Einhaltung eines Sicherheitsabstandes und das Vorbeifahren an Schienenfahrzeugen gelten die beim Überholen zu beachtenden Vorschriften (§ 15). An einem entsprechend eingeordneten Fahrzeug, dessen Lenker die Absicht nach links einzubiegen anzeigt (§ 13 Abs. 2), ist rechts vorbeizufahren.
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An einem entsprechend eingeordneten Fahrzeug, dessen Lenker die Absicht nach links einzubiegen anzeigt (§ 13 Abs. 2), ist rechts vorbeizufahren.
Es wäre sonnenklar, wenn das Schulbüro sich nicht darauf versteifen würde, dass der Fahrtrichtungsanzeiger erst kurz vor dem Ingangsetzen des Zuges eingeschaltet werden soll. Das hatte in der damaligen Zeit mit Winkervorwiderstand durchaus seine Berechtigung, ist aber heute mehr als überholt.
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Im Schulbüro scheinen ja ohnehin ausschließlich Leute mit sehr eigenwilligen – um nicht zu sagen dummen – Meinungen zu sein.
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Die haben sich dort im Lauf vieler Generationen eine eigene Welt erschaffen, die mit der Realität nur mehr sehr wenige Berührungspunkte hat und zudem für Außenstehende kaum nachvollziehbar ist.
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der FAhrer vom 5er musste damals auch auf der linken Fahrbahnseite kommenden Fahrzeugen den Vorrang lassen.
Wie denn, wenn er sie nicht sehen kann? Abgesehen davon gilt für den links Vorbeifahrenden meiner Meinung nach der § 28 (2) StVO hinsichtlich der anfahrenden linksabbiegenden Straßenbahn, deren Fahrweg er überquert.
Ich meinte 5er aus der Blindengasse
Und der Vorrang gilt auf der gesamten Breite der bevorrangten Straße, der FAhrer vom 5er musste damals auch auf der linken Fahrbahnseite kommenden Fahrzeugen den Vorrang lassen.
Nein, muß er nicht. §17(1) StVO sagt nämlich:
Das Vorbeifahren ist nur gestattet, wenn dadurch andere Straßenbenützer, insbesondere entgegenkommende, weder gefährdet noch behindert werden. Für die Anzeige des Vorbeifahrens, die Einhaltung eines Sicherheitsabstandes und das Vorbeifahren an Schienenfahrzeugen gelten die beim Überholen zu beachtenden Vorschriften (§ 15). An einem entsprechend eingeordneten Fahrzeug, dessen Lenker die Absicht nach links einzubiegen anzeigt (§ 13 Abs. 2), ist rechts vorbeizufahren.
Beim Ausfahren von der Blindengasse in die Josefstädter Straße ist der 5er kein Entgegenkommender, sondern ein benachrangter Einbieger. Jede Versicherung und jeder Richter sagt dir, dass man in so einem Fall sowohl den von Rechts als auch den von Links kommenden Fahrzeugen den Vorrang lassen muss und da steht nicht, wo diese fahren müssen/dürfen.
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Aus der Blindengasse ist er auch kein Linksabbieger.
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An einem entsprechend eingeordneten Fahrzeug, dessen Lenker die Absicht nach links einzubiegen anzeigt (§ 13 Abs. 2), ist rechts vorbeizufahren.
Es wäre sonnenklar, wenn das Schulbüro sich nicht darauf versteifen würde, dass der Fahrtrichtungsanzeiger erst kurz vor dem Ingangsetzen des Zuges eingeschaltet werden soll. Das hatte in der damaligen Zeit mit Winkervorwiderstand durchaus seine Berechtigung, ist aber heute mehr als überholt.
Und die Logik, wieso der Blinker schon vorher gesetzt werden soll, hätte ich gerne. Denn so wissen die entgegenkommenden Fahrzeuge, dass die Straßenbahn noch steht, und einen Vorrangverzicht des stadteinwärts Fahrenden gar nicht nützen könnten.
Ich bin der Meinung, dass ein Fahrzeug das NICHT verkehrsbedingt gestanden ist, erst dann den Blinker setzt, wenn es weiterfahren will. Oder setzt du beim ausparken auch schon den Blinker, obwohl du womöglich erst etwas zurückschieben musst, damit du aus der Parklücke dann ausfahren kanns. Und bevor jemand blöde Kommentare schiebt. Ich meine aus einem parallel der Fahrbahn angeordnet Parkplatz.
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Auch wenn man alle anderen (rechtlichen) Erwägungen weglässt, hast du dort keine Chance a priori zu erkennen, dass du ungehindert an der Straßenbahn vorbeikommen werden wirst, wenn du 40 Meter vor der Kreuzung auf die Gegenfahrbahn wechselst!
Es gibt auch andere beliebte Stellen, wo an der Straßenbahn gern mit vollem Geschäft links vorbeigefahren wird und dann gleich über die rote Ampel! Z.B. in der Linzer Straße vor der Diesterweggasse oder in der Kreuzgasse vor der Vinzenzgasse, aber auch in der Kaiserstraße usw. Dass es da nicht öfter scheppert ist ein Wunder! ::)
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Und die Logik, wieso der Blinker schon vorher gesetzt werden soll, hätte ich gerne. Denn so wissen die entgegenkommenden Fahrzeuge, dass die Straßenbahn noch steht, und einen Vorrangverzicht des stadteinwärts Fahrenden gar nicht nützen könnten.
Ich bin der Meinung, dass ein Fahrzeug das NICHT verkehrsbedingt gestanden ist, erst dann den Blinker setzt, wenn es weiterfahren will. Oder setzt du beim ausparken auch schon den Blinker, obwohl du womöglich erst etwas zurückschieben musst, damit du aus der Parklücke dann ausfahren kanns. Und bevor jemand blöde Kommentare schiebt. Ich meine aus einem parallel der Fahrbahn angeordnet Parkplatz.
Die StVO schreibt an sich vor, dass - salopp gesagt - der Blinker möglichst früh zu setzen ist (so dass sich der übrige Verkehr auf dich einstellen kann). Dem Entgegenkommenden gegenüber braucht die linksabbiegende Straßenbahn (außer die folgt dem Verlauf einer Vorrangstraße) gar nicht zu blinken, den interessiert es nicht, warum die Straßenbahn steht, ob sie Haltestellenaufenthalt oder eine Panne hat oder ob sie steht, weil der Fahrer die Vorrangregeln befolgt.
Edit: etliche Tippfehler beseitigt
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Und die Logik, wieso der Blinker schon vorher gesetzt werden soll, hätte ich gerne.
Um dem übrigen Verkehr das beabsichtigte Verhalten möglichst früh mitzuteilen. Das machen übrigens alle anderen Fahrzeuglenker im Normalfall auch. Die Straßenbahn blinkt ja nicht, um die Stellung des Schalters auf der DAREC-Speicherkarte aufzuzeichnen*, sondern, um andere Verkehrsteilnehmer auf den Abbiegevorgang aufmerksam zu machen.
Auch für die Fahrgäste wäre das Blinken vor Weichen hilfreich, um die geplante Richtung anzuzeigen (wird auch bei Einziehern teilweise so gemacht!) – in Krakau übrigens Standard, da fährt die Straßenbahn schon mit gesetztem Blinker in die vor einer Abzweigung liegende Haltestelle ein.
*) Blinken tut man immer für die anderen, niemals für sich selbst, denn selbst weiß man ja (hoffentlich), in welche Richtung man fahren will. Ein Freund von mir, dem ich das einmal erklärt habe, als er sich bitter beklagt hat, dass er von der Polizei aufgehalten wurde, weil er dem Verlauf einer Vorrangstraße folgend nicht geblinkt hatte, hat seitdem ein völlig anderes Verhältnis zum Blinker und benutzt ihn brav, weil er sich über dessen Bedeutung erst seit diesem Gespräch so richtig im Klaren ist.
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Blinken scheint im Autoverkehr so ziemlich aus der Mode zu kommen! :down:
Dafür zeigen viele Busse ein "lustiges" Blinkverhalten. Wenn sie z.B. beim Anfahren aus einer Haltestelle links blinken, aber schnurgerade (etwa auf dem Busstreifen) wegfahren!
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Blinken scheint im Autoverkehr so ziemlich aus der Mode zu kommen! :down:
Womit sich manche besonders dummen Autofahrer quasi selber behindern, denn als Fußgänger kann man auf Kreuzungen mit 4 Armen durchaus so rübergehen, dass der Autofahrer nicht abbremsen muss.
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[Um dem übrigen Verkehr das beabsichtigte Verhalten möglichst früh mitzuteilen. Das machen übrigens alle anderen Fahrzeuglenker im Normalfall auch.
Das kost an neichn Monitor, der alte ist jetzt an einem Wasserschaden gestorben.
Das Blinken und das Anhalten bei Stop-Tafeln ist bei mir so in Fleisch und Blut übergegangen, dass ich darüber gar nicht nachdenke, sogar in der privaten Tiefgarage beim Ein- und ausparken geblinkt habe.
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Diesmal bin ich derjenige, der ein vorzeitiges setzen des Blinker für kontraproduktiv und sogar gesetzeswidrig halte. Da beim Bus ein links blinken bedeutet, ich will ausfahren und eigentlich habe ich auch den Vorrang.
Das Buslenkern beim ausfahren aus Haltestellen auf Busspuren links blinken, obwohl sie auf der Spur bleiben, hat den Grund, das bei den das Blinker setzen schon eine Gewisse Automatik hat. Ausserdem finde ich das nicht so schlecht, da der Bus einerseits leicht zum Fließverkehr ausscherrt (seitlicher Abstand nach rechts), anderseits so anderen Verkehrsteilnehmer anzeigt das weiterfährt und diese ggf. beim Einreihen vor dem Bus berücksichtigen müssen.
Und zum Blinken beim Einziehen - Das wird nicht für den Fahrgast gemacht, der steigt trotzdem ein, sondern ist ein Signal für den Verschob.Überhaupt wenn mehrere Züge beim Bahnhof vorbei fahren erleichtert das die Verständigung zwischen Fahrer und Verschub ungemein.
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Diesmal bin ich derjenige, der ein vorzeitiges setzen des Blinker für kontraproduktiv und sogar gesetzeswidrig halte. Da beim Bus ein links blinken bedeutet, ich will ausfahren und eigentlich habe ich auch den Vorrang.
Nur reden wir nicht vom Bus, sondern von anbietenden Straßenbahnen.
Und zum Blinken beim Einziehen - Das wird nicht für den Fahrgast gemacht, der steigt trotzdem ein, sondern ist ein Signal für den Verschob.Überhaupt wenn mehrere Züge beim Bahnhof vorbei fahren erleichtert das die Verständigung zwischen Fahrer und Verschub ungemein.
Ja, zum Beispiel am Westbahnhof bei 49er-Einziehern. :fp:
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Es wäre sonnenklar, wenn das Schulbüro sich nicht darauf versteifen würde, dass der Fahrtrichtungsanzeiger erst kurz vor dem Ingangsetzen des Zuges eingeschaltet werden soll.
Im Schulbüro scheinen ja ohnehin ausschließlich Leute mit sehr eigenwilligen – um nicht zu sagen dummen – Meinungen zu sein.
Leute. wollt oder könnt ih es nicht verstehen?
Das Schulbüro muss sich auch an die Vorgaben von BS halten, da haben die KEINERLEI Einfluss drauf, was den Gehirnen dort entspringt!
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Diesmal bin ich derjenige, der ein vorzeitiges setzen des Blinker für kontraproduktiv und sogar gesetzeswidrig halte. Da beim Bus ein links blinken bedeutet, ich will ausfahren und eigentlich habe ich auch den Vorrang.
Ich will jetzt nicht die Paragrafen raussuchen, kannst ja selber.
Die allgemeine Blinkvorschrift besagt, dass so zeitig zu blinken ist, dass sich der andere Verkehr darauf einstellen kann.
Die Vorschrift über das Blinken von Bussen beim Ausfahren aus der Haltestelle hat den Zusatz, dass der Fahrer erst blinken darf, wenn er abfahrbereit ist.
Da diese Vorschrift nur für den Bus zutrifft, unterliegt die Straßenbahn der allgemeinen Blinkvorschrift.
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Diesmal bin ich derjenige, der ein vorzeitiges setzen des Blinker für kontraproduktiv und sogar gesetzeswidrig halte. Da beim Bus ein links blinken bedeutet, ich will ausfahren und eigentlich habe ich auch den Vorrang.
Ich will jetzt nicht die Paragrafen raussuchen, kannst ja selber.
Die allgemeine Blinkvorschrift besagt, dass so zeitig zu blinken ist, dass sich der andere Verkehr darauf einstellen kann.
Die Vorschrift über das Blinken von Bussen beim Ausfahren aus der Haltestelle hat den Zusatz, dass der Fahrer erst blinken darf, wenn er abfahrbereit ist.
Da diese Vorschrift nur für den Bus zutrifft, unterliegt die Straßenbahn der allgemeinen Blinkvorschrift.
Und der restliche Verkehr braucht auch bei der Straßenbahn erst, wenn diese abfahrbereit ist. Und nicht wenn er erst die Freigabe gibt und mehr als 10 Sekunden noch steht. Wenn du sagst er soll das gleichzeitig mit dem Verlöschen machen, da lass ich mit mir handeln. Alles andere bringt mMn mehr Verwirrung als Nutzen.
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Da diese Vorschrift nur für den Bus zutrifft, unterliegt die Straßenbahn der allgemeinen Blinkvorschrift.
Also, was die Straßenbahn betrifft:
§ 11. Änderung der Fahrtrichtung und Wechsel des Fahrstreifens.
(4) Ob und in welcher Weise die Führer von Schienenfahrzeugen die Fahrtrichtungsänderung oder
den Wechsel des Fahrstreifens anzuzeigen haben, ergibt sich aus den eisenbahnrechtlichen Vorschriften.
§ 54. Signale
(8) Wird im Regelbetrieb auf Sicht gefahren, sind die Zugsignale Z 3 (Bremssignal), Z 4 (Fahrtrichtungssignal) und Z 5 (Warnblinksignal)
zu verwenden. Abs. 7 bleibt unberührt. Das Fahrtrichtungssignal ist nicht nur beim Einbiegen, sondern auch dann zu geben, wenn durch
die Richtungsänderung eine Verminderung der Fahrbahnbreite eintritt oder ein Wechsel des Fahrstreifens durchgeführt wird.
§ 36. Warn- und Verständigungssignale – Fahrtrichtungsanzeiger
2. Der Fahrtrichtungsanzeiger ist sowohl beim Abbiegen als auch dann zu betätigen, wenn das Gleis sei-
ne Richtung ändert und dadurch eine Verminderung der Fahrbahnbreite eintritt.
Das Anzeigen befreit nicht von der gebotenen Sorgfalt.
2.1 Bei Strecken mit eigenem Bahnkörper ist die Richtungsänderung dann anzuzeigen, wenn das Gleis in
den Verkehrsraum der Straße einmündet oder ihn überquert.
Anlage 1:
1. Auch bei geradlinigem Verlauf des Gleises kann ein für die Betätigung des Fahrtrichtungsanzeigers in
Betracht kommender Schnitt einer Straßenfahrbahn entstehen. Dies ist der Fall, wenn entweder die
Fuhrwerksfahrbahn unter Beibehaltung ihrer Verkehrsrichtung das Gleis übersetzt, oder wenn die von
der Straßenbahn befahrene Straße sich gabelt und dabei eine Fahrbahn geschnitten wird.
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Könnten wir das Thema entweder verschieben oder überhaupt beenden. Denn die ganze Diskussion überhaupt bei dieser Kreuzung ist eigentlich für A&F, da es sich um eine ungeregelte Kreuzung handelt. Noch dazu mit Zebrastreifen. Damit herrscht ein automatisches Überholverbot.
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Dort ist es aber eh nicht erlaubt.
Wieso? Zählt eine vorspringende Bauflucht mit etwas breiterem Gehsteig nicht als bauliches Hindernis?
Überfahrbares Haltestellenkap ist kein Hindernis im Sinne dieser Bestimmung und außerdem Sperrlinie.
Bei der Blindengasse Linien 2 und 5 stadtauswärts war es ein vorgezogenes Haltestellenkap, da ist es erlaubt.
Spitalgasse Richtung Schottentor ist aber eine nicht überfahrbare Gehsteigvorziehung und Sperrlinie hätte ich dort auch noch keine bemerkt!
Gäbe es dort ein befahrbares Kap wäre zwar kaum mehr Gehsteig über, aber dafür gäbe es endlich kein Theater mehr mit dem endlosen Rückstau der Autos von der Ampel und die Tramway käme in einer Ampelphase durch.
Blinken tut man immer für die anderen, niemals für sich selbst, denn selbst weiß man ja (hoffentlich), in welche Richtung man fahren will. Ein Freund von mir, dem ich das einmal erklärt habe, als er sich bitter beklagt hat, dass er von der Polizei aufgehalten wurde, weil er dem Verlauf einer Vorrangstraße folgend nicht geblinkt hatte, hat seitdem ein völlig anderes Verhältnis zum Blinker und benutzt ihn brav, weil er sich über dessen Bedeutung erst seit diesem Gespräch so richtig im Klaren ist.
Also ich kann mich fast wörtlich an die Aussage des Fahrlehrers zum Blinken im Verlauf von Vorrangstraßen erinnern. "Schad't net, is aber nirgends vorg'schrieben!"
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Spitalgasse Richtung Schottentor ist aber eine nicht überfahrbare Gehsteigvorziehung und Sperrlinie hätte ich dort auch noch keine bemerkt!
Ich hab die Haltestelle mit Spitalgasse/Alser STraße Richtung Westbahnhof verwechselt.
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Spitalgasse Richtung Schottentor ist aber eine nicht überfahrbare Gehsteigvorziehung und Sperrlinie hätte ich dort auch noch keine bemerkt!
Ich hab die Haltestelle mit Spitalgasse/Alser STraße Richtung Westbahnhof verwechselt.
Ja, dort ist die Sache klar. Da sind ja auch alibihalber vor der Haltestelle diese Gummifahnderln zwischen Gleis und Fahrspur, sofern noch welche über sind.
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Leute. wollt oder könnt ih es nicht verstehen?
Das Schulbüro muss sich auch an die Vorgaben von BS halten, da haben die KEINERLEI Einfluss drauf, was den Gehirnen dort entspringt!
Das kann ich nur unterschreiben. Die Leute im Schulbüro sind eh in Ordnung und greifen sich bei vielen Dingen selbst an den Kopf und sehen vieles genauso kritisch wie wir hier. Aber umsetzen müssen sie es halt dennoch.
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. . . . und greifen sich bei vielen Dingen selbst an den Kopf und sehen vieles genauso kritisch wie wir hier.
Aber eher nur die "Kleinen", die noch nicht lange dort sind und noch relativ stark in ihrer Fahrdienstvergangenheit verwurzelt. Im Lauf der Jahre greift aber bei den meisten die permanente Gehirnwäsche. Und ohne Vollanpassung oder gekonnter Mimikry, bei der man sein privates Wissen im Dienst streng geheim hält, ist ein Aufstieg kaum zu schaffen. Was Wunder, auch dort stinkt der Fisch, wie üblich, vom Kopf! :-[
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Also ich kann mich fast wörtlich an die Aussage des Fahrlehrers zum Blinken im Verlauf von Vorrangstraßen erinnern. "Schad't net, is aber nirgends vorg'schrieben!"
Dabei handelt es sich definitiv um eine Fehlinformation. Wenn nicht dem Straßenverlauf gefolgt wird, ist zu blinken. Eine Vorrangstraße ist nicht notwendigerweise mit dem Straßenzug ident, ergo ist bei Nichtübereinstimmung der Blinker zu setzen.
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Also ich kann mich fast wörtlich an die Aussage des Fahrlehrers zum Blinken im Verlauf von Vorrangstraßen erinnern. "Schad't net, is aber nirgends vorg'schrieben!"
Dabei handelt es sich definitiv um eine Fehlinformation.
Auch "Pkw-Schulbüros" sind nicht allwissend und fehlerfrei. ;) Ich habe in der Autofahrschule auch so manchen Blödsinn gehört – und was ich dort definitiv nicht gelernt habe, war Autofahren. 8)
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Autofahren habe ich mit dem L-Pickerl gelernt. Das bringt 100 mal mehr.
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Autofahren habe ich mit dem L-Pickerl gelernt. Das bringt 100 mal mehr.
Stimmt! :up:
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Ich habs mit einem L17 und einem L wieder gelernt - aufgefrischt und trau mich heute jederzeit zu einer praktischen Fahrprüfung, nach einigen Durchgängen der Prüfungs-Cd auch zu einer theoretischen Fahrprüfung antreten. (Bei den beiden L bin ich rechts gesessen - um Missverständnissen vorzubeugen)
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@haidi: Ach Du bist nach Britannien umgezogen? >:D >:D >:D 8) 8) 8)
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Ein Cottage in Cornwall, einen französischen Supermarkt daneben und eine mollige FRanzösin (die versteht dann sicher was vom Kochen) hätt schon was für sich.
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Ja, es ist erlaubt links vorbeizufahren, wenn es die Sichtverhältnisse und der Verkehr erlauben. Es gibt aber Ausnahmen (Schutzwege, gekennzeichnete Schulbusse etc.). §§ 17 und 18 StVO. Detto ähnliche Regelungen beim Überholen von Schienenfahrzeugen §5 StVO.
So ein Vorbeifahren an der Straßenbahn ist extrem gefährlich. Ich wollte in der O-Hst Sechskrügelgasse noch vor der Straßenbahn auf die andere Seite und wurde von einem vorbeifahrenden Raser fast erwischt. In den gefährlichen Straßenbahnhaltestellen sollte man grundsätzlich Sperrlinien anbringen. Man könnte sagen, den Raser interessiert die Sperrlinie auch nicht, aber dann würden wir gar keine StVO brauchen.
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De facto ist das Vorbeifahren an der linken Seite auf Straßen mit Gegenverkehr nicht erlaubt, weil:
§ 17. Vorbeifahren.
(1) Das Vorbeifahren ist nur gestattet, wenn dadurch andere Straßenbenützer, insbesondere
entgegenkommende, weder gefährdet noch behindert werden . . . .
Und wie will man das praktisch erkennen? Außerdem könnte die Straßenbahn ja während des Vorbeifahrens anfahren! Was dann? Da sie mitunter ganz schön rasch beschleunigt, wird der Weg seeeehr lang und außerdem wird aus dem "Vorbeifahren" ein ganz normaler Überholvorgang, womit man dann schnell gegen die Bestimmungen des §. 16 (Überholverbote!) verstoßen könnte! Somit ist so ein Vorhaben ein Hasardspiel und das kann doch wohl kaum vom Gesetz vorgesehen bzw. gedeckt sein.
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Die Bestimmung ist meiner Meinung nach antiquert und totes Recht und gehört eh aus der StVO raus. Links vorbeifahren bzw. überholen tut eh kein normal denkender Mensch, leider werden es die, die es jetzt machen, auch bei einem Verbot weiterhin machen.
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Die Bestimmung ist meiner Meinung nach antiquert und totes Recht und gehört eh aus der StVO raus. Links vorbeifahren bzw. überholen tut eh kein normal denkender Mensch, leider werden es die, die es jetzt machen, auch bei einem Verbot weiterhin machen.
Ich muss zugeben, dass ich es auch schon gemacht habe, an einer Stelle, wo es völlig ungefährlich und möglich war. In der Regel lässt es der Verkehr eh nicht zu, links zu überholen.
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Die Bestimmung ist meiner Meinung nach antiquert und totes Recht und gehört eh aus der StVO raus. Links vorbeifahren bzw. überholen tut eh kein normal denkender Mensch, leider werden es die, die es jetzt machen, auch bei einem Verbot weiterhin machen.
Da habe ich euch ja schoneinmal berichtet, dass unser geschätzter Kollege E2 bzw. seine Kollegen, einmal einen Autofahrer mehr als 30min "gefiltzt" haben, weil er sich praktisch für eine Kontrolle aufgedrängt hat.
Das war am 60er im Bereich Sillerplatz FR Rodaun, da hat mich einer Überholt und wurde nur ein Stück weiter freundlich rausgewunken geworden. Ob das jetzt allerdings an der Sperrfläche, die ja im Gegengleis aufgemalt ist, an seiner Geschwindigkeit(eine Laserpistole habe ich zumindestens nicht gesehen) oder rein wegen des Überholvorganges war, weiß ich nicht. Schadenfroh war ich aber schon, als ich von Rodaun zurück kam, stand er noch immer da. ;D
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Na gut, beim Sillerplatz zu überholen ist natürlich höchst illegal. Geschieht ihm recht!
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Ich muss zugeben, dass ich es auch schon gemacht habe, an einer Stelle, wo es völlig ungefährlich und möglich war. In der Regel lässt es der Verkehr eh nicht zu, links zu überholen.
Ja, am Ring! ;) ;D
Selbst in der Wallrißstraße muss man sehr aufpassen, kann sich doch die Straßenbahn jederzeit in Bewegung setzen oder, falls ein 40er ist, die Haltestelle ohne Halt durchfahren!
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Die Bestimmung ist meiner Meinung nach antiquert und totes Recht und gehört eh aus der StVO raus. Links vorbeifahren bzw. überholen tut eh kein normal denkender Mensch, leider werden es die, die es jetzt machen, auch bei einem Verbot weiterhin machen.
Eine StVO-Änderung durchzuboxen können nur die Mächtigen. Außerdem kann passieren, dass Fremde diese Neuregelung gar nicht kennen. Eine Sperrlinie in den betroffenen Haltestellen anzubringen wäre eindeutig und billig, wenn diese bei den regelmäßigen Markierungserneuerungen passiert. Leider will der Magistrat nicht mitmachen, ganz anders als bei den teuren und ärgerlichen Kuhgittern.
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Ja, am Ring! ;) ;D
Nein, es war nicht am Ring. 8)
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Prinzipiell darf man ja soweit ich weiss links überholen, wenn das Tramwaygleis am rechten Fahrbahnrand liegt (also zB bei einem Haltestellenkap; so war das bei der Formulierung des Gesetzes aber wohl nicht gemeint). Um das zu verhindern wird daher ja meist eine Sperrlinie gezogen. Es gibt aber Stellen, wo ich mich echt frag, zB im 3. Bezirk bei der Haltestelle Radetzkystraße. Dort war ganz zurecht eine Sperrlinie, die dann nachträglich (man sieht die Kratzspuren) auf eine Leitlinie geändert wurde; das ist geradezu eine Einladung, links vorzupressen, wobei an der Kreuzung gern die Überraschung in Form eines O-Wagens Richtung Praterstern auftaucht. Ähnliches hab ich an mehreren Stellen gesehen; was soll denn sowas???
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...wobei an der Kreuzung gern die Überraschung in Form eines O-Wagens Richtung Praterstern auftaucht. Ähnliches hab ich an mehreren Stellen gesehen; was soll denn sowas???
Ein Mopedfahrer hat das ja vor ca. 3 Jahren bitter bereut, den O, der Richtung Raxstraße stand, links zu überholen, denn als er in der Mitte war, war der O schon angefahren und vorallem der Gegenzug praktisch auch schon da und dann "bums klesch" und schon steckte er im Gegenzug.
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...wobei an der Kreuzung gern die Überraschung in Form eines O-Wagens Richtung Praterstern auftaucht. Ähnliches hab ich an mehreren Stellen gesehen; was soll denn sowas???
Ein Mopedfahrer hat das ja vor ca. 3 Jahren bitter bereut, den O, der Richtung Raxstraße stand, links zu überholen, denn als er in der Mitte war, war der O schon angefahren und vorallem der Gegenzug praktisch auch schon da und dann "bums klesch" und schon steckte er im Gegenzug.
Genau. Wer hat da veranlasst, die Sperrlinie nachträglich in eine Leitlinie umzufräsen?
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Genau. Wer hat da veranlasst, die Sperrlinie nachträglich in eine Leitlinie umzufräsen?
Eine Leitlinie macht das Vorbeifahren (auf Sicht!) in solchen Situationen auch nicht legaler. Was hinter dem Abfräsen der Sperrlinien steckt, weiß ich auch nicht. Aber möglicherweise wurde einmal jemand bestraft, weil er unter Überfahrung der Sperrlinie an einem schadhaften Zug vorbeigefahren ist, und ging damit bis zum Höchstgericht, worauf dieses befand, im Haltestellenbereich dürfe man keine Sperrlinie anbringen?
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Aber möglicherweise wurde einmal jemand bestraft, weil er unter Überfahrung der Sperrlinie an einem schadhaften Zug vorbeigefahren ist, und ging damit bis zum Höchstgericht, worauf dieses befand, im Haltestellenbereich dürfe man keine Sperrlinie anbringen?
Wenn ein Weiterfahren nur durch Überfahren einer Sperrlinie möglich ist, darfst da das mit großer Vorsicht und Umsicht machen, falls sich abzeichnet, dass die Stelle für einige Zeit blockiert bleibt. Das gilt auch für Ampeln, die auf Rot hängen bleiben. Falls du die (Zu-)Fahrt von Einsatzfahrzeugen behinderst und anders nicht freigeben kannst, musst du sogar umgehend so handeln!
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Wenn ein Weiterfahren nur durch Überfahren einer Sperrlinie möglich ist, darfst da das mit großer Vorsicht und Umsicht machen, falls sich abzeichnet, dass die Stelle für einige Zeit blockiert bleibt.
Ich weiß. Genau dieses Szenario hatte ich bei meiner praktischen Führerscheinprüfung.
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Wenn ein Weiterfahren nur durch Überfahren einer Sperrlinie möglich ist, darfst da das mit großer Vorsicht und Umsicht machen, falls sich abzeichnet, dass die Stelle für einige Zeit blockiert bleibt.
Ich weiß. Genau dieses Szenario hatte ich bei meiner praktischen Führerscheinprüfung.
Ein schadhafter E2?
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Wenn ein Weiterfahren nur durch Überfahren einer Sperrlinie möglich ist, darfst da das mit großer Vorsicht und Umsicht machen, falls sich abzeichnet, dass die Stelle für einige Zeit blockiert bleibt.
Ich weiß. Genau dieses Szenario hatte ich bei meiner praktischen Führerscheinprüfung.
Ein schadhafter E2?
Nein, einen Zwang zum Ueberfahren einer Sperrlinie, da die Fahrspur blockiert war.
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Nein, einen Zwang zum Ueberfahren einer Sperrlinie, da die Fahrspur blockiert war.
Wofür eine Öffi in einer Haltestelle oder ein Mistkübler nicht ausreicht, eine Straßenbahn mit Warnblinker* schon!
*) Drum ist es ja ein riesen Unfug, beim händischen Stellen einer Weiche den Warnblinker einzuschalten, weil man dadurch ein Fehlverhalten (=vermeintlich richtiges Verhalten) von Lenkraddrehern geradezu provoziert! Da gerade junge Fahrer das fast durchgehend machen, dürfte das seit einiger Zeit so gelehrt werden. :-[
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*) Drum ist es ja ein riesen Unfug, beim händischen Stellen einer Weiche den Warnblinker einzuschalten, weil man dadurch ein Fehlverhalten (=vermeintlich richtiges Verhalten) von Lenkraddrehern geradezu provoziert! Da gerade junge Fahrer das fast durchgehend machen, dürfte das seit einiger Zeit so gelehrt werden. :-[
Ich nehme an, dass auf diese Weise die Autofahrer auf den Außeneinsatz des Fahres hingewiesen werden sollen ("Während des Weichenstellens nicht den Fahrer überfahren!").
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Man könnte ja einfach den rechten Blinker einschalten.
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Ich glaube eher, dass damit der Hintermann gewarnt werden soll, nicht lückenlos aufzuschließen (und eventuell eine Kreuzung zu verstellen).
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Es ist genau wie 95B schrieb, nicht wegen dem Stellen, sondern für einen Folgezug eben nicht zu dicht aufzuschließen, es könnte ja der Vorderzug über die Weiche gerutscht sein.
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Dann ist es aber Unsinn, die Warnblinker einzuschalten, wenn er nicht über die Weiche geglitten ist. Was sich das Schulbüro dabei tatsächlich gedacht hat, weiß wahrscheinlich ohnehin keiner mehr.
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Ich schaue aber, sofern ich es bis morgen nicht vergessen habe, nochmal nach, was wir da in den Unterlagen stehen haben.
Da ja in den Neuen alles genau beschrieben steht, was z.Z. noch über Mundpropaganda weitergegeben wird.
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Da ja in den Neuen alles genau beschrieben steht . . . .
Auch wenn etwas noch so genau beschrieben ist, kann es Unsinn sein! ;)
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Auch wenn etwas noch so genau beschrieben ist, kann es Unsinn sein! ;)
Klar kann es das. Wenn es aber zum Unfall oder dergleichen kommt, nimmt der Richter genau diese Unterlagen* sich zur Hand.
*Bzgl. Unterlagen: Ich komme heute leider nicht mehr dazu nachzuschauen, bin praktisch schon wieder am Sprung.
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Klar kann es das. Wenn es aber zum Unfall oder dergleichen kommt, nimmt der Richter genau diese Unterlagen sich zur Hand.
Dann liegt es an einem guten Anwalt* und einem vorschriftenkundigen Beklagten, den Richter aufzuklären! ;)
*) Da ist es natürlich von Vorteil, sich nicht vom Unternehmensanwalt vertreten zu lassen! :lamp:
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*) Da ist es natürlich von Vorteil, sich nicht vom Unternehmensanwalt vertreten zu lassen! :lamp:
Wer das tut, ist eh selber schuld.
Bzgl. Anwälte, es ist gar nicht so leicht Anwälte zu finden, die sich neben dem Verkehrsrecht auch mit Eisenbahnrecht und somit indirekt auch mit der StrabVO auskennen.
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...Es gibt aber Stellen, wo ich mich echt frag, zB im 3. Bezirk bei der Haltestelle Radetzkystraße. Dort war ganz zurecht eine Sperrlinie, die dann nachträglich (man sieht die Kratzspuren) auf eine Leitlinie geändert wurde; das ist geradezu eine Einladung, links vorzupressen, wobei an der Kreuzung gern die Überraschung in Form eines O-Wagens Richtung Praterstern auftaucht. Ähnliches hab ich an mehreren Stellen gesehen; was soll denn sowas???
Die Haltestelle "Radetzkyplatz" liegt vor einer Kurve und wegen der erhöhten Gefahr will die Straßenverwaltung die Autofahrer mit einer Sperrlinie vor Leichtsinn schützen. Wenn "nur" Fußgänger oder Fahrgäste gefährdet werden, ist die Sperrlinie nicht mehr gerechtfertigt. Das "Auskratzen" der Sperrlinie in eine Leitlinie kann dadurch erklärt werden, dass gegenüber der Hst. ein Geschäftslokal in Garage umgebaut wurde und entweder war der Bezirksvorsteher (der Autoliebhaber und Straßenbahnhasser Hohenberger) besonders hilfsbereit oder hat der Garagenbesitzer die Umwandlung auf eigene Faust gemacht.
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Bzgl. Anwälte, es ist gar nicht so leicht Anwälte zu finden, die sich neben dem Verkehrsrecht auch mit Eisenbahnrecht und somit indirekt auch mit der StrabVO auskennen.
Das soll ja auch für Richter gelten! Für die WiLi-Anwälte sowieso (man kann halt nicht alles wissen :( ).
Drum ist es ja gut, wenn du selber bescheid weißt und gegebenenfalls auf die entsprechenden Passagen in Vorschriften und Gesetzen verweisen kannst! :lamp: