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Straßenbahn Wien => Allgemeines => Thema gestartet von: Donaufelder am 03. Dezember 2015, 11:52:34

Titel: EU Verordnung/Gesetz für Barrierefreiheit ab 1. 01. 2016
Beitrag von: Donaufelder am 03. Dezember 2015, 11:52:34
Ab oben genannten Datum tritt die Verordnung ja in Kraft!

Wenn man sich so die Statistiken der jeweiligen Ausläufe so durchliest, gibts da grad im Straßenbahnbetrieb massive Mängel - und das 20 Jahre nach Erstinbetriebnahme eines Niederflurzuges!
Da ich die Verordnung im Detail nicht kenne, würde mich trotz meiner persönlichen Nichtbetroffenheit interessieren, ob in diese Zumutbarkeitsgrenzen bei der Wartezeit auf einen Niederflurzug enthalten sind?

Bin auch schon gespannt, wie die Wiener Linien auf etwaige Beschwerden reagieren werden, auch ob der Tatsache, daß nachwievor nach der HVZ Frühspitze Niederflurzüge eingezogen werden, und Hochflurzüge im Auslauf bleiben! :fp:

Mfg Donaufelder
Titel: Re: EU Verordnung/Gesetz für Barrierefreiheit ab 1. 01. 2016
Beitrag von: martin8721 am 03. Dezember 2015, 11:57:39
Hast du da einen konkreten Link zu dieser Verordnung?

Eventuell geht es da auch darum, dass ab diesem Datum Arbeitsstätten barrierefrei gestaltet sein sollen. Wir hatten hier im Forum ja auch schon öfter das Thema, dass dies auch die Betriebsbahnhöfe der Straßenbahn betrifft.
Titel: Re: EU Verordnung/Gesetz für Barrierefreiheit ab 1. 01. 2016
Beitrag von: 95B am 03. Dezember 2015, 12:01:51
Genau deswegen werden ja GTL und SPEIS umgebaut.
Titel: Re: EU Verordnung/Gesetz für Barrierefreiheit ab 1. 01. 2016
Beitrag von: Schienenchaos am 03. Dezember 2015, 13:16:19
Ging es bei den Umbauten in GTL und SPEIS nicht vielmehr um feuerpolizeiliche Gründe? Statt der abgetragenen Gleise wurden ja fremdbelüftete Tunnel (!) als Fluchtweg aus den Hallen angelegt!
Titel: Re: EU Verordnung/Gesetz für Barrierefreiheit ab 1. 01. 2016
Beitrag von: 13er am 03. Dezember 2015, 13:40:41
Eventuell geht es da auch darum, dass ab diesem Datum Arbeitsstätten barrierefrei gestaltet sein sollen.
Nein, es betrifft tatsächlich die Fahrzeuge. Allerdings gibt es Gummi-Übergangsregelungen...
Titel: Re: EU Verordnung/Gesetz für Barrierefreiheit ab 1. 01. 2016
Beitrag von: Ferry am 03. Dezember 2015, 14:38:27
Ging es bei den Umbauten in GTL und SPEIS nicht vielmehr um feuerpolizeiliche Gründe? Statt der abgetragenen Gleise wurden ja fremdbelüftete Tunnel (!) als Fluchtweg aus den Hallen angelegt!

Zumindest von SPEIS weiß ich definitiv, dass der Grund für den Umbau die Barrierefreiheit ist.
Titel: Re: EU Verordnung/Gesetz für Barrierefreiheit ab 1. 01. 2016
Beitrag von: Schienenfreak am 03. Dezember 2015, 15:39:48
Ich hoffe, diese neue Regelung beschleunigt in irgendeiner Weise die Herstellung der Barrierefreiheit im ÖV. Vielleicht werden die WL und ÖBB so zu einer besseren NF-Verteiluung gezwungen, bis die neuen Fahrzeuge soweit sind...

Hier übrigens der Link zur Kampagne des Sozialministeriums:
http://www.sozialministerium.at/site/Service/Barrierefreiheit/Oesterreich_barrierefrei/
Titel: Re: EU Verordnung/Gesetz für Barrierefreiheit ab 1. 01. 2016
Beitrag von: Ingenieur am 03. Dezember 2015, 16:39:35
Ich habe hier einen interessanten Artikel gefunden, in dem es um die Barrierefreiheit geht.
Wenn ich es nicht falsch verstehe, ist die Herstellung von Barrierefreiheit nur erforderlich, wenn dies durch einen Mitarbeiter oder Kunden benötigt wird. Insofern sollten die Betriebsbahnhöfe eher nicht direkt betroffen sein, oder?

http://diepresse.com/home/wirtschaft/recht/4874410/Barrierefreiheit-ist-auch-eine-Riesenchance
Titel: Re: EU Verordnung/Gesetz für Barrierefreiheit ab 1. 01. 2016
Beitrag von: 4463 am 03. Dezember 2015, 23:41:46
Allerdings gibt es Gummi-Übergangsregelungen...
Also perfekt passend zu den Gummi-Hunden.  >:D

Zumindest von SPEIS weiß ich definitiv, dass der Grund für den Umbau die Barrierefreiheit ist.
...oder zumindest einer der Gründe. ;)

Wenn ich es nicht falsch verstehe, ist die Herstellung von Barrierefreiheit nur erforderlich, wenn dies durch einen Mitarbeiter oder Kunden benötigt wird. Insofern sollten die Betriebsbahnhöfe eher nicht direkt betroffen sein, oder?
Wieso sollten die Bahnhöfe nicht betroffen sein? Das Nichtanstellen von Behinderten nennt sich übrigens Diskriminierung. Das muss nicht heißen, dass ein Behinderter jeden Job machen kann, aber es darf ihm kein Job, den er machen könnte, verwehrt werden, nur weil die Infrastruktur nicht vorhanden ist. Und genau dabei geht es bei diesen Umbauten.
Titel: Re: EU Verordnung/Gesetz für Barrierefreiheit ab 1. 01. 2016
Beitrag von: W_E_St am 04. Dezember 2015, 00:24:57
Wenn ich es nicht falsch verstehe, ist die Herstellung von Barrierefreiheit nur erforderlich, wenn dies durch einen Mitarbeiter oder Kunden benötigt wird. Insofern sollten die Betriebsbahnhöfe eher nicht direkt betroffen sein, oder?
Wieso sollten die Bahnhöfe nicht betroffen sein? Das Nichtanstellen von Behinderten nennt sich übrigens Diskriminierung. Das muss nicht heißen, dass ein Behinderter jeden Job machen kann, aber es darf ihm kein Job, den er machen könnte, verwehrt werden, nur weil die Infrastruktur nicht vorhanden ist. Und genau dabei geht es bei diesen Umbauten.

Man könnte den Umbau erst dann beginnen, wenn sich ein Rollstuhlfahrer bewirbt  >:D
Titel: Re: EU Verordnung/Gesetz für Barrierefreiheit ab 1. 01. 2016
Beitrag von: Linie 41 am 04. Dezember 2015, 01:09:48
Es gibt nichts Sinnvolles in einem Betriebsbahnhof, was ein Rollstuhlfahrer zwischen den Gleisen tun könnte.
Titel: Re: EU Verordnung/Gesetz für Barrierefreiheit ab 1. 01. 2016
Beitrag von: luki32 am 04. Dezember 2015, 07:58:13
Es gibt nichts Sinnvolles in einem Betriebsbahnhof, was ein Rollstuhlfahrer zwischen den Gleisen tun könnte.

Du hast zwar völlig recht, aber daß von Dir eine so politisch unkorrekte Aussage kommt ... tsts.  >:D

mfG
Luki
Titel: Re: EU Verordnung/Gesetz für Barrierefreiheit ab 1. 01. 2016
Beitrag von: Klingelfee am 04. Dezember 2015, 08:11:23
Es gibt viele Verordnungen, wo man sich fragt, für was sie gut sind. So auch zum Beispiel, dass bei der U-Bahn der Fluchtweg 1,20m breit ist, damit man auch mit einem Elektrorollstuhl dort fahren kann.

Ich frage mich nur, wie ein Fahrgast mit Rollstuhl auf offener Strecke einen U-Bahn Zug verlässt, ganz zu schweigen, wie er dann vom Fluchtweg dann wieder auf einen Bahnsteig, bzw durch eine Fluchtstiege den Gefahrenbereich verlassen kann
Titel: Re: EU Verordnung/Gesetz für Barrierefreiheit ab 1. 01. 2016
Beitrag von: haidi am 04. Dezember 2015, 08:55:35
Ich tät sagen, lass das die Feuerwehr überlegen. Aber mit adaptierten Elektrostapler oder mit Tischhubwagen ließe sich da schon was Standardmäßiges machen.
Titel: Re: EU Verordnung/Gesetz für Barrierefreiheit ab 1. 01. 2016
Beitrag von: ernestostefano am 04. Dezember 2015, 09:01:22
Ab oben genannten Datum tritt die Verordnung ja in Kraft!

Bin auch schon gespannt, wie die Wiener Linien auf etwaige Beschwerden reagieren werden, auch ob der Tatsache, daß nachwievor nach der HVZ Frühspitze Niederflurzüge eingezogen werden, und Hochflurzüge im Auslauf bleiben! :fp:

Die Wiener Linien werden dahingehend umdenken müssen, dass zuerst Hochflurer eingezogen werden....
Beschwerden.....ist wie mit dem Salzamt - wenn ich kein Barriere freies Fahrzeug zur Verfügung habe gibt es zwei Möglichkeiten. Entweder es kommt ein Hochflurer oder der Kurs fällt eben aus. Wenn das dem Fahrgast lieber ist...?
Titel: Re: EU Verordnung/Gesetz für Barrierefreiheit ab 1. 01. 2016
Beitrag von: coolharry am 04. Dezember 2015, 09:24:25
Es gibt viele Verordnungen, wo man sich fragt, für was sie gut sind. So auch zum Beispiel, dass bei der U-Bahn der Fluchtweg 1,20m breit ist, damit man auch mit einem Elektrorollstuhl dort fahren kann.

Ich frage mich nur, wie ein Fahrgast mit Rollstuhl auf offener Strecke einen U-Bahn Zug verlässt, ganz zu schweigen, wie er dann vom Fluchtweg dann wieder auf einen Bahnsteig, bzw durch eine Fluchtstiege den Gefahrenbereich verlassen kann

Die 1,20 haben, meiner Meinung nach, nicht rein mit der Barriefreiheit zu tun. Diese 1,20 gibt es im Gebäudebau schon seit Jahrzehnten. Es geht auch darum dass es Menschen mit Krücken gibt, sowie schneller und langsam Flüchtende.
Seids froh dass ihr nicht alle 25m einen Fluchtweg in einen gesicherten Bereich braucht, so wie bei jedem Gebäude.
Titel: Re: EU Verordnung/Gesetz für Barrierefreiheit ab 1. 01. 2016
Beitrag von: Klingelfee am 04. Dezember 2015, 10:34:58
Ich tät sagen, lass das die Feuerwehr überlegen. Aber mit adaptierten Elektrostapler oder mit Tischhubwagen ließe sich da schon was Standardmäßiges machen.

Weil diese im Falle auch solche Bergegeräte immer mit haben. Glaube mir, da tragen die Feuerwehrmänner den Fahrgast ohne Rollstuhl raus, das ist einfacher.
Titel: Re: EU Verordnung/Gesetz für Barrierefreiheit ab 1. 01. 2016
Beitrag von: 4463 am 04. Dezember 2015, 11:02:13
Ich tät sagen, lass das die Feuerwehr überlegen. Aber mit adaptierten Elektrostapler oder mit Tischhubwagen ließe sich da schon was Standardmäßiges machen.
Weil diese im Falle auch solche Bergegeräte immer mit haben. Glaube mir, da tragen die Feuerwehrmänner den Fahrgast ohne Rollstuhl raus, das ist einfacher.
Wenn es mal wirklich brennt (und nicht nur die übliche Filtermatte durch einen "Tschickstummel" zum glosen gebracht wird), dann wird die Feuerwehr höchstens überlegen, ob es sich noch verantworten lässt, überhaupt hineinzugehen. Und wenn dann noch was rauszuholen ist, dann machen das die Gerichtsmediziner oder die Leichenträger - und zwar egal, ob behindert oder nicht. :-\
Titel: Re: EU Verordnung/Gesetz für Barrierefreiheit ab 1. 01. 2016
Beitrag von: hema am 04. Dezember 2015, 12:50:01
So auch zum Beispiel, dass bei der U-Bahn der Fluchtweg 1,20m breit ist, damit man auch mit einem Elektrorollstuhl dort fahren kann.

Im U-Bahn-Gebäude, das verlangt die Bauordnung, nicht im Tunnel, da brauchst du nur den vorgeschriebenen Sicherheitsraum!
Titel: Re: EU Verordnung/Gesetz für Barrierefreiheit ab 1. 01. 2016
Beitrag von: Klingelfee am 04. Dezember 2015, 13:52:43
So auch zum Beispiel, dass bei der U-Bahn der Fluchtweg 1,20m breit ist, damit man auch mit einem Elektrorollstuhl dort fahren kann.

Im U-Bahn-Gebäude, das verlangt die Bauordnung, nicht im Tunnel, da brauchst du nur den vorgeschriebenen Sicherheitsraum!
Und im Tunnel bzw bei einem eigen Bahnkörper muss der Fluchtweg eine Breit von 1,2 m haben.
Titel: Re: EU Verordnung/Gesetz für Barrierefreiheit ab 1. 01. 2016
Beitrag von: haidi am 04. Dezember 2015, 14:35:42
Ich tät sagen, lass das die Feuerwehr überlegen. Aber mit adaptierten Elektrostapler oder mit Tischhubwagen ließe sich da schon was Standardmäßiges machen.

Weil diese im Falle auch solche Bergegeräte immer mit haben. Glaube mir, da tragen die Feuerwehrmänner den Fahrgast ohne Rollstuhl raus, das ist einfacher.
Die Bergegeräte kann man bei Notwendigkeit zuführen, die werden dann auf ein oder zwei Feuerwachen verteilt und in einem kleinen Fahrzeug bereitsgehalten. Die Zuführung geht im Allgemeinen so schnell, dass bei Evakuierung eines gut besetzten Zuges das GErät vorhanden ist, wenn der letzte mobile Fahrgast den Tunnel verlassen hat.
Titel: Re: EU Verordnung/Gesetz für Barrierefreiheit ab 1. 01. 2016
Beitrag von: hema am 04. Dezember 2015, 16:06:16

Und im Tunnel bzw bei einem eigen Bahnkörper muss der Fluchtweg eine Breit von 1,2 m haben.
Der Fluchtweg bzw. die Stiege vom Tunnel an die Oberfläche, ja. Aber der Sicherheitsraum neben einem U-Bahn-Zug muss nur 70 cm breit sein.



Die Bergegeräte kann man bei Notwendigkeit zuführen, die werden dann auf ein oder zwei Feuerwachen verteilt und in einem kleinen Fahrzeug bereitsgehalten. Die Zuführung geht im Allgemeinen so schnell, dass bei Evakuierung eines gut besetzten Zuges das GErät vorhanden ist, wenn der letzte mobile Fahrgast den Tunnel verlassen hat.
Was glaubst du, wieviel Zeit du hast, wenn ein Zug mitten im Tunnel echt brennt? Da kommt die Feuerwehr gar nicht bis hin. Und wenn es nur ein bissl raucht, kommen dir die Leute eh schon im Gänsemarsch entgegen, da brauchst du dann nur mehr jene rauspflücken, die den Zug nicht selbst verlassen können. Rollstühle, Kinderwagen, Fahrräder usw. bleiben natürlich im Zug, für die wäre auch gar kein Platz zwischen U-Bahn und Tunnelwand, speziell auf den alten Strecken (U2, U4, U6) ist es da oft verdammt eng!
Titel: Re: EU Verordnung/Gesetz für Barrierefreiheit ab 1. 01. 2016
Beitrag von: haidi am 04. Dezember 2015, 16:12:13
Die Bergegeräte kann man bei Notwendigkeit zuführen, die werden dann auf ein oder zwei Feuerwachen verteilt und in einem kleinen Fahrzeug bereitsgehalten. Die Zuführung geht im Allgemeinen so schnell, dass bei Evakuierung eines gut besetzten Zuges das GErät vorhanden ist, wenn der letzte mobile Fahrgast den Tunnel verlassen hat.
Was glaubst du, wieviel Zeit du hast, wenn ein Zug mitten im Tunnel echt brennt? Da kommt die Feuerwehr gar nicht bis hin. Und wenn es nur ein bissl raucht, kommen dir die Leute eh schon im Gänsemarsch entgegen, da brauchst du dann nur mehr jene rauspflücken, die den Zug nicht selbst verlassen können. Rollstühle, Kinderwagen, Fahrräder usw. bleiben natürlich im Zug, für die wäre auch gar kein Platz zwischen U-Bahn und Tunnelwand, speziell auf den alten Strecken (U2, U4, U6) ist es da oft verdammt eng!
Normalrettung - nicht Brandrettung. Es wäre nicht das erste Mal, dass Fahrgäste über eine Stunde im Zug eingeschlossen sind. Warum die nicht herausgeholt wurden, weiß nur F59a, aber selbst wenn man die gehfähigen Fahrgäste rausholte, müsste der E-rollstuhler entweder lange drinnen bleiben oder draußen lange auf seinen rollstuhl warten.