Autor Thema: EU Verordnung/Gesetz für Barrierefreiheit ab 1. 01. 2016  (Gelesen 14601 mal)

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coolharry

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Re: EU Verordnung/Gesetz für Barrierefreiheit ab 1. 01. 2016
« Antwort #15 am: 04. Dezember 2015, 09:24:25 »
Es gibt viele Verordnungen, wo man sich fragt, für was sie gut sind. So auch zum Beispiel, dass bei der U-Bahn der Fluchtweg 1,20m breit ist, damit man auch mit einem Elektrorollstuhl dort fahren kann.

Ich frage mich nur, wie ein Fahrgast mit Rollstuhl auf offener Strecke einen U-Bahn Zug verlässt, ganz zu schweigen, wie er dann vom Fluchtweg dann wieder auf einen Bahnsteig, bzw durch eine Fluchtstiege den Gefahrenbereich verlassen kann

Die 1,20 haben, meiner Meinung nach, nicht rein mit der Barriefreiheit zu tun. Diese 1,20 gibt es im Gebäudebau schon seit Jahrzehnten. Es geht auch darum dass es Menschen mit Krücken gibt, sowie schneller und langsam Flüchtende.
Seids froh dass ihr nicht alle 25m einen Fluchtweg in einen gesicherten Bereich braucht, so wie bei jedem Gebäude.
Weil ein menschlicher Hühnerstall nicht der Weisheit letzter Schluß sein kann.

Klingelfee

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Re: EU Verordnung/Gesetz für Barrierefreiheit ab 1. 01. 2016
« Antwort #16 am: 04. Dezember 2015, 10:34:58 »
Ich tät sagen, lass das die Feuerwehr überlegen. Aber mit adaptierten Elektrostapler oder mit Tischhubwagen ließe sich da schon was Standardmäßiges machen.

Weil diese im Falle auch solche Bergegeräte immer mit haben. Glaube mir, da tragen die Feuerwehrmänner den Fahrgast ohne Rollstuhl raus, das ist einfacher.
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Re: EU Verordnung/Gesetz für Barrierefreiheit ab 1. 01. 2016
« Antwort #17 am: 04. Dezember 2015, 11:02:13 »
Ich tät sagen, lass das die Feuerwehr überlegen. Aber mit adaptierten Elektrostapler oder mit Tischhubwagen ließe sich da schon was Standardmäßiges machen.
Weil diese im Falle auch solche Bergegeräte immer mit haben. Glaube mir, da tragen die Feuerwehrmänner den Fahrgast ohne Rollstuhl raus, das ist einfacher.
Wenn es mal wirklich brennt (und nicht nur die übliche Filtermatte durch einen "Tschickstummel" zum glosen gebracht wird), dann wird die Feuerwehr höchstens überlegen, ob es sich noch verantworten lässt, überhaupt hineinzugehen. Und wenn dann noch was rauszuholen ist, dann machen das die Gerichtsmediziner oder die Leichenträger - und zwar egal, ob behindert oder nicht. :-\
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hema

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Re: EU Verordnung/Gesetz für Barrierefreiheit ab 1. 01. 2016
« Antwort #18 am: 04. Dezember 2015, 12:50:01 »
So auch zum Beispiel, dass bei der U-Bahn der Fluchtweg 1,20m breit ist, damit man auch mit einem Elektrorollstuhl dort fahren kann.

Im U-Bahn-Gebäude, das verlangt die Bauordnung, nicht im Tunnel, da brauchst du nur den vorgeschriebenen Sicherheitsraum!
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Klingelfee

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Re: EU Verordnung/Gesetz für Barrierefreiheit ab 1. 01. 2016
« Antwort #19 am: 04. Dezember 2015, 13:52:43 »
So auch zum Beispiel, dass bei der U-Bahn der Fluchtweg 1,20m breit ist, damit man auch mit einem Elektrorollstuhl dort fahren kann.

Im U-Bahn-Gebäude, das verlangt die Bauordnung, nicht im Tunnel, da brauchst du nur den vorgeschriebenen Sicherheitsraum!
Und im Tunnel bzw bei einem eigen Bahnkörper muss der Fluchtweg eine Breit von 1,2 m haben.
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haidi

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Re: EU Verordnung/Gesetz für Barrierefreiheit ab 1. 01. 2016
« Antwort #20 am: 04. Dezember 2015, 14:35:42 »
Ich tät sagen, lass das die Feuerwehr überlegen. Aber mit adaptierten Elektrostapler oder mit Tischhubwagen ließe sich da schon was Standardmäßiges machen.

Weil diese im Falle auch solche Bergegeräte immer mit haben. Glaube mir, da tragen die Feuerwehrmänner den Fahrgast ohne Rollstuhl raus, das ist einfacher.
Die Bergegeräte kann man bei Notwendigkeit zuführen, die werden dann auf ein oder zwei Feuerwachen verteilt und in einem kleinen Fahrzeug bereitsgehalten. Die Zuführung geht im Allgemeinen so schnell, dass bei Evakuierung eines gut besetzten Zuges das GErät vorhanden ist, wenn der letzte mobile Fahrgast den Tunnel verlassen hat.
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hema

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Re: EU Verordnung/Gesetz für Barrierefreiheit ab 1. 01. 2016
« Antwort #21 am: 04. Dezember 2015, 16:06:16 »

Und im Tunnel bzw bei einem eigen Bahnkörper muss der Fluchtweg eine Breit von 1,2 m haben.
Der Fluchtweg bzw. die Stiege vom Tunnel an die Oberfläche, ja. Aber der Sicherheitsraum neben einem U-Bahn-Zug muss nur 70 cm breit sein.



Die Bergegeräte kann man bei Notwendigkeit zuführen, die werden dann auf ein oder zwei Feuerwachen verteilt und in einem kleinen Fahrzeug bereitsgehalten. Die Zuführung geht im Allgemeinen so schnell, dass bei Evakuierung eines gut besetzten Zuges das GErät vorhanden ist, wenn der letzte mobile Fahrgast den Tunnel verlassen hat.
Was glaubst du, wieviel Zeit du hast, wenn ein Zug mitten im Tunnel echt brennt? Da kommt die Feuerwehr gar nicht bis hin. Und wenn es nur ein bissl raucht, kommen dir die Leute eh schon im Gänsemarsch entgegen, da brauchst du dann nur mehr jene rauspflücken, die den Zug nicht selbst verlassen können. Rollstühle, Kinderwagen, Fahrräder usw. bleiben natürlich im Zug, für die wäre auch gar kein Platz zwischen U-Bahn und Tunnelwand, speziell auf den alten Strecken (U2, U4, U6) ist es da oft verdammt eng!
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haidi

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Re: EU Verordnung/Gesetz für Barrierefreiheit ab 1. 01. 2016
« Antwort #22 am: 04. Dezember 2015, 16:12:13 »
Die Bergegeräte kann man bei Notwendigkeit zuführen, die werden dann auf ein oder zwei Feuerwachen verteilt und in einem kleinen Fahrzeug bereitsgehalten. Die Zuführung geht im Allgemeinen so schnell, dass bei Evakuierung eines gut besetzten Zuges das GErät vorhanden ist, wenn der letzte mobile Fahrgast den Tunnel verlassen hat.
Was glaubst du, wieviel Zeit du hast, wenn ein Zug mitten im Tunnel echt brennt? Da kommt die Feuerwehr gar nicht bis hin. Und wenn es nur ein bissl raucht, kommen dir die Leute eh schon im Gänsemarsch entgegen, da brauchst du dann nur mehr jene rauspflücken, die den Zug nicht selbst verlassen können. Rollstühle, Kinderwagen, Fahrräder usw. bleiben natürlich im Zug, für die wäre auch gar kein Platz zwischen U-Bahn und Tunnelwand, speziell auf den alten Strecken (U2, U4, U6) ist es da oft verdammt eng!
Normalrettung - nicht Brandrettung. Es wäre nicht das erste Mal, dass Fahrgäste über eine Stunde im Zug eingeschlossen sind. Warum die nicht herausgeholt wurden, weiß nur F59a, aber selbst wenn man die gehfähigen Fahrgäste rausholte, müsste der E-rollstuhler entweder lange drinnen bleiben oder draußen lange auf seinen rollstuhl warten.
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