Tramwayforum
Öffentlicher Verkehr national und international => Verkehrspolitik => Thema gestartet von: haidi am 04. Juni 2016, 09:23:25
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Im Standard ist ein interessanter Artikel erschienen, der die Aufteilung der Fläche der Stadt aufs Korn nimmt.
http://derstandard.at/2000038168682/Gefangen-im-Dogma-der-Parkplatzmaximierung#posting-1012236609 (http://derstandard.at/2000038168682/Gefangen-im-Dogma-der-Parkplatzmaximierung#posting-1012236609)
Der individuelle Verkehr beansprucht davon bei einem Modal-Split-Anteil von 27 Prozent – in der Verkehrsstatistik wird damit die Verteilung des Transportaufkommens auf verschiedene Verkehrsmittel bezeichnet – rund sechs Prozent der Fläche. Die Wiener Linien benötigen bei einem Modal-Split-Anteil von 39 Prozent rund ein Prozent der Gesamtfläche.
Immerhin ist das ein Ansatz, die Berechnung bezieht sich aber auf die Gesamtfläche und nicht auf die Straßenfläche, wo das Ungelichverhältnis zwischen dem vom KFZ-Verkehr beanspruchten Platz und den für die anderen Verkehrsarten jeweils übrig gelassene Fläche noch größer ist.
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Der zeitgemäße Ansatz ist eigentlich die Personenleistungsfähigkeit oder auch der spezifische Platzbedarf nach Verkehrsart (bezogen auf den Fließverkehr). Ein Radweg von 3,0m Breite kann pro Stunde in einer Richtung von rund 3.600 Personen genutzt werden (Meschik, 2008). Ein Fahrstreifen an einer angebauten Hauptstraße mit LSA-Regelung kommt auf 1.000 bis 1.200 Pkw pro Stunde (Füsser, 1997), was bei dem für Wien üblichen Besetzungsgrad von 1,3 Personen/Pkw knapp 1.500 Personen bedeutet.
Eine Straßenbahn kommt pro Stunde und Richtung bei 65% Auslastung (Planungsansatz nach VDV) bei einem 3-Minuten-Takt auf 2.700 Personen (Flexity F6 Wien).
Nun, das wäre m.E. der richtige Maßstab für eine zeitgemäße Siedlungs- und Verkehrsplanung.
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Der zeitgemäße Ansatz ist eigentlich die Personenleistungsfähigkeit oder auch der spezifische Platzbedarf nach Verkehrsart (bezogen auf den Fließverkehr). Ein Radweg von 3,0m Breite kann pro Stunde in einer Richtung von rund 3.600 Personen genutzt werden (Meschik, 2008). Ein Fahrstreifen an einer angebauten Hauptstraße mit LSA-Regelung kommt auf 1.000 bis 1.200 Pkw pro Stunde (Füsser, 1997), was bei dem für Wien üblichen Besetzungsgrad von 1,3 Personen/Pkw knapp 1.500 Personen bedeutet.
Eine Straßenbahn kommt pro Stunde und Richtung bei 65% Auslastung (Planungsansatz nach VDV) bei einem 3-Minuten-Takt auf 2.700 Personen (Flexity F6 Wien).
Nun, das wäre m.E. der richtige Maßstab für eine zeitgemäße Siedlungs- und Verkehrsplanung.
Die Platzaufteilung kann man nicht so berechnen und ist politisch motiviert und muss es auch bleiben. Wenn man den ÖV bevorrangen will, dann brauchen ÖV auch eigene Trassen, wenn man Respekt vor Fußgängern hat, dann braucht man 2 Meter Gehsteig auf beiden Seiten einer Straße als Minimum, im Falle einer Einkaufsstraße braucht man noch entsprechenden Platz für Gast- / Schanigärten, falls die auf dem Gehweg situiert werden, muss dieser entsprechend breiter sein.
Auch den Kfz-Verkehr kannst Du nicht nach dem Verkehrsaufkommen berechnen, da Straßen nicht nur Verkehrs- sondern auch Aufenthalts- und Nutzräume, ebenso wie Flächen für den ruhenden Verkehr sind (Schanigarten, Müllsammelstelle, Citybikeentleihstationen, Parkplätze, Fahrradabstellplätze, Straßenbahnhaltestellen usw. usf.)
Der richtige Maßstab für zeitgemäße Verkehrsplanung ist sicherlich nicht das denken in reinen Fließverkehrsbändern, nach dem mir Dein Ansatz klingt ... den ich im Übrigen auch für undurchführbar halte, weil was nutzen mir 17% der Straßenbreite am Verkehrsaufkommen, wenn ein eigener Gleiskörper etwa 25% der Straßenbreite in Anspruch nehmen würde?
Abgesehen davon, dass Fußgänger mehr Platz brauchen, als der errechnete Platz für eine gewisse Durchlässigkeit, mit dem Auto im Stau stehen ist eine Sache, aber als Fußgänger ist das auf lange Sicht unglaublich stressig!
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Diese Zahlenspielerei kann man in konstruierten Neubaugebieten (z.B. Seestadt) anwenden, in einer historisch gewachsenen Stadt ist das aber kaum mit vertretbaren Mitteln umsetzbar.
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Ein Radweg von 3,0m Breite kann pro Stunde in einer Richtung von rund 3.600 Personen genutzt werden (Meschik, 2008).
Gelten für Radfahrer keine Sicherheitsabstände (seitlich, vorne, hinten)? Gibt es auf so einem Radweg keine querenden Fahrbahnen und keine querenden oder nahe gehenden Fußgänger, welche zu beachten sind? Und gibt es für Radfahrer keine Ampeln*, welche auch den Querverkehr fahren lassen und damit den Fluss auf einem Fahrstreifen auf etwa die Hälfte beschränken? Auch sollte so ein Radweg immer leicht bergab führen und alle anderen aus der Praxis bekannten Faktoren und Ereignisse, welche den zügigen, hohen Durchfluss behindern könnten, sind natürlich per Dekret auszuschließen (Wetter, Kinder, Ältere, Anhänger, Stürze, Anhalten, Tratschen, Geigeln, Brodeln usw.)!
Man kann halt alles schönrechnen!
*) Zumindest für die theoretische Berechnung sollten sie gelten, dass sie in der Praxis meist bestenfalls ignoriert werden, ist eine andere Sache! ;)
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Ein Radweg von 3,0m Breite kann pro Stunde in einer Richtung von rund 3.600 Personen genutzt werden (Meschik, 2008).
Gelten für Radfahrer keine Sicherheitsabstände (seitlich, vorne, hinten)?
Auf einem 3m-Fahrstreifen passen halt 2-3 Radfahrer nebeneinander (siehe Holland), dementsprechend steigt natürlich der Durchsatz. In 3 Reihen mit 2 Sekunden Abstand brauchen die 3600 Radler 40 Minuten der Stunde; bleiben 20min für den Querverkehr - das ist für eine Hauptroute à la Praterstraße durchaus realistisch.
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Auf einem 3m-Fahrstreifen passen halt 2-3 Radfahrer nebeneinander (siehe Holland), dementsprechend steigt natürlich der Durchsatz. In 3 Reihen mit 2 Sekunden Abstand brauchen die 3600 Radler 40 Minuten der Stunde; bleiben 20min für den Querverkehr - das ist für eine Hauptroute à la Praterstraße durchaus realistisch.
Grau ist alle Theorie.
Bei einer Lenkerbreite von 80 cm willst du auf 3 m 3 Radfahrer nebeneinander haben?
1 m geht, wenn der Radweg nur 1 m hat, keine Autos daneben parken oder fahren und keine Hauswände daneben sind. in dem Moment wo man 2 Radler nebeneinander haben will, brauchst schon mindestens 2,5 m unter der Annahme, dass die beiden Radler rechts und links "raushängen", bei 3 Radler nebeneinander ist für sicheres Fahren unter 4,5 m nichts zu machen, oder nur dann, wenn alle Radler gleich schnell und versetzt zueinander fahren.
Dann hat deine Theorie noch einen Haken - die unterschiedliche Fahrgeschwindigkeit der Radler, was einen geringeren seitlichen Sicherheitsabstand nicht zulässt.
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Auf einem 3m-Fahrstreifen passen halt 2-3 Radfahrer nebeneinander (siehe Holland), dementsprechend steigt natürlich der Durchsatz. In 3 Reihen mit 2 Sekunden Abstand brauchen die 3600 Radler 40 Minuten der Stunde; bleiben 20min für den Querverkehr - das ist für eine Hauptroute à la Praterstraße durchaus realistisch.
Grau ist alle Theorie.
Bei einer Lenkerbreite von 80 cm willst du auf 3 m 3 Radfahrer nebeneinander haben?
Was hast du für ein Fahrrad? Übliche Lenkerbreiten sind eher 55-65cm (Faustregel: Schulterbreite + 5cm).
Außerdem: Wir reden hier ja nicht von irgendwelchen neben dem Parkstreifen aufgepinselten Dingern sondern von ordentlichen Wegen nach niederländischer oder belgischer Art. Da ist dann - wie neben KFZ-Fahrstreifen auch - entsprechend seitlich Platz einzuplanen.
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Auf einem 3m-Fahrstreifen passen halt 2-3 Radfahrer nebeneinander (siehe Holland), dementsprechend steigt natürlich der Durchsatz. In 3 Reihen mit 2 Sekunden Abstand brauchen die 3600 Radler 40 Minuten der Stunde; bleiben 20min für den Querverkehr - das ist für eine Hauptroute à la Praterstraße durchaus realistisch.
Grau ist alle Theorie.
Du fährst nicht oft in der Gruppe nebeneinander Rad, oder?
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Auf einem 3m-Fahrstreifen passen halt 2-3 Radfahrer nebeneinander (siehe Holland), dementsprechend steigt natürlich der Durchsatz. In 3 Reihen mit 2 Sekunden Abstand brauchen die 3600 Radler 40 Minuten der Stunde; bleiben 20min für den Querverkehr - das ist für eine Hauptroute à la Praterstraße durchaus realistisch.
Grau ist alle Theorie.
Bei einer Lenkerbreite von 80 cm willst du auf 3 m 3 Radfahrer nebeneinander haben?
Was hast du für ein Fahrrad? Übliche Lenkerbreiten sind eher 55-65cm (Faustregel: Schulterbreite + 5cm).
Außerdem: Wir reden hier ja nicht von irgendwelchen neben dem Parkstreifen aufgepinselten Dingern sondern von ordentlichen Wegen nach niederländischer oder belgischer Art. Da ist dann - wie neben KFZ-Fahrstreifen auch - entsprechend seitlich Platz einzuplanen.
Wieviel Platz willst seitlich einplanen? Und wo soll der in der Stadt herkommen?
Ich weiß auch nicht wie diszipliniert die Holländischen Pedalritter sind, aber auf 3m 3 Radler neben einander, die weder Rennradfahrer noch sonderlich geübt sind in großen Ansammlungen zu fahren geht sich meiner Meinung nach nicht aus, ohne das es zu kleineren oder größeren Reiberein kommt. Am Rad möchte ich nicht ständig auf Schwanzbreite überholt werden. Somit sollte für den Weg schon ein Lenker + Schwankbreite (mindestens 1-1,2m) eingerechnet sein. Schließlich wird ein Radstreifen auf der Fahrbahn mittlerweile auch mit bis zu 1,5m gerechnet. Auch auf Straßen wo der Geschwindigkeitsunterschied zwischen Radler und Auto nicht sehr groß ist.
Und weils mir grad bei den Luftbildern von Amsterdam aufgefallen ist: Die Radwege haben dort eine Mittelmarkierung. Wohl auch nicht von ungefähr.
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Wieviel Platz willst seitlich einplanen? Und wo soll der in der Stadt herkommen?
Ich weiß auch nicht wie diszipliniert die Holländischen Pedalritter sind, aber auf 3m 3 Radler neben einander, die weder Rennradfahrer noch sonderlich geübt sind in großen Ansammlungen zu fahren geht sich meiner Meinung nach nicht aus, ohne das es zu kleineren oder größeren Reiberein kommt. Am Rad möchte ich nicht ständig auf Schwanzbreite überholt werden. Somit sollte für den Weg schon ein Lenker + Schwankbreite (mindestens 1-1,2m) eingerechnet sein. Schließlich wird ein Radstreifen auf der Fahrbahn mittlerweile auch mit bis zu 1,5m gerechnet. Auch auf Straßen wo der Geschwindigkeitsunterschied zwischen Radler und Auto nicht sehr groß ist.
Platz für Radfahrer ist in Wien genug vorhanden, in jeder einzelnen Straße mindestens 3 m.
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Wieviel Platz willst seitlich einplanen? Und wo soll der in der Stadt herkommen?
Ich weiß auch nicht wie diszipliniert die Holländischen Pedalritter sind, aber auf 3m 3 Radler neben einander, die weder Rennradfahrer noch sonderlich geübt sind in großen Ansammlungen zu fahren geht sich meiner Meinung nach nicht aus, ohne das es zu kleineren oder größeren Reiberein kommt. Am Rad möchte ich nicht ständig auf Schwanzbreite überholt werden. Somit sollte für den Weg schon ein Lenker + Schwankbreite (mindestens 1-1,2m) eingerechnet sein. Schließlich wird ein Radstreifen auf der Fahrbahn mittlerweile auch mit bis zu 1,5m gerechnet. Auch auf Straßen wo der Geschwindigkeitsunterschied zwischen Radler und Auto nicht sehr groß ist.
Platz für Radfahrer ist in Wien genug vorhanden, in jeder einzelnen Straße mindestens 3 m.
Ich weiß. Nennt sich Fahrbahn.
Dann erübrigt sich zu einem kleinen Stück auch die Aufteilungsdebatte: Eine Fahrbahn ist ein Mehrzweckraum für MIV, Rad, Wirtschafts und Notverkehre. Deswegen ist deren Nutzen nicht rein über den Modal Split aufzuschlüsseln.
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Somit sollte für den Weg schon ein Lenker + Schwankbreite (mindestens 1-1,2m) eingerechnet sein.
Und damit gehen sich die von mir genannten 2-3 Reihen eben locker aus. Die organisieren sich quasi von selbst je nach Können der Radfahrer; die flotteren/sichereren Fahrer schwanken auch weniger.
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Somit sollte für den Weg schon ein Lenker + Schwankbreite (mindestens 1-1,2m) eingerechnet sein.
Und damit gehen sich die von mir genannten 2-3 Reihen eben locker aus. Die organisieren sich quasi von selbst je nach Können der Radfahrer; die flotteren/sichereren Fahrer schwanken auch weniger.
Bei ~3000 Radfahrer können nicht nur sichere, flotte dabei sein. Da sind auch ängstliche, ungeübte und grundsätzlich patscherte dabei. So wie überall im Leben. ;)
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Somit sollte für den Weg schon ein Lenker + Schwankbreite (mindestens 1-1,2m) eingerechnet sein.
Und damit gehen sich die von mir genannten 2-3 Reihen eben locker aus. Die organisieren sich quasi von selbst je nach Können der Radfahrer; die flotteren/sichereren Fahrer schwanken auch weniger.
Also in Utrecht gehen sich auf geschätzten 3m eine ganze Menge Radfahrende aus: https://youtu.be/n-AbPav5E5M
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1) Sehr interessant und für jeden Straßenbahnfreund zu empfehlen: Sekunde ca. 30 - 35
2) Aber kaum nebeneinander fahrend, sondern eher im Gänsemarsch
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Somit sollte für den Weg schon ein Lenker + Schwankbreite (mindestens 1-1,2m) eingerechnet sein.
Und damit gehen sich die von mir genannten 2-3 Reihen eben locker aus. Die organisieren sich quasi von selbst je nach Können der Radfahrer; die flotteren/sichereren Fahrer schwanken auch weniger.
Bei ~3000 Radfahrer können nicht nur sichere, flotte dabei sein. Da sind auch ängstliche, ungeübte und grundsätzlich patscherte dabei. So wie überall im Leben. ;)
Eh nicht, aber die fahren halt ganz links und kommen mit 80cm Spurbreite aus. Dann können die unsicheren ganz rechts auch 1,2m brauchen. Bleibt in der Mitte eine 1m-Spur für die mittel-schnellen.
Siehe z.B. https://www.youtube.com/watch?v=q8h_DalTjV0 - da hast zwei gemütliche Reihen auf ca. 2,5m-Richtungsfahrbahnen und hin und wieder überholt sogar da einer in der 3. Spur.
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Also in Utrecht gehen sich auf geschätzten 3m eine ganze Menge Radfahrende aus: https://youtu.be/n-AbPav5E5M
Das Video hat sogar Wienbezug, man sieht eine E6-Garnitur vorbeifahren. 8)
Die Masse an Radfahrern ist tatsächlich sehr beeindruckend und zeigt, was alles möglich wäre.
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Auf einem 3m-Fahrstreifen passen halt 2-3 Radfahrer nebeneinander (siehe Holland), dementsprechend steigt natürlich der Durchsatz. In 3 Reihen mit 2 Sekunden Abstand brauchen die 3600 Radler 40 Minuten der Stunde; bleiben 20min für den Querverkehr - das ist für eine Hauptroute à la Praterstraße durchaus realistisch.
Grau ist alle Theorie.
Du fährst nicht oft in der Gruppe nebeneinander Rad, oder?
Das hat man auf einem Radweg auch nicht zu tun! C:-) Die Radwege sind dafür nicht breit genug - gibt ja auch noch Gegenverkehr!
Und in der Praterstraße sinds überhaupt nur halb so breit - sind ja auch als Einrichtungsradwege ausgelegt! Trotzdem kommen einem immer wieder irgendwelche Idioten in der falschen Richtung entgegen! >:(
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Und in der Praterstraße sinds überhaupt nur halb so breit - sind ja auch als Einrichtungsradwege ausgelegt! Trotzdem kommen einem immer wieder irgendwelche Idioten in der falschen Richtung entgegen! >:(
"Einrichtungsradwege" gibt es m.W. lt. StVO nicht.
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"Einrichtungsradwege" gibt es m.W. lt. StVO nicht.
Sie sind nur in einer Richtung gültig, da sie nur aus einer Richtung als solche ausgeschildert sind. ;)
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"Einrichtungsradwege" gibt es m.W. lt. StVO nicht.
Sie sind nur in einer Richtung gültig, da sie nur aus einer Richtung als solche ausgeschildert sind. ;)
Dieser Umstand wird aber regelmässig ignoriert! >:( :fp:
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"Einrichtungsradwege" gibt es m.W. lt. StVO nicht.
Sie sind nur in einer Richtung gültig, da sie nur aus einer Richtung als solche ausgeschildert sind. ;)
Im § 8a:
(1) Radfahranlagen dürfen in beiden Fahrtrichtungen befahren werden, sofern sich aus Bodenmarkierungen (Richtungspfeilen) nichts anderes ergibt.
Genügte das mit den Verkehrszeichen, hätte der Gesetzgeber diesen Absatz nicht in die StVO aufnehmen müssen.
Richtungspfeile habe ich auf Radwegen bislang immer nur nach einer Kreuzung (also am jeweiligen Beginn) gesehen, nie aber bei der Einmüngung in eine Kreuzung wo sie sinnvollerweise angebracht werden müssten, damit der falsch auffahrende Radfahrer ihn auch sieht.
Also wäre auch die Auslegung nicht unbedingt falsch:
Der Radweg wurde angeordnet, auch kundgemacht (Verkehrszeichen sind ja da), daher darf er in der Gegenrichtung befahren werden, weil man ja an keinem Pfeil vorbeikommt.
Anmerkung:
Ich bin gegen Radwege und insbesondere gegen die, die linksseitig befahren werden dürfen, egal ob in einer Straße mit Gegenverkehr oder in einer Einbahnstraße.
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Anmerkung:
Ich bin gegen Radwege und insbesondere gegen die, die linksseitig befahren werden dürfen, egal ob in einer Straße mit Gegenverkehr oder in einer Einbahnstraße.
Was du meinst sind Mehrzweckstreifen und die darfst du nur in einer Richtung benützen. Ist die Markierung am rechten Rand des zugehörigen Fahrstreifens, gilt sie in der gleichen Richtung wie der Verkehr auf diesem, ist sie am linken Rand (z.B. Radverkehr gegen die Einbahn) gilt sie für Radfahrer für die Fahrt gegen die Richtung des Fahrstreifens.
Echte, als solche gekennzeichnete Radwege und Radfahrstreifen dürfen immer in beiden Richtungen befahren werden, ausgen. jene Fälle, wo § 8a. das ausschließt. Ist ein "Radweg mit Benützungspflicht" nur auf einer Straßenseite vorhanden, muss er (eigentlich) sogar in beiden Richtungen benützt werden.
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Die 2er-Linie ist so ein Radweg mit Bodenmarkierungen. Wird aber trotzdem von etlichen Radlern ignoriert, was gerade dort blöd ist, da es eh schon so eng ist. Wenns nach mir ginge, müsste man auch zur Benützung eines Rads einen Grundkurs StVO machen, in dem man wenigstens die wichtigsten Grundlagen lernt, wenn schon der Hausverstand aussetzt.
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"Einrichtungsradwege" gibt es m.W. lt. StVO nicht.
Sie sind nur in einer Richtung gültig, da sie nur aus einer Richtung als solche ausgeschildert sind. ;)
Im § 8a:
(1) Radfahranlagen dürfen in beiden Fahrtrichtungen befahren werden, sofern sich aus Bodenmarkierungen (Richtungspfeilen) nichts anderes ergibt.
Genügte das mit den Verkehrszeichen, hätte der Gesetzgeber diesen Absatz nicht in die StVO aufnehmen müssen.
Aus der Gegenfahrtrichtung ist ein nicht ausgeschilderter Radweg kein solcher!
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Die 2er-Linie ist so ein Radweg mit Bodenmarkierungen. Wird aber trotzdem von etlichen Radlern ignoriert, was gerade dort blöd ist, da es eh schon so eng ist. Wenns nach mir ginge, müsste man auch zur Benützung eines Rads einen Grundkurs StVO machen, in dem man wenigstens die wichtigsten Grundlagen lernt, wenn schon der Hausverstand aussetzt.
Das Problem bei Stadtautobahnen wie der Zweierlinie oder der Praterstraße ist eher, was machst du als Radfahrer, wenn dein Ziel auf der linken Straßenseite liegt? Entweder einen Umweg über die nächstgelegene Kreuzung fahren, oder halt ein paar hundert Meter den Radweg gegen die Fahrtrichtung.
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Entweder einen Umweg über die nächstgelegene Kreuzung fahren, oder halt ein paar hundert Meter den Radweg gegen die Fahrtrichtung.
Natürlich Ersteres (es gibt eh einen Haufen Kreuzungen auf der 2er-Linie, das sind nie ein paar hundert Meter). Wenn wir so zu argumentieren anfangen, dann kann man es gleich mit den Verkehrsregeln komplett lassen... warum soll ein Autofahrer um den ganzen Block fahren, wenn es gegen die Einbahn viel schneller wäre? :)
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Das Problem bei Stadtautobahnen wie der Zweierlinie oder der Praterstraße ist eher, was machst du als Radfahrer, wenn dein Ziel auf der linken Straßenseite liegt? Entweder einen Umweg über die nächstgelegene Kreuzung fahren, oder halt ein paar hundert Meter den Radweg gegen die Fahrtrichtung.
Viel einfacher: Absteigen, schieben. Darauf kommt man halt nicht, wenn man ideologiebehafteten Überlegungen verfallen ist. 8)
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Viel einfacher: Absteigen, schieben.
Muss man heutzutage oft gar nicht mehr. Es gibt so vorgezogene Radfahrabbiegehaltelinien, keine Ahnung, wie die mit einem Fachbegriff heißen.
Es gibt jedenfalls immer weniger Ausreden, um gegen die StVO verstoßen zu "müssen" 8)
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Natürlich Ersteres (es gibt eh einen Haufen Kreuzungen auf der 2er-Linie, das sind nie ein paar hundert Meter). Wenn wir so zu argumentieren anfangen, dann kann man es gleich mit den Verkehrsregeln komplett lassen... warum soll ein Autofahrer um den ganzen Block fahren, wenn es gegen die Einbahn viel schneller wäre? :)
Zumindest bei der Praterstraße wurde argumentiert, dass es viel zu wenige legale Querungsmöglichkeiten für Radfahrer und Fußgänger gibt und die Straße daher eine starke Barrierewirkung hat.
Fakt ist, links abzubiegen ist auf so stark befahrenen Autobahnen mit getrennten Richtungsfahrbahnen für Radfahrer alles andere als lustig und auch nicht immer gefahrlos möglich.
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Viel einfacher: Absteigen, schieben.
Muss man heutzutage oft gar nicht mehr. Es gibt so vorgezogene Radfahrabbiegehaltelinien, keine Ahnung, wie die mit einem Fachbegriff heißen.
Wenn das Ziel nur auf der anderen Seite liegt, ist es doch am einfachsten, abzusteigen und die Straße bei der nächsten Möglichkeit als Fußgänger zu überqueren.
Zumindest bei der Praterstraße wurde argumentiert, dass es viel zu wenige legale Querungsmöglichkeiten für Radfahrer und Fußgänger gibt und die Straße daher eine starke Barrierewirkung hat.
Das liegt am autobahnartigen Aufbau der Fahrbahn und wurde schon weiter oben durchgekaut.
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Zumindest bei der Praterstraße wurde argumentiert, dass es viel zu wenige legale Querungsmöglichkeiten für Radfahrer und Fußgänger gibt und die Straße daher eine starke Barrierewirkung hat.
Eigentlich gibt es nur drei im Straßenzug Aspernbrückenstraße-Praterstraße, wenn man den Beginn und das Ende nicht berücksichtigt:
Praterstraße/Aspernbrückenstraße; Nestroyplatz und Rotensterngasse.
Wenn ich auf der Praterstraße unterwegs sein musste, bin ich eigentlich immer durch die Zirkusgasse und Kleine Stadtgutgasse gefahren, habe den Praterstern durch die Nordpassage des Bahnhofes umfahren und bin direkt in die Lassallestraße gekommen.
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Das liegt am autobahnartigen Aufbau der Fahrbahn und wurde schon weiter oben durchgekaut.
Ich weiß eh, dass es daran liegt. Ein ähnlicher Aufbau der Fahrbahn ist ja z.B. auf der Zweierlinie auch gegeben. Dort ist zudem bei etlichen Kreuzungen das Linksabbiegen gar nicht gestattet. Natürlich kann man in solchen Fällen als Radfahrer absteigen und den Fußgängerübergang benutzen. Radfahrfreundlich ist jedoch etwas anderes. Diese Straßen sind und bleiben reine Autobahnen, auf denen alle anderen Verkehrsteilnehmer stark im Nachteil sind.
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Anmerkung:
Ich bin gegen Radwege und insbesondere gegen die, die linksseitig befahren werden dürfen, egal ob in einer Straße mit Gegenverkehr oder in einer Einbahnstraße.
Was du meinst sind Mehrzweckstreifen und die darfst du nur in einer Richtung benützen. Ist die Markierung am rechten Rand des zugehörigen Fahrstreifens, gilt sie in der gleichen Richtung wie der Verkehr auf diesem, ist sie am linken Rand (z.B. Radverkehr gegen die Einbahn) gilt sie für Radfahrer für die Fahrt gegen die Richtung des Fahrstreifens.
Nein, ich meine Radwege. Auch in Einbahnstraßen kann linksseitig ein Radweg sein, dieser sollte meiner Meinung nach nur gegen die Einbahn zu befahren sein.Echte, als solche gekennzeichnete Radwege und Radfahrstreifen dürfen immer in beiden Richtungen befahren werden, ausgen. jene Fälle, wo § 8a. das ausschließt. Ist ein "Radweg mit Benützungspflicht" nur auf einer Straßenseite vorhanden, muss er (eigentlich) sogar in beiden Richtungen benützt werden.
Nachdem Verkehrszeichen rechts aufzustellen sind, ignoriere ich derartige Radwege, so lange nicht rechts ein Vekehrszeichen(!) steht, dass auf den Radweg links hinweist.
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Anmerkung:
Ich bin gegen Radwege und insbesondere gegen die, die linksseitig befahren werden dürfen, egal ob in einer Straße mit Gegenverkehr oder in einer Einbahnstraße.
Was du meinst sind Mehrzweckstreifen und die darfst du nur in einer Richtung benützen. Ist die Markierung am rechten Rand des zugehörigen Fahrstreifens, gilt sie in der gleichen Richtung wie der Verkehr auf diesem, ist sie am linken Rand (z.B. Radverkehr gegen die Einbahn) gilt sie für Radfahrer für die Fahrt gegen die Richtung des Fahrstreifens.
Nein, ich meine Radwege. Auch in Einbahnstraßen kann linksseitig ein Radweg sein, dieser sollte meiner Meinung nach nur gegen die Einbahn zu befahren sein.Echte, als solche gekennzeichnete Radwege und Radfahrstreifen dürfen immer in beiden Richtungen befahren werden, ausgen. jene Fälle, wo § 8a. das ausschließt. Ist ein "Radweg mit Benützungspflicht" nur auf einer Straßenseite vorhanden, muss er (eigentlich) sogar in beiden Richtungen benützt werden.
Nachdem Verkehrszeichen rechts aufzustellen sind, ignoriere ich derartige Radwege, so lange nicht rechts ein Vekehrszeichen(!) steht, dass auf den Radweg links hinweist.
Bei Einbahnstraßen, in denen es erlaubt ist, gegen die Einbahn zu fahren, ist eben links (aus KFZ Sicht) ein Radfahrstreifen oder manchmal ein Radweg (wie in der Anton Sattler Gasse). Wenn man entprechend der Einbahn fährst, dann nützt man die Fahrbahn, in der Gegenrichtung den Radstreifen oder Radweg.
Ich habe aber schon einige Idioten am Drahtesel erlebt, die mir auf meiner Seite links fahrend entgegen gekommen sind! :fp: :bh:
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Anmerkung:
Ich bin gegen Radwege und insbesondere gegen die, die linksseitig befahren werden dürfen, egal ob in einer Straße mit Gegenverkehr oder in einer Einbahnstraße.
Was du meinst sind Mehrzweckstreifen und die darfst du nur in einer Richtung benützen. Ist die Markierung am rechten Rand des zugehörigen Fahrstreifens, gilt sie in der gleichen Richtung wie der Verkehr auf diesem, ist sie am linken Rand (z.B. Radverkehr gegen die Einbahn) gilt sie für Radfahrer für die Fahrt gegen die Richtung des Fahrstreifens.
Anders gesagt: das ist ein ganz normaler Fahrstreifen, der aber eben nur von Radfahrern befahren werden darf (weil diese von der Einbahn ausgenommen sind). Ansonsten unterliegt er genau den selben Regeln wie jeder andere Fahrstreifen auch (u.a. dem Rechtsfahrgebot).
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. . . . genauer gesagt, er unterliegt der Vorschrift für Mehrzweckstreifen. Von Radfahrern wird er aufgrund der örtlichen Regelung eben entgegen der Einbahn (im Rechtsverkehr) befahren.
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. . . . genauer gesagt, er unterliegt der Vorschrift für Mehrzweckstreifen. Von Radfahrern wird er aufgrund der örtlichen Regelung eben entgegen der Einbahn (im Rechtsverkehr) befahren.
Hängt davon ab, ob es dazwischen eine Leit- oder eine Sperrlinie gibt. Ersteres ist ein Mehrzweckstreifen (der von KFZ nur bei Bedarf befahren werden darf), letzteres ein Radfahrstreifen (der von KFZ generell nicht befahren werden darf - allein schon, weil sie dazu die Sperrlinie überfahren müssten). Der Unterschied gilt genau so natürlich auch bei Radfahranlagen gegen die Einbahn.
http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20050823_OTS0035/arboe-der-unterschied-zwischen-mehrzweckstreifen-und-radfahrstreifen
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Der ARBÖ schreibt da auch ein bisschen Falsches:
Der Radfahrstreifen braucht keine Sperrlinie, er braucht eine besondere Kennzeichnung und die Markierung mit Fahrradsymbolen. Da genügt auch z.B. ein roter Fahrbahnbelag.
StVO §2 (1) 7:
Radfahrstreifen: ein für den Fahrradverkehr bestimmter und besonders gekennzeichneter Teil der Fahrbahn, wobei der Verlauf durch wiederholte Markierung mit Fahrradsymbolen und das Ende durch die Schriftzeichenmarkierung „Ende“ angezeigt wird;
Der Mehrzweckstreifen braucht keine Markierung mit Fahrradsymbolen.
Nebenbei darf links vom Radfahrstreifen geparkt werden, wenn der Platz ausreicht und keine Verbotsschilder vorhanden sind.