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Straßenbahn Wien => Chronik => Thema gestartet von: 95B am 11. November 2016, 18:35:40

Titel: 11.11.2016: Eigenkollision 52/58 Westbahnhof
Beitrag von: 95B am 11. November 2016, 18:35:40
18.09-18.21 Eigenkollision Westbahnhof 97/58 auf 4538+1366/52!
Titel: Re: 11.11.2016: Eigenkollision 52/58 Westbahnhof
Beitrag von: 13er am 11. November 2016, 19:49:28
18.09-18.21 Eigenkollision Westbahnhof 97/58 auf 4538+1366/52!
52 und 58 wurden zum ULP verlängert. Die Scherben der ULF-Scheibe liegen noch bei der Verzweigungsweiche 52/58.
Titel: Re: 11.11.2016: Eigenkollision 52/58 Westbahnhof
Beitrag von: t12700 am 11. November 2016, 19:53:13
18.09-18.21 Eigenkollision Westbahnhof 97/58 auf 4538+1366/52!
52 und 58 wurden zum ULP verlängert. Die Scherben der ULF-Scheibe liegen noch bei der Verzweigungsweiche 52/68.

Wie groß ist denn der Schaden an 1366 und 97?

LG t12700
Titel: Re: 11.11.2016: Eigenkollision 52/58 Westbahnhof
Beitrag von: 13er am 11. November 2016, 19:55:59
18.09-18.21 Eigenkollision Westbahnhof 97/58 auf 4538+1366/52!
52 und 58 wurden zum ULP verlängert. Die Scherben der ULF-Scheibe liegen noch bei der Verzweigungsweiche 52/68.

Wie groß ist denn der Schaden an 1366 und 97?
Ich habe die Züge leider nicht selbst gesehen, aber mir wurde geschildert, den Geamaten hats bei den Blinkern türseitig erwischt, beim ULF ist eine Scheibe zu Bruch gegangen.
Titel: Re: 11.11.2016: Eigenkollision 52/58 Westbahnhof
Beitrag von: t12700 am 11. November 2016, 19:58:44
18.09-18.21 Eigenkollision Westbahnhof 97/58 auf 4538+1366/52!
52 und 58 wurden zum ULP verlängert. Die Scherben der ULF-Scheibe liegen noch bei der Verzweigungsweiche 52/68.

Wie groß ist denn der Schaden an 1366 und 97?
Ich habe die Züge leider nicht selbst gesehen, aber mir wurde geschildert, den Geamaten hats bei den Blinkern türseitig erwischt, beim ULF ist eine Scheibe zu Bruch gegangen.

Also werden die beiden wohl recht schnell wieder fahrfähig sein.

LG t12700
Titel: Re: 11.11.2016: Eigenkollision 52/58 Westbahnhof
Beitrag von: 13er am 11. November 2016, 20:00:46
Also werden die beiden wohl recht schnell wieder fahrfähig sein.
Ja! Hast du schon auf einen E1+c4 am 58er gehofft? Aber langsam sollten sie ein wenig aufpassen, so viele ULFe außer Betrieb...

Der 58er-Fahrer wird auch einen gewissen Erklärungsbedarf haben. Sandstreuversagen ist an der Stelle keine Ausrede ;)
Titel: Re: 11.11.2016: Eigenkollision 52/58 Westbahnhof
Beitrag von: t12700 am 11. November 2016, 20:04:11
Also werden die beiden wohl recht schnell wieder fahrfähig sein.
Ja! Hast du schon auf einen E1+c4 am 58er gehofft? 

Daran hab ich grad nicht gedacht, aber E1+c4 am 52er und 58er am Westbahnhof nebeneinander, das wärs! Ich fürchte nur das würde am 58er eher ein Klumpert werden.

LG t12700
Titel: Re: 11.11.2016: Eigenkollision 52/58 Westbahnhof
Beitrag von: 13er am 11. November 2016, 20:05:54
Daran hab ich grad nicht gedacht, aber E1+c4 am 52er und 58er am Westbahnhof nebeneinander, das wärs! Ich fürchte nur das würde am 58er eher ein Klumpert werden.
Ja, ist wahrscheinlicher! Ich hätte aber auch gegen dieses Bild nichts einzuwenden :)
Titel: Re: 11.11.2016: Eigenkollision 52/58 Westbahnhof
Beitrag von: 15A am 11. November 2016, 20:39:31
Gibt es Fotos ?
Titel: Re: 11.11.2016: Eigenkollision 52/58 Westbahnhof
Beitrag von: 8273 am 11. November 2016, 21:05:54
Daran hab ich grad nicht gedacht, aber E1+c4 am 52er und 58er am Westbahnhof nebeneinander, das wärs! Ich fürchte nur das würde am 58er eher ein Klumpert werden.
Ja, ist wahrscheinlicher! Ich hätte aber auch gegen dieses Bild nichts einzuwenden :)
Bitteschön, eine Notschlachtung vom 07.10.2016  :)
Leider mit Personenschaden  :'(
Titel: Re: 11.11.2016: Eigenkollision 52/58 Westbahnhof
Beitrag von: 95B am 11. November 2016, 21:09:23
Das Bild erweckt den Eindruck, die Leute streben dem E1 zu und meiden den E2.  :D
Titel: Re: 11.11.2016: Eigenkollision 52/58 Westbahnhof
Beitrag von: E1-c3 am 11. November 2016, 21:14:40
Das Bild erweckt den Eindruck, die Leute streben dem E1 zu und meiden den E2.  :D
Die wissen ja, was gut ist.  ;D
Titel: Re: 11.11.2016: Eigenkollision 52/58 Westbahnhof
Beitrag von: HLS am 11. November 2016, 23:16:29
Das Bild erweckt den Eindruck, die Leute streben dem E1 zu und meiden den E2.  :D
Die wissen ja, was gut ist.  ;D
:up: :up: :up:
Sie denken sich sicher: "Hilfe ein E2, wir müssen alle sterben. Ahhh ein E1, lieber eine gewisse Teilstrecke mitunter gehen als sterben". >:D >:D >:D
Titel: Re: 11.11.2016: Eigenkollision 52/58 Westbahnhof
Beitrag von: hema am 11. November 2016, 23:23:51
Ist wieder einmal ein 52er nicht weit genug vor gefahren? Für lange Züge ist der Platz im linken Schleifengleis verdammt knapp!  :(
Titel: Re: 11.11.2016: Eigenkollision 52/58 Westbahnhof
Beitrag von: E1-c3 am 12. November 2016, 10:50:33
Ist es eigentlich Vorschrift, dass der 52-er immer aufs innere, und der 58-er immer aufs äußere Schleifengleis fährt?
Es sind nämlich auf beiden Haltestellen jeweils beide Linien gekennzeichnet.
Titel: Re: 11.11.2016: Eigenkollision 52/58 Westbahnhof
Beitrag von: Linie 360 am 12. November 2016, 10:53:38
Ist es eigentlich Vorschrift, dass der 52-er immer aufs innere, und der 58-er immer aufs äußere Schleifengleis fährt?
Es sind nämlich auf beiden Haltestellen jeweils beide Linien gekennzeichnet.
Ja, außer bei explitziter Anweisung!
Titel: Re: 11.11.2016: Eigenkollision 52/58 Westbahnhof
Beitrag von: HLS am 12. November 2016, 12:20:09

Ja, außer bei explitziter Anweisung!
Blödsinn!
Da geht es nur um etweiige Ausgleichszeiten und das einprogrammieren mittels "Fertig-Taste". Wenn z.B. ein Zug im 52 oder 58er Gleis länger steht als geplant, darf jeder Fahrer selbstständig über das jeweils freie Gleis den stehenden überholen. Im Falle er in die falsche Schleife fährt, muß der Fahrer nur aussteigen und sich mittels Drehrichtungsschalter sich einprogrammieren.
Titel: Re: 11.11.2016: Eigenkollision 52/58 Westbahnhof
Beitrag von: Klingelfee am 12. November 2016, 12:46:54
Ist es eigentlich Vorschrift, dass der 52-er immer aufs innere, und der 58-er immer aufs äußere Schleifengleis fährt?
Es sind nämlich auf beiden Haltestellen jeweils beide Linien gekennzeichnet.
Ja. Es sind zwar beide Liniensignale an gebracht, jedoch die Weiche, als auch die Ampel ist auf die jeweilige Linie programmiert.
Titel: Re: 11.11.2016: Eigenkollision 52/58 Westbahnhof
Beitrag von: hema am 12. November 2016, 15:54:17
Ist es eigentlich Vorschrift, dass der 52-er immer aufs innere, und der 58-er immer aufs äußere Schleifengleis fährt?
Es sind nämlich auf beiden Haltestellen jeweils beide Linien gekennzeichnet.
Es ist die gewollte, übliche Vorgangsweise und inzwischen Brauch geworden, aber keine Vorschrift. Abgesehen von Ausnahmsfällen wird es halt so durchgeführt, neben einigen schon angeführten praktischen Gründen, schon allein um die Fahrgäste nicht unnötig zu verwirren und/oder zum hin und her Laufen über die Gleise zu zwingen!
Titel: Re: 11.11.2016: Eigenkollision 52/58 Westbahnhof
Beitrag von: T2 am 12. November 2016, 16:02:35
Leider mit Personenschaden  :'(
Wo ist hier ein Personenschaden? :o
Titel: Re: 11.11.2016: Eigenkollision 52/58 Westbahnhof
Beitrag von: 95B am 12. November 2016, 16:39:11
Ist es eigentlich Vorschrift, dass der 52-er immer aufs innere, und der 58-er immer aufs äußere Schleifengleis fährt?

Vorschrift im engeren Sinn nicht, aber es ist durch Dienstaufträge so geregelt.
Titel: Re: 11.11.2016: Eigenkollision 52/58 Westbahnhof
Beitrag von: 13er am 12. November 2016, 17:27:47
Leider mit Personenschaden  :'(
Wo ist hier ein Personenschaden? :o
Das heißt im Fotografenjargon so, wenn Menschen sich vor dem Zug befinden :)

Bei der Kollision selbst gab es keinen Personenschaden, nur um das klarzustellen.
Titel: Re: 11.11.2016: Eigenkollision 52/58 Westbahnhof
Beitrag von: 13er am 12. November 2016, 19:33:46
Hier noch zwei Dokubilder:

[attach=1]

[attach=2]
Titel: Re: 11.11.2016: Eigenkollision 52/58 Westbahnhof
Beitrag von: 4463 am 13. November 2016, 03:29:29
Hier noch zwei Dokubilder:
Von wann sind die denn? Fühlte sich da niemand bemüßigt, die Scherben wegzuräumen?  ???
Titel: Re: 11.11.2016: Eigenkollision 52/58 Westbahnhof
Beitrag von: Operator am 13. November 2016, 07:54:46
Ist wieder einmal ein 52er nicht weit genug vor gefahren? Für lange Züge ist der Platz im linken Schleifengleis verdammt knapp!  :(
Das vermute ich in diesem Falle auch!
Titel: Re: 11.11.2016: Eigenkollision 52/58 Westbahnhof
Beitrag von: 13er am 13. November 2016, 10:29:24
Hier noch zwei Dokubilder:
Von wann sind die denn? Fühlte sich da niemand bemüßigt, die Scherben wegzuräumen?  ???
Ja, die blieben so liegen, auch noch Stunden später.
Titel: Re: 11.11.2016: Eigenkollision 52/58 Westbahnhof
Beitrag von: Klingelfee am 13. November 2016, 10:53:35
Hier noch zwei Dokubilder:
Von wann sind die denn? Fühlte sich da niemand bemüßigt, die Scherben wegzuräumen?  ???
Ja, die blieben so liegen, auch noch Stunden später.

Ich würde sagen,  da haben sich die WLAN auf die MA48 verlassen und die hatte entweder keine Zeit oder überhaupt darauf vergessen.
Titel: Re: 11.11.2016: Eigenkollision 52/58 Westbahnhof
Beitrag von: Wiener Schwelle am 13. November 2016, 11:00:55
Hier noch zwei Dokubilder:
Von wann sind die denn? Fühlte sich da niemand bemüßigt, die Scherben wegzuräumen?  ???
Ja, die blieben so liegen, auch noch Stunden später.

Ich würde sagen,  da haben sich die WLAN auf die MA48 verlassen und die hatte entweder keine Zeit oder überhaupt darauf vergessen.
Lt. Einer Fachkompetenen Information, machten die WL solche Reinigungsarbeiten selbst, durch Mitarbeiter der Bahnbaustrecke bzw des Weichenspritzwagens. Ich denke eher man hat bei den WL darauf vergessen. !
Titel: Re: 11.11.2016: Eigenkollision 52/58 Westbahnhof
Beitrag von: HLS am 13. November 2016, 12:19:07
...aber es ist durch Dienstaufträge so geregelt.
Aha, zeigst du mir den/die bitte.

Wenn es was gibt, selbst davon finde ich keine, sind es Bahnhofsauftäge.

Es ist einfach nur der 52er aufs linke und der 58er & 18er aufs rechte Gleis programmiert, wobei der 18er sich trotzdem, mittels Pfeiltaste, die Weichen stellen muß.
Titel: Re: 11.11.2016: Eigenkollision 52/58 Westbahnhof
Beitrag von: Geamatic am 13. November 2016, 16:12:24
Mit dem 18er fahre ich grundsätzlich da rein, wo gerade frei ist wenn ich auf Einziehfahrt bin.
Titel: Re: 11.11.2016: Eigenkollision 52/58 Westbahnhof
Beitrag von: 60er am 13. November 2016, 16:24:09
Mit dem 18er fahre ich grundsätzlich da rein, wo gerade frei ist wenn ich auf Einziehfahrt bin.

Was auch sinnvoll ist. Die ganze Schleifenanlage für unter Umständen mehrere Minuten zu blockieren, nur um aufs "richtige" Gleis zu kommen, wäre ja hirnverbrannt.
Titel: Re: 11.11.2016: Eigenkollision 52/58 Westbahnhof
Beitrag von: Klingelfee am 13. November 2016, 17:08:44
...aber es ist durch Dienstaufträge so geregelt.
Aha, zeigst du mir den/die bitte.

Wenn es was gibt, selbst davon finde ich keine, sind es Bahnhofsauftäge.

Es ist einfach nur der 52er aufs linke und der 58er & 18er aufs rechte Gleis programmiert, wobei der 18er sich trotzdem, mittels Pfeiltaste, die Weichen stellen muß.
Ich werde schauen, ob ich ihn finde. Wird aber dauern, da es sich um einen ca 25 Jahre älter Da handelt.
Titel: Re: 11.11.2016: Eigenkollision 52/58 Westbahnhof
Beitrag von: hema am 13. November 2016, 18:47:16
Lt. Einer Fachkompetenen Information, machten die WL solche Reinigungsarbeiten selbst, durch Mitarbeiter der Bahnbaustrecke bzw des Weichenspritzwagens. Ich denke eher man hat bei den WL darauf vergessen. !
Ist ja auch nicht Aufgabe der MA48 Bahnanlagen sauber zu halten.  Und wenn sie es doch mal wo machen, werden sie dies sicher den WiLi verrechnen.
Titel: Re: 11.11.2016: Eigenkollision 52/58 Westbahnhof
Beitrag von: Wiener Schwelle am 13. November 2016, 19:38:17
Lt. Einer Fachkompetenen Information, machten die WL solche Reinigungsarbeiten selbst, durch Mitarbeiter der Bahnbaustrecke bzw des Weichenspritzwagens. Ich denke eher man hat bei den WL darauf vergessen. !
Ist ja auch nicht Aufgabe der MA48 Bahnanlagen sauber zu halten.  Und wenn sie es doch mal wo machen, werden sie dies sicher den WiLi verrechnen.
Genauso wurde es mir auch erklärt. Aber Klingelfee ist scheinbar anderer Ansicht.
Titel: Re: 11.11.2016: Eigenkollision 52/58 Westbahnhof
Beitrag von: HLS am 14. November 2016, 10:08:46

Ich werde schauen, ob ich ihn finde. Wird aber dauern, da es sich um einen ca 25 Jahre älter Da handelt.
Da bin ich echt drauf gespannt, denn selbst die Dienstältesten Lehrfahrer wissen praktisch nichts davon, dass es einen DA dazu geben soll.
Titel: Re: 11.11.2016: Eigenkollision 52/58 Westbahnhof
Beitrag von: Klingelfee am 14. November 2016, 10:39:44

Ich werde schauen, ob ich ihn finde. Wird aber dauern, da es sich um einen ca 25 Jahre älter Da handelt.
Da bin ich echt drauf gespannt, denn selbst die Dienstältesten Lehrfahrer wissen praktisch nichts davon, dass es einen DA dazu geben soll.

Gefunden DA 555/93

Hier der Auszug der Textpassage dazu.

[attach=1]
Titel: Re: 11.11.2016: Eigenkollision 52/58 Westbahnhof
Beitrag von: HLS am 14. November 2016, 10:55:49


Gefunden DA 555/93

Hier der Auszug der Textpassage dazu.

(Dateianhang Link)
Danke. Gut das 99% der Aufsichtsorgane und der Führungsebene diesen DA nicht kennen. 8)
Titel: Re: 11.11.2016: Eigenkollision 52/58 Westbahnhof
Beitrag von: Klingelfee am 14. November 2016, 11:03:27


Gefunden DA 555/93

Hier der Auszug der Textpassage dazu.

(Dateianhang Link)
Danke. Gut das 99% der Aufsichtsorgane und der Führungsebene diesen DA nicht kennen. 8)

Ich hab ihn auch nicht gekannt. Ich habe nur einen besonderen Zugang, wo ich diese alten Dienstaufträge leichter finde. Denn es sollten alle Wissen, dass die Linienführung in einem Dienstauftrag geregelt ist. Und wenn es der Dienstauftrag, der bei der Einführung der Linie geschrieben wurde. Sprich solche Dienstaufträge können 50 Jahre und älter sein. So hatte ich auch das Problem, dass ich bei einer Beanstandung in der Haltestelle Rosensteingasse auch erst einmal 2 Tage lang den Dienstauftrag suchen müssen, bevor ich den Bericht schreiben konnte (Einhalten der Haltestelle als 2. Zug wenn vorne ein langer Zug steht)

Und bei den Dienstaufträgen, man muss sie nicht alle kennen, man muss nur wissen, wo man im Falle des Falles nachschauen kann. Und leider sind überhaupt die alten Dienstauftrag < 1995 nicht alle im allgemeinen elektronischen Ordner vorhanden, so dass das auffinden der DA nicht gerade einfach ist
Titel: Re: 11.11.2016: Eigenkollision 52/58 Westbahnhof
Beitrag von: HLS am 14. November 2016, 11:10:47

....So hatte ich auch das Problem, dass ich bei einer Beanstandung in der Haltestelle Rosensteingasse auch erst einmal 2 Tage lang den Dienstauftrag suchen müssen, bevor ich den Bericht schreiben konnte (Einhalten der Haltestelle als 2. Zug wenn vorne ein langer Zug steht)


Den kenne ich zufällig, weil er in Hls aushängt(aushing) mit zusätzlicher Bahnhofserinnerung.
Titel: Re: 11.11.2016: Eigenkollision 52/58 Westbahnhof
Beitrag von: haidi am 14. November 2016, 11:26:49
Warum gibt es keine linienspezifischen Zusammenstellungen der Dienstaufträge, idealerweise in der Reihenfolge der Linienführung?
die Nacherfassung der dienstaufträge wäre doch eine sinnvolle Arbeit für den in der Versenkung verschwundenen Praktikanten - wie hieß er doch? - gewesen
Titel: Re: 11.11.2016: Eigenkollision 52/58 Westbahnhof
Beitrag von: Klingelfee am 14. November 2016, 11:29:11
Warum gibt es keine linienspezifischen Zusammenstellungen der Dienstaufträge, idealerweise in der Reihenfolge der Linienführung?
die Nacherfassung der dienstaufträge wäre doch eine sinnvolle Arbeit für den in der Versenkung verschwundenen Praktikanten - wie hieß er doch? - gewesen

Das ist bereits in Arbeit, allerdings dauert dies einige Zeit, weil man da DA aus den letzten 50 Jahren durchforsten muss.
Titel: Re: 11.11.2016: Eigenkollision 52/58 Westbahnhof
Beitrag von: Linie 360 am 14. November 2016, 11:45:23
Warum gibt es keine linienspezifischen Zusammenstellungen der Dienstaufträge, idealerweise in der Reihenfolge der Linienführung?
die Nacherfassung der dienstaufträge wäre doch eine sinnvolle Arbeit für den in der Versenkung verschwundenen Praktikanten - wie hieß er doch? - gewesen
Lukas Schnell hieß der!
@ Klingelfee-> Danke fürs raussuchen des DA& der dadurch bestätigten Angaben meines Postings weiter oben :up:
Titel: Re: 11.11.2016: Eigenkollision 52/58 Westbahnhof
Beitrag von: hema am 14. November 2016, 12:07:06
So hatte ich auch das Problem, dass ich bei einer Beanstandung in der Haltestelle Rosensteingasse auch erst einmal 2 Tage lang den Dienstauftrag suchen müssen, bevor ich den Bericht schreiben konnte (Einhalten der Haltestelle als 2. Zug wenn vorne ein langer Zug steht)

Du musstest zwei Tage lang suchen. Und wie lange hatte der Fahrer Zeit für seine Entscheidung? Zwei Sekunden? Hauptsache er wird/wurde beanstandet!   ::)



Westbahnhof: Im Dienstauftrag steht ja, dass das andere Gleis benützt werden soll, falls eine Störung vorliegt. Und was ist es anderes als eine Störung (des normalen Betriebes), wenn der Vorderzug mit oder ohne ersichtlichen Grund "ewig" nicht wegfährt?
Titel: Re: 11.11.2016: Eigenkollision 52/58 Westbahnhof
Beitrag von: Klingelfee am 14. November 2016, 12:31:01
So hatte ich auch das Problem, dass ich bei einer Beanstandung in der Haltestelle Rosensteingasse auch erst einmal 2 Tage lang den Dienstauftrag suchen müssen, bevor ich den Bericht schreiben konnte (Einhalten der Haltestelle als 2. Zug wenn vorne ein langer Zug steht)

Du musstest zwei Tage lang suchen. Und wie lange hatte der Fahrer Zeit für seine Entscheidung? Zwei Sekunden? Hauptsache er wird/wurde beanstandet!   ::)



Westbahnhof: Im Dienstauftrag steht ja, dass das andere Gleis benützt werden soll, falls eine Störung vorliegt. Und was ist es anderes als eine Störung (des normalen Betriebes), wenn der Vorderzug mit oder ohne ersichtlichen Grund "ewig" nicht wegfährt?

Zum ersten, da der Dienstauftrag nicht ausgehängt war, wurde der Fahrer auch nur wegen kundenwidrigen Verhalten beanstandet, und nicht wegen nichtbeachten der örtlichen Ausnahmebedingung. Allerdings habe ich dann eben den Dienstauftrages gesucht und die Dienststelle auch ersucht, diesen wieder auszuhängen und auch hervorzuheben. Und das ich den Fahrer beanstandet hatte, da ging eine Fahrgastbeschwerde voraus. Ob die Beanstandung auch beim Fahrer eingetragen wurde entzieht sich meiner Kenntnis und kann auch nicht mehr nachvollzogen werden, da diese Beanstandung schon gut 10 Jahre her ist und nach 6 Jahren werden alle Beanstandungen gelöscht.

Zum zweiten, wenn der Vorderzug noch in der Station steht, dann ist klar, dass man das andere Gleis benutzen darf. Ebenso ist es auch mit den Einzieher der Linie 18. Grundsätzlich soll er das äussere Gleis benutzen, wenn aber dort ein Zug steht, dann wäre ich der Letzte ihn zu beanstanden, weil er das innere Gleis benutzt. Im Gegenteil, ich würde ihn darauf hinweisen, dass er das andere Gleis benutzen soll. Denn mit dem hinten anstellen behindert er die Linie 5, weil dieser nach der Vorschrift nicht fahren darf, solange die Gleiskreuzung der Linie 52/58/Einziehen Bhf Rudolfsheim besetzt ist. Notfalls bekommt der in der Haltestelle stehende Zug dann von mir den Auftrag vorzeitig abzufahren und die restliche Ausgleichzeitin der Haltestelle Gerstnerstraße zu halten, sollte der nachfolgende Zug entgegen der Vorschrift NICHT vor der Verzweigungsweiche 52/58 angehalten haben
Titel: Re: 11.11.2016: Eigenkollision 52/58 Westbahnhof
Beitrag von: denond am 14. November 2016, 13:48:21
Die wissen ja, was gut ist.  ;D

Vor allem wissen die Fahrgäste wo es wärmer ist...
Titel: Re: 11.11.2016: Eigenkollision 52/58 Westbahnhof
Beitrag von: Wiener Schwelle am 14. November 2016, 14:05:28
So hatte ich auch das Problem, dass ich bei einer Beanstandung in der Haltestelle Rosensteingasse auch erst einmal 2 Tage lang den Dienstauftrag suchen müssen, bevor ich den Bericht schreiben konnte (Einhalten der Haltestelle als 2. Zug wenn vorne ein langer Zug steht)

Du musstest zwei Tage lang suchen. Und wie lange hatte der Fahrer Zeit für seine Entscheidung? Zwei Sekunden? Hauptsache er wird/wurde beanstandet!   ::)



Westbahnhof: Im Dienstauftrag steht ja, dass das andere Gleis benützt werden soll, falls eine Störung vorliegt. Und was ist es anderes als eine Störung (des normalen Betriebes), wenn der Vorderzug mit oder ohne ersichtlichen Grund "ewig" nicht wegfährt?

Zum ersten, da der Dienstauftrag nicht ausgehängt war, wurde der Fahrer auch nur wegen kundenwidrigen Verhalten beanstandet, und nicht wegen nichtbeachten der örtlichen Ausnahmebedingung. Allerdings habe ich dann eben den Dienstauftrages gesucht und die Dienststelle auch ersucht, diesen wieder auszuhängen und auch hervorzuheben. Und das ich den Fahrer beanstandet hatte, da ging eine Fahrgastbeschwerde voraus. Ob die Beanstandung auch beim Fahrer eingetragen wurde entzieht sich meiner Kenntnis und kann auch nicht mehr nachvollzogen werden, da diese Beanstandung schon gut 10 Jahre her ist und nach 6 Jahren werden alle Beanstandungen gelöscht.

Zum zweiten, wenn der Vorderzug noch in der Station steht, dann ist klar, dass man das andere Gleis benutzen darf. Ebenso ist es auch mit den Einzieher der Linie 18. Grundsätzlich soll er das äussere Gleis benutzen, wenn aber dort ein Zug steht, dann wäre ich der Letzte ihn zu beanstanden, weil er das innere Gleis benutzt. Im Gegenteil, ich würde ihn darauf hinweisen, dass er das andere Gleis benutzen soll. Denn mit dem hinten anstellen behindert er die Linie 5, weil dieser nach der Vorschrift nicht fahren darf, solange die Gleiskreuzung der Linie 52/58/Einziehen Bhf Rudolfsheim besetzt ist. Notfalls bekommt der in der Haltestelle stehende Zug dann von mir den Auftrag vorzeitig abzufahren und die restliche Ausgleichzeitin der Haltestelle Gerstnerstraße zu halten, sollte der nachfolgende Zug entgegen der Vorschrift NICHT vor der Verzweigungsweiche 52/58 angehalten haben
Also du fühlst Dich bei einer Nachfrage oder anderen Meinung immer angegriffen, so solltest es bei meinen Postings nicht sein.
Aber auch bei diesem Posting, warum wird der Fahrer wegen eines kundenwidrigen Verhaltens Beanstandet?
Wie wissen wir als Fahrgäste, das bei einer gekennzeichneten Doppelhaltestelle der zweite Zug, weil in der ersten Haltestelle der Doppelhaltestelle ein "länger Zug"  steht, beim Zweiten kein Fahrgastwechsel durchgeführt werden darf?
Also ich finde das sehr skurril. Hier gehört diese kundendienstwidrige  Beanstandung nicht den Fahrbediensteten sondern den Verantwortlichen Betriebsleiter. Aber ja die leitenden Beamten sitzen ja unter der Käseglocke, sonst könnten Sie nicht so einen Käse zur Ausführung bringen.
Wieder Schuld sind die Anderen
Titel: Re: 11.11.2016: Eigenkollision 52/58 Westbahnhof
Beitrag von: Klingelfee am 14. November 2016, 18:39:33


Also du fühlst Dich bei einer Nachfrage oder anderen Meinung immer angegriffen, so solltest es bei meinen Postings nicht sein.
Aber auch bei diesem Posting, warum wird der Fahrer wegen eines kundenwidrigen Verhaltens Beanstandet?
Wie wissen wir als Fahrgäste, das bei einer gekennzeichneten Doppelhaltestelle der zweite Zug, weil in der ersten Haltestelle der Doppelhaltestelle ein "länger Zug"  steht, beim Zweiten kein Fahrgastwechsel durchgeführt werden darf?
Also ich finde das sehr skurril. Hier gehört diese kundendienstwidrige  Beanstandung nicht den Fahrbediensteten sondern den Verantwortlichen Betriebsleiter. Aber ja die leitenden Beamten sitzen ja unter der Käseglocke, sonst könnten Sie nicht so einen Käse zur Ausführung bringen.
Wieder Schuld sind die Anderen

Bei dieser Anfrage fühle ich nicht angegriffen. Und solltest du die Haltestelle nicht kennen, sie ist nur so lange,  dass ein langer und ein kurzer Zug gleichzeitig einen Fahrgastwechsel durchführen dürfen. Sprich,  wenn vorne ein 43 steht, dann darf hinten nur noch ein kurzer Zug aufmachen. Ein zweiter Zug der Linie 43 sollte vor der Station stehen bleiben, da sonst die Fahrgäste vom hinteren Teil des Zug außerhalb der Station aussteigen.  Noch dazu blockiert er den Mut aus der Taubergasse.

Erklärt das jetzt die Beanstandung? Denn allein der Menschenverstand sagt mir,  dass ich dort als 2.Zug nicht nachfahre.
Titel: Re: 11.11.2016: Eigenkollision 52/58 Westbahnhof
Beitrag von: 4463 am 14. November 2016, 19:18:31
Bei dieser Anfrage fühle ich nicht angegriffen. Und solltest du die Haltestelle nicht kennen, sie ist nur so lange,  dass ein langer und ein kurzer Zug gleichzeitig einen Fahrgastwechsel durchführen dürfen. Sprich,  wenn vorne ein 43 steht, dann darf hinten nur noch ein kurzer Zug aufmachen. Ein zweiter Zug der Linie 43 sollte vor der Station stehen bleiben, da sonst die Fahrgäste vom hinteren Teil des Zug außerhalb der Station aussteigen.  Noch dazu blockiert er den Mut aus der Taubergasse.

Erklärt das jetzt die Beanstandung? Denn allein der Menschenverstand sagt mir,  dass ich dort als 2.Zug nicht nachfahre.
Gut, aber mit einem 2. 43er dort Fahrgastwechsel durchzuführen, wenn schon ein Zug derselben Linie in der Haltestelle steht, ist sowieso sinnbefreit. Also so gesehen bringt das an dieser Stelle keine Verschlechterung für die Fahrgäste.
Titel: Re: 11.11.2016: Eigenkollision 52/58 Westbahnhof
Beitrag von: 13er am 14. November 2016, 19:22:12
Gut, aber mit einem 2. 43er dort Fahrgastwechsel durchzuführen, wenn schon ein Zug derselben Linie in der Haltestelle steht, ist sowieso sinnbefreit.
So bleibt der hintere Zug immer schön im Windschatten und braucht keine Fahrgäste mitnehmen :D
Titel: Re: 11.11.2016: Eigenkollision 52/58 Westbahnhof
Beitrag von: luki32 am 14. November 2016, 19:47:20
Bei dieser Anfrage fühle ich nicht angegriffen. Und solltest du die Haltestelle nicht kennen, sie ist nur so lange,  dass ein langer und ein kurzer Zug gleichzeitig einen Fahrgastwechsel durchführen dürfen. Sprich,  wenn vorne ein 43 steht, dann darf hinten nur noch ein kurzer Zug aufmachen. Ein zweiter Zug der Linie 43 sollte vor der Station stehen bleiben, da sonst die Fahrgäste vom hinteren Teil des Zug außerhalb der Station aussteigen.  Noch dazu blockiert er den Mut aus der Taubergasse.

Erklärt das jetzt die Beanstandung? Denn allein der Menschenverstand sagt mir,  dass ich dort als 2.Zug nicht nachfahre.

Das Problem ist nur daß die Haltestelle als Doppelhaltestelle ausgeschildert ist.
Und Züge aus der Taubergasse Richtung Bhf. Hernals sind nicht so häufig, am Ring habe ich das bei diversen Haltestellen so, daß der einbiegende Straßenbahnverkehr behindert wird.

mfG
Luki
Titel: Re: 11.11.2016: Eigenkollision 52/58 Westbahnhof
Beitrag von: hema am 14. November 2016, 20:02:18
. . . .  da sonst die Fahrgäste vom hinteren Teil des Zug außerhalb der Station aussteigen.  Noch dazu blockiert er den Mut aus der Taubergasse.

Das ist beides vielleicht faktisch ungut, besonders an dieser Örtlichkeit, aber rechtlich spricht nichts dagegen!
Titel: Re: 11.11.2016: Eigenkollision 52/58 Westbahnhof
Beitrag von: haidi am 14. November 2016, 21:20:56
. . . .  da sonst die Fahrgäste vom hinteren Teil des Zug außerhalb der Station aussteigen.  Noch dazu blockiert er den Mut aus der Taubergasse.

Das ist beides vielleicht faktisch ungut, besonders an dieser Örtlichkeit, aber rechtlich spricht nichts dagegen!
Gegen das Blockieren spricht aber § 18 StVO
Zitat
(3) Müssen die Lenker hintereinanderfahrender Fahrzeuge anhalten und reicht die Reihe der anhaltenden Fahrzeuge auf dem betreffenden Fahrstreifen bis zu einer Querstraße, einem Schutzweg, einer Radfahrerüberfahrt oder einer die Fahrbahn querenden Gleisanlage zurück, so haben die Lenker weiterer auf demselben Fahrstreifen herannahender Fahrzeuge so anzuhalten, daß der Verkehr auf der Querstraße, dem Schutzweg, der Radfahrerüberfahrt oder Gleisanlage nicht behindert wird.
Titel: Re: 11.11.2016: Eigenkollision 52/58 Westbahnhof
Beitrag von: Katana am 15. November 2016, 00:42:23
Danke. Gut das 99% der Aufsichtsorgane und der Führungsebene diesen DA nicht kennen. 8)

Ich hab ihn auch nicht gekannt. Ich habe nur einen besonderen Zugang, wo ich diese alten Dienstaufträge leichter finde. Denn es sollten alle Wissen, dass die Linienführung in einem Dienstauftrag geregelt ist. Und wenn es der Dienstauftrag, der bei der Einführung der Linie geschrieben wurde. Sprich solche Dienstaufträge können 50 Jahre und älter sein.
Wo bleiben die Antworten mit den :ugvm:?
Ich bin ja der Meinung, dass sie meist missbräuchlich verwendet werden, hier halte ich sie aber für angebracht. Verstehe ich das richtig, dass es für die Gleisbelegung einen DA gibt, der aber so verstaubt ist, dass er den Fahrern gar nicht zugänglich ist und sie auf Hörensagen angewiesen sind?

Und bei den Dienstaufträgen, man muss sie nicht alle kennen, man muss nur wissen, wo man im Falle des Falles nachschauen kann. Und leider sind überhaupt die alten Dienstauftrag < 1995 nicht alle im allgemeinen elektronischen Ordner vorhanden, so dass das auffinden der DA nicht gerade einfach ist
Sehen das die Fahrer, die auf eine außergewöhnliche Situation spontan reagieren müssen, auch so? :fp:
Titel: Re: 11.11.2016: Eigenkollision 52/58 Westbahnhof
Beitrag von: hema am 15. November 2016, 01:09:11

Gegen das Blockieren spricht aber § 18 StVO

Nicht in Haltestellen, das Halten der Straßenbahn ist eisenbahnrechtlich geregelt und da greift § 102. der SVO! Sonst dürft man z.B. nie in der Haltestelle Schweglerstraße (9, 49) stehen bleiben, weil man da eine Kreuzung blockiert und zudem querende Passanten behindert.  ;)
Titel: Re: 11.11.2016: Eigenkollision 52/58 Westbahnhof
Beitrag von: HLS am 15. November 2016, 11:29:47

Gegen das Blockieren spricht aber § 18 StVO

Nicht in Haltestellen, das Halten der Straßenbahn ist eisenbahnrechtlich geregelt und da greift § 102. der SVO! Sonst dürft man z.B. nie in der Haltestelle Schweglerstraße (9, 49) stehen bleiben, weil man da eine Kreuzung blockiert und zudem querende Passanten behindert.  ;)
Schweglerstraße ist ein klasse Beispiel, dort steht ja die zweite Haltestellentafel nur 3-5m von der Kreuzung entfernt. Es wäre ja dann sogar so, dass wenn auch nur zwei, drei Autos oder ein LKW vor der Bim steht, ein langer Zug gar nicht mehr aufmachen dürfte, da er ja zumindestens mit der letzten Tür in die Kreuzung ragt.
Bzgl. dem 43er, der beanstandet wurde. Die Situation kannst du täglich mehrfach dot beobachten, zwar nicht, dass der zweite Zug die Freigabe gibt, aber das er "hinterher fährt". Das geschieht aber nicht aus Absicht, sondern ist den "super ausgeklügelten" Ampelschaltungen geschuldet. Es passiert nämlich folgendermaßen: 43er setzt sich in Bewegung und muß entweder durch Fußgänger, die ja prinzipiell Blind/Farbenblind sind, oder durch ein umfallendes Signal anhalten und schon steht der zweite Zug, weil er ja annehmen darf, dass der Vorderzug die Kreuzung verlassen wird, hinten drauf.

Übrigens dürfte, wenn man es ganz genau nimmt, bei der Rosensteingasse nicht mal ein langer und ein kurzer Ulf gleichzeitig aufmachen, sondern nur ein langer Zug(Ex+cX)+Solo Ex. Denn selbst bei lang+kurz Ulf, steht der hinten stehende über den Fußgängerüberweg und ragt sogar in die Kreuzung.

Das es aber dennoch erlaubt ist, hat ja Hema eindeutig belegt.


Zu den Konstellationen kann man eigentlich nur Pipi Langstrumpf zitieren: "Ich mach mir die Welt, Widdewidde wie sie mir gefällt..."
Titel: Re: 11.11.2016: Eigenkollision 52/58 Westbahnhof
Beitrag von: Linie 38 am 15. November 2016, 23:09:57
Verstehe ich das richtig, dass es für die Gleisbelegung einen DA gibt, der aber so verstaubt ist, dass er den Fahrern gar nicht zugänglich ist und sie auf Hörensagen angewiesen sind?
Ich nehme an, auf solche örtlichen Bestimmungen wird im Rahmen der Streckenschulungen hingewiesen, so sie den Lehrfahrern geläufig sind.
Titel: Re: 11.11.2016: Eigenkollision 52/58 Westbahnhof
Beitrag von: Operator am 16. November 2016, 07:13:53
Vorgestern wieder beobachtet; Fahrerin bleibt mit dem E2-c5 in der Innenschleife zu weit hinten stehen, der 58er kann nicht vorbei fahren.
Erst nach einem Läuten des Kollegen und eine kurze Geste von mir, bewegt sie den Zug um einen halben Meter vor. Sie war aber offenbar zu spät dran und fuhr aber gleich wieder los!
Titel: Re: 11.11.2016: Eigenkollision 52/58 Westbahnhof
Beitrag von: 95B am 16. November 2016, 09:27:06
Vorgestern wieder beobachtet; Fahrerin bleibt mit dem E2-c5 in der Innenschleife zu weit hinten stehen, der 58er kann nicht vorbei fahren.
Erst nach einem Läuten des Kollegen und eine kurze Geste von mir, bewegt sie den Zug um einen halben Meter vor. Sie war aber offenbar zu spät dran und fuhr aber gleich wieder los!

Das ist die Macht der Gewohnheit. Mit dem kurzen ULF kann man weiter hinten stehen bleiben und sieht dann besser aufs Signal ...
Titel: Re: 11.11.2016: Eigenkollision 52/58 Westbahnhof
Beitrag von: E1-c3 am 16. November 2016, 09:29:03
Vorgestern wieder beobachtet; Fahrerin bleibt mit dem E2-c5 in der Innenschleife zu weit hinten stehen, der 58er kann nicht vorbei fahren.
Erst nach einem Läuten des Kollegen und eine kurze Geste von mir, bewegt sie den Zug um einen halben Meter vor. Sie war aber offenbar zu spät dran und fuhr aber gleich wieder los!
Wie knapp es dann wohl bei einem E1-c4 sein muss... Der ist noch um über 2 Meter länger als ein E2-c5.
Titel: Re: 11.11.2016: Eigenkollision 52/58 Westbahnhof
Beitrag von: Linie 360 am 16. November 2016, 09:39:38
@ E1-c3-> Mit einem E1+c4 ist es äußerst knapp, es geht sich aber aus!
@ alle-> Ich hätte folgenden Lösungsvorschlag: Ich würde am Expedit in RDH einen DA aufhängen, mit dem Inhalt, daß mit Langzügen bis ganz nach vorne gefahren werden muss!
Die Einhaltung des Dienstauftrages würde ich anschließend einige Zeit von Revisoren überprüfen lassen.

Titel: Re: 11.11.2016: Eigenkollision 52/58 Westbahnhof
Beitrag von: 60er am 16. November 2016, 09:41:44
Wie knapp es dann wohl bei einem E1-c4 sein muss... Der ist noch um über 2 Meter länger als ein E2-c5.

Bis vor ein paar Jahren haben nahezu ausschließlich E1+cx über diese Schleife gewendet. Es ist sich immer ausgegangen.
Titel: Re: 11.11.2016: Eigenkollision 52/58 Westbahnhof
Beitrag von: 95B am 16. November 2016, 10:09:47
Wie knapp es dann wohl bei einem E1-c4 sein muss... Der ist noch um über 2 Meter länger als ein E2-c5.

Bis vor ein paar Jahren haben nahezu ausschließlich E1+cx über diese Schleife gewendet. Es ist sich immer ausgegangen.

Damals war ihnen noch bewusst, wie weit sie nach vorne fahren müssen.
Titel: Re: 11.11.2016: Eigenkollision 52/58 Westbahnhof
Beitrag von: Operator am 16. November 2016, 10:34:24
Wie knapp es dann wohl bei einem E1-c4 sein muss... Der ist noch um über 2 Meter länger als ein E2-c5.

Bis vor ein paar Jahren haben nahezu ausschließlich E1+cx über diese Schleife gewendet. Es ist sich immer ausgegangen.

Damals war ihnen noch bewusst, wie weit sie nach vorne fahren müssen.
So ist es!
Titel: Re: 11.11.2016: Eigenkollision 52/58 Westbahnhof
Beitrag von: HLS am 16. November 2016, 18:35:32


Damals war ihnen noch bewusst, wie weit sie nach vorne fahren müssen.
Geb aber bitte nicht den neuen Kollegen unbedingt die Schuld. Schuld ist unter anderem das Schulbüro, der Lehrfahrer und die Kontrollorgane selbst.

Warum gebe ich ihnen die Schuld, werden sich jetzt einige fragen. Ganz einfach. Die Anbringen von Haltepunkten soll ja genau das Anzeigen, zusätzlich soll sich der Fahrer aber auch so aufstellen, dass er mittig, mit der Tür 1, am Blindenleitsystem anhält. Das bekommt der neue Mitarbeiter hundertfach wärend seiner Ausbildung gelehrt und nach der Ausbildung stubst ihn ein ZKler, Teamleiter, Revisor, etc. ebenfalls nochmal drauf an, fals er mal nicht so ganz die Linien erreicht hat. So jetzt hat er sichs endlich gemerkt, wie es geht und setzt es um, kommt eine Haltestelle, wo er auf diese Hinweise "scheißen" muß, um eben nicht zu weit nach hinten rauszustehen.

Und bevor die Frage kommt, ich habe das gefühlt schon 500mal an alle möglich Stellen gemeldet und es tut und tut sich nichts, irgendwann ist es einem sowas von wurscht und man wundert sich darüber nicht mehr.

An gleicher Stelle gibt es sogar noch eine weitere Angelegenheit, die man neuen Kollegen nicht wirklich erklären kann. Die Linien 6/18 FR Burggasse haben lt. Vorsignal frei, bis sie genau auf Höhe des Hauptsignales sind, welches genau dann auf gesperrt springt. Fürs bremsen viiiiiiiiiiel zu spät, der 58er hat aber schon frei und kann warten bis 35m Zug an ihm vorbei sind und wenn der Zug dann auch noch recht langsam über die Gleiskreuzung rumpelt, hat er zwar grad noch frei zum Ausfahren aus der Schleife, schafft aber nicht mehr die Gürtelkreuzung.
Titel: Re: 11.11.2016: Eigenkollision 52/58 Westbahnhof
Beitrag von: haidi am 16. November 2016, 19:07:08
Genügt nicht eine gelbe Linie mit den Buchstaben E1 c4 bzw.  E2 c5
Titel: Re: 11.11.2016: Eigenkollision 52/58 Westbahnhof
Beitrag von: HLS am 16. November 2016, 21:29:03
Genügt nicht eine gelbe Linie mit den Buchstaben E1 c4 bzw.  E2 c5
Es gibt mehrere Möglichkeiten. Eine davon ist deine. Eine andere wäre z.B. einmal einen Einfachpunkt für Kurzzüge und Doppelpunkt für Langzüge.
Der eleganteste ist mMn aber das Blindenleitsystem soweit nach vorn zu verlegen, dass es mit jeder derzeitigen Fahrzeugtype passt. Sprich 1-2m weiter vor und gut ist die Sache und vorallem man verwirrt die Blinden nicht, mit den unterschiedlichen Haltepunkten.

Das die Blinden das gar nicht brauchen, weiß ich selber, das Unternehmen und alles bis runter zum C-Posten+Lehrfahrer wollen es aus "Korrektheit" nicht wahr haben.

Gilt doch und das wird mehr als GROß geschrieben, dass die Blindenleitmarkierung die oberste Priorität bei den Kennzeichnungen für Anhaltemarkierungen besitzt.

Daher wollte ich auch mal eine Lanze für neue Kollegen brechen, da sie immerwieder als die "Dümmlinge" dargestellt werden, sie aber eigentlich versuchen wenn möglich nur ja keine Fehler zu machen, weil das könnte ja eine schlechte Berwertung nach sich ziehen und somit "Geld kosten".
Titel: Re: 11.11.2016: Eigenkollision 52/58 Westbahnhof
Beitrag von: martin8721 am 16. November 2016, 21:45:20
Das die Blinden das gar nicht brauchen, weiß ich selber, das Unternehmen und alles bis runter zum C-Posten+Lehrfahrer wollen es aus "Korrektheit" nicht wahr haben.

Blinde brauchen auch das ganze Tür-Gepiepse nicht, wie ich aus eigener Erfahrung mit Betroffenen weiß...
Titel: Re: 11.11.2016: Eigenkollision 52/58 Westbahnhof
Beitrag von: HLS am 16. November 2016, 22:03:34
Das die Blinden das gar nicht brauchen, weiß ich selber, das Unternehmen und alles bis runter zum C-Posten+Lehrfahrer wollen es aus "Korrektheit" nicht wahr haben.

Blinde brauchen auch das ganze Tür-Gepiepse nicht, wie ich aus eigener Erfahrung mit Betroffenen weiß...
Natürlich nicht.
Titel: Re: 11.11.2016: Eigenkollision 52/58 Westbahnhof
Beitrag von: Katana am 16. November 2016, 22:39:44
Verstehe ich das richtig, dass es für die Gleisbelegung einen DA gibt, der aber so verstaubt ist, dass er den Fahrern gar nicht zugänglich ist und sie auf Hörensagen angewiesen sind?
Ich nehme an, auf solche örtlichen Bestimmungen wird im Rahmen der Streckenschulungen hingewiesen, so sie den Lehrfahrern geläufig sind.
Genau so habe ich es auch verstanden und genau das halte ich für unzureichend.
Titel: Re: 11.11.2016: Eigenkollision 52/58 Westbahnhof
Beitrag von: HLS am 16. November 2016, 23:19:22
Verstehe ich das richtig, dass es für die Gleisbelegung einen DA gibt, der aber so verstaubt ist, dass er den Fahrern gar nicht zugänglich ist und sie auf Hörensagen angewiesen sind?
Ich nehme an, auf solche örtlichen Bestimmungen wird im Rahmen der Streckenschulungen hingewiesen, so sie den Lehrfahrern geläufig sind.
Genau so habe ich es auch verstanden und genau das halte ich für unzureichend.
Natürlich wird auf sowas hingewiesen, wie gesagt wissen müßte man es. Und wie auch schon erwähnt, muß z.B. unsere Klingelfee teilweise Tage suchen um irgendwas zu finden. Somit kann sich natürlich jeder vorstellen, wie möglich oder unmöglich es für einen (Lehr)fahrer werden kann, dem Schüler sowas zu erklären.

Ich sage zu meinen Schülern immer, solltet ihr wegen irgendwas beanstandet werden, was ich ihnen anderes gesagt habe, sollen sie es ja nicht unterschreiben und mich kontaktieren, entweder ich kann es entkräften und sollte ich wirklich mal irgendwo blödsinn erklärt haben, nehme ich ihm die Beanstandung auch freiwillig ab. Ich stehe zu dem was ich sage und so kam es schon einmal zu einem Fall, wo ich dem jung Kollegen die Beanstandung ersparen konnte(ich habe sie aber letztenendes auch nicht bekommen) habe aber meinen Fehler sofort eingestanden und es dann natürlich richtig gestellt, damit es nicht nochmals dazu kommt.
Titel: Re: 11.11.2016: Eigenkollision 52/58 Westbahnhof
Beitrag von: hema am 17. November 2016, 04:01:10
Genügt nicht eine gelbe Linie mit den Buchstaben E1 c4 bzw.  E2 c5
Früher war eh ein Haltepunkt ganz vorne. Dort anhalten hatte was von Abenteuer, speziell wenn gerade am Gürtel ein Zug vorbeifuhr. Ein echter Nervenkitzel auf einen querenden Zug bis auf etwa 70 cm zuzufahren, gerade für jüngere Diener, welche das Fahren und punktgenaue Anhalten noch nicht im kleinen Finger hatten!  :o
Titel: Re: 11.11.2016: Eigenkollision 52/58 Westbahnhof
Beitrag von: mike1163 am 17. November 2016, 09:43:02
Genügt nicht eine gelbe Linie mit den Buchstaben E1 c4 bzw.  E2 c5
Früher war eh ein Haltepunkt ganz vorne. Dort anhalten hatte was von Abenteuer, speziell wenn gerade am Gürtel ein Zug vorbeifuhr. Ein echter Nervenkitzel auf einen querenden Zug bis auf etwa 70 cm zuzufahren, gerade für jüngere Diener, welche das Fahren und punktgenaue Anhalten noch nicht im kleinen Finger hatten!  :o
Wenn das ein Nervenkitzel ist, dann müsste man sofort alle Doppelhaltestellen abschaffen. Da wird auch sehr eng auf den Vorderzug aufgefahren. Manchmal enger als mir lieb ist...
Titel: Re: 11.11.2016: Eigenkollision 52/58 Westbahnhof
Beitrag von: hema am 17. November 2016, 12:54:18
Dann fahr mal auf einen gerade querenden Zug (also einen Zug in Bewegung!) bis auf ca. 70 Zentimeter zu. An einen stehenden Zug bis auf wenige Zentimeter anschließen ist mit einem E1 und einem A/B kein größeres Kunststück (mit A1/B1 und E2 unterlässt man es besser, außer man macht den "Lösetasten-Trick").
Titel: Re: 11.11.2016: Eigenkollision 52/58 Westbahnhof
Beitrag von: HLS am 17. November 2016, 14:17:30
Dann fahr mal auf einen gerade querenden Zug (also einen Zug in Bewegung!) bis auf ca. 70 Zentimeter zu. An einen stehenden Zug bis auf wenige Zentimeter anschließen ist mit einem E1 und einem A/B kein größeres Kunststück (mit A1/B1 und E2 unterlässt man es besser, außer man macht den "Lösetasten-Trick").
Wie kannst du widersprechen, Unwissender. >:D >:D >:D
Titel: Re: 11.11.2016: Eigenkollision 52/58 Westbahnhof
Beitrag von: Rodauner am 17. November 2016, 16:33:12
Vielleicht erinnert sich aus diesem Anlass ja irgendein Geistesblitz, dass man an solch kritischen Stellen (im konkreten Fall der Kollisionspunkt bei der Verzweigungsweiche) das Signal "Grenzmarke", wie in der SV-Strab 2013 abgebildet, anbringen könnte... ;)
Die Hoffnung stirbt zuletzt 8).
Titel: Re: 11.11.2016: Eigenkollision 52/58 Westbahnhof
Beitrag von: HLS am 17. November 2016, 18:59:32
Vielleicht erinnert sich aus diesem Anlass ja irgendein Geistesblitz, dass man an solch kritischen Stellen (im konkreten Fall der Kollisionspunkt bei der Verzweigungsweiche) das Signal "Grenzmarke", wie in der SV-Strab 2013 abgebildet, anbringen könnte... ;)
Die Hoffnung stirbt zuletzt 8).
Das wäre durchaus eine mehr als gute Idee. Wann aber wurde dieses Signal das letztemal verwendet? Ich habs jedenfalls noch nie gesehn.
Titel: Re: 11.11.2016: Eigenkollision 52/58 Westbahnhof
Beitrag von: 95B am 17. November 2016, 19:02:27
Ich würde sagen, es wurde noch nie verwendet.
Titel: Re: 11.11.2016: Eigenkollision 52/58 Westbahnhof
Beitrag von: Rodauner am 17. November 2016, 19:10:04
Noch ein Grund, es zu verwenden - damit es nicht in Vergessenheit gerät! Ich trau mich wetten, dass etliche p.t. Wagenbeweger nix damit anfangen können ::).
Titel: Re: 11.11.2016: Eigenkollision 52/58 Westbahnhof
Beitrag von: HLS am 17. November 2016, 19:29:56
Noch ein Grund, es zu verwenden - damit es nicht in Vergessenheit gerät! Ich trau mich wetten, dass etliche p.t. Wagenbeweger nix damit anfangen können ::).
Ist jetzt aber keine neues Signal oder? Sprich es war doch auch schon vorher in der SV-Strab enthalten.
Ich frag deshalb, weil ich grad zu bewegungsoptimiert bin mir meine alten Unterlagen von oben zu holen.
Titel: Re: 11.11.2016: Eigenkollision 52/58 Westbahnhof
Beitrag von: nord22 am 17. November 2016, 19:50:12
Das Signal "Grenzmarke" wird bei den Gleiskreuzungen der Hochstrecke der Linie 26 verwendet und existiert daher im Netz der Wiener Straßenbahn mindestens zweimal.

nord22
Titel: Re: 11.11.2016: Eigenkollision 52/58 Westbahnhof
Beitrag von: Rodauner am 17. November 2016, 20:18:41
...bewegungsoptimiert...
Fürchte, du wirst Deine Grundstellung kurz aufgeben müssen - bei der Frage kann ich jedenfalls nicht helfen ;D


Das Signal "Grenzmarke" wird bei den Gleiskreuzungen der Hochstrecke der Linie 26 verwendet und existiert daher im Netz der Wiener Straßenbahn mindestens zweimal.

nord22
...wo aber - wenn ich es richtig im Kopf habe - weit und breit keinerlei Grund zum Anhalten besteht ???.
Titel: Re: 11.11.2016: Eigenkollision 52/58 Westbahnhof
Beitrag von: HLS am 17. November 2016, 20:24:15
Das Signal "Grenzmarke" wird bei den Gleiskreuzungen der Hochstrecke der Linie 26 verwendet und existiert daher im Netz der Wiener Straßenbahn mindestens zweimal.

nord22
Aja, jetzt wo du es sagst, fällt es mir auch wieder ein. Da sieht man mal wie sowas gar nicht erst ins Langzeitgedächtnis aufgenommen wird. :-[

Edit:

...wo aber - wenn ich es richtig im Kopf habe - weit und breit keinerlei Grund zum Anhalten besteht ???.
Grundsätzlich nicht, wenn aber das Strablichtsignal ausfällt, besteht der Grund aber schon.
Titel: Re: 11.11.2016: Eigenkollision 52/58 Westbahnhof
Beitrag von: hema am 18. November 2016, 08:45:53
Die Grenzmarken dienen aber (vornehmlich) dazu, anzuzeigen bis wohin Fahrzeuge im Weichen- und Kreuzungsbereich abgestellt werden dürfen, ohne dass dadurch eine Berührungsgefahr mit anderen Fahrzeugen besteht (man nannte/nennt das gern "polizeifrei"). 
Titel: Re: 11.11.2016: Eigenkollision 52/58 Westbahnhof
Beitrag von: Rodauner am 18. November 2016, 11:32:06
wenn aber das Strablichtsignal ausfällt, besteht der Grund aber schon.
Dort hängt also ein Sicherheitshalt (darauf wolltest Du hinaus, denke ich...). OK, in dem Fall sollte aber auch bei ebendiesem angehalten werden.
(Dass selbiger erst auf einem Querdraht hinter der Grenzmarke angebracht ist, will ich doch nicht hoffen ??? - ich kenne die Örtlichkeit nicht genau.)

Die Grenzmarken dienen aber (vornehmlich) dazu, anzuzeigen bis wohin Fahrzeuge im Weichen- und Kreuzungsbereich abgestellt werden dürfen, ohne dass dadurch eine Berührungsgefahr mit anderen Fahrzeugen besteht (man nannte/nennt das gern "polizeifrei").
Nachdem wir von HLS auf die Grenzmarken am 26er (Vignolgleis!) hingewiesen wurden, kann ich mir folgendes vorstellen: Normalerweise richten sich die Fahrer mit der Entscheidung, "polizeifrei" oder nicht, nach den Seitenbandplatten. Daher werden Grenzmarken seitens der Obrigkeit grundsätzlich als nicht notwendig erachtet. Ändert aber nichts daran, dass (nun aus gegebenem Anlass, aber auch z.b. in den Betriebsbahnhöfen) deren Anwendung schleunigst umgesetzt werden sollte. Die Auslenkung des ULF ist unter gewissen Umständen schwer einzuschätzen - und ich vermute stark, dass das auch am Westbahnhof der Grund für die Streifung gewesen ist.
Titel: Re: 11.11.2016: Eigenkollision 52/58 Westbahnhof
Beitrag von: HLS am 18. November 2016, 14:11:41

Nachdem wir von HLS auf die Grenzmarken am 26er (Vignolgleis!) hingewiesen wurden...
Nicht von mir, ich habs nur letztendlich bestätigt. ;)

Ich glaube dort hängt nur das Sicherheitshalt in den jeweiligen Haltestellen und zusätzlich hängt dort(?) vor den Gleiskreuzungen die Ausnahme der Vorrangbestimmumgen(I & II).

Bei der Ausnahme der Vorrangbestimmung bin ich mir auch auch grad extrem unsicher.
Titel: Re: 11.11.2016: Eigenkollision 52/58 Westbahnhof
Beitrag von: Rodauner am 18. November 2016, 15:27:20
Bei der Ausnahme der Vorrangbestimmung bin ich mir auch auch grad extrem unsicher.

Ich kann auf (m)einem Bild, das einen Zug bei der Ausfahrt aus der Hst. Süßenbrunner Str./Oberfeldg. Richtung Hausfeldstr. zeigt, ganz im Eck gerade noch ein "Ausnahme der Vorrangbestimmungen" an einem Fahrleitungsausleger erkennen (am Beginn der Hochstrecke, Fahrtrichtung Floridsdorf), und zwar sehr wahrscheinlich mit I. Bzgl. Sicherheitshalt muss ich passen, der könnte in der Perspektive aber einfach nur vom Mastenwald verdeckt sein.
Titel: Re: 11.11.2016: Eigenkollision 52/58 Westbahnhof
Beitrag von: HLS am 18. November 2016, 16:48:39
Bei der Ausnahme der Vorrangbestimmung bin ich mir auch auch grad extrem unsicher.

Ich kann auf (m)einem Bild, das einen Zug bei der Ausfahrt aus der Hst. Süßenbrunner Str./Oberfeldg. Richtung Hausfeldstr. zeigt, ganz im Eck gerade noch ein "Ausnahme der Vorrangbestimmungen" an einem Fahrleitungsausleger erkennen (am Beginn der Hochstrecke, Fahrtrichtung Floridsdorf), und zwar sehr wahrscheinlich mit I. Bzgl. Sicherheitshalt muss ich passen, der könnte in der Perspektive aber einfach nur vom Mastenwald verdeckt sein.
Beim Sicherheitshalt bin ich mir zu 99% sicher, dass das nur in den jeweiligen Haltestellen vor der Hochstrecke zu finden ist.
Titel: Re: 11.11.2016: Eigenkollision 52/58 Westbahnhof
Beitrag von: oldtimer am 18. November 2016, 17:02:56
Bei der Ausnahme der Vorrangbestimmung bin ich mir auch auch grad extrem unsicher.

Ich kann auf (m)einem Bild, das einen Zug bei der Ausfahrt aus der Hst. Süßenbrunner Str./Oberfeldg. Richtung Hausfeldstr. zeigt, ganz im Eck gerade noch ein "Ausnahme der Vorrangbestimmungen" an einem Fahrleitungsausleger erkennen (am Beginn der Hochstrecke, Fahrtrichtung Floridsdorf), und zwar sehr wahrscheinlich mit I. Bzgl. Sicherheitshalt muss ich passen, der könnte in der Perspektive aber einfach nur vom Mastenwald verdeckt sein.
Beim Sicherheitshalt bin ich mir zu 99% sicher, dass das nur in den jeweiligen Haltestellen vor der Hochstrecke zu finden ist.

Alles andere wäre ja auch komplett sinnbefreit, wobei...
Titel: Re: 11.11.2016: Eigenkollision 52/58 Westbahnhof
Beitrag von: HLS am 18. November 2016, 17:27:53

Alles andere wäre ja auch komplett sinnbefreit, wobei...
Was ich damit sagen will, dass es auf Höhe der Hauptsignale auf der Hochstrecke keine gibt, dafür aber eben die Ausnahme der Vorrangbestimmung I & II.
Titel: Re: 11.11.2016: Eigenkollision 52/58 Westbahnhof
Beitrag von: Rodauner am 19. November 2016, 14:13:56
Dem aufmerksamen Beobachter leuchteten heute vormittag zwei frisch gesprayte Haltepunkte in beiden Stationen entgegen! (Womit wir wieder on topic wären ;D)
Und - Überraschung! - es gibt auch eine Grenzmarke in dem Schienenchaos dort, aber nicht an der Vorfallsstelle... Ich mach jetz mal ein Rätsel draus, wer findet sie zuerst ^-^ ?
Titel: Re: 11.11.2016: Eigenkollision 52/58 Westbahnhof
Beitrag von: HLS am 19. November 2016, 15:02:16
Ich mach jetz mal ein Rätsel draus, wer findet sie zuerst ^-^ ?

Etwa beim 6/18 Gleis(FR Burggasse), um eine mögliche gefahrlose Vorbeifahrt für die Linien 52/58(FR Schleife Wbhf) anzuzeigen?
Titel: Re: 11.11.2016: Eigenkollision 52/58 Westbahnhof
Beitrag von: hema am 19. November 2016, 15:32:29
. . . .  es gibt auch eine Grenzmarke in dem Schienenchaos dort . . . .
Ich fürchte, du verwechselst da was, Grenzmarken sehen so aus:

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Und so eine gibt es am Westbahnhof wohl nicht.
Titel: Re: 11.11.2016: Eigenkollision 52/58 Westbahnhof
Beitrag von: E1-c3 am 19. November 2016, 15:50:34
. . . .  es gibt auch eine Grenzmarke in dem Schienenchaos dort . . . .
Ich fürchte, du verwechselst da was, Grenzmarken sehen so aus:

(Dateianhang Link)

Und so eine gibt es am Westbahnhof wohl nicht.
Solche Grenzmarken sind mir bis dato nur bei Weichen von Eisen- und U-Bahnen aufgefallen ???
Titel: Re: 11.11.2016: Eigenkollision 52/58 Westbahnhof
Beitrag von: Rodauner am 19. November 2016, 16:46:00
Und so eine gibt es am Westbahnhof wohl nicht.
Doch, sie ist auf die Betonplatten gemalt, aber schon etwas ausgebleicht ;D.

Etwa beim 6/18 Gleis(FR Burggasse), um eine mögliche gefahrlose Vorbeifahrt für die Linien 52/58(FR Schleife Wbhf) anzuzeigen?
Nein, aber der Verlauf der Linien 52 und 58 ist ein heißer Tipp ^-^.
Kennt übrigens jemand den Ohrfandlpark - nur so.... ;)
Titel: Re: 11.11.2016: Eigenkollision 52/58 Westbahnhof
Beitrag von: Rodauner am 20. November 2016, 09:39:26
Ist heute Grenzmarken-Suchtag am Wbhf :)) ?
Jedenfalls bitte Vorsicht im Gleisbereich ^-^ !
Titel: Re: 11.11.2016: Eigenkollision 52/58 Westbahnhof
Beitrag von: HLS am 20. November 2016, 11:30:02
Ist heute Grenzmarken-Suchtag am Wbhf :)) ?
Jedenfalls bitte Vorsicht im Gleisbereich ^-^ !
Hast du etwa Suchende gesüchtet?
Titel: Re: 11.11.2016: Eigenkollision 52/58 Westbahnhof
Beitrag von: 13er am 20. November 2016, 11:36:25
Ist heute Grenzmarken-Suchtag am Wbhf :)) ?
Jedenfalls bitte Vorsicht im Gleisbereich ^-^ !
Ich denk mir ja eh immer, was müssen die Fahrer sich dabei denken.... :D
Titel: Re: 11.11.2016: Eigenkollision 52/58 Westbahnhof
Beitrag von: Rodauner am 20. November 2016, 11:39:15
Hast du etwa Suchende gesüchtet?
Nö, vermute nur, dass sich bei dem schönen Wetter vielleicht der eine oder andere dorthin bemühen wird ::).
Ich wart' noch ein bissl, werde aber andernfalls das Rätsel in einiger Zeit selber auflösen ^-^.
Titel: Re: 11.11.2016: Eigenkollision 52/58 Westbahnhof
Beitrag von: HLS am 20. November 2016, 12:39:13
Ist heute Grenzmarken-Suchtag am Wbhf :)) ?
Jedenfalls bitte Vorsicht im Gleisbereich ^-^ !
Ich denk mir ja eh immer, was müssen die Fahrer sich dabei denken.... :D
Die Antwort willst du gar nicht wissen. >:D >:D >:D

Ausnahmen bestätigen aber die Regel.  ;)
Titel: Re: 11.11.2016: Eigenkollision 52/58 Westbahnhof
Beitrag von: Der Reisende am 20. November 2016, 22:20:07
Ist die Grenzmarke am rechten Bildrand zu finden? Falls sie es ist, dann im Zustand vom 24.04.2016.
Titel: Re: 11.11.2016: Eigenkollision 52/58 Westbahnhof
Beitrag von: Rodauner am 21. November 2016, 09:21:54
Exakt, Bingo!
Titel: Re: 11.11.2016: Eigenkollision 52/58 Westbahnhof
Beitrag von: hema am 21. November 2016, 11:59:08
Wenn das ein gültiges Signal "Grenzmarke" sein soll, dann hat wohl wer die Signalvorschrift und die StrabVO nicht (verstehend) gelesen!


Zitat von: Signalvorschrift
§1. Einleitung, Geltungsbereich

(6) Die in der SV-Strab enthaltenen Signale dürfen in keinen anderen Formen
und Farben verwendet werden und sind in der nachfolgend beschriebenen Art und
Weise zu befolgen.

Zitat von: StrabVO1999
§ 54. Signale

(2) Signale müssen den Formen, Farben und Klangarten der Anlage 2 entsprechen.


Wobei natürlich anzumerken ist, dass das Signal "Grenzmarke" der Signalvorschrift nicht gesetzeskonform ausgeführt ist, dort darf es zwar alternativ auch aufgemalt sein, müsste aber rot/weiß sein. Aber derlei Nichtbeachtung sowie freie Interpretation/Auslegung von Gesetzen sind wir vom allmächtigen Kombinat seit Jahrzehnten gewöhnt. Und was die genehmigende Behörde betrifft, na ja, der zuständige rote Michl bzw. seine magistratischen Vollstrecker drücken beim stadteigenen roten Betrieb sowieso immer alle Augen zu. Oder hüllen sich in Unwissen und Unschuld.  8)
Titel: Re: 11.11.2016: Eigenkollision 52/58 Westbahnhof
Beitrag von: Klingelfee am 21. November 2016, 12:10:09
Wenn das ein gültiges Signal "Grenzmarke" sein soll, dann hat wohl wer die Signalvorschrift und die StrabVO nicht (verstehend) gelesen!


Zitat von: Signalvorschrift
§1. Einleitung, Geltungsbereich

(6) Die in der SV-Strab enthaltenen Signale dürfen in keinen anderen Formen
und Farben verwendet werden und sind in der nachfolgend beschriebenen Art und
Weise zu befolgen.

Zitat von: StrabVO1999
§ 54. Signale

(2) Signale müssen den Formen, Farben und Klangarten der Anlage 2 entsprechen.


Wobei natürlich anzumerken ist, dass das Signal "Grenzmarke" der Signalvorschrift nicht gesetzeskonform ausgeführt ist, dort darf es zwar alternativ auch aufgemalt sein, müsste aber rot/weiß sein. Aber derlei Nichtbeachtung sowie freie Interpretation/Auslegung von Gesetzen sind wir vom allmächtigen Kombinat seit Jahrzehnten gewöhnt. Und was die genehmigende Behörde betrifft, na ja, der zuständige rote Michl bzw. seine magistratischen Vollstrecker drücken beim stadteigenen roten Betrieb sowieso immer alle Augen zu. Oder hüllen sich in Unwissen und Unschuld.  8)

Ich müsste mir mal die ganzen Dienstaufträge durchschauen. Nur fehlt mir dazu die Zeit. Ich bin mir nämlich nicht einmal sicher, ob das eine offizielle Markierung ist.
Titel: Re: 11.11.2016: Eigenkollision 52/58 Westbahnhof
Beitrag von: hema am 21. November 2016, 12:13:26
Eh nicht, solche Striche ("Hilfslinien") gibt es öfters, speziell auf den Bahnhofsvorköpfen.
Titel: Re: 11.11.2016: Eigenkollision 52/58 Westbahnhof
Beitrag von: W_E_St am 21. November 2016, 12:19:02
Interessant wird ein nicht vorschriftskonformes Signal "Grenzmarke" eh maximal dann, wenn ein Fahrer zu weit vorgefahren ist und jetzt die Krot fressen soll... der könnte theoretisch Einspruch erheben. Aber bei dem Versuch wünsche ich ihm in der Realität viel Spaß! Außerdem stellt ein Ignorieren einer intern bekannt gemachten Regelung ("Bis zu dera weißn Linie derfst foan, weida net!") auch zumindest ein Dienstvergehen dar.
Titel: Re: 11.11.2016: Eigenkollision 52/58 Westbahnhof
Beitrag von: Klingelfee am 21. November 2016, 12:48:10
Interessant wird ein nicht vorschriftskonformes Signal "Grenzmarke" eh maximal dann, wenn ein Fahrer zu weit vorgefahren ist und jetzt die Krot fressen soll... der könnte theoretisch Einspruch erheben. Aber bei dem Versuch wünsche ich ihm in der Realität viel Spaß! Außerdem stellt ein Ignorieren einer intern bekannt gemachten Regelung ("Bis zu dera weißn Linie derfst foan, weida net!") auch zumindest ein Dienstvergehen dar.

Das Dienstvergehen hast du auch ohne der Linie. - Nennt sich nicht beachten des seitlichen Sicherheitsabstand. Wobei sollte es an dieser Stelle zu einer Berührung kommen, wird es zu einigen Klärungsbedarf kommen, da bedingt durch die Lichtsignale immer nur ein Zug in dem Streckenbereich sein darf.
Titel: Re: 11.11.2016: Eigenkollision 52/58 Westbahnhof
Beitrag von: Rodauner am 21. November 2016, 12:48:37
Meiner bescheidenen Meinung nach (EDIT: und auch nach jener von Klingelfee - siehe oben!) ist eine Grenzmarke an der Stelle sowieso absurd. Dort dürften sich - bei korrekter Beachtung der Gelb-Gelb-Signale in den Haltestellen Gerstnerstraße Ri. Wbhf (52/58) bzw. Westbahnhof (End-/Anfangsstelle 5) - nie zwei Züge gleichzeitig befinden ;). Es gab ja dort auch schon zumindest eine Eigenkollision mit viel Scherben und Schrammen :fp:.

Und was die Farbe der Granzmarke betrifft: In der SV-Strab-2013 ist sie als schwarz-weißer Balken abgedruckt. Von einer rot-weißen Variante, wenn aufgemalt, ist dort nichts zu sehen ::)...
Titel: Re: 11.11.2016: Eigenkollision 52/58 Westbahnhof
Beitrag von: hema am 21. November 2016, 12:51:18
. . . .  da bedingt durch die Lichtsignale . . . .
Die ja auch nicht (wirklich) vorschriftskonform sind!  :o
Titel: Re: 11.11.2016: Eigenkollision 52/58 Westbahnhof
Beitrag von: Rodauner am 21. November 2016, 13:01:37
. . . .  da bedingt durch die Lichtsignale . . . .
Die ja auch nicht (wirklich) vorschriftskonform sind!  :o
Tja, ist die Frage... Zwei lotrechte oder waagrechte gelbe Lichtpunkte bedeuten: "Der nächste Gleisabschnitt kann mit Fahrzeugen besetzt sein". Verhalten: "...auf Sicht fahren, Vmax 15 km/h". Dass man diesfalls beim Signal aber eigentlich anhalten muss (weil man genau genommen ja sieht, weiter vorn steht ein Zug im Weg!), ist die dort eben notwendige Interpretation des Gelb-Gelb, würde ich meinen...
Titel: Re: 11.11.2016: Eigenkollision 52/58 Westbahnhof
Beitrag von: 4463 am 21. November 2016, 14:31:56
Tja, ist die Frage... Zwei lotrechte oder waagrechte gelbe Lichtpunkte bedeuten: "Der nächste Gleisabschnitt kann mit Fahrzeugen besetzt sein". Verhalten: "...auf Sicht fahren, Vmax 15 km/h". Dass man diesfalls beim Signal aber eigentlich anhalten muss (weil man genau genommen ja sieht, weiter vorn steht ein Zug im Weg!), ist die dort eben notwendige Interpretation des Gelb-Gelb, würde ich meinen...
Wieso die Lichtpunkte lotrecht angebracht sein dürfen - und damit mit einem "normalen" Lichtsignal der Straßenbahn verwechselt werden können, ist auch nicht klar. Eine waagrechte Anbringung sollte nirgends ein ernsthaftes Problem darstellen.

Gibt es dort eine "außergewöhnliche örtliche Bestimmung", die an die spezielle Interpretation des dortigen Gelb-Gelb-Signales erinnert? Warum hängt dort nicht einfach ein Rot-Rot-Signal? ???
Titel: Re: 11.11.2016: Eigenkollision 52/58 Westbahnhof
Beitrag von: luki32 am 21. November 2016, 14:34:44
Gibt es dort eine "außergewöhnliche örtliche Bestimmung", die an die spezielle Interpretation des dortigen Gelb-Gelb-Signales erinnert?

Natürlich nicht.

Warum hängt dort nicht einfach ein Rot-Rot-Signal? ???

Das fragen sich alle, die sich nur ein bisserl damit beschäftigen.

mfG
Luki
Titel: Re: 11.11.2016: Eigenkollision 52/58 Westbahnhof
Beitrag von: 95B am 21. November 2016, 14:50:10
Wieso die Lichtpunkte lotrecht angebracht sein dürfen - und damit mit einem "normalen" Lichtsignal der Straßenbahn verwechselt werden können, ist auch nicht klar.

Welches "normale Lichtsignal" zeigt Gelb-Gelb mit anderer Bedeutung? ???
Titel: Re: 11.11.2016: Eigenkollision 52/58 Westbahnhof
Beitrag von: 4463 am 21. November 2016, 14:57:11
Wieso die Lichtpunkte lotrecht angebracht sein dürfen - und damit mit einem "normalen" Lichtsignal der Straßenbahn verwechselt werden können, ist auch nicht klar.
Welches "normale Lichtsignal" zeigt Gelb-Gelb mit anderer Bedeutung? ???
Naja, also die Straßenbahn-VLSA, die in der gesperrten Stellung 3 waagrechte, in der freien Stellung (auch) zwei senkreche Lichtpunkte haben, sind von der Lichtfarbe her durchaus auch als "gelblich" zu bezeichnen.
Titel: Re: 11.11.2016: Eigenkollision 52/58 Westbahnhof
Beitrag von: 95B am 21. November 2016, 15:10:03
Naja, also die Straßenbahn-VLSA, die in der gesperrten Stellung 3 waagrechte, in der freien Stellung (auch) zwei senkreche Lichtpunkte haben, sind von der Lichtfarbe her durchaus auch als "gelblich" zu bezeichnen.

Die alten Straßenbahnverkehrslichtsignale mögen gelblich sein, aber die Einkammersignale von Gelb-Gelb leuchten orange. Eine Verwechslungsgefahr ist absolut ausgeschlossen.
Titel: Re: 11.11.2016: Eigenkollision 52/58 Westbahnhof
Beitrag von: HLS am 21. November 2016, 18:25:57
. . . .  da bedingt durch die Lichtsignale . . . .
Die ja auch nicht (wirklich) vorschriftskonform sind!  :o
Tja, ist die Frage... Zwei lotrechte oder waagrechte gelbe Lichtpunkte bedeuten: "Der nächste Gleisabschnitt kann mit Fahrzeugen besetzt sein". Verhalten: "...auf Sicht fahren, Vmax 15 km/h". Dass man diesfalls beim Signal aber eigentlich anhalten muss (weil man genau genommen ja sieht, weiter vorn steht ein Zug im Weg!), ist die dort eben notwendige Interpretation des Gelb-Gelb, würde ich meinen...
Und in 99,9% aller Fälle, intressiert sich eine einziehender Zug nach Rdh bzw. ein kurzgeführter 6/18er aber sowas von nicht für dieses Gelb/Gelb, dass du teilweise mehrere Minuten dort als 52/58er stehen darfst, bis dann die "Gegenzüge" weg sind. Besonders lustig ist es dort, wenn beide Gürtellinien kurzgeführt werden, dann stehst du auch mal 10min und mehr. So wie ich vor ein paar Wochen, ich hab damals dreimal angefunkt und die Gegenzüge haben scheinbar auch den Hinweis bekommen, sind aber dennoch gefahren, weil ja der 52/52 nicht bei gesperrt dort drüber kann.

Es hieß ja mal eine ganze Zeit, dass das nicht möglich sei, dass in der Schleife Wbhf & in der Gerstnerstraße gleichzeitig Gelb/Gelb leuchten kann. Tja bis sie es selber getestet haben und schon wurde diese Aussage ganz schnell revidiert bzw. unter den Tisch gekehrt.
Titel: Re: 11.11.2016: Eigenkollision 52/58 Westbahnhof
Beitrag von: Linie 360 am 25. November 2016, 16:55:31
Bittesehr->
Titel: Re: 11.11.2016: Eigenkollision 52/58 Westbahnhof
Beitrag von: 95B am 25. November 2016, 19:31:28
Kein Schriftstück ohne Rechtschreibfehler ...