So hatte ich auch das Problem, dass ich bei einer Beanstandung in der Haltestelle Rosensteingasse auch erst einmal 2 Tage lang den Dienstauftrag suchen müssen, bevor ich den Bericht schreiben konnte (Einhalten der Haltestelle als 2. Zug wenn vorne ein langer Zug steht)
Du musstest zwei Tage lang suchen. Und wie lange hatte der Fahrer Zeit für seine Entscheidung? Zwei Sekunden? Hauptsache er wird/wurde beanstandet! 
Westbahnhof: Im Dienstauftrag steht ja, dass das andere Gleis benützt werden soll, falls eine Störung vorliegt. Und was ist es anderes als eine Störung (des normalen Betriebes), wenn der Vorderzug mit oder ohne ersichtlichen Grund "ewig" nicht wegfährt?
Zum ersten, da der Dienstauftrag nicht ausgehängt war, wurde der Fahrer auch nur wegen kundenwidrigen Verhalten beanstandet, und nicht wegen nichtbeachten der örtlichen Ausnahmebedingung. Allerdings habe ich dann eben den Dienstauftrages gesucht und die Dienststelle auch ersucht, diesen wieder auszuhängen und auch hervorzuheben. Und das ich den Fahrer beanstandet hatte, da ging eine Fahrgastbeschwerde voraus. Ob die Beanstandung auch beim Fahrer eingetragen wurde entzieht sich meiner Kenntnis und kann auch nicht mehr nachvollzogen werden, da diese Beanstandung schon gut 10 Jahre her ist und nach 6 Jahren werden alle Beanstandungen gelöscht.
Zum zweiten, wenn der Vorderzug noch in der Station steht, dann ist klar, dass man das andere Gleis benutzen darf. Ebenso ist es auch mit den Einzieher der Linie 18. Grundsätzlich soll er das äussere Gleis benutzen, wenn aber dort ein Zug steht, dann wäre ich der Letzte ihn zu beanstanden, weil er das innere Gleis benutzt. Im Gegenteil, ich würde ihn darauf hinweisen, dass er das andere Gleis benutzen soll. Denn mit dem hinten anstellen behindert er die Linie 5, weil dieser nach der Vorschrift nicht fahren darf, solange die Gleiskreuzung der Linie 52/58/Einziehen Bhf Rudolfsheim besetzt ist. Notfalls bekommt der in der Haltestelle stehende Zug dann von mir den Auftrag vorzeitig abzufahren und die restliche Ausgleichzeitin der Haltestelle Gerstnerstraße zu halten, sollte der nachfolgende Zug entgegen der Vorschrift NICHT vor der Verzweigungsweiche 52/58 angehalten haben