Nach erreichter Höchstparkzeit müsste das Auto umgeparkt werden und auch da ist es unmöglich.
Das stimmt so nicht! Haidi hat es eh schon erklärt, in der "Pickerlzone" selbst kannst du stehen, solange du willst (wie ein Bezirksbewohner). Nur in den extra gekennzeichneten Zonen, meist Einkaufsstraßen, musst du dich an die Höchstzeit halten und zudem eine Parkuhrscheibe mit deiner Ankunftszeit ins Auto legen. Bezahlen brauchst du als Besitzer einer Parkkarte auch dort nicht. Wo du (gar) nicht stehen bleiben darfst sind Anrainerparkplätze.
Wenn du (gleichzeitig) mehr Scheine reinlegst, als die höchst erlaubte Zeit ausmacht, kannt du natürlich nach Erreichen der Höchstzeit auch bestraft werden, eigentlich sogar mehrmals, z.B. alle drei Stunden. Schließlich gibst du mit den Scheinen ja deine tatsächliche Ankunftszeit an! Ob es auch tatsächlich exekutiert wird, ist eine andere Frage.
Wie kann ich also in der Parkpickerlzone, z.B. Joachimathalerplatz länger als drei Stunden stehen, wenn ich nur für drei Stunden einen Parkschein reinlegen darf und eben keinen Anspruch auf die Parkkarte habe(schon dreimal abgelehnt daher ein Jahr gesperrt), aber z.B. gar zum Ablaufen der Parkzeit am FEP bin oder erst gar keine Pause in Otg habe, dass ich überhaupt die Chance hätte eventuell später Parkscheine nachzulegen?
Ich habe dort schonmal ein Knöllchen bekommen. Da war ich allerdings nicht in der Arbeit, habe mit meiner Frau ihrem Handy für drei Stnden einen Parkschein gelöst und bin dann ins Spital, als ich merkte, es geht sich auch mit den drei Stunden nicht aus, habe ich, schlau wie ich sein wollte, nochmal 1,5h nachgelöst. Als ich zurück kam, klemmte doch glatt dieser nette Zettel unterm Scheibenwischer. Ich hatte da wirklich nur Glück im Unglück, dass der jeweilige Aushilfspolizist noch in der Nähe war, als ich ihm dann geschildert habe, dass ich eine Untersuchung hatte, mit Termin, dieser sich aber durch einen Notfall verspätet hatte, hat er die Gebühr zurückgenommen und hat das Nachlösen akzeptiert. Wenn nicht hätte ich 36(?)€ zahlen dürfen.
Jetzt stell dir also vor du musst mit dem Auto zur Arbeit fahren und dann gehts dir genauso. Da freust du dich doch dann sicherlich wahnsinnig drauf, weil du weißt, dass du nur zwei Möglichkeiten hattest, entweder Krank(KOB) oder Parkstrafe riskieren.