Autor Thema: 9.1.2012: Auffahrunfall Matzleinsdorfer Platz  (Gelesen 36804 mal)

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TH

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Re: 9.1.2012: Auffahrunfall Matzleinsdorfer Platz
« Antwort #75 am: 12. Januar 2012, 15:43:34 »
Soeben beobachtet: Ein Straßenbahnfahrer ignoriert Vorsignal und Signal und braust bei Halt über die Kreuzung - und nicht etwa bei "dunkelgelb" oder "hellgrün" sondern mitten während der Halt-Phase. Zugegeben, durch etwas eigenwillige Signalisierung konnte nicht viel passieren, aber vorsätzlich ein Haltsignal zu überfahren ist ein no-go!
Dunkelgelb am Matzleinsdorfer Platz ?

95B

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Re: 9.1.2012: Auffahrunfall Matzleinsdorfer Platz
« Antwort #76 am: 12. Januar 2012, 15:43:42 »
Zitat von: TH link=topic=1989.msg34702#msg34702 Laut meinem
Man hat also einen gewissen Vorsatz, wenn es um die grobe Fahrlässigkeit geht [...
Dein Jus-Lehrer ist also Prof. Kfzversicherungsvergleich aus Deutschland? 8)

http://www.kfzversicherungsvergleich.org/fahrlaessigkeit.php

Soeben beobachtet: Ein Straßenbahnfahrer ignoriert Vorsignal und Signal und braust bei Halt über die Kreuzung - und nicht etwa bei "dunkelgelb" oder "hellgrün" sondern mitten während der Halt-Phase. Zugegeben, durch etwas eigenwillige Signalisierung konnte nicht viel passieren, aber vorsätzlich ein Haltsignal zu überfahren ist ein no-go!
Dunkelgelb am Matzleinsdorfer Platz ?
Nein, nicht am Matz - dort gibt es ja auch kein Vorsignal.
Es ist nichts so fein gesponnen, es kommt doch ans Licht der Sonnen!
... brrrr, Klumpert!
Entklumpertung des Referats West am 02.02.2024 um 19.45 Uhr planmäßig abgeschlossen!

TH

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Re: 9.1.2012: Auffahrunfall Matzleinsdorfer Platz
« Antwort #77 am: 12. Januar 2012, 15:44:11 »
Dein Jus-Lehrer ist also Prof. Kfzversicherungsvergleich aus Deutschland? 8)

http://www.kfzversicherungsvergleich.org/fahrlaessigkeit.php

Nein Uni Linz hab das als pdf dada.
Plagiatttttt na wort.

schaffnerlos

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Re: 9.1.2012: Auffahrunfall Matzleinsdorfer Platz
« Antwort #78 am: 12. Januar 2012, 15:51:03 »
Soeben beobachtet: Ein Straßenbahnfahrer ignoriert Vorsignal und Signal und braust bei Halt über die Kreuzung - und nicht etwa bei "dunkelgelb" oder "hellgrün" sondern mitten während der Halt-Phase. Zugegeben, durch etwas eigenwillige Signalisierung konnte nicht viel passieren, aber vorsätzlich ein Haltsignal zu überfahren ist ein no-go!
Dunkelgelb am Matzleinsdorfer Platz ?

Im Straßenraum, nicht in der Ustrab. Mir ging es aufzuzeigen dass es auch bei den Wiener Linien ordentliche Fehlleistungen gibt. Oft hat es glücklicherweise keine Konsequenzen und wo Menschen arbeiten passieren Fehler. Aber solche Fehler sollten halt möglichst nicht passieren, wenn es überhaupt ein Fehler und nicht vorsätzilch war.

U4

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Re: 9.1.2012: Auffahrunfall Matzleinsdorfer Platz
« Antwort #79 am: 12. Januar 2012, 16:11:40 »
Faktum ist: Der Aufprall erfolgte mit mehr als 20 km/h. Daraus ergibt sich zwangsläufig die vorangegangene Missachtung eines Gelb-Gelb zeigenden Nachrücksignals (die Anlage kann nicht auf Grün-Grün hängenbleiben). Aus diesem Umstand ergibt sich wiederum, dass bei vorschriftskonformem Verhalten* und technischem Gebrechen (Versagen der Betriebsbremse) genügend Zeit gewesen wäre, den Zug mit anderen Mitteln (Schienenbremse, Federspeicherbremse) zum Stillstand zu bringen. Das spricht nicht gerade für den Fahrer - und auch wenn noch keine offizielle Unfallursache vorliegt, kann man doch aus Erfahrung und Sachkenntnis heraus auf menschliches Versagen schließen. Das bedeutet ja nicht sofort eine Brandmarkung! Jedem passiert einmal ein Fehler - und mancher hat eben das Pech, dass darunter ein Fehler mit gravierenden Auswirkungen ist. That's life.

*) dazu gehört auch die entsprechende Verringerung der Geschwindigkeit bei Annäherung an das davor liegende, Grün-Gelb zeigende Nachrücksignal, ein Bremsversagen hätte somit auf jeden Fall früh genug bemerkt werden müssen!

Ist eigentlich der Passus in der Ustrab-Bedienungsanleitung noch aktuell, wonach Züge beim Anhalten im Tunnelbereich einen gewissen Mindestabstand (10 m oder so) einhalten müssen?
Okay - aber damit sind noch immer nicht alle WLB-Fahrer "Gfraster" ! - Klar ?
U4 nun mal langsam bitte, ich habe die ganze Zeit gesagt ich hoffe für den Fahrer der WLB das es ein technisches Problem gab und er deshalb dem ULF aufgefahren ist. Aber was man ihm trotzdem irgendwo anlasten können muß, ist das Missachten des Gelb/Gelb zeigenden Nachrückesignals, indem er mit über 20km/h aufgefahren ist.
Alles andere bleibe ich bei meiner Aussage ich hoffe für den Fahrer das ihm keine bzw max eine geringe Schuld trifft.
Und das alle WL-Fahrerinnen und Fahrer Gfraster sind kann ich ganz und gar nicht bestätigen, aber ich kann auch nicht sagen das alle WL-Fahrer immer Engel sind.
Wie 95B schon schrieb, kein Fahrer egal von welchem Verkehrsmittel kann sich von Fehlern frei sprechen, nur passieren zum Glück selten solche Folgen.
Jetzt bin ich voll Deiner Meinung!
🥒 Haltestelle NEU -  die schlechteste Version seit Beginn der Haltestellen, "Stangln" die fast nicht zu erkennen sind im Bild der Stadt

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Re: 9.1.2012: Auffahrunfall Matzleinsdorfer Platz
« Antwort #80 am: 12. Januar 2012, 21:26:17 »
Fahre öfters Regio Praterstern-Stockerau. Immer wieder sehe ich hinter der Windschutzscheibe eines Taurus die V-förmig aufragenden Stabantennen eines Fernsehers, scheint niemand wirklich zu stören.

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Re: 9.1.2012: Auffahrunfall Matzleinsdorfer Platz
« Antwort #81 am: 12. Januar 2012, 21:51:55 »
Faktum ist: Der Aufprall erfolgte mit mehr als 20 km/h.
Da dürfte sich der ULF zum Glück gerade in Bewegung gesetzt haben, sonst wären die Folgen (auch am WLB-Zug) wesentlich heftiger gewesen. Mit mehr als 20 auf einen voll eingebremsten Zug oder ein festes Hindernis zu stoßen führt zu gravierenden Schäden (siehe z.B. den Auffahrunfall am Probegleis in Erdberg mit ca. 15 km/h!).
Also wenn ich den Fahrer des ULFs richtig verstanden habe sagte er, dass er gestanden ist und durch den Aufprall ca. 3m nach vorn geschoben wurde.


"Grüß Gott"

Ich fühle mich nicht zu dem Glauben verpflichtet, dass derselbe Gott, der uns mit Sinnen, Vernunft und Verstand ausgestattet hat, von uns verlangt, dieselben nicht zu benutzen. Dieter Nuhr

Ferry

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Re: 9.1.2012: Auffahrunfall Matzleinsdorfer Platz
« Antwort #82 am: 13. Januar 2012, 09:03:09 »
Ich hoffe ich hab dich jetz nicht falsch verstanden. Du meinst also, dass die WLB-Fahrer innerhalb Wiens telefonieren usw dürfen?
Also laut meinem Instruktor müssen die WLB-Fahrer sich innerhalb Wiens an die Bestimmungen der WL anpassen und diese besagt nunmal, dass das telefonieren, Zeitung lesen wärend der Fahrt verboten ist.
Ich vermute, da geht's nicht um die Frage, ob Wien oder nicht Wien, sondern ob die befahrene Strecke noch zum Gleisnetz der WL gehört. Und das ist bei den WLB ab Schedifkaplatz definitiv nicht mehr der Fall. Was dort passiert oder nicht passiert bzw. die ensprechenden betrieblichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der WLB und nicht der WL.
Weißt du, wie man ein A....loch neugierig macht? Nein? - Na gut, ich sag's dir morgen. (aus "Kottan ermittelt - rien ne va plus")

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Re: 9.1.2012: Auffahrunfall Matzleinsdorfer Platz
« Antwort #83 am: 13. Januar 2012, 10:21:51 »
Ich hoffe ich hab dich jetz nicht falsch verstanden. Du meinst also, dass die WLB-Fahrer innerhalb Wiens telefonieren usw dürfen?
Also laut meinem Instruktor müssen die WLB-Fahrer sich innerhalb Wiens an die Bestimmungen der WL anpassen und diese besagt nunmal, dass das telefonieren, Zeitung lesen wärend der Fahrt verboten ist.
Ich vermute, da geht's nicht um die Frage, ob Wien oder nicht Wien, sondern ob die befahrene Strecke noch zum Gleisnetz der WL gehört. Und das ist bei den WLB ab Schedifkaplatz definitiv nicht mehr der Fall. Was dort passiert oder nicht passiert bzw. die ensprechenden betrieblichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der WLB und nicht der WL.
Du könntest recht haben dabei, mMn sollte es sowieso auch generell verboten sein außer eben in betrieblichen Notsituationen.
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Re: 9.1.2012: Auffahrunfall Matzleinsdorfer Platz
« Antwort #84 am: 17. Januar 2012, 16:46:19 »
...bei allen euren Theorien, die ihr da so betrachtet oder von euch aufgestellt werden, eine Frage:  was macht ein WLB-Fahrer oder WLB-Tfzf. mit seiner Doppelgarnitur ein einem besetzten Haltestellenbereich einer USTRAB-Haltestelle?

Muß er nicht, wenn die Haltestelle durch einen Zug besetzt ist, vor dem Nachrücksignal vor dem beginnenden Haltestellenbereich anhalten und dort abwarten, bis der Haltestellenbereich vor ihm frei geworden ist und darf erst dann in die Haltestelle einfahren?

Mir ist kein 10m Bereichsabstand zwischen zwei Zügen bis heute bekannt, sondern nur, daß man im Kuppelabstand zum Vorderzug seinen Zug anzuhalten hat.

Ob, wie, wann, was der WLB-Bedienstete falsch gemacht hat, daß wird die Behörde schon herausfinden und die dementsprechende Strafe aussprechen. Das die SCHAKU sehr viel an Aufprallvolumen aufnehmen kann, der SCHAKU-Kopf sehr schlimmes anrichten kann, wurde ja schon mehrmals vorgeführt.

Das ein Altbau-Fahrzeug - wie es ein 100er-Triebwagen nun einmal ist - einen wesentlich höheren Schaden verursacht, wenn es (Altbau-Fahrzeug)  in ein Neubaufahrzeug "einschlägt" als umgekehrt, ist ja jedem wohl klar.

mfG

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Re: 9.1.2012: Auffahrunfall Matzleinsdorfer Platz
« Antwort #85 am: 17. Januar 2012, 20:59:42 »
Mir ist kein 10m Bereichsabstand zwischen zwei Zügen bis heute bekannt, sondern nur, daß man im Kuppelabstand zum Vorderzug seinen Zug anzuhalten hat.
In der Ustrab-Bedienungsanleitung aus 1986 steht: An einem auf freier Tunnelstrecke haltenden Vorderzug darf nur bis auf 10 m herangefahren werden (Hervorhebung im Original). Der B 646 konnte nicht in die Haltestelle einfahren, da diese durch andere Züge besetzt war, und blieb daher vor dem Bahnsteiganfang stehen. Somit stand er nach meiner Interpretation auf freier Tunnelstrecke (weil nicht im Haltestellenbereich) und jeder nachfolgende Zug hätte 10 m Abstand wahren müssen.
Es ist nichts so fein gesponnen, es kommt doch ans Licht der Sonnen!
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Entklumpertung des Referats West am 02.02.2024 um 19.45 Uhr planmäßig abgeschlossen!

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Re: 9.1.2012: Auffahrunfall Matzleinsdorfer Platz
« Antwort #86 am: 17. Januar 2012, 21:48:36 »
Mir ist kein 10m Bereichsabstand zwischen zwei Zügen bis heute bekannt, sondern nur, daß man im Kuppelabstand zum Vorderzug seinen Zug anzuhalten hat.
In der Ustrab-Bedienungsanleitung aus 1986 steht: An einem auf freier Tunnelstrecke haltenden Vorderzug darf nur bis auf 10 m herangefahren werden (Hervorhebung im Original). Der B 646 konnte nicht in die Haltestelle einfahren, da diese durch andere Züge besetzt war, und blieb daher vor dem Bahnsteiganfang stehen. Somit stand er nach meiner Interpretation auf freier Tunnelstrecke (weil nicht im Haltestellenbereich) und jeder nachfolgende Zug hätte 10 m Abstand wahren müssen.
Stimm dir vollkommen zu. So steht es auch bei mir in den Ustrab Unterlagen.
"Grüß Gott"

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