Faktum ist: Der Aufprall erfolgte mit mehr als 20 km/h. Daraus ergibt sich zwangsläufig die vorangegangene Missachtung eines Gelb-Gelb zeigenden Nachrücksignals (die Anlage kann nicht auf Grün-Grün hängenbleiben). Aus diesem Umstand ergibt sich wiederum, dass bei vorschriftskonformem Verhalten* und technischem Gebrechen (Versagen der Betriebsbremse) genügend Zeit gewesen wäre, den Zug mit anderen Mitteln (Schienenbremse, Federspeicherbremse) zum Stillstand zu bringen. Das spricht nicht gerade für den Fahrer - und auch wenn noch keine offizielle Unfallursache vorliegt, kann man doch aus Erfahrung und Sachkenntnis heraus auf menschliches Versagen schließen. Das bedeutet ja nicht sofort eine Brandmarkung! Jedem passiert einmal ein Fehler - und mancher hat eben das Pech, dass darunter ein Fehler mit gravierenden Auswirkungen ist. That's life.
*) dazu gehört auch die entsprechende Verringerung der Geschwindigkeit bei Annäherung an das davor liegende, Grün-Gelb zeigende Nachrücksignal, ein Bremsversagen hätte somit auf jeden Fall früh genug bemerkt werden müssen!
Ist eigentlich der Passus in der Ustrab-Bedienungsanleitung noch aktuell, wonach Züge beim Anhalten im Tunnelbereich einen gewissen Mindestabstand (10 m oder so) einhalten müssen?