Autor Thema: 9.1.2012: Auffahrunfall Matzleinsdorfer Platz  (Gelesen 36863 mal)

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HLS

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Re: 9.1.2012: Auffahrunfall Matzleinsdorfer Platz
« Antwort #45 am: 11. Januar 2012, 22:55:13 »
gibt es eigentlich schon eine Info über die Ursache des Unfalls? Der Matz ist eine Doppelhaltestelle, inder die WLB noch genug Platz für eine Notbremsung gehabt hätte.
Der Unfall ereignete sich noch vor dem Stationsbereich.
Und nach inoffiziellen Angaben mit etwas mehr als 20km/h.
Was mMn schonmal mindestens Abzug vom Fahrdienst bedeuten muß. Der Fahrer der WLB kann laut den Signalen nur Gelb/Gelb gehabt haben und das bedeutet nunmal 15km/h, alles andere kann ich nur für ihn hoffen, dass es einen technischen Defekt gab.
"Grüß Gott"

Ich fühle mich nicht zu dem Glauben verpflichtet, dass derselbe Gott, der uns mit Sinnen, Vernunft und Verstand ausgestattet hat, von uns verlangt, dieselben nicht zu benutzen. Dieter Nuhr

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Re: 9.1.2012: Auffahrunfall Matzleinsdorfer Platz
« Antwort #46 am: 12. Januar 2012, 01:17:25 »
alles andere kann ich nur für ihn hoffen, dass es einen technischen Defekt gab.
Ich habe inzwischen wirklich Erstaunliches/Erschreckendes über WLB-Fahrer gehört. Da ist von Überfahren von Signalen bis zu Zeitunglesen am Fahrerplatz vieles dabei, was mich an der Unschuld dieses Fahrers zumindest zweifeln lässt.
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U4

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Re: 9.1.2012: Auffahrunfall Matzleinsdorfer Platz
« Antwort #47 am: 12. Januar 2012, 06:34:10 »
Sind wir eigentlich schon "in einem gewissen Forum", in dem die Ursache rasch nach dem Unfall "bekannt" ist, und der Triebfahrzeugführer sofort als Schuldiger gebrandmarkt ist und Verallgemeinerungen Platz greifen oder warten wir auf klare und fundierte Fakten ???  :(
🥒 Haltestelle NEU -  die schlechteste Version seit Beginn der Haltestellen, "Stangln" die fast nicht zu erkennen sind im Bild der Stadt

95B

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Re: 9.1.2012: Auffahrunfall Matzleinsdorfer Platz
« Antwort #48 am: 12. Januar 2012, 08:12:53 »
Faktum ist: Der Aufprall erfolgte mit mehr als 20 km/h. Daraus ergibt sich zwangsläufig die vorangegangene Missachtung eines Gelb-Gelb zeigenden Nachrücksignals (die Anlage kann nicht auf Grün-Grün hängenbleiben). Aus diesem Umstand ergibt sich wiederum, dass bei vorschriftskonformem Verhalten* und technischem Gebrechen (Versagen der Betriebsbremse) genügend Zeit gewesen wäre, den Zug mit anderen Mitteln (Schienenbremse, Federspeicherbremse) zum Stillstand zu bringen. Das spricht nicht gerade für den Fahrer - und auch wenn noch keine offizielle Unfallursache vorliegt, kann man doch aus Erfahrung und Sachkenntnis heraus auf menschliches Versagen schließen. Das bedeutet ja nicht sofort eine Brandmarkung! Jedem passiert einmal ein Fehler - und mancher hat eben das Pech, dass darunter ein Fehler mit gravierenden Auswirkungen ist. That's life.

*) dazu gehört auch die entsprechende Verringerung der Geschwindigkeit bei Annäherung an das davor liegende, Grün-Gelb zeigende Nachrücksignal, ein Bremsversagen hätte somit auf jeden Fall früh genug bemerkt werden müssen!

Ist eigentlich der Passus in der Ustrab-Bedienungsanleitung noch aktuell, wonach Züge beim Anhalten im Tunnelbereich einen gewissen Mindestabstand (10 m oder so) einhalten müssen?
Es ist nichts so fein gesponnen, es kommt doch ans Licht der Sonnen!
... brrrr, Klumpert!
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Re: 9.1.2012: Auffahrunfall Matzleinsdorfer Platz
« Antwort #49 am: 12. Januar 2012, 08:25:02 »
Kränklich (Grippe) und eingeschlafen.

U4

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Re: 9.1.2012: Auffahrunfall Matzleinsdorfer Platz
« Antwort #50 am: 12. Januar 2012, 08:59:18 »
Faktum ist: Der Aufprall erfolgte mit mehr als 20 km/h. Daraus ergibt sich zwangsläufig die vorangegangene Missachtung eines Gelb-Gelb zeigenden Nachrücksignals (die Anlage kann nicht auf Grün-Grün hängenbleiben). Aus diesem Umstand ergibt sich wiederum, dass bei vorschriftskonformem Verhalten* und technischem Gebrechen (Versagen der Betriebsbremse) genügend Zeit gewesen wäre, den Zug mit anderen Mitteln (Schienenbremse, Federspeicherbremse) zum Stillstand zu bringen. Das spricht nicht gerade für den Fahrer - und auch wenn noch keine offizielle Unfallursache vorliegt, kann man doch aus Erfahrung und Sachkenntnis heraus auf menschliches Versagen schließen. Das bedeutet ja nicht sofort eine Brandmarkung! Jedem passiert einmal ein Fehler - und mancher hat eben das Pech, dass darunter ein Fehler mit gravierenden Auswirkungen ist. That's life.

*) dazu gehört auch die entsprechende Verringerung der Geschwindigkeit bei Annäherung an das davor liegende, Grün-Gelb zeigende Nachrücksignal, ein Bremsversagen hätte somit auf jeden Fall früh genug bemerkt werden müssen!

Ist eigentlich der Passus in der Ustrab-Bedienungsanleitung noch aktuell, wonach Züge beim Anhalten im Tunnelbereich einen gewissen Mindestabstand (10 m oder so) einhalten müssen?
Okay - aber damit sind noch immer nicht alle WLB-Fahrer "Gfraster" ! - Klar ?
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Re: 9.1.2012: Auffahrunfall Matzleinsdorfer Platz
« Antwort #51 am: 12. Januar 2012, 09:33:12 »
Okay - aber damit sind noch immer nicht alle WLB-Fahrer "Gfraster" ! - Klar ?
Das hat ja auch niemand behauptet. ???
Es ist nichts so fein gesponnen, es kommt doch ans Licht der Sonnen!
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Re: 9.1.2012: Auffahrunfall Matzleinsdorfer Platz
« Antwort #52 am: 12. Januar 2012, 10:25:05 »
Sind wir eigentlich schon "in einem gewissen Forum", in dem die Ursache rasch nach dem Unfall "bekannt" ist, und der Triebfahrzeugführer sofort als Schuldiger gebrandmarkt ist und Verallgemeinerungen Platz greifen oder warten wir auf klare und fundierte Fakten ???  :(
Selbstverständlich habe ich nur einige schwarze Schafe gemeint. Keine Frage, dass der Großteil der Fahrer ihren Job sehr gut macht.
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Re: 9.1.2012: Auffahrunfall Matzleinsdorfer Platz
« Antwort #53 am: 12. Januar 2012, 10:47:54 »
Okay - aber damit sind noch immer nicht alle WLB-Fahrer "Gfraster" ! - Klar ?
Wo steht das ?

HLS

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Re: 9.1.2012: Auffahrunfall Matzleinsdorfer Platz
« Antwort #54 am: 12. Januar 2012, 11:09:00 »
Faktum ist: Der Aufprall erfolgte mit mehr als 20 km/h. Daraus ergibt sich zwangsläufig die vorangegangene Missachtung eines Gelb-Gelb zeigenden Nachrücksignals (die Anlage kann nicht auf Grün-Grün hängenbleiben). Aus diesem Umstand ergibt sich wiederum, dass bei vorschriftskonformem Verhalten* und technischem Gebrechen (Versagen der Betriebsbremse) genügend Zeit gewesen wäre, den Zug mit anderen Mitteln (Schienenbremse, Federspeicherbremse) zum Stillstand zu bringen. Das spricht nicht gerade für den Fahrer - und auch wenn noch keine offizielle Unfallursache vorliegt, kann man doch aus Erfahrung und Sachkenntnis heraus auf menschliches Versagen schließen. Das bedeutet ja nicht sofort eine Brandmarkung! Jedem passiert einmal ein Fehler - und mancher hat eben das Pech, dass darunter ein Fehler mit gravierenden Auswirkungen ist. That's life.

*) dazu gehört auch die entsprechende Verringerung der Geschwindigkeit bei Annäherung an das davor liegende, Grün-Gelb zeigende Nachrücksignal, ein Bremsversagen hätte somit auf jeden Fall früh genug bemerkt werden müssen!

Ist eigentlich der Passus in der Ustrab-Bedienungsanleitung noch aktuell, wonach Züge beim Anhalten im Tunnelbereich einen gewissen Mindestabstand (10 m oder so) einhalten müssen?
Okay - aber damit sind noch immer nicht alle WLB-Fahrer "Gfraster" ! - Klar ?
U4 nun mal langsam bitte, ich habe die ganze Zeit gesagt ich hoffe für den Fahrer der WLB das es ein technisches Problem gab und er deshalb dem ULF aufgefahren ist. Aber was man ihm trotzdem irgendwo anlasten können muß, ist das Missachten des Gelb/Gelb zeigenden Nachrückesignals, indem er mit über 20km/h aufgefahren ist.
Alles andere bleibe ich bei meiner Aussage ich hoffe für den Fahrer das ihm keine bzw max eine geringe Schuld trifft.
Und das alle WL-Fahrerinnen und Fahrer Gfraster sind kann ich ganz und gar nicht bestätigen, aber ich kann auch nicht sagen das alle WL-Fahrer immer Engel sind.
Wie 95B schon schrieb, kein Fahrer egal von welchem Verkehrsmittel kann sich von Fehlern frei sprechen, nur passieren zum Glück selten solche Folgen.
"Grüß Gott"

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Re: 9.1.2012: Auffahrunfall Matzleinsdorfer Platz
« Antwort #55 am: 12. Januar 2012, 11:59:44 »
Also der Tfz ist auf unbestimmte Zeit vom Fahrdienst suspendiert und macht in der Werkstatt  Dienst.
Es wird auf den Ausgang des Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft gewartet.
Wenn der Tfz, wie er selber offensichtlich zugibt, krank war besteht eine Vorsatztat.

Momentan hab ich nicht mehr Infos.

martin8721

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Re: 9.1.2012: Auffahrunfall Matzleinsdorfer Platz
« Antwort #56 am: 12. Januar 2012, 12:05:22 »
alles andere kann ich nur für ihn hoffen, dass es einen technischen Defekt gab.
Ich habe inzwischen wirklich Erstaunliches/Erschreckendes über WLB-Fahrer gehört. Da ist von Überfahren von Signalen bis zu Zeitunglesen am Fahrerplatz vieles dabei, was mich an der Unschuld dieses Fahrers zumindest zweifeln lässt.

Also mich wunderts nicht, dass sowas passiert. Ich fahre zwar selten mit der WLB, aber immer wenn ich mit ihr fahre, sehe ich die Fahrer dort telefonieren oder mim Handy spielen - und das während der Fahrt!  :o
Da lobe ich mir die WL, die in dieser Beziehung viel rigider sind und wo die Verwendung von Mobilfunkgeräten und mobilen Bild- und Tonwiedergabegeräten streng geahndet wird.  :up:

HLS

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Re: 9.1.2012: Auffahrunfall Matzleinsdorfer Platz
« Antwort #57 am: 12. Januar 2012, 13:43:12 »
alles andere kann ich nur für ihn hoffen, dass es einen technischen Defekt gab.
Ich habe inzwischen wirklich Erstaunliches/Erschreckendes über WLB-Fahrer gehört. Da ist von Überfahren von Signalen bis zu Zeitunglesen am Fahrerplatz vieles dabei, was mich an der Unschuld dieses Fahrers zumindest zweifeln lässt.

Also mich wunderts nicht, dass sowas passiert. Ich fahre zwar selten mit der WLB, aber immer wenn ich mit ihr fahre, sehe ich die Fahrer dort telefonieren oder mim Handy spielen - und das während der Fahrt!  :o
Da lobe ich mir die WL, die in dieser Beziehung viel rigider sind und wo die Verwendung von Mobilfunkgeräten und mobilen Bild- und Tonwiedergabegeräten streng geahndet wird.  :up:
Innerhalb der Stadtgrenzen dürfen sie das normalerweise auch nicht! Außerhalb schon weil sie da nach anderen Regeln(Eisenbahngesetz?) fahren und da ist auch die Benutzung des Tel usw erlaubt.
"Grüß Gott"

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luki32

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Re: 9.1.2012: Auffahrunfall Matzleinsdorfer Platz
« Antwort #58 am: 12. Januar 2012, 14:01:59 »
Innerhalb der Stadtgrenzen dürfen sie das normalerweise auch nicht! Außerhalb schon weil sie da nach anderen Regeln(Eisenbahngesetz?) fahren und da ist auch die Benutzung des Tel usw erlaubt.

Inner halb der Stadtgrenze stimmt das nicht, sondern dort, wo sie als Eisenbahn fahren, d.h. von Schedifkaplatz bis Leesdorf (exklusive Guntramsdorf???).

mfg
Luki
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Re: 9.1.2012: Auffahrunfall Matzleinsdorfer Platz
« Antwort #59 am: 12. Januar 2012, 14:09:59 »
Es wird das Telefonieren etc.  bei der WLB generell nicht geduldet und auch sanktioniert.