hema, eins gleich vorweg: Ich wollte dir nicht auf die Zehen steigen, wenn du das glaubst. Ich wollte nur meine Meinung kundtun. Ich hoffe, du nimmst meinen Beitrag nicht böse oder gar persönlich. Falls das so wäre, muss ich mich entschuldigen.
Und was glaubst du, was die genannte Anlage 2 ist?
Mir ist schon klar, was damit gemeint ist. Und ich habe ja aber auch mit meinen Zitat und der dazugehörigen Aussage ausdrücken wollen, dass die Signale "den Formen, Farben und Klangarten" der Abbildungen des "Anhangs" bzw. der Anlage entsprechen müssen, aber eben nicht der
Position Signale in den Abbildungen. Das steht da einfach nicht. Und das zu unterstellen, macht es nicht richtiger zu glauben, dass die Leuchte an der Spitze des "gestellten gleichschenkeligen Dreiecks" immer und überall ganz oben an der Stirnseite der Fahrzeuge angebracht werden muss.
Und genau dort entnimmst du auch das vorgeschriebene Aussehen der übrigen Signale, woher sonst?
Dem Text. Nicht umsonst sind die für die Verordnung relevanten Bestimmungen der visuellen Erscheinung bei jeder Abbildung im Anhang und im maßgeblichen Paragrafen textuell beschrieben. Ich würde generell nicht meinen, dass diese Abbildungen überhaupt Rechtsgütligkeit besitzen. Ich weiß nicht einmal ob der Anhang - bis auf die in Paragraf 54, Absatz 2 gesetzte Bestimmung - überhaupt als Rechtsnorm zu verstehen ist. Wie gesagt. Ich bin aber auch keine Rechtsexperte, das hab ich auch schon klargestellt. Aber du vermutlich genauso wenig. Deswegen können wir nur mutmaßen und uns auf das verlassen, was wir wissen; das da wäre:
- In §42 (1) wird erklärt, dass Straßenbahnzüge "an der Stirnseite mit Leuchten" in der Anordnung eines "gestellten gleichschenkeligen Dreiecks" auszustatten sind.
- Der Begriff "Stirnseite" ist ein interpretationsbedürftiger Begriff. Das Wörterbuch jedoch meint, dass darunter die gesamte Front/Vorderseite eines Dings (!=Menschen) verstanden wird.
- Es sind Fahrzeuge im Einsatz und genehmigt worden, deren Leuchte an der Spitze des "gestellten gleichschenkeligen Dreiecks" nicht am oberen Ende des Wagenkastens sitzt.
- Hinzu kommt, dass die Abbildungen in der Anlage 2 unter Punkt 5 nicht der Weisheit letzter Schluss sein können, da sie eine Fahrzeugform und Aussehen unterstellen, die ein Straßenbahnfahrzeug sicherlich nicht zwingend vorweisen muss.
- Das Spitzensignal der ULF-Garnituren zum Beispiel den Abbilungen sogar in der Form wiederspricht. Da an der Spitze des "gestellten gleichschenkeligen Dreiecks" keine runde Leuchte jedweder Art platziert ist, sondern nur ein Funserl oder ein paar LED-Dioden (in Bezug auf die Typen A und B, exklusive A1 und B1). Aber das Zugsignal im Anhang mit der Bezeichnung Z1 unterstellt dies.
Das alles lässt für mich nur einen Schluss zu: Dem Gesetzgeber war es schlicht und ergreifend egal, wo das Zugspitzensignal genau an der "Stirnseite" der Fahrzeuge positioniert wird. Hauptsache es ist da und eindeutig als solches zu erkennen (drei Lichter angeordnet in der Form eines "gestellten gleichschenkeligen Dreiecks"). Ansonsten hätte er eindeutigere Bestimmungen dazu getroffen anstatt allerlei interpretationsbedürftige Rechtsnormen und Abbildungen. Zudem wird offenbar keine Aussage getroffen, dass die Leuchte an der Spitze des "gestellten gleichschenkeligen Dreiecks" am oberen Ende des Wagenkastens sitzen muss.
Auch das Aussehen der Verkehrszeichen ist in der StVO bildlich dargestellt!
Ehrlich gesagt, habe ich noch nicht die StVO als solches mir wirklich angesehen. Aber ich vermute einmal, dass es zu jedem Verkehrszeichen auch eine textuelle Beschreibung gibt, nach der die Form und das Aussehen dieser eindeutig festgelegt sind, oder?
Ja, das ist natürlich eine ganz bedeutsame "Novelle"!
Ganz offen: Ich hab die Novelle nur schnell durchgescrollt und festgestellt, dass sie kurz ist. Ich wollte nur die Tatsache ausdrücken, dass es eine Novelle gab und dass diese klein war. Nicht mehr und nicht weniger.
Zu guter letzt: Ich will sicherheitshalber noch mal klarstellen, dass ich dir nicht auf die Füße steigen wollte, hema. Ich will auf jeden Fall keine feindseelige Diskussionsatmosphäre schüren - noch dazu bei solch einem kleinlichen Thema, so sehr es auch seinen Reiz haben mag.
