Autor Thema: Geschwindigkeits- und Spitzensignale  (Gelesen 21921 mal)

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W_E_St

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Re: Geschwindigkeits- und Spitzensignale
« Antwort #45 am: 14. November 2012, 14:25:00 »
Zawos genau diskutieren wir hier eigentlich über die Anwendung von ab 2000 gültigen Vorschriften auf bis 1975 gebaute Fahrzeuge? Die E1 (und auch E2 sowie die ersten ULFe) sind nach der StrabVO 1957 zugelassen.
"Sollte dies jedoch der Parteilinie entsprechen, werden wir uns selbstverständlich bemühen, in Zukunft kleiner und viereckiger zu werden!"

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hema

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Re: Geschwindigkeits- und Spitzensignale
« Antwort #46 am: 14. November 2012, 14:35:29 »
Zawos genau diskutieren wir hier eigentlich über die Anwendung von ab 2000 gültigen Vorschriften auf bis 1975 gebaute Fahrzeuge? Die E1 (und auch E2 sowie die ersten ULFe) sind nach der StrabVO 1957 zugelassen.
Das schon, du brauchst die Altfahrzeuge auch nicht umrüsten, was die Beleuchtung betrifft. Aber hier geht es um Signale und bei Dunkelheit oder schlechten Sichtbedingungen ist seit Juni 2000 von der StrabVO die Verwendung des Dreilicht-Spitzensignals (Z1) vorgeschrieben. Und in die neue Signalvorschrift der WiLi wird dieses Signal wohl auch eingehen, wenn man die Aufnahme in die bestehenden Vorschriften bislang halt "vergessen" hat.  ;)


Oder gibt es hier wieder einen Ermessensspielraum in der behördlichen Betrachtung, was Tag und Nacht betrifft bzw. die Zahlen Eins oder Drei?  8)
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Re: Geschwindigkeits- und Spitzensignale
« Antwort #47 am: 14. November 2012, 15:36:50 »
@hema: Daß Fahrzeuge zugelassen wurden mit einem Spitzensignal, wo der mittlere Scheinwerfer in etwa auf der Position eines Ex sitzt, ist ein Faktum. Du stehst doch sonst immer so auf die Praxis, dann akzeptiere bitte auch, daß es in der Praxis so gehandhabt wird.
Ich verstehe das Konzept dahinter nicht und bin generell dagegen.

95B

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Re: Geschwindigkeits- und Spitzensignale
« Antwort #48 am: 14. November 2012, 16:05:13 »
@hema: Daß Fahrzeuge zugelassen wurden mit einem Spitzensignal, wo der mittlere Scheinwerfer in etwa auf der Position eines Ex sitzt, ist ein Faktum. Du stehst doch sonst immer so auf die Praxis, dann akzeptiere bitte auch, daß es in der Praxis so gehandhabt wird.
Hier sieht man sehr gut, wie ein Spitzensignal in Form eines gleichschenkeligen Dreiecks in der Praxis aussehen kann:
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hema

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Re: Geschwindigkeits- und Spitzensignale
« Antwort #49 am: 14. November 2012, 17:01:21 »
@hema: Daß Fahrzeuge zugelassen wurden mit einem Spitzensignal, wo der mittlere Scheinwerfer in etwa auf der Position eines Ex sitzt, ist ein Faktum. Du stehst doch sonst immer so auf die Praxis, dann akzeptiere bitte auch, daß es in der Praxis so gehandhabt wird.
Wo kein Kläger, da kein Richter. Wenn du am richtigen Hebel sitzt, brauchst du ja nur intervenieren und kriegst jede Genehmigung. Gilt auch für Bauten oder Kfz-Zulassungen.


Wenn du als Gegner in einen Unfall mit so einem (genehmigten!) Fahrzeug verwickelt bist und weißt um den Missstand bescheid, hast du allerdings gute Chancen. Ähnlich wie mit falsch montierten Verkehrszeichen udgl. Der Prozess wird halt etwas langwierig und nervenraubend, wie immer gegen öffentliche Stellen.  :-[
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W_E_St

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Re: Geschwindigkeits- und Spitzensignale
« Antwort #50 am: 14. November 2012, 23:28:11 »
Die Linzer haben aber soweit ich das sehe VIER Scheinwerfer, d.h. der mittlere, größte, dient offiziell nur als Deko, die anderen drei stellen das Spitzensignal dar. Wie die Vorschrift zur Verwendung zusätzlicher Lichter steht, weiß ich nicht.
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Re: Geschwindigkeits- und Spitzensignale
« Antwort #51 am: 14. November 2012, 23:35:22 »
Wo siehst Du da einen vierten Scheinwerfer?

Vergleiche einmal hier auf den größeren Bildern:

http://www.drehscheibe-foren.de/foren/read.php?5,4685084
Ich verstehe das Konzept dahinter nicht und bin generell dagegen.

5er

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Re: Geschwindigkeits- und Spitzensignale
« Antwort #52 am: 14. November 2012, 23:37:09 »
Die Linzer haben aber soweit ich das sehe VIER Scheinwerfer
Nein, haben sie nicht. (Sieht man zB hier: http://www.tramwayforum.at/index.php?topic=641.0)

Auch bei den revitalisierten Altwagen besteht das Spitzensignal aus dem "ursprünglichem" Scheinwerfer und zwei kleinen Leuchten am Rahmen:
Hier kann man sie erkennen: http://static1.nachrichten.at/storage/scl/import/alfa/linz/270876_m0msw380h285q80v9046_xio-fcmsimage-20100810184530-006001-4c61822a9a0ac.313800405_1001.jpg?version=1281461368

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Re: Geschwindigkeits- und Spitzensignale
« Antwort #53 am: 15. November 2012, 00:09:05 »
Die Linzer haben aber soweit ich das sehe VIER Scheinwerfer, d.h. der mittlere, größte, dient offiziell nur als Deko, die anderen drei stellen das Spitzensignal dar. Wie die Vorschrift zur Verwendung zusätzlicher Lichter steht, weiß ich nicht.

Äh, wo versteckt sich der 4.? http://www.linzmobil.at/images/gal164.jpg

Natürlich dürde man gleich unterm Dach noch leicht einen unterbringen, aber es ist halt keiner da...
Liebe Fahrgäste: Der Zug ist abgefahren.

hema

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Re: Geschwindigkeits- und Spitzensignale
« Antwort #54 am: 15. November 2012, 01:29:02 »
Eine (Power-)LED würde ja reichen und auch sicher das "tolle" Design nicht stören!  :lamp:
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Re: Geschwindigkeits- und Spitzensignale
« Antwort #55 am: 15. November 2012, 10:11:50 »
Eine (Power-)LED würde ja reichen und auch sicher das "tolle" Design nicht stören!  :lamp:
Du kannst aber auch über alles nur meckern, oder? Und wozu eine Leuchte, die der Zug rechtlich nicht braucht.
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hema

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Re: Geschwindigkeits- und Spitzensignale
« Antwort #56 am: 15. November 2012, 13:21:47 »
Und wozu eine Leuchte, die der Zug rechtlich nicht braucht.
Das ist ja nur deine Meinung!  ;)
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W_E_St

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Re: Geschwindigkeits- und Spitzensignale
« Antwort #57 am: 15. November 2012, 14:30:38 »
Die Erklärung ist ganz einfach: dieser weiße "Plastiktopf" (Antenne?) schaut auf den kleineren Fotos wie ein Scheinwerfer aus. Deswegen mein Irrtum!
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Re: Geschwindigkeits- und Spitzensignale
« Antwort #58 am: 15. November 2012, 14:33:02 »
Die Erklärung ist ganz einfach: dieser weiße "Plastiktopf" (Antenne?) schaut auf den kleineren Fotos wie ein Scheinwerfer aus. Deswegen mein Irrtum!
Fällt das nicht schon unter 103 Ausreden, die nichts nützen?  ;D
"Grüß Gott"

Ich fühle mich nicht zu dem Glauben verpflichtet, dass derselbe Gott, der uns mit Sinnen, Vernunft und Verstand ausgestattet hat, von uns verlangt, dieselben nicht zu benutzen. Dieter Nuhr

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Re: Geschwindigkeits- und Spitzensignale
« Antwort #59 am: 15. November 2012, 15:53:16 »
Das ist ja nur deine Meinung!  ;)
Meine Meinung und die der ZULASSUNGSBEHÖRDE!

Im übrigen steht in der StrabVO sogar auch noch drin, daß das Spitzensignal auch die Linienbezeichnung enthalten kann – es muß also nicht einmal ein Licht sein, das ausschließlich als Scheinwerfer dient.
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