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Zawos genau diskutieren wir hier eigentlich über die Anwendung von ab 2000 gültigen Vorschriften auf bis 1975 gebaute Fahrzeuge? Die E1 (und auch E2 sowie die ersten ULFe) sind nach der StrabVO 1957 zugelassen.
@hema: Daß Fahrzeuge zugelassen wurden mit einem Spitzensignal, wo der mittlere Scheinwerfer in etwa auf der Position eines Ex sitzt, ist ein Faktum. Du stehst doch sonst immer so auf die Praxis, dann akzeptiere bitte auch, daß es in der Praxis so gehandhabt wird.
Die Linzer haben aber soweit ich das sehe VIER Scheinwerfer
Die Linzer haben aber soweit ich das sehe VIER Scheinwerfer, d.h. der mittlere, größte, dient offiziell nur als Deko, die anderen drei stellen das Spitzensignal dar. Wie die Vorschrift zur Verwendung zusätzlicher Lichter steht, weiß ich nicht.
Eine (Power-)LED würde ja reichen und auch sicher das "tolle" Design nicht stören!
Und wozu eine Leuchte, die der Zug rechtlich nicht braucht.
Die Erklärung ist ganz einfach: dieser weiße "Plastiktopf" (Antenne?) schaut auf den kleineren Fotos wie ein Scheinwerfer aus. Deswegen mein Irrtum!
Das ist ja nur deine Meinung!