Verwendet man einstellige Zahlen, sind es zehn Prozent, ansonst gilt der Wert der angeschrieben ist. Etwas verwirrend. Am einfachsten ist es, man setzt Geschwindigkeiten kleiner 10 einen Nuller voraus (Z.B. 05 für 5 km/h).
"05" ist 5km/h, "5" wäre 50 km/h. Ein Zehner allerdings 10 km/h. "50" ist natürlich auch 50 km/h. Zahlen kleiner 1 werden in der StrabVO nicht erwähnt.