Du hast Jehova gesagt, da gehen ja Parkplätze verloren, da ja vor einem ungeregelten Schutzweg ein Halteverbot von 5 m gilt. Daß der Autofahrer so und so fällig ist, wenn die Ampel ausfällt, wird ja heute einfach übergangen.
Ist er nicht, da in der StVO die mit LIchtsignalen geregelten Kreuzung ausgenommen ist. Deshalb sind auch bei den des Nachts ausgeschalteten Ampeln entsprechende Verehrszeichen.
Es ist ja auch kein Autofahrer "fällig", wenn ein Halteverbot aufgestellt wird, während das Auto dort geparkt ist.
Fällig ist der Autofahrer, der bei verparkten Zebrastreifen die Geschwindigkeit nicht anpasst.