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Mal angenommen, diese Stechuhr ist aus welchen Gründen auch immer defekt, wie will die jeweilige Seite die (Un)Schuld beweisen. Wenn sich bei einer gerichtlichen Prüfung sogar herrausstellt, dass diese scheinbar schon länger kaputt ist, weil bei keinen Mitarbeiter an diesem Ort eine Aufzeichnung stattfand, wird auch dort die Kündigung/Entlassung abzuweisen sein, weil ja scheinbar dann, nie erruiert worden ist, warum dort scheinbar keiner seinen Rundgang gemacht hat.
Der Punkt ist was passiert wenn man den Notruf wählt weil man einen augenscheinlich Obdachlosen sieht der nicht wach ist?
hää?Entschuldige das ich frage was passiert wenn ich jemanden wo liegen sehe und die Rettung rufe.Ob ich dafür belangt werden kann. Ich denke diese frage sollte legitime sein?
Zitat von: Notwendige_Angabe am 03. Januar 2015, 11:36:24Der Punkt ist was passiert wenn man den Notruf wählt weil man einen augenscheinlich Obdachlosen sieht der nicht wach ist?Schlimmstenfalls wird dieser von einme Rettungssanitäteraus dem Schlaf gerissen und an eine Notschlafstelle verwiesen. Oder man selbst weckt einen auf und darf sich auf eine grantiges Gemecker gefasst machen. Aber lieber einen Sandler geweckt als einen sterbenden in Ruhe gelassen.
Wobei wir allerdings kaum eruieren können, ob das jetzt tatsächlich gehäuft ist – vor dem Herzinfarkt hat sich die Statistik ja niemand angeschaut.