Ein Gleismesszug hat wohl auch ein gewisses Geschwindigkeitsspektrum abzudecken, somit wohl kein Thema für einen LH.
Wäre ja wohl gegenüber E1 ein Rückschritt - warum sollte jahrelang herumgekurbelt werden, wenn gerade E2 in ausreichender Anzahl für eine Weiterverwendung als Dienstfahrzeug zur Verfügung stehen?
Also auch ein LH sollte entsprechende Geschwindigkeit errichen, dass der Gleismesswagen auch entsprechende Daten liefert. Und der LH hätte noch den Vorteil, dass man die gewünschte Geschwindigkeit besser halten kann, als ein E2.
Mir stellt sich nur die Frage, ob es wirklich sinnvoll ist ein 40 Jahre altes Fahrzeug zu adaptieren oder gleich ein entsprechende Neufahrzeug zu beshaffen. Auch finde ich es nicht wirklich als sinnvoll einen Beiwagen umzubauen, wo es immer weniger Zugfahrzeuge geben wird. Und weder der ULF, noch der Flexity sind dafür ausgelegt einen Bewagen zu ziehen.