Autor Thema: Zentrales Schließen und Abfahrsperre  (Gelesen 7493 mal)

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Cerberus2

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Zentrales Schließen und Abfahrsperre
« am: 20. Juni 2024, 09:40:14 »
Vorausschicken möchte ich, dass wir hier im Bereich Technik sind und diese Frage auch rein technisch zu sehen ist.

Strafrechtliche, zivilrechtliche und dienstrechtliche Folgen wurden hier an anderer Stelle schon hinreichend besprochen.

Gestern hat eine Person einen 4746 durch Türblockierung an der Abfahrt gehindert. Der Fahrer hat zwar Zentrales Schließen gegeben, aber im Endeffekt haben es doch noch seine Bekannten geschafft, den Zug zu erreichen.

Der Fahrer hat anscheinend laufend den Schließvorgang eingeleitet, da im Endeffekt die Tür nur mehr eine Schuhbreite offen war, was anscheinend sehr geschickt von ihm war, da ja die Tür eines 4746 bei Widerstand eigentlich komplett wieder aufgeht.

Mich hat das als Unbeteiligten sehr geärgert, weil der Fahrgast gewonnen hat - im Endeffekt waren alle Türen komplett wieder freigegeben. Ich hätte mir gewünscht, der wäre mit der offenen Tür abgefahren, weil er ja jetzt anscheinen den Kampf gegen den Fahrgast verloren hat.

Aber bleiben wir beim Technischen, und hier bei den Fahrzeugen der WL. Hat ein Fahrer die Möglichkeit, schnell (d.h. durch Umlegen eines Schalters) trotz offener Tür abzufahren?

Bitte meine beiden ersten Absätze beachten, es geht um Technik.

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Re: Zentrales Schließen und Abfahrsperre
« Antwort #1 am: 20. Juni 2024, 09:46:35 »
Aber bleiben wir beim Technischen, und hier bei den Fahrzeugen der WL. Hat ein Fahrer die Möglichkeit, schnell (d.h. durch Umlegen eines Schalters) trotz offener Tür abzufahren?

Straßenbahn: ja. Autobus und U-Bahn: keine Ahnung.
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Re: Zentrales Schließen und Abfahrsperre
« Antwort #2 am: 20. Juni 2024, 09:56:18 »
Aber bleiben wir beim Technischen, und hier bei den Fahrzeugen der WL. Hat ein Fahrer die Möglichkeit, schnell (d.h. durch Umlegen eines Schalters) trotz offener Tür abzufahren?

Straßenbahn: ja. Autobus und U-Bahn: keine Ahnung.

Ja es ist auch bei der U-Bahn möglich, denn sonst könnte man im Anlassfall nicht mehr den Zug von der Vorfallsstelle wegbringen

Aber egal ob man umschalten kann oder nicht.

Bei den WL gibt es ohne dass eine offene Türe durch einen Mitarbeiter abgesicherte wird kein Fahren mit Fahrgästen.

Auch wenn es technisch möglich wäre.

Und das es technisch möglich bei Bim und Bus ist hängt auch mit der Vorschrift zusammen, dass auch Bahnhof, bzw Garagengrund mit offener Türe gefahren werden müsse.
Bitte meine Kommentare nicht immer als Ausrede für die WL ansehen

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Re: Zentrales Schließen und Abfahrsperre
« Antwort #3 am: 20. Juni 2024, 09:58:32 »
Ja es ist auch bei der U-Bahn möglich, denn sonst könnte man im Anlassfall nicht mehr den Zug von der Vorfallsstelle wegbringen

Geht das bei der U-Bahn auch "schnell" (so wie es der Threadersteller beschrieben hat)? D. h. vom Fahrerplatz aus? Dass man direkt bei der Tür einen Überbrückungsschalter umlegen kann, ist mir bekannt, das würde ich aber nicht als "schnell" einordnen.
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Re: Zentrales Schließen und Abfahrsperre
« Antwort #4 am: 20. Juni 2024, 10:15:48 »
Ja es ist auch bei der U-Bahn möglich, denn sonst könnte man im Anlassfall nicht mehr den Zug von der Vorfallsstelle wegbringen

Geht das bei der U-Bahn auch "schnell" (so wie es der Threadersteller beschrieben hat)? D. h. vom Fahrerplatz aus? Dass man direkt bei der Tür einen Überbrückungsschalter umlegen kann, ist mir bekannt, das würde ich aber nicht als "schnell" einordnen.
Nein weil der Türüberbrückungsschalter immer nur auf dem jeweiligen Wagen funktioniert.

Aber mir stellt sich die Frage nicht,ob das schnell oder langsam .
Das wäre mir viel zu unsicher,dass einmal kurz umschalte,dass ich wegfahre
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Re: Zentrales Schließen und Abfahrsperre
« Antwort #5 am: 20. Juni 2024, 10:18:54 »
Aber mir stellt sich die Frage nicht,ob das schnell oder langsam .

Aber der Ersteller des Threads hat danach gefragt.

Das wäre mir viel zu unsicher,dass einmal kurz umschalte,dass ich wegfahre

Es ist eine theoretische Diskussion. Dass es auf freier Strecke, wo Fahrgäste in der Nähe sind, so nicht durchgeführt werden darf, steht hoffentlich außer Frage.
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Re: Zentrales Schließen und Abfahrsperre
« Antwort #6 am: 20. Juni 2024, 10:47:04 »
Aber bleiben wir beim Technischen, und hier bei den Fahrzeugen der WL. Hat ein Fahrer die Möglichkeit, schnell (d.h. durch Umlegen eines Schalters) trotz offener Tür abzufahren?

Straßenbahn: ja. Autobus und U-Bahn: keine Ahnung.

Ja es ist auch bei der U-Bahn möglich, denn sonst könnte man im Anlassfall nicht mehr den Zug von der Vorfallsstelle wegbringen

Aber egal ob man umschalten kann oder nicht.

Bei den WL gibt es ohne dass eine offene Türe durch einen Mitarbeiter abgesicherte wird kein Fahren mit Fahrgästen.

Auch wenn es technisch möglich wäre.

Und das es technisch möglich bei Bim und Bus ist hängt auch mit der Vorschrift zusammen, dass auch Bahnhof, bzw Garagengrund mit offener Türe gefahren werden müsse.
Ließe sich aber durch einen Umschalter "Bahnhofsfahrt" absichern
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Re: Zentrales Schließen und Abfahrsperre
« Antwort #7 am: 20. Juni 2024, 11:19:40 »
Ließe sich aber durch einen Umschalter "Bahnhofsfahrt" absichern

Genau den gibt es bei der Straßenbahn. Aber abgesichert ist da eben nichts mehr, weil die Anfahrsperre bei offenen Türen überbrückt wird.

In den Frühzeiten der geschlossenen Wägen ging man mit Türstörungen übrigens noch anders: Anstatt so wie heute die Tür zu schließen, abzusperren und mit Türstörungspickerln zu kennzeichnen, wurde die gestörte Tür geöffnet und blieb offen. In den Vorschriften hieß es dazu lapidar, die Fahrgäste seien auf die geöffnet bleibende Tür hinzuweisen. Ob man das auch während der kalten Jahreszeit in der Praxis so gehandhabt hat, sei dahingestellt, schließlich gab es im Gegensatz zu den offenen Zweiachsern keinerlei Zwischentür, die verhindert hätte, dass die eiskalte Luft in und durch das Wageninnere zieht.
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Re: Zentrales Schließen und Abfahrsperre
« Antwort #8 am: 20. Juni 2024, 12:43:55 »
Anstatt so wie heute die Tür zu schließen, abzusperren und mit Türstörungspickerln zu kennzeichnen, wurde die gestörte Tür geöffnet und blieb offen. In den Vorschriften hieß es dazu lapidar, die Fahrgäste seien auf die geöffnet bleibende Tür hinzuweisen.
In so einem Fall musste der Schaffner zusätzlich seinen Platz verlassen, ambulant arbeiten und durch Zuruf ("mündlich") abfertigen. Nicht behebbare Türstörungen waren aber äußerst seltene Ereignisse und wurden erst nach der Automatisierung im schaffnerlosen Betrieb zum Problem.
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Re: Zentrales Schließen und Abfahrsperre
« Antwort #9 am: 20. Juni 2024, 17:31:40 »
Ließe sich aber durch einen Umschalter "Bahnhofsfahrt" absichern

Genau den gibt es bei der Straßenbahn. Aber abgesichert ist da eben nichts mehr, weil die Anfahrsperre bei offenen Türen überbrückt wird.
Ich hatte so verstanden, dass man grundsätzlich mit offener Türe fahren könne.

In den Frühzeiten der geschlossenen Wägen ging man mit Türstörungen übrigens noch anders: Anstatt so wie heute die Tür zu schließen, abzusperren und mit Türstörungspickerln zu kennzeichnen, wurde die gestörte Tür geöffnet und blieb offen. In den Vorschriften hieß es dazu lapidar, die Fahrgäste seien auf die geöffnet bleibende Tür hinzuweisen. Ob man das auch während der kalten Jahreszeit in der Praxis so gehandhabt hat, sei dahingestellt, schließlich gab es im Gegensatz zu den offenen Zweiachsern keinerlei Zwischentür, die verhindert hätte, dass die eiskalte Luft in und durch das Wageninnere zieht.
Der Schaffner arbeitete ambulant, konnte aber nicht durch zuruf abfertigen, weil ihn niemand gehört hätte. Abgefertigen und die noch funktionierenden Türe öffnen und schließen ging mittels der "Klingeltableaus" rechts neben jeder Ausstiegstüre oberhalb der Fenster-Oberkante
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Re: Zentrales Schließen und Abfahrsperre
« Antwort #10 am: 20. Juni 2024, 17:59:28 »
Ich hatte so verstanden, dass man grundsätzlich mit offener Türe fahren könne.

Nein, das geht (abgesehen von Bahnhofsfahrt und Notfahrt) nicht. Wenn bei Automatikfahrt (das ist quasi der Fahrgastmodus) eine Tür offen ist, besteht Anfahrsperre. Wenn während der Fahrt eine Tür geöffnet wird, erfolgt eine Unterbrechung des Fahrstromkreises. Eine Zwangsbremsung gibt es in dem Fall nicht. Es ertönt und leuchtet jedoch das Notsignal, wodurch der Fahrer gefordert ist, eine Notbremsung bis zum Stillstand durchzuführen.
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Re: Zentrales Schließen und Abfahrsperre
« Antwort #11 am: 20. Juni 2024, 18:54:35 »
Ich hatte so verstanden, dass man grundsätzlich mit offener Türe fahren könne.

Nein, das geht (abgesehen von Bahnhofsfahrt und Notfahrt) nicht. Wenn bei Automatikfahrt (das ist quasi der Fahrgastmodus) eine Tür offen ist, besteht Anfahrsperre. Wenn während der Fahrt eine Tür geöffnet wird, erfolgt eine Unterbrechung des Fahrstromkreises. Eine Zwangsbremsung gibt es in dem Fall nicht. Es ertönt und leuchtet jedoch das Notsignal, wodurch der Fahrer gefordert ist, eine Notbremsung bis zum Stillstand durchzuführen.
Hätte mich eh gewundert, aber bei den WL gibts ja Sachen, die nicht sein dürften, z.B. Autobusse, die ohne Fahrer fahren.
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Re: Zentrales Schließen und Abfahrsperre
« Antwort #12 am: 20. Juni 2024, 19:41:51 »
Ich hatte so verstanden, dass man grundsätzlich mit offener Türe fahren könne.

Nein, das geht (abgesehen von Bahnhofsfahrt und Notfahrt) nicht. Wenn bei Automatikfahrt (das ist quasi der Fahrgastmodus) eine Tür offen ist, besteht Anfahrsperre. Wenn während der Fahrt eine Tür geöffnet wird, erfolgt eine Unterbrechung des Fahrstromkreises. Eine Zwangsbremsung gibt es in dem Fall nicht. Es ertönt und leuchtet jedoch das Notsignal, wodurch der Fahrer gefordert ist, eine Notbremsung bis zum Stillstand durchzuführen.
Hätte mich eh gewundert, aber bei den WL gibts ja Sachen, die nicht sein dürften, z.B. Autobusse, die ohne Fahrer fahren.

Und das war ein Forschungprojekt der TU Wien. Von der Behörde abgesegnet und am Bus war immer ein Mitarbeiter der WL an Bord, der in Notfall eingreifen konnte.
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Re: Zentrales Schließen und Abfahrsperre
« Antwort #13 am: 20. Juni 2024, 21:29:16 »
Ich hatte so verstanden, dass man grundsätzlich mit offener Türe fahren könne.

Nein, das geht (abgesehen von Bahnhofsfahrt und Notfahrt) nicht. Wenn bei Automatikfahrt (das ist quasi der Fahrgastmodus) eine Tür offen ist, besteht Anfahrsperre. Wenn während der Fahrt eine Tür geöffnet wird, erfolgt eine Unterbrechung des Fahrstromkreises. Eine Zwangsbremsung gibt es in dem Fall nicht. Es ertönt und leuchtet jedoch das Notsignal, wodurch der Fahrer gefordert ist, eine Notbremsung bis zum Stillstand durchzuführen.
Hätte mich eh gewundert, aber bei den WL gibts ja Sachen, die nicht sein dürften, z.B. Autobusse, die ohne Fahrer fahren.

Und das war ein Forschungprojekt der TU Wien. Von der Behörde abgesegnet und am Bus war immer ein Mitarbeiter der WL an Bord, der in Notfall eingreifen konnte.

Ich glaube, er meint nicht "fahren" sondern "rollen", und konkret den 10A, der bei der Johnstraße entlaufen ist. Da war keine Rede von TU, Behörde und Mitarbeiter der WL.
"Sollte dies jedoch der Parteilinie entsprechen, werden wir uns selbstverständlich bemühen, in Zukunft kleiner und viereckiger zu werden!"

(aus einer Beschwerde über viel zu weit und kurz geschnittene Pullover in "Good Bye Lenin")

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Re: Zentrales Schließen und Abfahrsperre
« Antwort #14 am: 21. Juni 2024, 05:46:32 »
Ich hatte so verstanden, dass man grundsätzlich mit offener Türe fahren könne.

Nein, das geht (abgesehen von Bahnhofsfahrt und Notfahrt) nicht. Wenn bei Automatikfahrt (das ist quasi der Fahrgastmodus) eine Tür offen ist, besteht Anfahrsperre. Wenn während der Fahrt eine Tür geöffnet wird, erfolgt eine Unterbrechung des Fahrstromkreises. Eine Zwangsbremsung gibt es in dem Fall nicht. Es ertönt und leuchtet jedoch das Notsignal, wodurch der Fahrer gefordert ist, eine Notbremsung bis zum Stillstand durchzuführen.
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Und das war ein Forschungprojekt der TU Wien. Von der Behörde abgesegnet und am Bus war immer ein Mitarbeiter der WL an Bord, der in Notfall eingreifen konnte.

Ich glaube, er meint nicht "fahren" sondern "rollen", und konkret den 10A, der bei der Johnstraße entlaufen ist. Da war keine Rede von TU, Behörde und Mitarbeiter der WL.

Ja das jemand vergisst die Handbremse anzuziehen, kommt leider auch immer wieder vor. Und das war auch der Grund, dass sich der Bus selbstständig gemacht hat. Denn der Lenker hatte eine Türstörung, hatte schon die Freigabe gelöscht und ging innen im Bus nach hinten.

Und als sich dann die Türe schloss  löste sich die automatische Anfahrsperre. Auch der Unfall in Neuwaldegg hatte zur Ursache, dass der Lenker den Fahrerplatz verlassen hatte, ohne dass er die Handbremse angezogen hatte und nicht, dass er die Türüberbrückung aktiviert hatte.
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