Vorausschicken möchte ich, dass wir hier im Bereich Technik sind und diese Frage auch rein technisch zu sehen ist.
Strafrechtliche, zivilrechtliche und dienstrechtliche Folgen wurden hier an anderer Stelle schon hinreichend besprochen.
Gestern hat eine Person einen 4746 durch Türblockierung an der Abfahrt gehindert. Der Fahrer hat zwar Zentrales Schließen gegeben, aber im Endeffekt haben es doch noch seine Bekannten geschafft, den Zug zu erreichen.
Der Fahrer hat anscheinend laufend den Schließvorgang eingeleitet, da im Endeffekt die Tür nur mehr eine Schuhbreite offen war, was anscheinend sehr geschickt von ihm war, da ja die Tür eines 4746 bei Widerstand eigentlich komplett wieder aufgeht.
Mich hat das als Unbeteiligten sehr geärgert, weil der Fahrgast gewonnen hat - im Endeffekt waren alle Türen komplett wieder freigegeben. Ich hätte mir gewünscht, der wäre mit der offenen Tür abgefahren, weil er ja jetzt anscheinen den Kampf gegen den Fahrgast verloren hat.
Aber bleiben wir beim Technischen, und hier bei den Fahrzeugen der WL. Hat ein Fahrer die Möglichkeit, schnell (d.h. durch Umlegen eines Schalters) trotz offener Tür abzufahren?
Bitte meine beiden ersten Absätze beachten, es geht um Technik.