Autor Thema: Medienberichte U-Bahn  (Gelesen 24591 mal)

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Linie 25/26

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Re: Medienberichte U-Bahn
« Antwort #135 am: Heute um 13:16:15 »
Bei welcher Station stellt der Weg über den Bahnsteig eine Abkürzung dar? Bei denen die ich regelmäßig benütze, ist der Weg über den Bahnsteig ein Umweg.
Oh ja.
In der Station Praterstern (bei der N25 Haltestelle) kann man eintreten und dann bequem z. B. beim Ausgang Lassallestraße zum 82A gehen.
Dann gibt es noch Hauptbahnhof, Karlsplatz (z. B 4A <-> Ausgang Oper),
Schlachthausgasse (die Ampel oben dauert ewig), Stephansplatz (ich weiß nicht, ob es jemand auch so macht, wenn oben die Touristenmassen sind, dass ich z. B. vom Graben kommend über die U-Bahn-Zwischenebene zur Kärnter Straße gelange.

Und es gibt auch den Sonderfall mit dem Aufzug bei der Station Landstraße (unterhalb der ehemaligen Markthalle)
Linie 25/26/27 Aspern - Ring Kai
Als nächstes 27 Siemensstraße S

Referat West

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Re: Medienberichte U-Bahn
« Antwort #136 am: Heute um 14:04:33 »
Bei welcher Station stellt der Weg über den Bahnsteig eine Abkürzung dar? Bei denen die ich regelmäßig benütze, ist der Weg über den Bahnsteig ein Umweg.
Oh ja.
In der Station Praterstern (bei der N25 Haltestelle) kann man eintreten und dann bequem z. B. beim Ausgang Lassallestraße zum 82A gehen.
Dann gibt es noch Hauptbahnhof, Karlsplatz (z. B 4A <-> Ausgang Oper),
Schlachthausgasse (die Ampel oben dauert ewig), Stephansplatz (ich weiß nicht, ob es jemand auch so macht, wenn oben die Touristenmassen sind, dass ich z. B. vom Graben kommend über die U-Bahn-Zwischenebene zur Kärnter Straße gelange.

Und es gibt auch den Sonderfall mit dem Aufzug bei der Station Landstraße (unterhalb der ehemaligen Markthalle)
Ergänzend darf ich auch Hütteldorf nennen. Wo man durch die U4 Station gehen muss, wenn man vom Parkhaus zum Bahnhofsvorplatz oder zur Bahn gehen will. Der Umweg würde locker 10 Minuten dauern (inkl. Besichtigung des Rapid Stadions ;D)

Ferry

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Re: Medienberichte U-Bahn
« Antwort #137 am: Heute um 16:06:26 »
Im Verwaltungs(straf?)gesetz ist das Schwarzfahren  die Benutzung eines Verkehrsmittel ohne zu zahlen.
Die WL behaupten, dass alleine das Passieren der Sperre schon Zahlungspflichtig ist.

Ich glaube, der genau Wortlaut für "Schwarzfahren" ist "Erschleichen einer (Dienst)Leistung". Und das ist natürlich, wenn Stationsanlagen nur durchquert werden, nicht gegeben.
Weißt du, wie man ein A....loch neugierig macht? Nein? - Na gut, ich sag's dir morgen. (aus "Kottan ermittelt - rien ne va plus")

haidi

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Re: Medienberichte U-Bahn
« Antwort #138 am: Heute um 17:37:31 »
Im Verwaltungs(straf?)gesetz ist das Schwarzfahren  die Benutzung eines Verkehrsmittel ohne zu zahlen.
Die WL behaupten, dass alleine das Passieren der Sperre schon Zahlungspflichtig ist.

Ich glaube, der genau Wortlaut für "Schwarzfahren" ist "Erschleichen einer (Dienst)Leistung". Und das ist natürlich, wenn Stationsanlagen nur durchquert werden, nicht gegeben.
https://www.jusline.at/entscheidungen/11/149/1
Danach ist notwendig, dass eine Person getäuscht wird, z.B. Zugbegleiter - das ist ein Straftatbestand
Im Schaffnerlosen Betrieb kann keine Person getäuscht werden. Da es kein Rechtsmittel gegen diesen Vorgang gab, wurde in die Verwaltungsgesetze ein entsprechender Passus eingebracht
Microsoft is not the answer. It's the question and the answer is NO.

fr3

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Re: Medienberichte U-Bahn
« Antwort #139 am: Heute um 18:55:05 »
Mag sein, dass keine Strafzahlung für Schwarzfahren gerechtfertigt ist. Wenn jedoch die Hausordnung der WL das Betreten der Bahnsteige ohne gültigen Fahrschein untersagt, so könnte man wegen einer Besitzstörung belangt werden...

Nicht einmal bis heute kann eine Kontrolle, egal wo amtierend, durch ein entsprechendes Gerät einen QR-Code lesen.
Bist Du sicher? Ich glaube mich zu erinnern, dass bei einer Kontrolle im Mai im 69A bei mir sehr wohl der QR der Wochenkarte am Handy eingelesen wurde.

Im August hatte ich jedoch eine Phalanx-Kontrolle in Hietzing beim Aufgang von der U4, wo die kontrollierende Dame nur auf den QR-Code geblickt hat und zufrieden war. Vielleicht hatte sie einen Digitalblick?  ;D

Klingelfee

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Re: Medienberichte U-Bahn
« Antwort #140 am: Heute um 19:04:28 »
Mag sein, dass keine Strafzahlung für Schwarzfahren gerechtfertigt ist. Wenn jedoch die Hausordnung der WL das Betreten der Bahnsteige ohne gültigen Fahrschein untersagt, so könnte man wegen einer Besitzstörung belangt werden...

es wird auch keine Strafe wegen Schwarzfahren, sondern wegen Antreffen des Fahrgastes ohne einen gültigen Fahrausweis. Zusätzlich wird noch ein Vermerk gemacht, wenn ein ungültiger Fahrausweis vorgewiesen wird, was der Grund der Ungültigkeit ist (Abgelaufen, nicht entwertet, ohne Zusatzausweis, etc).

Und sollte es zu einem Gerichtverfahren kommen, dann lt. die Anzeige "Erschleichung einer Dienstleistung"
Bitte meine Kommentare nicht immer als Ausrede für die WL ansehen

JakobElias

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Re: Medienberichte U-Bahn
« Antwort #141 am: Heute um 19:20:46 »
Entschuldige meine Zweifel, aber ist das wirklich so?
Was - in dem Posting gibt es zwei Themen.
Im Verwaltungs(straf?)gesetz ist das Schwarzfahren  die Benutzung eines Verkehrsmittel ohne zu zahlen.
Die WL behaupten, dass alleine das Passieren der Sperre schon Zahlungspflichtig ist.
Wenn du den Thread genau durchliest bist du genau so verwirrt wie jetzt, weil sich das Forum nicht einig ist

Ich meine, dass man nicht gestraft werden kann für das Betreten ohne Fahrschein des Bereichs hinter den Entwertern. Ist das ausjudiziert? Wenn ja, warum findet sich der Passus noch in den Beförderungsbedingungen der WL? Ignorieren die einfach geltendes Recht?

Klingelfee

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Re: Medienberichte U-Bahn
« Antwort #142 am: Heute um 19:36:05 »
Entschuldige meine Zweifel, aber ist das wirklich so?
Was - in dem Posting gibt es zwei Themen.
Im Verwaltungs(straf?)gesetz ist das Schwarzfahren  die Benutzung eines Verkehrsmittel ohne zu zahlen.
Die WL behaupten, dass alleine das Passieren der Sperre schon Zahlungspflichtig ist.
Wenn du den Thread genau durchliest bist du genau so verwirrt wie jetzt, weil sich das Forum nicht einig ist

Ich meine, dass man nicht gestraft werden kann für das Betreten ohne Fahrschein des Bereichs hinter den Entwertern. Ist das ausjudiziert? Wenn ja, warum findet sich der Passus noch in den Beförderungsbedingungen der WL? Ignorieren die einfach geltendes Recht?

Wenn du da eine Lösung haben willst, dann musst du dich beanstanden lasssen und dann den juritischen Weg einschlagen.

Aber wenn die den Beförderungsbedingungen drinnen steht, dass du zum betreten eines U-Bahnbahnsteiges einen gütltigen Fahrausweis benötigst, dann wirst du nicht viel Erfolg haben. Denn solange Beförderungsbedingungen nicht gegen Sicherheit und Ordnung verstoßen, von gelteten und logischen Recht abweichen.

Man braucht ja nur schauen, wie viele Prozesse wegen Besitzstörung geführt werden und auch teilweise die Antragsteller Recht bekommen.
Bitte meine Kommentare nicht immer als Ausrede für die WL ansehen

MK

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Re: Medienberichte U-Bahn
« Antwort #143 am: Heute um 20:58:41 »
Warum sollten Beförderungsbedingungen gelten, wenn ich nicht befördert werde?
Wanderer, kommst du nach Liechtenstein,
tritt nicht daneben, tritt mitten rein!

Klingelfee

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Re: Medienberichte U-Bahn
« Antwort #144 am: Heute um 21:02:42 »
Warum sollten Beförderungsbedingungen gelten, wenn ich nicht befördert werde?

Weil es rein rechtlich auch gleichzeitig eine Hausordnung für die U-Bahn ist.
Bitte meine Kommentare nicht immer als Ausrede für die WL ansehen

MK

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Re: Medienberichte U-Bahn
« Antwort #145 am: Heute um 22:07:23 »
Warum gibt es dann auch eine Hausordnung getrennt von den Beförderungsbedingungen?
Wanderer, kommst du nach Liechtenstein,
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EinfallsreicherName

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Re: Medienberichte U-Bahn
« Antwort #146 am: Heute um 22:16:51 »
Warum gibt es dann auch eine Hausordnung getrennt von den Beförderungsbedingungen?

Die Hausordnung gilt auch für die Bereiche außerhalb der Entwerterzone.