Den Terminus "Werksverkehr" gibt es in Österreich soweit ersichtlich nur im EisenbahnG. Dort steht er (vereinfacht) für den Transport von eigenem Personal von A nach B mit dem Vorteil einer einfacher zu erlangenden Betriebsbewilligung als für den öffentlichen Personenverkehr. Ich kenne den Begriff eigentlich aus dem Autobusverkehr, wo "Werksverkehr" ebenfalls für die Beförderung (nur) von Mitarbeitern eines Unternehmens zwischen einem zentralen Punkt und der Dienststelle steht, jedoch ohne Linienkonzession. Im GelegenheitsverkehrsG kommt der Begriff aber ebensowenig vor wie im Kraftfahrliniengesetz oder in der StrabVO.
Das heißt, die "Bahnhofslinien" waren/sind typischer Werksverkehr. Die Überstellung von Fahrzeugen eigentlich nicht, aber mangels gesetzlicher Begriffsbestimmung steht es den WL wohl frei, diese als "Werksverkehr" zu bezeichnen.