Als Elektrotechniker frage ich mich schon, was genau war.
Erstens sind 750 V Niederspannung und nicht Hochspannung (die beginnt bei Gleichstrom erst ab 1,5 kV).
Wenn die 750 V einen satten, niederohmigen Schluss gegen die Karrosserie haben, müsste der Leistungsschalter im Unterwerk sofort abschalten,
weil da locker einige kA fliessen. Das gleicht dem Kurzschlussschalter an Bord, um die Stromschienen durch den Fahrer sofort abzuschalten.
Somit bleibt nur die Möglichkeit, dass gerade mal soviel (Gleich)strom geflossen ist, dass der Leitungsschutz nicht ausgelöst hat, aber
die Ströme für eine Erwärmung gereicht haben, dass Materialien des Fahrzeugs sich entzündet haben.
Frage mich aber trotzdem was da im Fahrzeug als Materialien eingebaut ist, was früher bei der ÖNORM B1, Q1, T1 war bzw. jetzt
bei der Bauproduktenorm EN 13501 zulässig ist.
Für Schienenfahrzeuge gilt aktuell die EN 45545 als Brandschutznorm. Wäre interessant die Eisenbahnbehörde zu fragen, ob die
alten Uxx-Züge dieser Norm als Altfahrzeuge entsprechen müssen (bzw. die Strassenbahnzüge, die die USTRAB verwenden),
oder ob es Nachrüstpflichten auf den Stand der Technik gibt. (Gilt übrigens für den Arbeitnehmerschutz, das Verkehrsarbeitsinspektorat
hat sich bis jetzt nicht öffentlich geäussert, obwohl mehrere Arbeitnehmer der WL eine Rauchgasvergiftung hatten).
Die italienischen Staatsbahnen haben auch verlangt, dass der Railjet eine Sprinkleranlage an Bord haben muss, wenn er
südlich des Brenners fährt, in Österreich braucht man das in den Tunnels nicht (die werden bis zur Firste mit Regenwasser gelöscht) :-)
EN45545 und ihr Zweck
EN45545 ist eine europäische Eisenbahnnorm, die 2013 eingeführt wurde, um die verschiedenen Zugmanagementsysteme einschließlich Brand- und Rauchnormen zu harmonisieren.
Ziel ist es, Fahrgäste und Personal an Bord von Schienenfahrzeugen vor Bränden zu schützen.
EN 45545 gilt für Hersteller von Schienenfahrzeugen, darunter Hochgeschwindigkeitszüge, Regionalzüge, Straßenbahnen, U-Bahnen und Doppelstockzüge.
Nach einer Übergangszeit von mehreren Jahren ist es mittlerweile in ganz Europa zur verbindlichen Anforderung geworden und alle bei der Herstellung
von Schienenfahrzeugen verwendeten Materialien müssen der Norm EN45545 entsprechen, um im Brandfall das höchstmögliche Maß an Sicherheit zu erreichen.
EN 45545 wurde im März 2016 zur einheitlichen Brandschutznorm für Schienenfahrzeuge
Teil 2 der EN45545 definiert die strengsten Anforderungen an das Brandverhalten von Materialien und Komponenten, einschließlich Bodenbelägen,
Sitzen und Kabeln von Schienenfahrzeugen.
EN45545-2 zielt darauf ab, Fahrgäste und Personal vor Bränden an Bord von Schienenfahrzeugen zu schützen.
Bezüglich des Brennverhaltens von Gummimaterialien in bestimmten Anwendungen legt die EN45545-2 die Prüfmethoden,
Bedingungen und Einschränkungen für das Brandverhalten fest und enthält spezifische Anforderungen an
Flammenausbreitung, Entflammbarkeit, Wärmeabgabe, Sauerstoffindex, Rauchdichte und Rauchtoxizität.
Rauch ist ein tödliches Nebenprodukt jedes Feuers – wie die Katastrophe der U-Bahn-Station Kings Cross im Jahr 1987 beweist.
Aus Prüfberichten geht hervor, welche Prüfungen für das betreffende Material genehmigt wurden.
Die Produkte werden dann gemäß einer Reihe von 26 Anforderungen (R1-R26) klassifiziert, je nachdem,
wo die Materialien (innerhalb oder außerhalb des Zuges) für ein bestimmtes Gefahrenniveau verwendet werden.
Jeder Anforderungssatz verfügt über eine entsprechende Reihe von Testleistungskriterien. Diese und die Betriebskategorien bestimmen die Gefährdungsstufe.
Für den Anwender ist es daher wichtig, die gewünschten Anforderungen an die Anwendung und den damit verbundenen Gefahrengrad (Brandgefahr) zu kennen.