In Zeiten, wo man elektronische Assistenten fordert, weil den Lenkern ein Rechtsabbiegen auf eigene Verantwortung nicht mehr zuzumuten sei, sollte so etwas längst Stand der Technik sein. Aber Oberleitungen haben halt keine Lobby.
Das in den letzten Jahren gern strapazierte Prinzip der Eigenverantwortung funktioniert nur unter zwei Bedingungen:
1. Die handelnde Person kann das Ergebnis zu 100 % selbst beeinflussen. (Ist im diskutierten Fall gegeben.)
2. Die Folgen einer falschen Handlung werden zu 100 % durch die handelnde Person getragen. (Ist im diskutierten Fall nicht gegeben, und auch bei Rechtsabbiegenden nicht.)
Also sollte es wirklich technisch nicht möglich sein, dass ein LKW mit ausgefahrenem Kran überhaupt fährt.