Weil sich das Verkehrsunternehmen dafür entschieden hat, den Automatikbetrieb damit technisch (Wegfall des Überwachung des Fahrwegs, Türüberwachung etc.) umzusetzen – was sonst halt der Mensch macht. Sehe ich eigentlich auch durchaus positiv, da Bahnsteigtüren auch abseits des Automatikbetriebs viele Vorteile bieten (schnelle Einfahrt, weniger Gefahrensituationen am Bahnsteig, insbesondere für Familien).
Ursächlich ist das nicht: Bahnsteigtüren gibt es beispielsweise in Tokio auch bei nicht-fahrerlosem Betrieb, umgekehrt gibt es auch fahrerlosen Betrieben ohne Bahnsteigtüren wie in Budapest oder Nürnberg.
Soweit ich weiß, hat sich das Verkehrsunternehmen nicht freiwillig dafür entschieden, sondern es wurde mitgeteilt, dass die Genehmigung für den fahrerlosen Betrieb nur erteilt wird, wenn es Bahnsteigtüren gibt.
Ich kenne diese Aussage nur aus dem Forum und kann sie ohne näheren Kontext nicht beurteilen. Es ist vollkommen unklar, ob dies, wie von dir behauptet, aufgrund höherer Ansprüche an den automatisierten Betrieb gefordert oder einfach als äquivalente technische Sicherung zum Fahrer verlangt wurde (weil die Alternativen ungenügend, etwa aus Kostengründen, waren oder gar nicht erst ins Spiel gebracht wurden). Die Aussage kann meiner Meinung nach (und so habe ich das bisher interpretiert) auch so verstanden werden, dass es ohne dem Fahrer gleichwertige Maßnahmen (und das kann eben auch eine Sicherung des Fahrwegs durch Abschottung durch Bahnsteigtüren sein) keinen reinen Automatikbetrieb gibt. Und das halte ich eigentlich für ganz normal und vernünftig.