Heute nachmittag wurde eine ÖBB-interne Anweisung über die ab nun geltende Vorgangsweise bei Liegenbleibern eines Personenzuges in Tunnels herausgegeben, die im Netz der ÖBB landesweit gilt. Ein Faksimile (Screenshot) wurde mir zugespielt - leider ist es so beschnitten worden, dass die Tunnellänge, ab der die Anweisung anzuwenden ist, fehlt.
Die Punkte im Einzelnen: Nachdem der Tfzf den Zug als untauglich gemeldet hat, ist ihm vom zuständigen Fahrdienstleiter maximal 30 Minuten Zeit zu geben, die Fahrbereitschaft wieder herzustellen. Danach sind 1. unverzüglich Evakuierungsmaßnahmen einzuleiten; 2. der jeweilige Regionale Ereignisstab (RES) unverzüglich einzuberufen; 3. der Geschäftsbereichsleiter Betrieb durch den L-ZES (Leiter Zentraler Einsatzstab...?) telefonisch zu informieren.