Die Aufteilung in Dienstgeber- und Dienstnehmeranteile hat nur den Sinn, dass man damit die gesamte Abgabenlast und damit die Privilegierung von Vermögen gegenüber Einkommen verschleiern kann, und dass der Staat ohne direkten Eingriff in die Kollektivverträge (was eine Verfassungsänderung bedingen würde) die Löhne erhöhen und reduzieren kann.
Die wirtschaftliche Belastung trägt am Ende immer der Einkommensempfänger (also der Dienstnehmer oder Pensionist). Das "Bruttogehalt" ist nur deswegen relevant, weil es im Kollektiv- oder Arbeitsvertrag vereinbart wird und nicht die Arbeitskosten oder das Nettogehalt.
Den Pensionisten könnte man auch 6% der Bruttopension kürzen und direkt an die Krankenversicherung abführen, dafür die Krankenversicherung für Pensionisten "gratis" machen. Das würde weder für Pensionisten noch für die Versicherung irgendeinen Unterschied machen, dafür könnte man dann behaupten, dass den Pensionisten nichts mehr abgezogen wird.