Deswegen habe ich auch nicht von Notwehr, sondern von Nothilfe gesprochen. §3 StGB: "Nicht rechtswidrig handelt, wer sich nur der Verteidigung bedient, die notwendig ist, um einen gegenwärtigen oder unmittelbar drohenden rechtswidrigen Angriff auf Leben, Gesundheit, körperliche Unversehrtheit, Freiheit oder Vermögen von sich oder einem anderen abzuwehren."
Unter Nothilfe verstehe ich als juristischer Laie jedenfalls nicht, jemanden zu verprügeln, nur weil er vorgehabt hat, eine Weiche mit Beton auszugießen. Angebracht wäre mir in diesem Fall erschienen, den Typen durchaus auch grob von der Weiche wegzuzerren und bis zum Eintreffen der Polizei festzuhalten. Körperliche Gewalt entsprechend einer Ohrfeige oder ähnlichem hätte ich auch noch verstanden.
Überhaupt wird in dem verlinkten AZ-Artikel die Anwendung von Gewalt massiv verherrlicht. Wenn eine Zeitung heute so agieren und der Presserat lediglich mit den Schultern zucken würde, dann wäre das Anlass genug, die eigenen Richtlinien kritisch zu hinterfragen.
Und ja, die zeitlichen Umstände waren andere als heute. Mein Verständnis für diese Art von parteipolitisch motiviertem Journalismus hält sich dennoch in Grenzen. Da ging es nicht nur um die Abwehr eines potentiellen kommunistischen Putschversuches, sondern auch mindestens im selben Ausmaß darum, frühere mangelnde Distanz zu den unpopulären Kummerln vergessen zu machen. Dazu kommt noch, dass die AZ eigentlich als seriöses Medium positioniert war. Den Boulevardjournalismus in Gestalt des in der Zwischenkriegszeit sehr beliebten
Kleinen Blattes hat man nach dem Krieg auf eine wöchentliche Erscheinungsweise zurechtgestutzt.