Autor Thema: 02.02.2026: Diverse Haltestellenumbenennungen  (Gelesen 1637 mal)

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haidi

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Re: 02.02.2026: Diverse Haltestellenumbenennungen
« Antwort #30 am: Heute um 05:57:30 »
 Zuständig wäre die Straßenbahnverordnung 1999
Über Haltestellennamen habe ich diesen Paragraphen gefunden:
Zitat
§ 30.
(1)Haltestellen sind
1.
durch Zeichen als solche kenntlich zu machen; bei Haltestellen in Hoch- oder Tieflage sind die Zugänge zu kennzeichnen,
2.
mit dem Namen der Haltestelle zu bezeichnen und mit Fahrplänen und Linienübersichten der diese Haltestelle anfahrenden Linien auszustatten und
3.
als Doppelhaltestelle zu kennzeichnen, wenn an einem Bahnsteig zwei Züge hintereinander halten und abgefertigt werden können.
Wo siehst du da eine gesetzliche Vorschrift, nachder andere bei den Haltestellennamen mitreden müssen?

Es sind vor allem die Bezirkspolitiker, die sich da ohne Rechtsgrundlage einmischen. Es wird endlich an der Zeit, dass die WL eine einheitliche interne Verfahrensvorschrift ausarbeiten und diese auch anwenden, sonst besteht noch die Gefahr, dass eine Haltestelle als WC-Anlage X-Platz bezeichnet wird, weil der Bezirksvorsteher Prostataprobleme hat
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60er

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Re: 02.02.2026: Diverse Haltestellenumbenennungen
« Antwort #31 am: Heute um 09:38:05 »
Es ist schockierend, dass eine elementare Sache nicht von einem Verkehrsbetrieb allein entschieden wird. Als nächstes wird von außen geregelt, wann auf- und abgebügelt werden soll ::)
Wer zahlt, schafft eben auch an. Haltestellenbezeichnungen würde ich außerdem nicht als eine derart elementare Sache sehen. Für den Verkehrsbetrieb ist es eigentlich relativ egal, ob die U5-Station Arne-Karlsson-Park, Spitalgasse oder XY heißt. Für den (Bezirks)politiker eventuell nicht.

Superguppy

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Re: 02.02.2026: Diverse Haltestellenumbenennungen
« Antwort #32 am: Heute um 09:54:47 »
Für wirklich wichtig halte ich:
  • Der Haltestellenname ist innerhalb von Wien eindeutig
  • Der Name hat irgendeinen Bezug zur Umgebung
  • Der Name ist nicht endlos lang, keine Doppelnamen (diese wurden eh schon deutlich weniger)

Als Bonus:
  • Der Name ist einem anderen nicht zu ähnlich (Negativbeispiele: Schottenring/Schottentor, Hütteldorf/Hütteldorfer Straße,...)

Die Mitsprache der Bezirkskaiser ist halt ein klassischer Fall von "Bike Shedding" (etwas völlig Unwichtigem wird überproportional viel Aufwand gewidmet) und persönlichen Befindlichkeiten. Man braucht keine Ahnung von irgendetwas zu haben, um bei der Benennung einer Haltestelle mitzudiskutieren. ;)

maybreeze

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Re: 02.02.2026: Diverse Haltestellenumbenennungen
« Antwort #33 am: Heute um 09:57:26 »
Es sind vor allem die Bezirkspolitiker, die sich da ohne Rechtsgrundlage einmischen.


Die Mitsprache der Bezirkskaiser ist halt ein klassischer Fall von "Bike Shedding" (etwas völlig Unwichtigem wird überproportional viel Aufwand gewidmet) und persönlichen Befindlichkeiten. Man braucht keine Ahnung von irgendetwas zu haben, um bei der Benennung einer Haltestelle mitzudiskutieren. ;)

Ist ja fesch Politikerinnen- und Politiker-Bashing, aber:

Da würde ich doch in den §§ 103 und 104 der Wiener Stadtverfassung eine Mitwirkung der Bezirke herauslesen, allein schon durch die Antragsmöglichkeit in der Bezirksvertretung.

Daher würde ich mir ein wenig Mäßigung und Zeigen von Sachkenntnis der demokratischen Regeln wünschen!

95B

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Re: 02.02.2026: Diverse Haltestellenumbenennungen
« Antwort #34 am: Heute um 10:10:36 »
Da würde ich doch in den §§ 103 und 104 der Wiener Stadtverfassung eine Mitwirkung der Bezirke herauslesen, allein schon durch die Antragsmöglichkeit in der Bezirksvertretung.

Kannst du das genauer spezifizieren? Ich würde aus den genannten Paragraphen nämlich nicht ableiten, dass die Bezirke bei Haltestellennamen mitreden können.
Es ist nichts so fein gesponnen, es kommt doch ans Licht der Sonnen!
... brrrr, Klumpert!
Entklumpertung des Referats West am 02.02.2024 um 19.45 Uhr planmäßig abgeschlossen!