Autor Thema: Sicherheitshaltestellen (war: 18.7. bis Ende August 2011: U6-Sperre wegen Sanierungsarbeiten Josefst  (Gelesen 8866 mal)

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Linie 41

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Sagt aber nichts darüber aus, daß man die Freigabe geben muß – nur daß man sie nicht vor Stillstand geben darf.

Die DV-Strab dürfte sich aber doch ein wenig geändert haben. In meiner 1977er-Ausgabe ist §24 noch "Befahren von Gefällstrecken".
Ich verstehe das Konzept dahinter nicht und bin generell dagegen.

benkda01

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Sagt aber nichts darüber aus, daß man die Freigabe geben muß –
:up:

Zitat
nur daß man sie nicht vor Stillstand geben darf.
...aber auch das wird von E1- und WLB-100er-Fahrern fast nie eingehalten. :P

hema

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Die DV-Strab dürfte sich aber doch ein wenig geändert haben. In meiner 1977er-Ausgabe ist §24 noch "Befahren von Gefällstrecken".
Das Bild mit dem § 24 ist aus der Anlage 2 der DV-Strab!  ;)
Niemand ist gezwungen meine Meinung zu teilen!

E2

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Das Bild mit dem § 24 ist aus der Anlage 2 der DV-Strab!  ;)

Stimmt.

Und das mit der Freigabe:     HAT ... und NACH Stillstand, ich seh das so er HAT sie zu geben, aber eben erst nach Stillstand.

13er

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Und das mit der Freigabe:     HAT ... und NACH Stillstand, ich seh das so er HAT sie zu geben, aber eben erst nach Stillstand.
Ohne das Wort "erst" und das fettgedruckte "nach" würde ich dir das glauben ;)
Mit uns kommst du sicher... zu spät.

E2

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Tja, das ist jetzt Interpretationssache.

Ferry

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Tja, das ist jetzt Interpretationssache.
Nein, durchaus nicht. Halten bedeutet Anhalten (das Fahrzeug zum Stillstand bringen), nicht mehr und nicht weniger. Das Haltegebot in Sicherheitshaltestellen gilt ja auch für Sonderzüge, Bauzüge udgl., bei denen sich die Frage nach der Freigabe gar nicht stellt. Die Vorschrift zum Halten ist in verkehrsbedingten Gegebenheiten begründet und nicht, damit Freigabe gegeben werden kann/muss.

Theoretisch könnte man die sog. Sicherheitshaltestellen durch Bedarfshaltestellen + Erinnerungssignal "Sicherheitshalt" ersetzen; es käme auf dasselbe hinaus.
Weißt du, wie man ein A....loch neugierig macht? Nein? - Na gut, ich sag's dir morgen. (aus "Kottan ermittelt - rien ne va plus")

E2

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"Sicherheitshalt" ersetzen; es käme auf dasselbe hinaus.

Gerade darauf will ich ja hinaus. Sicherheitshalt und Bedarfshaltestelle, keine Freigabe erforderlich (außer es will wer rein/raus).
Sicherheitshaltestelle: Freigabe.


darkweasel

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Und was bringts, die Freigabe zu geben und dann eh gleich wieder zu löschen, wenn eh niemand einsteigen oder aussteigen will?

E2

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Um des gehts gar nicht.
Nicht darum, wie es gehandhabt wird, sondern wie es sein sollte.

13er

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Und was bringts, die Freigabe zu geben und dann eh gleich wieder zu löschen, wenn eh niemand einsteigen oder aussteigen will?
Oder wie man auch sagen könnte: Stell dir vor, es ist Freigabe und keiner geht hin :D Ein philosophisches Problem eher als ein handfestes für die Fahrer.
Mit uns kommst du sicher... zu spät.

haidi

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Ich halte die zwingende Türfreigabe an Sicherheitshaltestellen für eine Fehlinterpretation weil:

Im § 47 nichts davon steht, der Punkt 1.3 müsste da lauten:
An Sicherheitshaltestellen ist immer zu halten und die Türfreigabe zu geben.

Der § 24 nicht regelt, wo die Türfreigabe zu geben ist, sondern das Verhalten des Personals bei der Türfreigabe, er könnte mit gleicher Wirkung auch lauten:
Die Türfreigabe darf nicht gegeben werden, so lange der Zug sich noch bewegt.

Hannes
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E2

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@ 13er
In erster Linie, ja.
Aber stell dir vor, irgendwas ist. Dann kommens dir aber so was von garantiert -> da stehts, ds hättest machen müssen.

Is mir schon klar, dass es im Betriebsalltag nicht dergestalt abläuft, aber wenn was ist, sollte man das wissen!


Edit: Adressaten hinzugefügt wegen zwischenzeitlichem Posting

13er

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Ich frage mich übrigens, ob diese Zusatztafel an der Hst. Glatzgasse überhaupt "legal" ist bzw. irgendeine Bedeutung besitzt:

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Wie wir festgestellt haben: Züge halten hier in jedem Fall und müssen (im Falle des Fahrgastwechsels) freigeben. Das widerspricht eindeutig der Aufschrift. Wollte man das realisieren, was auf der Aufschrift zu lesen ist, müsste man eine Zebrahaltestelle hinstellen (evt. mit einem "Sicherheitshalt"-Erinnerungssignal, damit man den Charakter der "roten" Haltestelle erfasst).

Oder, was auch sein könnte, die Tafel möchte nur sagen, dass hier keine normale Linie vorbeikommt. Das ist aber schon allein durch die Nichtanbringung von Linienreitern erkennbar.
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luki32

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Ich frage mich übrigens, ob diese Zusatztafel an der Hst. Glatzgasse überhaupt "legal" ist bzw. irgendeine Bedeutung besitzt:

Wie wir festgestellt haben: Züge halten hier in jedem Fall und müssen (im Falle des Fahrgastwechsels) freigeben. Das widerspricht eindeutig der Aufschrift. Wollte man das realisieren, was auf der Aufschrift zu lesen ist, müsste man eine Zebrahaltestelle hinstellen (evt. mit einem "Sicherheitshalt"-Erinnerungssignal, damit man den Charakter der "roten" Haltestelle erfasst).

Oder, was auch sein könnte, die Tafel möchte nur sagen, dass hier keine normale Linie vorbeikommt. Das ist aber schon allein durch die Nichtanbringung von Linienreitern erkennbar.

Und was hat eine Sicherheitshaltestelle damit zu tun, ob dort Linienzüge vorbeikommen?
Die Tafel soll einfach möglichen Fahrgästen klar machen, daß dort keine Linienzug fährt, der muß ja den Unterschied zwischen Sicherheitshaltellen, Bedarfshaltestellen und Haltestellen für bestimmte Züge nicht kennen. Wenn er dort steht muß der Zug, wenn er kein Sonderzug ist, so und so stehen bleiben, Ausnahme ist natürlich die Haltestelle für bestimmte Züge, aber wie viel der Prozent der Fahrgäste kennen deren Bedeutung? Und diese Haltestellen  tragen meist die gleich beschrifteten Tafeln.
Und Zwischenschleifen, die nicht linienmäßig benützt werden und wo nach der Haltestelle sich eine Gleiskruzung befindet, haben alle Sicherheitshaltestellen, wie z.B. die Raffaelschleife und früher die Kafkaschleife.

mfG
Luki
Vorsicht, Bösuser!
Militanter Gegner der Germanisierung der österreichischen Sprache!