Na gut, gehen wir auf ein definiertes Beispiel:
Autobushaltestelle, vorübergehend aufgelassen, Der Autobuslenker fährt irrtümlich zu, öffnet die Türen nicht, sondern fährt ab:
1) die Tafel ist mit einem Jutesack verhängt (so wie Verkehrszeichen in guter, alter Zeit)
2) die Tafel ist ausgekreuzt (Haltestelle vorübergehend aufgelassen), schaut also nicht so aus wie in der entsprechenden Gesetzesmaterie
Hat man dem Lenker nun das Ausfahren zu ermöglichen? Ich behaupte: Nein, würde es aber trotzdem machen.
Wobei wieder meine Zusatzfrage:
Woran erkenne ich, dass ein Autobus aus einer Haltestelle ausfährt? Das links Blinken sagt ja nur, dass er vom Fahrbahnrand abfahren will, dass das eine Haltestelle ist, kann der Fahrzeuglenker nicht erkennen, selbst die Bodenmarkierung ist da nicht hilfreich, weil das "H" vom Bus verdeckt wird.
Hannes