Autor Thema: T-Überstellung  (Gelesen 19852 mal)

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tram

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Re: T-Überstellung
« Antwort #15 am: 25. September 2011, 11:49:16 »
Diskussion über die Montagerichtung von Halbscherenstromabnehmern abgetrennt.

95B

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Re: T-Überstellung
« Antwort #16 am: 26. September 2011, 08:51:19 »
Entschuldigung, dass ich dieses Unterboard für eine Süchtung mißbrauche, aber so was fährt einem nach Mitternacht wirklich selten vor die Linse und dann auch noch ohne Autos im Bild. Ich mutmaße, der fährt zum Türumbau in die W:
Zu meiner allergrößten Überraschung konnte ich heute die Sichtunğ eines Sıchtungsfotos machen - und zwar in der aktuellen Heute-Zeitung. Es handelt sich um exakt dasselbe Foto wie in diesem Thread, wie man an der Position der Fußgänger leicht feststellen kann. Eventuell magst du ja bei "Heute" nachfragen, wie es dazu kommen kann!? :o
Es ist nichts so fein gesponnen, es kommt doch ans Licht der Sonnen!
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158er

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Re: T-Überstellung
« Antwort #17 am: 26. September 2011, 08:58:05 »
Eventuell magst du ja bei "Heute" nachfragen, wie es dazu kommen kann!?
Naja, ich sehe da eigentlich nur zwei Varianten:
- Robin Fenzl gibt es tatsächlich und er leitete dieses Bild an Heute weiter, um (offenbar erfolgreich) 50 Euro einzustreichen.
- "Robin Fenzl" ist erfunden und das Bild wurde direkt von Heute-Redakteuren aus diesem Thread gestohlen.

Oder ist "Robin Fenzl" schlicht der Deckname von "13er"?  :D

Linie 41

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Re: T-Überstellung
« Antwort #18 am: 26. September 2011, 09:19:11 »
Zu meiner allergrößten Überraschung konnte ich heute die Sichtunğ eines Sıchtungsfotos machen - und zwar in der aktuellen Heute-Zeitung. Es handelt sich um exakt dasselbe Foto wie in diesem Thread, wie man an der Position der Fußgänger leicht feststellen kann. Eventuell magst du ja bei "Heute" nachfragen, wie es dazu kommen kann!? :o
Ja, die Beine der beiden Damen befinden sich in exakt derselben Position wie am anderen Bild. Den Mann rechts dürften sie weggeschnitten haben. Wenn es sich wirklich um einen Diebstahl "handelt" sollte man hier mit aller Härte vorgehen.
Ich verstehe das Konzept dahinter nicht und bin generell dagegen.

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Re: T-Überstellung
« Antwort #19 am: 26. September 2011, 09:29:12 »
Oder ist "Robin Fenzl" schlicht der Deckname von "13er"?  :D
Nein, ich hab keinen Decknamen außer 13er und schicke auch keine Bilder an die Heute! Danke fürs Entdecken, 95B! Ich glaub, wenn ich die Heute heute irgendwann aufgeschlagen hätte, hätt' mich der Schlag getroffen ;)

btw: Ich habe das Originalfoto in JPG und RAW noch auf der Kamera.
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Re: T-Überstellung
« Antwort #20 am: 26. September 2011, 09:31:10 »
Hat mich heute Morgen auch sehr gewundert. Dem sollte wirklich nachgegangen werden.  8)

Linie 41

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Re: T-Überstellung
« Antwort #21 am: 26. September 2011, 09:46:47 »
 ;D ;D Auf in den Kampf ;D ;D
Ich verstehe das Konzept dahinter nicht und bin generell dagegen.

95B

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Re: T-Überstellung
« Antwort #22 am: 26. September 2011, 10:04:52 »
Eventuell kann tramway.at hierzu ein paar Tipps geben, wie man das erfolgreich anstellt? Meines Erachtens - und das ist nur mein Hausverstand, denn ich bin diesbezüglich keinesfalls sachverständig - müsste 13er der Heute erst einmal eine Rechnung für den Abdruck des Fotos stellen und darauf hinweisen, dass ein Robin Fenzl ganz sicher nicht Urheber des Fotos sein kann. Inwiefern er dann selber Robin Fenzl wegen Verletzung des Urheberrechts zu belangen hat, weiß ich freilich nicht; ebenso könnte ich mir vorstellen, dass Heute meint: "Wir können nicht beurteilen, ob das Foto von Robin Fenzl oder 13er stammt, machts euch das bitte selber aus."

Wenn es einen Robin Fenzl wirklich gibt und der für den Abdruck in der Zeitung Geld kassiert hat, steht möglicherweise auch § 146 StGB im Raum:

Zitat
§ 146 Betrug
Wer mit dem Vorsatz, durch das Verhalten des Getäuschten sich oder einen Dritten unrechtmäßig zu bereichern, jemanden durch Täuschung über Tatsachen zu einer Handlung Duldung oder Unterlassung verleitet, die diesen oder einen anderen am Vermögen schädigt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.

–> Es gilt die Unschuldsvermutung. :)
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Re: T-Überstellung
« Antwort #23 am: 26. September 2011, 10:07:38 »
Unschuldsunvermutung ;D

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Re: T-Überstellung
« Antwort #24 am: 26. September 2011, 10:30:55 »
ebenso könnte ich mir vorstellen, dass Heute meint: "Wir können nicht beurteilen, ob das Foto von Robin Fenzl oder 13er stammt, machts euch das bitte selber aus."
Es stellt sich natürlich die Frage, ob die Zeitung "Heute" ihrer Pflicht nachgekommen ist, die Herkunft des Bildes zu klären. Sollten sie beispielsweise Name und Adresse von Robin Fenzl nicht haben, dann kann ihnen definitiv eine Pflichtvernachlässigung angelastet werden. Zum anderen müßte einem verantwortungsvollen Redakteur außerdem auffallen, daß das Bild in einer sehr untypisch niedrigen Qualität für den Druck geliefert wurde, allerdings nicht die schlechten Belichtungscharakteristika eines Handybildes aufweist.

Im übrigen bin ich der Meinung, daß der Dichandkomplex zerstört werden müsse.
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Re: T-Überstellung
« Antwort #25 am: 26. September 2011, 10:35:21 »
Ich habe mein Originalbild jetzt einmal so beschnitten, dass es möglichst genau dem "Heute"-Bild entspricht:

[ Für Gäste keine Dateianhänge sichtbar]

Zum Vergleich, die ganze Szenerie 2(!) Sekunden später:

[ Für Gäste keine Dateianhänge sichtbar]

Der "andere" Fotograf müsste also ganz exakt an meiner Stelle gestanden sein und noch dazu in derselben Sekunde abgedrückt haben ;)
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Re: T-Überstellung
« Antwort #26 am: 26. September 2011, 10:56:39 »
Es stellt sich natürlich die Frage, ob die Zeitung "Heute" ihrer Pflicht nachgekommen ist, die Herkunft des Bildes zu klären.
Das wird bei solchen Zusendungen Dritter schwer möglich sein.
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moszkva tér

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Re: T-Überstellung
« Antwort #27 am: 26. September 2011, 11:19:51 »
Es stellt sich natürlich die Frage, ob die Zeitung "Heute" ihrer Pflicht nachgekommen ist, die Herkunft des Bildes zu klären.
Das wird bei solchen Zusendungen Dritter schwer möglich sein.
Nun, ich nehme an, dass wenn Heute an eine Person Geld für die Nutzung eines Fotos zahlt, sie auch eine Rechnung dafür bekommen. Also muss ein Name und eine Rechnungsadresse vorliegen, möglicherweise sogar eine Kontonummer.
Wenn der Robert Fenzl das Geld bar entgegengenommen hat, kanns natürlich sein, dass Name und Adresse frei erfunden sind.

Edit:
Eigentlich müsste Heute sich einen Ausweis zeigen lassen und Hr. Fenzl müsste das Einkommen theoretisch versteuern.
Edit Ende.

Wenn 13er eine Rechtschutzversicherung hat, kann sichs aber auf jeden Fall auszahlen, einmal einen Anwalt zu konsultieren.

Du hast das Bild auch auf Facebook gepostet? Angeblich hält Facebook das Copyright für raufgeladene Fotos (hab ich mal wo aufgeschnappt, weiß nicht, obs stimmt). Da ohne RSV dein Prozessrisiko zu groß ist, könntest du aber spaßeshalber das Asoziale Netzwerk informieren und dich dann zurücklehnen und schauen was passiert. Wenn Facebook mit einer Urheberrechtsklage daherkommt, kanns witzig werden. Und vielleicht ist das das Ende der geistigen wie papierernen Umweltverschmutzung  :)

darkweasel

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Re: T-Überstellung
« Antwort #28 am: 26. September 2011, 12:34:34 »
Du hast das Bild auch auf Facebook gepostet? Angeblich hält Facebook das Copyright für raufgeladene Fotos (hab ich mal wo aufgeschnappt, weiß nicht, obs stimmt). Da ohne RSV dein Prozessrisiko zu groß ist, könntest du aber spaßeshalber das Asoziale Netzwerk informieren und dich dann zurücklehnen und schauen was passiert. Wenn Facebook mit einer Urheberrechtsklage daherkommt, kanns witzig werden. Und vielleicht ist das das Ende der geistigen wie papierernen Umweltverschmutzung  :)
Das Urheberrecht ist doch in Österreich (im Gegensatz zu den USA) nicht übertragbar ...?

moszkva tér

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Re: T-Überstellung
« Antwort #29 am: 26. September 2011, 13:00:05 »
Du hast das Bild auch auf Facebook gepostet? Angeblich hält Facebook das Copyright für raufgeladene Fotos (hab ich mal wo aufgeschnappt, weiß nicht, obs stimmt). Da ohne RSV dein Prozessrisiko zu groß ist, könntest du aber spaßeshalber das Asoziale Netzwerk informieren und dich dann zurücklehnen und schauen was passiert. Wenn Facebook mit einer Urheberrechtsklage daherkommt, kanns witzig werden. Und vielleicht ist das das Ende der geistigen wie papierernen Umweltverschmutzung  :)
Das Urheberrecht ist doch in Österreich (im Gegensatz zu den USA) nicht übertragbar ...?
Ich bin kein Jurist, insoferne wirst du das vielleicht besser wissen.
Und Juristen drücken sich in der Regel exakt aus, d.h. es gibt ja einen Unterschied zwischen Urheberrecht und Nutzungsrecht.
Wobei ich nicht 100% ausschließen möchte, dass man sich als Urheber US-Recht unterwirft, wenn man auf einer Plattform, die in den USA zu Hause ist, wie eben Facebook, seine Werke publiziert.

Übrigens, ich finds jetzt nicht, aber vor 1-2 Jahren gabs einmal ein Urteil (in OÖ) dazu: Die OÖ Nachrichten haben einen Fotowettbewerb mit dem Thema des schönsten Brautpaares abgehalten. Das Siegerpaar musste dann an den Hochzeitsfotographen Entschädigung zahlen, da sie die Hochzeitsfotos, die vom Fotographen erstellt wurden, nur privat nutzen durften.
Allerdings gibts da einen Zusatz, dass ein solches Foto "künstlerische Ansprüche" erfüllen muss, um schützenswert zu sein. Ein echter Gummiparagraph.