Autor Thema: [OTS] Neue Straßenbahnlinien 1 und 2 feiern zweiten Geburtstag  (Gelesen 46033 mal)

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T1

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Re: [OTS] Neue Straßenbahnlinien 1 und 2 feiern zweiten Geburtstag
« Antwort #105 am: 05. November 2023, 15:52:56 »

Ja, genau, alle Dauerparkplätze werden aufgelassen, von denen haben Handwerker und Lieferdienste eh nichts, weil sie verparkt sind. Für die gibt es dann – weil es mehr Platz gibt – auch mehr Ladezonen und temporäre Halte- und Parkmöglichkeiten. Was ist so schwer daran zu verstehen? Dauerparkplätze bringen Handwerker und Lieferdienste überhaupt nichts.

Und gerade Dauerparkplätze sind für Handwerker wichtig, denn wie der Name schon sagt, Ladezonen sind zum Laden da. Und wenn ein Installateur zum Beispiel neue Leitungen verlegt, dann braucht er Platz wo er sein Fahrzeug PARKEN kann, da eine Ladezone nur für die Ladetätigkeit benutzt werden darf. Und bei Ladetätigkeit darf man sein Fahrzeug maximal 10 min verlassen. Ansonsten macht sich auch ein Handwerker strafbar.

Und was glaubst du meine ich mit temporären Halte- und Parkmöglichkeiten? Du liest echt nur Postings selektiv, damit du irgendwas dagegen sagen kannst :down:

Klingelfee

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Re: [OTS] Neue Straßenbahnlinien 1 und 2 feiern zweiten Geburtstag
« Antwort #106 am: 05. November 2023, 16:01:50 »
Und bei Ladetätigkeit darf man sein Fahrzeug maximal 10 min verlassen. Ansonsten macht sich auch ein Handwerker strafbar.

Wo genau wäre das bitte so geregelt?

Ich weiß jetzt nicht in welchen Paragraph das geregelt ist. Aber ich bilde mir ein, dass ich das in einer Ausbildung gehört habe. Was jedoch fakt ist, es ist auch ein Unterschied, ob man kürzer oder länger als 10 min in einem Parkverbot steht. Vielleicht verwechsle ich das auch. Fakt ist jedoch, dass man nicht den ganzen Tag in einer Ladezone stehen darf, ohne sichtbarer Ladetätigkeit. Und solange kein Zusatzhinweis angebracht ist, darf grundsätzlich ein jeder eine Ladezone für Ladetätigkeiten benutzen.

Und ich bin mir jetzt auch nicht sicher, ob man überhaupt für Ladetätigkeiten in einer Ladezone Parkometerabgaben entrichten muss. Vielleicht kommt daher das auch mit den 10 min. Denn bei Einführung der Gratisscheine für Kurzparkzonen waren es auch 0 und nicht so wie heut 15 min.
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hema

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Re: [OTS] Neue Straßenbahnlinien 1 und 2 feiern zweiten Geburtstag
« Antwort #107 am: 05. November 2023, 16:23:37 »
Ladetätigkeit = Ent- und/oder Beladearbeiten am Fahrzeug. Zustelldienst = (kurzes) Verlassen des Fahrzeuges um Post oder eine Ware irgendwo zuzustellen. Parkgebühr ist in jedem Fall zu entrichten.
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haidi

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Re: [OTS] Neue Straßenbahnlinien 1 und 2 feiern zweiten Geburtstag
« Antwort #108 am: 05. November 2023, 19:04:44 »
Und bei Ladetätigkeit darf man sein Fahrzeug maximal 10 min verlassen. Ansonsten macht sich auch ein Handwerker strafbar.

Wo genau wäre das bitte so geregelt?
In der Straßenverkehrsordnung, wobei die obige Handwerkerregel auch die 10 Minuten überschreiten darf:
Halten ist das Abstellen eines Fahrzeuges bis zu 10 Minuten oder auf die Dauer einer Ladetätigkeit. Der Handwerker darf dort durchaus 2 Stunden halten.
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Klingelfee

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Re: [OTS] Neue Straßenbahnlinien 1 und 2 feiern zweiten Geburtstag
« Antwort #109 am: 05. November 2023, 19:17:20 »
Und bei Ladetätigkeit darf man sein Fahrzeug maximal 10 min verlassen. Ansonsten macht sich auch ein Handwerker strafbar.

Wo genau wäre das bitte so geregelt?
In der Straßenverkehrsordnung, wobei die obige Handwerkerregel auch die 10 Minuten überschreiten darf:
Halten ist das Abstellen eines Fahrzeuges bis zu 10 Minuten oder auf die Dauer einer Ladetätigkeit. Der Handwerker darf dort durchaus 2 Stunden halten.

Die Handwerkerregel ist mir neu. Und wenn der Handwerker mehrere Stunden auf der Baustelle ist, dann kann man da nicht mehr von einer Ladetätigkeit sprechen.

nicht umsonst haben Handwerkerfahrzeuge auf immer einen Tagesparkschein in der Windschutzscheibe. Allerdings habe ich bei Ladetätigkeiten noch nie so eine Tafel gesehen.
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haidi

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Re: [OTS] Neue Straßenbahnlinien 1 und 2 feiern zweiten Geburtstag
« Antwort #110 am: 05. November 2023, 19:28:30 »
Und bei Ladetätigkeit darf man sein Fahrzeug maximal 10 min verlassen. Ansonsten macht sich auch ein Handwerker strafbar.

Wo genau wäre das bitte so geregelt?
In der Straßenverkehrsordnung, wobei die obige Handwerkerregel auch die 10 Minuten überschreiten darf:
Halten ist das Abstellen eines Fahrzeuges bis zu 10 Minuten oder auf die Dauer einer Ladetätigkeit. Der Handwerker darf dort durchaus 2 Stunden halten.

Die Handwerkerregel ist mir neu. Und wenn der Handwerker mehrere Stunden auf der Baustelle ist, dann kann man da nicht mehr von einer Ladetätigkeit sprechen.

In der Kurzparkzone darf er mit dem Tagesparkschein den ganzen Tag parken, aber nicht im Parkverbot und schon gar nicht im Halteverbot. Wenn er für die Ladetätigkeit 2 Stunden braucht, dann darf er im Parkverbot die 2 Stunden halten.
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Re: [OTS] Neue Straßenbahnlinien 1 und 2 feiern zweiten Geburtstag
« Antwort #111 am: 05. November 2023, 19:38:30 »
Halten ist das Abstellen eines Fahrzeuges bis zu 10 Minuten oder auf die Dauer einer Ladetätigkeit. Der Handwerker darf dort durchaus 2 Stunden halten.

Ja, wenn der Handwerker beispielsweise Möbel transportiert und das Be- oder Entladen 2 Stunden dauert.
Nein, wenn es ein Installateur ist, der sein Material und Werkzeug von Auto zum Einsatzort trägt, dort arbeitet und nach zwei Stunden Material und Werkzeug wieder einlädt und dazwischen nichts aus- oder einlädt.

Siehe dazu beispielsweise https://www.jusline.at/entscheidung/500189

Ladezonen werden gern als Privatparkplatz für denjenigen betrachtet, der sie beantragt hat. Das sind sie aber nicht.
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Re: [OTS] Neue Straßenbahnlinien 1 und 2 feiern zweiten Geburtstag
« Antwort #112 am: 05. November 2023, 20:40:22 »
Halten ist das Abstellen eines Fahrzeuges bis zu 10 Minuten oder auf die Dauer einer Ladetätigkeit. Der Handwerker darf dort durchaus 2 Stunden halten.

Ja, wenn der Handwerker beispielsweise Möbel transportiert und das Be- oder Entladen 2 Stunden dauert.
Nein, wenn es ein Installateur ist, der sein Material und Werkzeug von Auto zum Einsatzort trägt, dort arbeitet und nach zwei Stunden Material und Werkzeug wieder einlädt und dazwischen nichts aus- oder einlädt.

Ja, die StVO formuliert es in §2 (1) Z 27 so:
Halten: eine nicht durch die Verkehrslage oder durch sonstige wichtige Umstände erzwungene Fahrtunterbrechung bis zu zehn Minuten oder für die Dauer der Durchführung einer Ladetätigkeit
Wie es in den 80ern formuliert war weiß ich nicht, aber inhaltlich habe ich es so gelernt.

Außerdem §62 (3):
Wird ein Fahrzeug auf der Straße für eine Ladetätigkeit aufgestellt, so muß sie unverzüglich begonnen und durchgeführt werden.

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Re: [OTS] Neue Straßenbahnlinien 1 und 2 feiern zweiten Geburtstag
« Antwort #113 am: 05. November 2023, 20:57:39 »
Außerdem §62 (3):
Wird ein Fahrzeug auf der Straße für eine Ladetätigkeit aufgestellt, so muß sie unverzüglich begonnen und durchgeführt werden.

Wird halt nicht kontrolliert. Wenn ich mit einem Kumpel in seinem kleinen Pickup/Kastenwagen unterwegs bin: Ladetür auf, zwei Farbkübel auf die Straße, hours of fun im Gasthaus der Wahl. Und der Neubaugassenumbau wurde genau so ewig verhindert, bis endlich der Buchhändler abgedankt hat.
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haidi

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Re: [OTS] Neue Straßenbahnlinien 1 und 2 feiern zweiten Geburtstag
« Antwort #114 am: 05. November 2023, 22:28:32 »
Ladezonen werden gern als Privatparkplatz für denjenigen betrachtet, der sie beantragt hat. Das sind sie aber nicht.
Vor Jahren beim Billa in der Löwengasse (?). Ich will dort durch fahren, steht ein Billa-Lastwagen in 2. Spur, kein Vorbeikommen und die Ladezone mit PKW verstellt. Der Fahrer sagt auf entsprechende Frage: "Es dauer so lang wie es dauert".
Er geht rein, wieder raus und ich sag zu ihm: "Die Polizei hab ich schon angerufen, die sind schon unterwegs.
Ich glaub es waren alle Billa-Verkäuferinnen und Billa-Verkäufer, die da heraus gerannt kamen und weg fuhren.
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Ferry

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Re: [OTS] Neue Straßenbahnlinien 1 und 2 feiern zweiten Geburtstag
« Antwort #115 am: 06. November 2023, 09:14:50 »
Und wenn ich dann höre, dass Demonstrationen nicht genehmigt werden und dennoch stattfinden,
... liegt das daran, dass Demonstrationen gar nicht genehmigt werden müssen.

Hör auf, auf Spitzfindigkeiten herumzureiten; ich denke, du weißt genau, was ich gemeint habe. Demos müssen vielleicht nicht genehmigt, aber sicher angemeldet werden, und da kann die Behörde sehr wohl einschränkende Maßnahmen festlegen. Und die von mir erwähnte Demo war nicht angemeldet, fand aber trotzdem statt, weil die Polizei nicht, wie es ihre Aufgabe gewesen wäre, eingegriffen, sondern nur zugesehen hat.

Und da frage ich mich eben, wie ein Verbot, auf der Gleistrasse zu marschieren, durchgesetzt würde. Vermutlich ebenso wenig.
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Ferry

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Re: [OTS] Neue Straßenbahnlinien 1 und 2 feiern zweiten Geburtstag
« Antwort #116 am: 06. November 2023, 09:19:01 »
Mit "Barriere" war eine permanente Abgrenzung gemeint, wie z.B. eine 50-70 cm hohe Betonschutzwand mit darauf montiertem Zaun oder einer darauf verlaufenden Hecke, die die (betonierte!) Gleistrasse klar von der Fahrbahn trennt und entsprechend auch bei Demonstrationen verhindert, dass sich irgendwelche Fußgeher in den Gleisbereich verirren, wenn die Straßenbahn minütlich durchrauscht. Und wenn der Gleisbereich breit genug ist, dass auch Einsatzfahrzeuge Platz haben, ist die Sache erledigt.

Und wie erfolgt die Zu- oder Abfahrt in diesen abgesperrten Bereich?

Zitat von: Monorail
Bei solchen baulichen Vorkehrungen wäre es folglich offensichtlich, dass man während einer Demo nichts im Gleisbereich zu suchen hat, wenn über die Fahrbahn marschiert wird.

Es sei denn, man legt es darauf an, die Straßenbahn zu behindern. Außerdem muss es - siehe oben - ja Möglichkeiten geben, auf die Gleistrasse zu fahren und sie wieder zu verlassen, und diese Möglichkeiten können natürlich auch Fußgänger zum Betreten nutzen.
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Re: [OTS] Neue Straßenbahnlinien 1 und 2 feiern zweiten Geburtstag
« Antwort #117 am: 06. November 2023, 10:22:11 »
Mit "Barriere" war eine permanente Abgrenzung gemeint, wie z.B. eine 50-70 cm hohe Betonschutzwand mit darauf montiertem Zaun oder einer darauf verlaufenden Hecke, die die (betonierte!) Gleistrasse klar von der Fahrbahn trennt und entsprechend auch bei Demonstrationen verhindert, dass sich irgendwelche Fußgeher in den Gleisbereich verirren, wenn die Straßenbahn minütlich durchrauscht. Und wenn der Gleisbereich breit genug ist, dass auch Einsatzfahrzeuge Platz haben, ist die Sache erledigt.

Und wie erfolgt die Zu- oder Abfahrt in diesen abgesperrten Bereich?

Zitat von: Monorail
Bei solchen baulichen Vorkehrungen wäre es folglich offensichtlich, dass man während einer Demo nichts im Gleisbereich zu suchen hat, wenn über die Fahrbahn marschiert wird.

Es sei denn, man legt es darauf an, die Straßenbahn zu behindern. Außerdem muss es - siehe oben - ja Möglichkeiten geben, auf die Gleistrasse zu fahren und sie wieder zu verlassen, und diese Möglichkeiten können natürlich auch Fußgänger zum Betreten nutzen.

haidi hat das in einem Satz zusammengefasst:
Mit "Barriere" war eine permanente Abgrenzung gemeint, wie z.B. eine 50-70 cm hohe Betonschutzwand mit darauf montiertem Zaun oder einer darauf verlaufenden Hecke, die die (betonierte!) Gleistrasse klar von der Fahrbahn trennt und entsprechend auch bei Demonstrationen verhindert, dass sich irgendwelche Fußgeher in den Gleisbereich verirren, wenn die Straßenbahn minütlich durchrauscht. Und wenn der Gleisbereich breit genug ist, dass auch Einsatzfahrzeuge Platz haben, ist die Sache erledigt.
Bei solchen baulichen Vorkehrungen wäre es folglich offensichtlich, dass man während einer Demo nichts im Gleisbereich zu suchen hat, wenn über die Fahrbahn marschiert wird.
Ich finde, dass Blödeleien in diesem Thread nichts zu suchen haben - oder hast du das gar ernst gemeint?  :fp:

Gut, dass wir wieder weg von den Parkplätzen und den Ladetätigkeiten sind, die, zumindest am Ring, nichts mit der Straßenbahn zu tun haben.

Monorail

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Re: [OTS] Neue Straßenbahnlinien 1 und 2 feiern zweiten Geburtstag
« Antwort #118 am: 06. November 2023, 14:21:57 »
Mit "Barriere" war eine permanente Abgrenzung gemeint, wie z.B. eine 50-70 cm hohe Betonschutzwand mit darauf montiertem Zaun oder einer darauf verlaufenden Hecke, die die (betonierte!) Gleistrasse klar von der Fahrbahn trennt und entsprechend auch bei Demonstrationen verhindert, dass sich irgendwelche Fußgeher in den Gleisbereich verirren, wenn die Straßenbahn minütlich durchrauscht. Und wenn der Gleisbereich breit genug ist, dass auch Einsatzfahrzeuge Platz haben, ist die Sache erledigt.

Und wie erfolgt die Zu- oder Abfahrt in diesen abgesperrten Bereich?

Zitat von: Monorail
Bei solchen baulichen Vorkehrungen wäre es folglich offensichtlich, dass man während einer Demo nichts im Gleisbereich zu suchen hat, wenn über die Fahrbahn marschiert wird.

Es sei denn, man legt es darauf an, die Straßenbahn zu behindern. Außerdem muss es - siehe oben - ja Möglichkeiten geben, auf die Gleistrasse zu fahren und sie wieder zu verlassen, und diese Möglichkeiten können natürlich auch Fußgänger zum Betreten nutzen.
Beispiel Abschnitt Burgring (Operngasse-Babenbergerstraße): die bauliche Trennung erfolgt von Kreuzung zu Kreuzung. Ein Rüstwagen müsste im Falle eines schadhaften Fahrzeugs von der anderen Seite reinfahren.

Mir ist bewusst, dass eine Fahrspurreduktion und Stuttgarter Schwellen ausreichen werden, allerdings gehören Demonstrationen am Ring oder bestimmten Abschnitten davon dann eben untersagt. Am Gürtel demonstriert ja auch keiner...

Ferry

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Re: [OTS] Neue Straßenbahnlinien 1 und 2 feiern zweiten Geburtstag
« Antwort #119 am: 06. November 2023, 14:56:37 »
Mir ist bewusst, dass eine Fahrspurreduktion und Stuttgarter Schwellen ausreichen werden, allerdings gehören Demonstrationen am Ring oder bestimmten Abschnitten davon dann eben untersagt.

Aha, jetzt doch? Obwohl doch hier kürzlich erst geschrieben wurde: "Die Flüssigkeit des Verkehrs ist dem Demonstrationsrecht unterzuordnen.".

Nebenbei, aus dem zitierten Satz geht nicht hervor, dass mit "Verkehr" nur der MIV gemeint ist. Und vermutlich ist das auch der Grund, warum bei Demos die Gleistrasse nicht freigehalten wird - es haben sich eben alle Verkehrsteilnehmer unterzuordnen. Hauptsache, es wird - auch unangemeldet - demonstriert!  :down:
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