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Zitat von: TH am 28. Dezember 2011, 10:53:50Und genauso illegal, wie die Verschieber mitn Blauzeug, später mit Sicherheitsweste die Autofahrer aufgehalten haben. Warum ist es illegal, die Autofahrer vor der Tramway zu warnen, wenn sie diese offenbar nicht sehen? Eisenbahnrechtlich sollten sie allerdings besser eine Signalfahne verwenden, damit wäre das "Aufhalten" wasserdicht geregelt! Im Bedarfsfall den Verkehr regeln oder Fahrzeuge vor Hindernissen odgl. warnen darf übrigens jeder (mit der nötigen Umsicht und Vorsicht, weil man ja nicht weiß, ob jeder Lenkraddreher drauf reagiert).
Und genauso illegal, wie die Verschieber mitn Blauzeug, später mit Sicherheitsweste die Autofahrer aufgehalten haben.
Auch das Verwenden der Warnblinkanlage, bei fahrendem Zug. Ist auch die große illegale Unsitte in RDH.
Zitat von: TH am 28. Dezember 2011, 12:55:42Auch das Verwenden der Warnblinkanlage, bei fahrendem Zug. Ist auch die große illegale Unsitte in RDH. Wo steht, dass das verboten Ist?
Wo steht, dass das verboten Ist?
Naja, also wenn ich das geschriebene von TH streng deute dann dürfte ich nicht mal bei nem Falschparker die Warnblinkanlage angeschaltet lassen beim zurück schieben.
Lieber Hema: Und wo stehts, dass das erlaubt ist???
Zitat von: E2 am 28. Dezember 2011, 13:27:01Lieber Hema: Und wo stehts, dass das erlaubt ist???So funktioniert aber unser Rechtswesen: Alles, was nicht explizit durch ein Gesetz verboten ist, ist erlaubt
oder muß ich dann, wie unser lieber 13er, die Bim selber reinigen?
Zitat von: HLS am 28. Dezember 2011, 13:47:42oder muß ich dann, wie unser lieber 13er, die Bim selber reinigen?Leichtdienst hat viele Ausprägungen
Zitat von: E2 am 28. Dezember 2011, 13:27:01Lieber Hema: Und wo stehts, dass das erlaubt ist???Das muß nirgends stehen: Nulla poena sine lege.
Seite 25 der Ausbildungsunterlage zum Strab-Fahrer."Bei allen Betriebsstörungen, die einen AUFENTHALT erforden, ist die Warnblinkanlage einzuschalten. "