Autor Thema: Verwendung der Warnblinkanlage  (Gelesen 20318 mal)

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TH

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Verwendung der Warnblinkanlage
« am: 28. Dezember 2011, 12:55:42 »

Und genauso illegal, wie die Verschieber mitn Blauzeug, später mit Sicherheitsweste die Autofahrer aufgehalten haben.  8)
Warum ist es illegal, die Autofahrer vor der Tramway zu warnen, wenn sie diese offenbar nicht sehen?  ;)


Eisenbahnrechtlich sollten sie allerdings besser eine Signalfahne verwenden, damit wäre das "Aufhalten" wasserdicht geregelt! Im Bedarfsfall den Verkehr regeln oder Fahrzeuge vor Hindernissen odgl. warnen darf übrigens jeder (mit der nötigen Umsicht und Vorsicht, weil man ja nicht weiß, ob jeder Lenkraddreher drauf reagiert).

Auch das Verwenden der Warnblinkanlage, bei fahrendem Zug. Ist auch die große illegale Unsitte in RDH.  :P :P

hema

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Re: Verwendung der Warnblinkanlage
« Antwort #1 am: 28. Dezember 2011, 13:21:15 »

Auch das Verwenden der Warnblinkanlage, bei fahrendem Zug. Ist auch die große illegale Unsitte in RDH.  :P :P
Wo steht, dass das verboten Ist?
Niemand ist gezwungen meine Meinung zu teilen!

TH

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Re: Verwendung der Warnblinkanlage
« Antwort #2 am: 28. Dezember 2011, 13:25:58 »

Auch das Verwenden der Warnblinkanlage, bei fahrendem Zug. Ist auch die große illegale Unsitte in RDH.  :P :P
Wo steht, dass das verboten Ist?

Wie zeigst dann die Abbiegefahrt an ?
 8)

E2

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Re: Verwendung der Warnblinkanlage
« Antwort #3 am: 28. Dezember 2011, 13:27:01 »
Wo steht, dass das verboten Ist?

Maaaaah!

Lieber Hema: Und wo stehts, dass das erlaubt ist??????

Denken vorm Schreiben!!!!!

HLS

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Re: Verwendung der Warnblinkanlage
« Antwort #4 am: 28. Dezember 2011, 13:30:41 »
Naja, also wenn ich das geschriebene von TH streng deute, dann dürfte ich nicht mal bei nem Falschparker die Warnblinkanlage angeschaltet lassen beim zurück schieben.
"Grüß Gott"

Ich fühle mich nicht zu dem Glauben verpflichtet, dass derselbe Gott, der uns mit Sinnen, Vernunft und Verstand ausgestattet hat, von uns verlangt, dieselben nicht zu benutzen. Dieter Nuhr

E2

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Re: Verwendung der Warnblinkanlage
« Antwort #5 am: 28. Dezember 2011, 13:31:59 »
Naja, also wenn ich das geschriebene von TH streng deute dann dürfte ich nicht mal bei nem Falschparker die Warnblinkanlage angeschaltet lassen beim zurück schieben.

Stimmt!

13er

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Re: Verwendung der Warnblinkanlage
« Antwort #6 am: 28. Dezember 2011, 13:42:00 »
Lieber Hema: Und wo stehts, dass das erlaubt ist??????
So funktioniert aber unser Rechtswesen: Alles, was nicht explizit durch ein Gesetz verboten ist, ist erlaubt 8)
Mit uns kommst du sicher... zu spät.

TH

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Re: Verwendung der Warnblinkanlage
« Antwort #7 am: 28. Dezember 2011, 13:47:07 »
Seite 25 der Ausbildungsunterlage zum Strab-Fahrer.

"Bei allen Betriebsstörungen, die einen AUFENTHALT erforden, ist die Warnblinkanlage einzuschalten. "


HLS

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Re: Verwendung der Warnblinkanlage
« Antwort #8 am: 28. Dezember 2011, 13:47:42 »
Lieber Hema: Und wo stehts, dass das erlaubt ist??????
So funktioniert aber unser Rechtswesen: Alles, was nicht explizit durch ein Gesetz verboten ist, ist erlaubt 8)
Genau, so seh ich den Fall auch. Was wäre z.B wenn die optische Anzeiger der Warnblinkanlage defekt ist und ich es dadurch nicht mitbekommen würde?
Komm ich dann in den Knast für schwer erziehbare Bim-Fahrer oder zehn hiebe mit der Weichkrücke oder muß ich dann, wie unser lieber 13er, die Bim selber reinigen?
"Grüß Gott"

Ich fühle mich nicht zu dem Glauben verpflichtet, dass derselbe Gott, der uns mit Sinnen, Vernunft und Verstand ausgestattet hat, von uns verlangt, dieselben nicht zu benutzen. Dieter Nuhr

13er

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Re: Verwendung der Warnblinkanlage
« Antwort #9 am: 28. Dezember 2011, 13:50:18 »
oder muß ich dann, wie unser lieber 13er, die Bim selber reinigen?
Leichtdienst hat viele Ausprägungen :D
Mit uns kommst du sicher... zu spät.

HLS

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Re: Verwendung der Warnblinkanlage
« Antwort #10 am: 28. Dezember 2011, 13:52:00 »
oder muß ich dann, wie unser lieber 13er, die Bim selber reinigen?
Leichtdienst hat viele Ausprägungen :D
Stimmt.  :up: ;D
"Grüß Gott"

Ich fühle mich nicht zu dem Glauben verpflichtet, dass derselbe Gott, der uns mit Sinnen, Vernunft und Verstand ausgestattet hat, von uns verlangt, dieselben nicht zu benutzen. Dieter Nuhr

Linie 41

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Re: Verwendung der Warnblinkanlage
« Antwort #11 am: 28. Dezember 2011, 14:02:25 »
Lieber Hema: Und wo stehts, dass das erlaubt ist??????
Das muß nirgends stehen: Nulla poena sine lege. ::)
Ich verstehe das Konzept dahinter nicht und bin generell dagegen.

E2

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Re: Verwendung der Warnblinkanlage
« Antwort #12 am: 28. Dezember 2011, 14:11:15 »
Lieber Hema: Und wo stehts, dass das erlaubt ist??????
Das muß nirgends stehen: Nulla poena sine lege. ::)

Echt?

Seite 25 der Ausbildungsunterlage zum Strab-Fahrer.

"Bei allen Betriebsstörungen, die einen AUFENTHALT erforden, ist die Warnblinkanlage einzuschalten. "

13er

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Re: Verwendung der Warnblinkanlage
« Antwort #13 am: 28. Dezember 2011, 14:12:56 »
Jetzt rein vom zitierten Text her heißt das aber nicht, dass es nicht auch andere Situationen gibt, wo man die Warnblinkanlage einschalten kann/muss ;)
Mit uns kommst du sicher... zu spät.

E2

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Re: Verwendung der Warnblinkanlage
« Antwort #14 am: 28. Dezember 2011, 14:16:04 »
Ich les raus, dass es NUR beim AUFENTHALT sein darf....