Vermutlich ist schon am Beginn der Verwendung der Lichtsignale die Frage aufgekommen "Was tua ma jetzt wirklich, wann des blinkt?" und irgend ein Kapazunder hat die Schultern gezuckt und gemeint "Dann foahr' ma halt nach der StVO weiter, wia de Auto!". Das wurde dann gelebte Realität, ging weiter von Mund zu Mund und fand irgendwann Eingang in die Schulungen. So wie das Angebliche "Verbot" des Vorrangverzichts und einiges mehr.
Dazu ein Zitat aus dem "Lehrbehelf Fahrerfachschule", Jänner 1960, unter Straßenbahn-Verkehrslichtsignal:
Wird die Anlage außer Betrieb genommen, d. h. die Kreuzung ist nicht besonders geregelt, blinkt nur im Hauptsignal die untere Lampe. In diesem Falle gelten die einschlägigen Verkehrsvorschriften.
Und eines aus dem "Lehrbehelf Straßenbahnfahrerfachschule", 1. Auflage 10. 71, unter Straßenbahn-Verkehrslichtsignale:
Wird eine Anlage außer Betrieb genommen, das heißt, die Kreuzung ist nicht geregelt, blinkt nur im Hauptsignal eine Lampe. In diesem Fall gelten die einschlägigen Verkehrsvorschriften.
Und weiter mit den "Signalvorschriften für den Straßenbahnbetrieb", Ausgabe 1975:
Wenn auf einer Kreuzung das gelbe Licht der Verkehrsampel blinkt, wird dies am Hauptsignal durch Blinken einer einzelnen Leuchte angezeigt - ein Vorsignal ist in solchem Falle finster. Bei einer abgeschalteten Anlage ist auch das Hauptsignal finster.
Zu guter Letzt noch die "Signalvorschrift für den Straßenbahnbetrieb, SV Strab", Ausgabe 1984:
Ist die Verkehrslichtsignalanlage auf "gelb blinken" geschaltet, so blinkt auch eine Leuchte des Hauptsignales, das Vorsignal ist in diesem Fall finster. Auch wenn die Verkehrslichtsignalanlage durch Posten gesteuert wird, ist das Vorsignal finster.
Bei einer abgeschalteten Verkehrslichtsignalanlage sind alle Vor- und Haupstsignale finster.