Autor Thema: Vorrangregeln für Straßenbahnen  (Gelesen 44043 mal)

0 Mitglieder und 3 Gäste betrachten dieses Thema.

Hubi

  • Gast
Re: Vorrangregeln für Straßenbahnen
« Antwort #45 am: 17. Januar 2012, 12:56:25 »
Zitat
Ich dachte bis jetzt immer das wäre definiert im Sinne von "Signalanlage abgeschalten, es gelten die Vorrangregeln einer ungeregelten Kreuzung". Heißt das also konkret rein betrieblich müsste jede Straßenbahn bei so einem Signal anhalten?
"Lampe 4 blinkt gelb" dachte ich ist definiert, im Sinne von "Frei in alle Richtungen".

So ist es auch definiert, nur wozu sollte dann die Straßenbahn anhalten? Als Autofahrer bleib ich ja auch bei einer blinkenden Ampel nicht stehen.
Und "Lampe 4 blinkt gelb" ist bisher nur per DA definiert, in der neuen Signalvorschrift auch behördlich (voraussichtlich ab 2013).
In meinem Lehrbehelf hab ich nichts gefunden das man als Straßenbahn auf seinen Vorrang nicht verzichten DARF, nur das Handzeichen gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern nicht erlaubt sind.

hema

  • Geschäftsführer
  • *
  • Beiträge: 16453
Re: Vorrangregeln für Straßenbahnen
« Antwort #46 am: 17. Januar 2012, 13:14:35 »

Das Signalbild "Lampe 2 blinkt" (manchmal auch "Lampe 4 blinkt gelb") ist allerdings in der Signalvorschrift nicht definiert, kann also auch keine zu befolgende Bedeutung haben.
Eben. Und da bei Vorhandensein von Strab-Signalen sich ausschließlich nach deren Anzeige zu richten ist, muss ein Fahrer nach der Signalvorschrift und der StrabVO99 vorgehen. Und da heißt es, wenn ein Signal(bild) nicht eindeutig zu erkennen ist, muss die bedenklichere Bedeutung angenommen werden. Und da es definierterweise nur die Stellungen "Halt", "Frei geradeaus", "Frei links", "Frei rechts" und diverse Kombinationen aus den Frei-Begriffen gibt, kann aus dem Blinken kein eindeutiger Auftrag gem. Gesetz/Vorschrift abgelesen werden. Drum ist auch die Stellung "Frei in alle Richtungen" nicht erlaubt, sondern es müss(t)en in so einem Fall zwei Strab-Signale hingehängt werden. Das Blinken bedeutet nur, dass die Gesamte VLSA auf Gelbblinken gestellt ist und nicht etwa ausgefallen. Nicht mehr und nicht weniger. In diesem Fall sind auch die Vorsignale finster (=ausgefallen), was allein schon den nicht ordnungsgemäßen Signalbetrieb an dieser Anlage erwarten lässt. Auch ist in der Vorschrift im Falle des Blinkens die Rede von der "Weiterfahrt mit besonderer Vorsicht" und nicht von der "(weiteren) Fahrt" an dieser Anlage – wobei die Logik vor die Möglichkeit einer Weiterfahrt das Anhalten stellt, sonst würde man ja bloß von Fahrt oder weiterer Fahrt sprechen.


Vermutlich ist schon am Beginn der Verwendung der Lichtsignale die Frage aufgekommen "Was tua ma jetzt wirklich, wann des blinkt?" und irgend ein Kapazunder hat die Schultern gezuckt und gemeint "Dann foahr' ma halt nach der StVO weiter, wia de Auto!". Das wurde dann gelebte Realität, ging weiter von Mund zu Mund und fand irgendwann Eingang in die Schulungen. So wie das Angebliche "Verbot" des Vorrangverzichts und einiges mehr.



Niemand ist gezwungen meine Meinung zu teilen!

hema

  • Geschäftsführer
  • *
  • Beiträge: 16453
Re: Vorrangregeln für Straßenbahnen
« Antwort #47 am: 17. Januar 2012, 13:34:08 »

So ist es auch definiert, nur wozu sollte dann die Straßenbahn anhalten? Als Autofahrer bleib ich ja auch bei einer blinkenden Ampel nicht stehen.
Die Autos verhalten sich gem. StVO, sind aber Straßenbahnsignale vorhanden, gelten für die Straßenbahn die eisenbahnrechtlichen Bestimmungen!


Zitat
Und "Lampe 4 blinkt gelb" ist bisher nur per DA definiert . . . .
Das ist ja die Chuzpe, seit wann ist ein Dienstauftrag eine allgemein rechtsverbindliche Bestimmung? Ein Dienstauftrag der u.U. einen Rechtsverstoß anordnet, wenn er z.B. "gestattet" bei Rotlicht der VLSA ohne gegebene rechtliche Deckung zu fahren!


Zitat
. . . . in der neuen Signalvorschrift auch behördlich (voraussichtlich ab 2013).
Wird spannend, wie das mit der StrabVO zusammengeht, die ja die zu verwendenden Signalbilder der Strab-Signale (Fahrsignale) vorgibt!


Zitat
. . . . nur das Handzeichen gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern nicht erlaubt sind.
Aber das ist auch nur die "Privatmeinung" des Schulbüros.
Niemand ist gezwungen meine Meinung zu teilen!

haidi

  • Geschäftsführer
  • *
  • Beiträge: 15235
Re: Vorrangregeln für Straßenbahnen
« Antwort #48 am: 17. Januar 2012, 15:40:04 »
- soviel ich weiß - durch oberstgerichtliche Urteile das Anhalten vor der roten Ampel für alle Verkehrsteilnehmer ebenso.
Wo hast du das her?
Ist ja nichts anderes als die Befolgung eines gesetzlichen Gebotes.

Vor vielen, vielen Jahren in der ÖAMTC-Zeitung bei Urteilsbesprechungen gelesen. Es geht da  z.B. darum, dass die eine Richtung frei mit grünem Zusatzpfeil  nach links bekommt, während der Gegenverkehr noch Rot hat, wenn der dann Grün bekommt hätte er nie die Chance, loszufahren.

Hannes
Microsoft is not the answer. It's the question and the answer is NO.

Revisor

  • Obermeister
  • *
  • Beiträge: 4954
Re: Vorrangregeln für Straßenbahnen
« Antwort #49 am: 17. Januar 2012, 15:49:00 »

Vermutlich ist schon am Beginn der Verwendung der Lichtsignale die Frage aufgekommen "Was tua ma jetzt wirklich, wann des blinkt?" und irgend ein Kapazunder hat die Schultern gezuckt und gemeint "Dann foahr' ma halt nach der StVO weiter, wia de Auto!". Das wurde dann gelebte Realität, ging weiter von Mund zu Mund und fand irgendwann Eingang in die Schulungen. So wie das Angebliche "Verbot" des Vorrangverzichts und einiges mehr.

Dazu ein Zitat aus dem "Lehrbehelf Fahrerfachschule", Jänner 1960, unter Straßenbahn-Verkehrslichtsignal:

Wird die Anlage außer Betrieb genommen, d. h. die Kreuzung ist nicht besonders geregelt, blinkt nur im Hauptsignal die untere Lampe. In diesem Falle gelten die einschlägigen Verkehrsvorschriften.

Und eines aus dem "Lehrbehelf Straßenbahnfahrerfachschule", 1. Auflage 10. 71, unter Straßenbahn-Verkehrslichtsignale:

Wird eine Anlage außer Betrieb genommen, das heißt, die Kreuzung ist nicht geregelt, blinkt nur im Hauptsignal eine Lampe. In diesem Fall gelten die einschlägigen Verkehrsvorschriften.

Und weiter mit den "Signalvorschriften für den Straßenbahnbetrieb", Ausgabe 1975:

Wenn auf einer Kreuzung das gelbe Licht der Verkehrsampel blinkt, wird dies am Hauptsignal durch Blinken einer einzelnen Leuchte angezeigt - ein Vorsignal ist in solchem Falle finster. Bei einer abgeschalteten Anlage ist auch das Hauptsignal finster.

Zu guter Letzt noch die  "Signalvorschrift für den Straßenbahnbetrieb, SV Strab", Ausgabe 1984:

Ist die Verkehrslichtsignalanlage auf "gelb blinken" geschaltet, so blinkt auch eine Leuchte des Hauptsignales, das Vorsignal ist in diesem Fall finster. Auch wenn die Verkehrslichtsignalanlage durch Posten gesteuert wird, ist das Vorsignal finster.

Bei einer abgeschalteten Verkehrslichtsignalanlage sind alle Vor- und Haupstsignale finster.

95B

  • Verkehrsstadtrat
  • **
  • Beiträge: 36807
  • Anti-Klumpert-Beauftragter
Re: Vorrangregeln für Straßenbahnen
« Antwort #50 am: 17. Januar 2012, 16:42:06 »
Ist die Verkehrslichtsignalanlage auf "gelb blinken" geschaltet, so blinkt auch eine Leuchte des Hauptsignales, das Vorsignal ist in diesem Fall finster. Auch wenn die Verkehrslichtsignalanlage durch Posten gesteuert wird, ist das Vorsignal finster.
Aber wo in der Signalvorschrift ist das zugehörige Signalbild definiert? Hier wird nur ein (sonst nicht weiter beschriebener) Zustand der Signalanlage erwähnt.

Rein rechtlich bin ich auf hemas Seite, wiewohl es völlig klar ist, dass diese rein theoretische Ansicht in der Praxis nicht den geringsten Funken Relevanz besitzt, weil sie (die Ansicht) eben nicht praxistauglich ist.
Es ist nichts so fein gesponnen, es kommt doch ans Licht der Sonnen!
... brrrr, Klumpert!
Entklumpertung des Referats West am 02.02.2024 um 19.45 Uhr planmäßig abgeschlossen!

hema

  • Geschäftsführer
  • *
  • Beiträge: 16453
Re: Vorrangregeln für Straßenbahnen
« Antwort #51 am: 17. Januar 2012, 17:30:41 »

. . . .  in der Praxis nicht den geringsten Funken Relevanz besitzt . . . .
Nun, wenn nach einem Unfall das Gericht auch zu dieser (unserer) Rechtsansicht gelangt, kann es schon peinlich werden!


Es gibt eben nur die definierten Signalbilder und soll ein Signal nicht gelten (z.B. wegen Bauarbeiten), muss es laut Gesetz abgedeckt sein. Alles andere ist der eingerissene Status quo, der allgemein akzeptiert wird. Solange halt nichts passiert oder dann im Fall des Falles auch das Gericht diesen Zustand als normal ansieht, geht das auch gut.
Niemand ist gezwungen meine Meinung zu teilen!

95B

  • Verkehrsstadtrat
  • **
  • Beiträge: 36807
  • Anti-Klumpert-Beauftragter
Re: Vorrangregeln für Straßenbahnen
« Antwort #52 am: 17. Januar 2012, 21:03:21 »
Solange halt nichts passiert oder dann im Fall des Falles auch das Gericht diesen Zustand als normal ansieht, geht das auch gut.
Ich habe nicht den geringsten Zweifel, dass das Gericht der allgemein üblichen Ansicht folgen würde. :)
Es ist nichts so fein gesponnen, es kommt doch ans Licht der Sonnen!
... brrrr, Klumpert!
Entklumpertung des Referats West am 02.02.2024 um 19.45 Uhr planmäßig abgeschlossen!

hema

  • Geschäftsführer
  • *
  • Beiträge: 16453
Re: Vorrangregeln für Straßenbahnen
« Antwort #53 am: 17. Januar 2012, 23:57:41 »
Anarchie total!  :up:  ;D
Niemand ist gezwungen meine Meinung zu teilen!

invisible

  • RBL-Disponent
  • ***
  • Beiträge: 1577
Re: Vorrangregeln für Straßenbahnen
« Antwort #54 am: 18. Januar 2012, 03:38:01 »
Und "Lampe 4 blinkt gelb" ist bisher nur per DA definiert, in der neuen Signalvorschrift auch behördlich (voraussichtlich ab 2013).

In der StrabVO 1999 gibts das Signal gar nicht. Dort können Signale nur durch das Sondersignal So7 (weißes Kreuz) ungültig gemacht werden - was speziell bei gelb blinkenden Ampelanlagen eben IMHO ziemlich unpraktisch ist.

btw: in der StrabVO sind die Fahrsignale nur mehr mit durchgehenden Balken definiert. Sie dürfen zwar lt. Anmerkung auch als Reihe von Punkten dargestellt werden, allerdings schließt das Fahrsignale für mehrere Fahrtrichtungen streng genommen immer noch aus (weil es ja auch keine Fahrsignale mit zwei überlappenden Balken gibt).

Da hat mal wieder jemand arg an der Praxis vorbei Gesetze geschrieben :-/
Liebe Fahrgäste: Der Zug ist abgefahren.

Ferry

  • Geschäftsführer
  • *
  • Beiträge: 12094
Re: Vorrangregeln für Straßenbahnen
« Antwort #55 am: 18. Januar 2012, 13:36:49 »
Das Blinken bedeutet nur, dass die Gesamte VLSA auf Gelbblinken gestellt ist und nicht etwa ausgefallen.
Das ist aber auch nicht überall so (z.B. Kreuzung Mariahilfer Straße - Schloßallee).
Weißt du, wie man ein A....loch neugierig macht? Nein? - Na gut, ich sag's dir morgen. (aus "Kottan ermittelt - rien ne va plus")

Linie 41

  • Geschäftsführer
  • *
  • Beiträge: 11680
    • In vollen Zügen
Re: Vorrangregeln für Straßenbahnen
« Antwort #56 am: 18. Januar 2012, 18:37:01 »
Das ist aber auch nicht überall so (z.B. Kreuzung Mariahilfer Straße - Schloßallee).
Das ist nicht das gleiche Blinksignal. Ist die VLSA abgeschaltet, blinkt das Hauptsignal weiß. Bei Schloßallee#Mariahilfer Straße blinkt das Hauptsignal hingegen gelb!
Ich verstehe das Konzept dahinter nicht und bin generell dagegen.

Ferry

  • Geschäftsführer
  • *
  • Beiträge: 12094
Re: Vorrangregeln für Straßenbahnen
« Antwort #57 am: 19. Januar 2012, 15:50:45 »
Das ist aber auch nicht überall so (z.B. Kreuzung Mariahilfer Straße - Schloßallee).
Das ist nicht das gleiche Blinksignal. Ist die VLSA abgeschaltet, blinkt das Hauptsignal weiß. Bei Schloßallee#Mariahilfer Straße blinkt das Hauptsignal hingegen gelb!
Eben. In dem von "Revisor" zitiertem Text ist ja ausdrücklich von gelb blinken die Rede.
Ich weiß schon, dass das nicht dasselbe ist - und du weißt auch, dass ich es weiß  ;) - aber ich wollte einmal mehr aufzeigen, wie unklar die Rechtslage in diesem Bereich schon alleine wegen der unvollständigen oder einander sogar teilweise widersprechenden einschlägigen Bestimmungen ist.
Weißt du, wie man ein A....loch neugierig macht? Nein? - Na gut, ich sag's dir morgen. (aus "Kottan ermittelt - rien ne va plus")

luki32

  • Referatsleiter
  • *
  • Beiträge: 5237
  • Bösuser
Re: Vorrangregeln für Straßenbahnen
« Antwort #58 am: 20. Januar 2012, 07:46:54 »
Eben. In dem von "Revisor" zitiertem Text ist ja ausdrücklich von gelb blinken die Rede.
Ich weiß schon, dass das nicht dasselbe ist - und du weißt auch, dass ich es weiß  ;) - aber ich wollte einmal mehr aufzeigen, wie unklar die Rechtslage in diesem Bereich schon alleine wegen der unvollständigen oder einander sogar teilweise widersprechenden einschlägigen Bestimmungen ist.

Darf ich nochmals die SignalVorschrift zitieren:
"Ist die Verkehrslichtsignalanlage auf "gelb blinken" geschaltet, so blinkt auch eine Leuchte des Hauptsignales, das Vorsignal ist in diesem Fall finster. Auch wenn die Verkehrslichtsignalanlage durch Posten gesteuert wird, ist das Vorsignal finster."

Beim "Gelb blinken" gehts eindeutig um die Verkehrslichtsignalanlage, das Hauptsignal ist eine Straßenbahn-Verkehrslichtsignalanlage, und da blinkt nur eine Leuchte, die gelb blinkende von der Schloßallee gibt es eindeutig nicht.

mfg
Luki
Vorsicht, Bösuser!
Militanter Gegner der Germanisierung der österreichischen Sprache!

Linie 41

  • Geschäftsführer
  • *
  • Beiträge: 11680
    • In vollen Zügen
Re: Vorrangregeln für Straßenbahnen
« Antwort #59 am: 20. Januar 2012, 10:36:10 »
Anscheinend sind wir uns hier teilweise nicht einig, was gelb blinkt, daher nochmal zusammengefaßt:

VLSA gelb blinkend – SVLHS weiß blinkend
VLSA komplett rot – SVLHS gelb blinkend (Schloßallee)
Ich verstehe das Konzept dahinter nicht und bin generell dagegen.