Autor Thema: Schwarzfahren  (Gelesen 37563 mal)

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extra

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Re: Schwarzfahren
« Antwort #15 am: 05. Februar 2012, 11:47:11 »
in Wahrheit hast nicht viel Rechte und lebst von der Angst oder Dummheit der erwischten.

1) Im Oberflächenverkehr hast genau keine Rechte....wenn der Schwarzfahrer geht dann geht er. U-Bahn etwas besser da Eisenbahnrecht aber in Wahrheit gleiches Problem.

2) Polizei muss dir genau nicht helfen wenn nicht zufällig beim erwischen dabei.

3) Pol. Meldeauskunft eigentlich für die Katz. Was wird überprüft - Name, Adresse, Geburtsdatum - und wenn diese Daten stimmen ist für die Polizei der Fall erledigt. Nur die Daten können auch von einem Freund sein.

4) Ruf einmal die Polizei für eine Meldeauskunft die sie eigentlich eh nicht machen sollen/dürfen. Da musst oft ewig lange warten und da möchte ich sehen ob ein Schwarzfahrer so lange bleibt, wobei mehr als 15 min dürftest ihm auch wieder nicht aufhalten.

also so wie oben geschrieben - du lebst von der Angst und Dummheit der Leute. Die wirklichen Profis unter den Schwarzfahrern erwischt wenn überhaupt dann nur bei einer Intensivkontrolle in der U-Bahn wenn die Polizei dabei ist.

TH

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Re: Schwarzfahren
« Antwort #16 am: 05. Februar 2012, 12:03:57 »
in Wahrheit hast nicht viel Rechte und lebst von der Angst oder Dummheit der erwischten.

1) Im Oberflächenverkehr hast genau keine Rechte....wenn der Schwarzfahrer geht dann geht er. U-Bahn etwas besser da Eisenbahnrecht aber in Wahrheit gleiches Problem.

2) Polizei muss dir genau nicht helfen wenn nicht zufällig beim erwischen dabei.

3) Pol. Meldeauskunft eigentlich für die Katz. Was wird überprüft - Name, Adresse, Geburtsdatum - und wenn diese Daten stimmen ist für die Polizei der Fall erledigt. Nur die Daten können auch von einem Freund sein.

4) Ruf einmal die Polizei für eine Meldeauskunft die sie eigentlich eh nicht machen sollen/dürfen. Da musst oft ewig lange warten und da möchte ich sehen ob ein Schwarzfahrer so lange bleibt, wobei mehr als 15 min dürftest ihm auch wieder nicht aufhalten.

also so wie oben geschrieben - du lebst von der Angst und Dummheit der Leute. Die wirklichen Profis unter den Schwarzfahrern erwischt wenn überhaupt dann nur bei einer Intensivkontrolle in der U-Bahn wenn die Polizei dabei ist.

quelle ?

extra

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Re: Schwarzfahren
« Antwort #17 am: 05. Februar 2012, 12:13:55 »
welche Quelle hättest gerne??


TH

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Re: Schwarzfahren
« Antwort #18 am: 05. Februar 2012, 12:15:36 »
welche Quelle hättest gerne??

Für deine Behauptungen.

extra

  • Gast
Re: Schwarzfahren
« Antwort #19 am: 05. Februar 2012, 12:17:16 »
das sind keine Behauptungen sondern 20 Jahre Erfahrung. Reicht das.

und wenn nicht geh dich erkundigen.

TH

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Re: Schwarzfahren
« Antwort #20 am: 05. Februar 2012, 12:21:04 »
das sind keine Behauptungen sondern 20 Jahre Erfahrung. Reicht das.

und wenn nicht geh dich erkundigen.

Wo soll ich mich erkundigen ?

extra

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Re: Schwarzfahren
« Antwort #21 am: 05. Februar 2012, 12:24:31 »
mir egal.....ich erzähl ja anscheinend Blödsinn.

Wahrscheinlich reicht es nicht wenn man diesen Job lange genug macht und genau weiß wie es abläuft. Hier brauchen alle eine Quelle.

Welche Quelle willst den fragen wie eine pol. Meldeauskunft abläuft.

TH

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Re: Schwarzfahren
« Antwort #22 am: 05. Februar 2012, 12:27:07 »
.....ich erzähl ja anscheinend Blödsinn.
So krass wollte ich es eigentlich nicht formulieren.


13er

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Re: Schwarzfahren
« Antwort #23 am: 05. Februar 2012, 12:27:43 »
Wahrscheinlich reicht es nicht wenn man diesen Job lange genug macht und genau weiß wie es abläuft. Hier brauchen alle eine Quelle.
Wir sind halt neugierige Menschen ;) Die Realität und weitergegebene Tradition entspricht halt nicht immer den gesetzlichen Regelungen.
Mit uns kommst du sicher... zu spät.

TH

  • Gast
Re: Schwarzfahren
« Antwort #24 am: 05. Februar 2012, 12:37:47 »
Nur für die Ungläubigen hier:  Meldeauskunft kann JEDER beantragen.
Meldeauskunft für Privatpersonen und Unternehmen

•Allgemeine Informationen
•Voraussetzungen
•Zuständige Stelle
•Verfahrensablauf
•Erforderliche Unterlagen
•Kosten
•Zusätzliche Informationen
•Rechtsgrundlagen
•Zum Formular
 
Allgemeine Informationen

Um jemanden ausfindig zu machen, können Sie eine Meldeauskunft über den Hauptwohnsitz dieser Person beantragen. Auskünfte über Geburtsdaten können nur Personen beantragen, die einen Exekutionstitel gegen die Gesuchte/den Gesuchten vorweisen können.

Es besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Auskunftssperre zu stellen. Hierfür muss ein schutzwürdiges Interesse glaubhaft gemacht werden. Infrage kommen beispielsweise Menschen, die begründete Sorge vor Racheakten geltend machen können oder Fälle von Inkognitoadoptionen. Bei Bestehen einer Auskunftssperre wird keine Meldeauskunft erteilt.

Voraussetzungen
 
Die Gesuchte/der Gesuchte muss durch bestimmte Merkmale soweit individualisiert werden, dass Mehrfachauskünfte nicht zustande kommen. Folgende Daten von der gesuchten Person sind mindestens erforderlich:
•Vor- und Familienname/Nachname
•Ein zusätzliches Merkmal, um die Person eindeutig identifizieren zu können (z.B. Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit oder frühere Adresse)

Zuständige Stelle
 
Die Meldebehörde
•Das Gemeindeamt
•In Statutarstädten: der Magistrat ◦In Wien: das Magistratische Bezirksamt


Verfahrensablauf
 
Sie können formlos persönlich, postalisch oder per Internet um Meldeauskunft ansuchen.

NEU
Auf den Seiten des Zentralen Melderegisters (ZMR) kann die Meldeauskunft online beantragt werden. Voraussetzung ist eine aktivierte Bürgerkarte und für die elektronische Zustellung eine Anmeldung bei einem elektronischen Zustelldienst.
 
Erforderliche Unterlagen
 
Amtlicher Lichtbildausweis

HINWEIS
Bei schriftlichen Anträgen muss die amtliche Urkunde im Original oder in einer notariell oder gerichtlich beglaubigten Abschrift beigelegt sein.
 
Kosten
 •Antragsgebühr: 14,30 Euro
Die Antragsgebühr entfällt bei mündlicher Antragstellung.
•Bundesverwaltungsabgabe: ◦Für Abfragen aus dem örtlichen Melderegister: 2,10 Euro
◦Für Abfragen aus dem Zentralen Melderegister (ZMR): 3 Euro


Zusätzliche Informationen
 
Personen oder Firmen (so genannte "Businesspartner", z.B. Kammern, Banken, Versicherungen, Rechtsanwältinnen oder Rechtsanwälte, Inkassobüros), die regelmäßig Meldeauskünfte zur erwerbsmäßigen Geltendmachung oder Durchsetzung von Rechten oder Ansprüchen benötigen, haben die Möglichkeit, einen Zugang zum Zentralen Melderegister (ZMR) für diese Zwecke zu erlangen.

TIPP
Allgemeine Informationen über den Zugang zum ZMR ("Wer darf ins ZMR?") und über den Zugang für Abfrageberechtigte (Businesspartner) finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Inneres.
 
Rechtsgrundlagen
 •§§ 16, 16a und 18 Meldegesetz (MeldeG)
•§§ 15 und 17 Meldegesetz-Durchführungsverordnung (MeldeV)

Zum Formular
 
Online-Meldeauskunft

Quelle : Help.gv.at

extra

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Re: Schwarzfahren
« Antwort #25 am: 05. Februar 2012, 12:44:41 »
es ist halt nicht immer alles ganz klar gesetzlich Reguliert.

Fakt ist das die Polizei keine Meldeauskunft für uns machen muss außer sie sind beim Vorfall anwesend. Und es gibt Wachzimmer da brauchst du nicht hingehen weil die machen keine eben aus diesem Grund.
Fakt ist wenn wir um eine Polizei ansuchen wegen Meldeauskunft werden wir bei der Polizei ganz ans Ende gereiht und sie kommen eben dann wenn nichts mehr anderes zu machen ist.
Das sie überhaupt kommen ist eine uralte schwammige Übereinkunft Polizei - WiLi. Nur gibt es bei der Polizei neue Stimmen die das nicht mehr wollen. Siehe Wachzimmer die nichts mehr machen.

Festhalten war noch nie. Schwarzfahren ist Verwaltungsübertretung. Bei einer Straftat sieht es anders aus da dürfte jeder Passant denjenigen festhalten.
Es hat sogar einen Dienstauftrag gegeben das wir Schwarzfahrer nicht länger als 15 min aufhalten sollen, wenn wir die Polizei anfordern, weil sonst einschränkung der persönlichen Freiheit.
Nur in 15 min kommt keine Polizei.

Ablauf Meldeauskunft - Polizei fragt nach den Daten, rufen an ob die Daten stimmen sprich der Name an der angegebenen Adresse gemeldet ist. Und jetzt kommt eben das große NUR - ob es tatsächlich der/die ist weiß eben keiner. Normal wird schon versucht einen Ausweiß zu bekommen aber es gibt genug Polizisten die da auch den Weg des geringsten Wiederstands gehen. Und wenn der Fahrgast clever ist sagt er zum Polizisten er darf mir die Daten nicht geben und ich habe genau nix. Wobei die WiLi haben dann die Möglichkeit sich eben diese Daten zu holen.


TH

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Re: Schwarzfahren
« Antwort #26 am: 05. Februar 2012, 12:48:02 »
es ist halt nicht immer alles ganz klar gesetzlich Reguliert.

Fakt ist das die Polizei keine Meldeauskunft für uns machen muss außer sie sind beim Vorfall anwesend. Und es gibt Wachzimmer da brauchst du nicht hingehen weil die machen keine eben aus diesem Grund.
Fakt ist wenn wir um eine Polizei ansuchen wegen Meldeauskunft werden wir bei der Polizei ganz ans Ende gereiht und sie kommen eben dann wenn nichts mehr anderes zu machen ist.
Das sie überhaupt kommen ist eine uralte schwammige Übereinkunft Polizei - WiLi. Nur gibt es bei der Polizei neue Stimmen die das nicht mehr wollen. Siehe Wachzimmer die nichts mehr machen.

Festhalten war noch nie. Schwarzfahren ist Verwaltungsübertretung. Bei einer Straftat sieht es anders aus da dürfte jeder Passant denjenigen festhalten.
Es hat sogar einen Dienstauftrag gegeben das wir Schwarzfahrer nicht länger als 15 min aufhalten sollen, wenn wir die Polizei anfordern, weil sonst einschränkung der persönlichen Freiheit.
Nur in 15 min kommt keine Polizei.

Ablauf Meldeauskunft - Polizei fragt nach den Daten, rufen an ob die Daten stimmen sprich der Name an der angegebenen Adresse gemeldet ist. Und jetzt kommt eben das große NUR - ob es tatsächlich der/die ist weiß eben keiner. Normal wird schon versucht einen Ausweiß zu bekommen aber es gibt genug Polizisten die da auch den Weg des geringsten Wiederstands gehen. Und wenn der Fahrgast clever ist sagt er zum Polizisten er darf mir die Daten nicht geben und ich habe genau nix. Wobei die WiLi haben dann die Möglichkeit sich eben diese Daten zu holen.
Ich glaube, du hast das OGH Urteil nicht gelesen.

Und nochwas : Die Polizei MUSS dir laut Bundesverfassungsgesetz helfen. Nur wissen das viele Polizisten nicht. 
Auch hier empfehle ich dir den Artikel 22 des B-VG durchzulesen.

Linie 41

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Re: Schwarzfahren
« Antwort #27 am: 05. Februar 2012, 12:59:35 »
Ich glaube, du hast das OGH Urteil nicht gelesen.
Da steht aber nicht drin, daß die Kontrollore den Schwarzfahrer wegen Schwarzfahrens anhalten dürfen, sondern explizit, daß sie ihn wegen Erschleichens einer Leistung anhalten dürfen. Der Schwarzfahrer hat sich zu seinem Nachteil extrem dumm verhalten:

a) Er hat in seiner Geldbörse zum Schein nach dem Fahrschein gekramt.
b) Er hat die Kontrollore angerempelt.
c) Er hat anschließend eine Straftat begangen, nämlich eine Körperverletzung.

Da ist völlig klar, daß das Gericht seiner Argumentation in keiner Weise folgen kann und für das Gericht der Verdacht naheliegender ist, eine Leistungserschleichung anzunehmen.

Der Schwarzfahrer hätte sich "richtig" verhalten und keinerlei Anhalterecht erwirkt, wenn er folgendermaßen vorgegangen wäre:

a) Er hätte laut und verständlich beim Kontrollversuch die Worte "Ich habe keinen Fahrschein" von sich gegeben.
b) Er wäre an der nächsten Station ruhig mit dem Kontrollorgan ausgestiegen.
c) Er hätte die Aufnahme seiner persönlichen Daten verweigert und hätte ohne Ausübung von körperlicher Gewalt den Ort des Geschehens verlassen.

In diesem Fall hätte das Gericht keinesfalls ein Recht auf Anhaltung eingeräumt, zumal keine Straftat sondern (wenn überhaupt) eine Verwaltungsübertretung im Raum steht.
Ich verstehe das Konzept dahinter nicht und bin generell dagegen.

haidi

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Re: Schwarzfahren
« Antwort #28 am: 05. Februar 2012, 12:59:55 »
Und nochwas : Die Polizei MUSS dir laut Bundesverfassungsgesetz helfen. Nur wissen das viele Polizisten nicht. 
Auch hier empfehle ich dir den Artikel 22 des B-VG durchzulesen.

Zitat
B-VG
Artikel 22. Alle Organe des Bundes, der Länder und der Gemeinden sind im Rahmen ihres gesetzmäßigen Wirkungsbereiches zur wechselseitigen Hilfeleistung verpflichtet.

Die Identitäsfeststellung bzw. Meldeauskunft bei einer nicht selbst beobachteten Verwaltungsübertretung scheint mir nicht zum gesetzmäßigen Wirkungsbereich zu gehören, abgesehen davon: Sind Kontrollore Organe des Bundes, der Länder oder der Gemeinden?

Hannes
Microsoft is not the answer. It's the question and the answer is NO.

TH

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Re: Schwarzfahren
« Antwort #29 am: 05. Februar 2012, 13:04:07 »
Und nochwas : Die Polizei MUSS dir laut Bundesverfassungsgesetz helfen. Nur wissen das viele Polizisten nicht. 
Auch hier empfehle ich dir den Artikel 22 des B-VG durchzulesen.

Zitat
B-VG
Artikel 22. Alle Organe des Bundes, der Länder und der Gemeinden sind im Rahmen ihres gesetzmäßigen Wirkungsbereiches zur wechselseitigen Hilfeleistung verpflichtet.

Die Identitäsfeststellung bzw. Meldeauskunft bei einer nicht selbst beobachteten Verwaltungsübertretung scheint mir nicht zum gesetzmäßigen Wirkungsbereich zu gehören, abgesehen davon: Sind Kontrollore Organe des Bundes, der Länder oder der Gemeinden?

Hannes
Eisenbahnaufsichtsorgane. Durch Gelöbnis ernannt.