Wenn ich mich recht erinnere, wurde uns bei der Fahrerfachschule vom Instruktor erzählt, daß ganz zu Beginn des Einsatzes der Einrichtungstriebwagen die Tür 1, damals Av, ebenfalls in der Freigabe drinnen gewesen wäre. Das sei aber ziemlich bald geändert worden, da natürlich bei verschiedenen Gelegenheiten die Tür 1 ohne Freigabe geöffnet werden mußte. Ob das stimmt, ich weiß es nicht. Erinnern kann ich mich an den Fahrer eines der damals ganz neuen T2 auf der Linie O, der bei einer nicht gesprungenen E-Weiche einen Flügel der Tür 1 händisch geöffnet hat, um den Wagen mit der Weichenkrücke zu verlassen und diesen Flügel auch nach dem Einsteigen wieder händisch schloß. Ob er das aber aus oben genanntem Grund oder einfach so tat, kann ich natürlich nicht sagen.
Ganz lästig war das Fahren mit einem für schaffnerlosen Betrieb eingerichteten, aber schaffnerbesetzten l3-Beiwagen. Die lieben Schaffnerinnen und Schaffner kümmerten sich bei der Abfertigung ihres Wagens einen Dreck um die rote Türkontrolle, da ja die Ausstiegstüre zwar vom Schaffner geöffnet werden mußte, sich aber automatisch schloß. Da mußte man als Fahrer höllisch aufpassen, daß man nach Ertönen der Abfertigungssignale und Aufleuchten der grünen Kennlampen nicht einfach die Löschtaste drückte und losfuhr. Demjenigen, dem diese Schaltung eingefallen ist, hätte ich gerne einmal etwas gesagt.