Ich habe natürlich keinerlei Gelüste, mich mit einem Campingtischerl auf eine Parkfläche am Straßenrand zu setzen. Meine Anfrage war nur prinzipieller Natur. Ich weiß auch nicht, was die Straßenverkehrsordnung dazu sagt.
Die Stvo erlaubt es nicht. Parkplätze sind nur für Fahrzeuge vorgesehen.
Wenn ich z.B. im Railjet ein 4er-Abteil für mich allein reserviere und die Plätze natürlich auch bezahle, hat ja auch keiner das Recht sich dazuzusetzen, selbst wenn der Zug knallvoll ist.
Theoretisch ja, aber neue Freunde wirst du nicht finden

Wäre interessant zu wissen: Ist das in den Beförderungsbestimmungen tatsächlich so? Bei manchen Fluglinien geht das, dass man sich einen Extra-Sitz kaufen kann - dann ist nur der Flugpreis fällig, aber nicht die Gebühren (die ja meist höher sind als der Flugpreis selbst). Ryanair erlaubt das z.B., allerdings hat man dann kein zweites Handgepäcksstück frei. Oft sind ja die Flugpreise bei Ryanair günstiger als die Checkin-Gebühr, und das Handgepäck, welches mit 12 kg limitiert ist, wird oft sogar gewogen. Beim Boarding nämlich. Wird man da erwischt, kann man seine Tasche entweder zurücklassen oder für einen horrenden Betrag doch noch einckecken. Damit das niemand umgeht, gibts einfach kein Extragepäck.
Witzig auch: Kauft man sich zwei Tickets, und der Flieger ist voll, hat man vielleicht seinen Extrasitz ganz woanders, wenn man beim Boarding spät dran ist. Bei Ryanair ist nämlich freie Platzwahl
