Solange es die nicht gibt, gelten jeweils beide Gleise als Haltestelle und muß somit eingehalten werden.
Das glaube ich nicht; eine Haltestellentafel bezieht sich immer nur auf das
unmittelbar links neben der Tafel liegende Gleis. Ein zufällig daneben laufendes zweites Gleis gehört nicht dazu, ansonsten müsste es ebenfalls über eine eigene Haltestellentafel verfügen; eine solche Tafel kennzeichnet immer nur
eine Haltestelle. Von Mindestbreiten, die Haltestellenbereiche aufweisen müssen, rede ich da noch gar nicht.
In jeder Schleifenanlage, die über ein Überholgleis verfügt, ist, falls für dieses auch eine Verwendung als Haltestelle vorgesehen ist, eine entsprechende Haltestellentafel aufgestellt. Ansonsten ist es eben nur ein Überholgleis und eine allfällige, daneben situierte Sicherheitshaltestelle hat dafür keine Bedeutung.