Wenn das für den 1er und D wirklich eine Haltestelle wäre, müsste dort eine eigene Haltestellentafel rechts neben diesem Gleis stehen. Luki hat schon recht: Stell dir vor, du lässt dort Leute aussteigen und rechts fährt ein Zug ein.
So wie ich das verstanden habe, ist einfach die Ansage im Wagen und die Auskunft der VK falsch.
Also das will ich sehn das da hinter mir ein Zug schafft vorbeizukommen ohne ein Tunnel durch den dort stehenden 1ser oder D zu fahren. 
Wenn man bis zur Gehsteigkante vorfährt, geht sich das aber aus 
Dann stehst aber schon auf mit der Zugspitze auf der Gleiskreuzung und das sollte man auch ned.

Weil du erst sagtest eurer Instruktur hat es euch so gesagt, auf diese Meinungen geb ich mitlerweile absolut nichts mehr.
Begründung: lt einem Instruktor ist ein Ulf sofort ein Sonderzug wenn die Tür 1 versperrt werden muß. Seine Begründung dazu ist: Weil in einem eventuellen Brandfall, der Fahrer einen zu langen Weg zur Selbstrettung zurücklegen muß.
In den Schulungsunterlagen und Benutzungsvorschriften für den Ulf steht das aber nirgens drin, sondern er ist nur dann ein Sonderzug wenn durch eine Türstörung gleichzeitig eine B-Störung auftritt und sie nicht verlischt wenn die entsprechende Tür versprrt wird (B-Störungen treten, bei Türstörungen, fast ausschließlich dann auf wenn die Tür1 irgendeinen Fehler hat, verlischt aber sobald man diese versperrt). Soviel zum Instruktormeinung.
Um zum Thema zurückzukommen die stichhaltigste Aussage und auch mit Gesetzesunterlegung kam von Hema.
Wie schon gesagt, das ist weitgehend "Auslegungssache". Rechtlich gesehen (StVO) ist es jedenfalls ein Haltestellenbereich, weil der geht vom Fahrbahnrand bis zum Gleis.