Autor Thema: Gleisverbindung Schwedenplatz (war: 7.11.2010: Oberleitungsschaden Schwarzenbergplatz)  (Gelesen 62434 mal)

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Tatra83

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Am Schwedenplatz wurde auch asphaltiert... aber ich halte das schlicht für ein Provisorium (siehe Ausstellungsstraße während des U2-Baus). Einen permanenten Gleiskörper mit Asphalt gibt es in Wien an ganz genau einer Stelle, und das ist die Wiedner Hauptstraße außerhalb der Haltestelle Resselgasse (falls dort noch etwas davon über ist). Das war schon vor ca. 8 Jahren in derart räudigem Zustand, vor allem mit so ausgeprägten Spurrillen neben den Schienen, dass ich verstehen kann wenn die WiLi auf den haltbareren Beton setzen.
F59 hat hier sicherlich noch ein Sonderprojekt in der Schublade, eh klar. Aber dennoch ist es mir nicht erklärlich, warum man so einen teilweise schlecht ausgeführten Deckenschluß zulässt. Es gibt teilweise weder einen vernünftigen Fugenschluß zwischen Gleis und Betonplatten (und auch nicht zwischen den Betonplatten selbst) noch eine wirksame Entwässerung. Die Niveau-Unterschiede zwischen den Betonplatten sind teilweise auch phantastisch. Der beim Drüberfahren durch Autos entstehende Lärm sorgt so sicherlich nicht für eine höhere Akzeptanz von Straßenbahnstrecken...

Ich bin zwar kein Freund von Hochglanz-Foldern, aber dennoch zeigen die folgenden zwei, was bei fester Fahrbahn und bei grünem Gleis möglich wäre.
Feste Fahrbahn: http://www.railone.de/fileadmin/dateien/03_Broschueren/DE/Rheda_City_D_2011_ebook.pdf
Grüngleis: http://www.railone.de/fileadmin/dateien/03_Broschueren/DE/Gruene_Gleise_D_2011_ebook.pdf
Und ich dachte, mit der Straßenbahn bin ich schneller als zu Fuß.

95B

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Ich bin zwar kein Freund von Hochglanz-Foldern, aber dennoch zeigen die folgenden zwei, was bei fester Fahrbahn und bei grünem Gleis möglich wäre.
Jo, oba des kamma ned vergleichen, weu wissn S' nämlich, Wien is aunderscht und des hamma no nia, oiso i maan, bei unsern Klima geht des mit de Rasengleis überhaupt ned und überhaupt, lossn S' uns mit aundere Städte in Ruah, weu mia wern scho wissn, wos ma mochn und warum ma's so mochn, nedwoahr?
Es ist nichts so fein gesponnen, es kommt doch ans Licht der Sonnen!
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Tatra83

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Jo, oba des kamma ned vergleichen, weu wissn S' nämlich, Wien is aunderscht und des hamma no nia, oiso i maan, bei unsern Klima geht des mit de Rasengleis überhaupt ned und überhaupt, lossn S' uns mit aundere Städte in Ruah, weu mia wern scho wissn, wos ma mochn und warum ma's so mochn, nedwoahr?
Du schreibst also die Testbausteine für den Kundendienst...  :lamp:
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Linie 41

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Ja unglaublich, was moderner Gleisbau alles kann. ;)

Das erstere System mit den einbetonierten Schwellen kenne ich aus Genf (weiß aber nicht ob's derselbe Hersteller war).
Ich verstehe das Konzept dahinter nicht und bin generell dagegen.

95B

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Seit ein oder zwei Tagen ist die VLSA auf der Kreuzung Taborstraße # Gredlerstraße in Betrieb. F59 dürfte da wieder einmal kräftig mitgemischt haben, denn für den 2er Richtung Schwedenplatz wurde ein neues Signalbild kreiert, das es bislang nicht gab: das blinkende Permissivsignal.

Kurzer Exkurs, warum es dort im Gegensatz zu früher überhaupt ein Permissivsignal gibt: Die Fahrspur rechts neben dem Gleis Richtung Schwedenplatz zwischen Negerlegasse und Gredlerstraße wurde bei den Umbauarbeiten entfernt und befindet sich jetzt am Gleis. Daher kann der 2er nicht nur nach rechts abbiegen, wenn der IV in der Taborstraße Richtung "Lände" Rot hat, sondern auch bei Grün. Da bei Grün aber auch die Fußgänger zum Queren der Gredlerstraße Grün haben, wurde ein Permissivsignal angebracht.

Wie muss man sich nun als Fahrer verhalten? Ich sehe je nach Anschauung folgende Möglichkeiten:

  • Man verhält sich so, als würde das Permissivsignal ständig leuchten (was vermutlich auch im Sinne des Erfinders ist*)
  • Man interpretiert das Signalbild als nicht zweifelsfrei erkennbar und stellt die Funktion der gesamten Anlage in Frage. Das bedeutet: Entweder Anhalten und mit äußerster Vorsicht weiterfahren oder nur die IV-Rotphase (mit Tramway-Frei ohne Permissivsignal) nutzen
  • Man interpretiert "nach Signalvorschrift" und muss jede halbe Sekunde den Fußgängern Vorrang einräumen und jede andere halbe Sekunde dies nicht tun. Da freuen sich die ULF-Fahrgäste (voll nach vorn - Notbremsraste - voll nach vorn - Notbremsraste - ...) und auch der E1-Fahrschalter glüht vor Freude. (Anmerkung für Stationswarte: klarerweise nicht ernst gemeint.)

*) eventuell hat ja ein findiger Diplomingenieur gemeint, man müsse das Permissivsignal blinken lassen, um das Fahrpersonal auf selbiges aufmerksam zu machen, und dafür eine Prämie kassiert :D
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haidi

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Richtige Antwort: Die F59 hat noch nicht entschieden, ob da ein Permessiv-Signal hinkommen muss oder nicht oder doch oder nicht oder doch oder nicht oder doch oder nicht.

Ist ähnlich wie auf der Autobahn, wo am Pannenstreifen ein Fahrzeug der Asfinag steht, dass wechselweise 80 und eine Höhenbeschränkung auf  4 m anzeigt. Ich schau immer, dass ich dann vorbei fahre, wenn die Höhenbeschränkung angezeigt wird, dann gelten die 80 nicht für mich.

Hannes
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hema

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. . . .  das blinkende Permissivsignal.
Wahrscheinlich ist da nur ein Kabel falsch angeschlossen worden!  :)


Zitat
Daher kann der 2er nicht nur nach rechts abbiegen, wenn der IV in der Taborstraße Richtung "Lände" Rot hat, sondern auch bei Grün.
Sehr sinnvoll, wenn die Straßenbahn frei kriegt, wenn die Autos vor ihr Rot haben! Ähnlich wie in Baumgarten, 49er hat frei, aber die Linksabbieger vor ihm stehen beim roten Spursignal.  8)


 :lamp: Es gibt aber noch zwei Möglichkeiten:
  • Man geht nach der StrabVO, da hat das Permissivsignal mit dem Fußgängerverkehr gar nichts zu tun,
  • man geht nach der StVO, da hat die Straßenbahn beim Abbiegen sowieso Vorrang gegenüber den Fußgängern am Zebrastreifen.
Niemand ist gezwungen meine Meinung zu teilen!

extra

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Zitat



 :lamp: Es gibt aber noch zwei Möglichkeiten:
  • Man geht nach der StrabVO, da hat das Permissivsignal mit dem Fußgängerverkehr gar nichts zu tun,
  • man geht nach der StVO, da hat die Straßenbahn beim Abbiegen sowieso Vorrang gegenüber den Fußgängern am Zebrastreifen.

ich würde eher sagen es hat doch was mit den Fußgängern zu tun

Ein Permissivsignal ist ein Leuchtsignal oder Schild mit einem auf der Spitze stehendem Dreieck. Dieses Signal zeigt an, dass bei einem Freisignal mit querenden Verkehrsteilnehmern zu rechnen ist (z.B. Fußgänger beim Rechtsabbiegen) und denen Vorrang zu gewähren ist.

martin8721

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Sehr sinnvoll, wenn die Straßenbahn frei kriegt, wenn die Autos vor ihr Rot haben! Ähnlich wie in Baumgarten, 49er hat frei, aber die Linksabbieger vor ihm stehen beim roten Spursignal.  8)

Ach, da gibts leider einige Stellen in Wien, wo das so ist.  :'(
Auf die Schnelle fallen mir da die Kreuzung Laxenburgerstraße / Landgutgasse oder Gudrunstraße/Gräßlplatz ein.

Ich wär ja da ganz "radikal" und würde ein generelles Linksabbiege-Verbot in Schienenstraßen einführen. In irgendeinem anderen, europäischen Land, gibts das, glaub ich, eh auch ???.

95B

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Daher kann der 2er nicht nur nach rechts abbiegen, wenn der IV in der Taborstraße Richtung "Lände" Rot hat, sondern auch bei Grün.
Sehr sinnvoll, wenn die Straßenbahn frei kriegt, wenn die Autos vor ihr Rot haben! Ähnlich wie in Baumgarten, 49er hat frei, aber die Linksabbieger vor ihm stehen beim roten Spursignal.  8)
Wenn ein 2er Richtung Schwedenplatz daher kommt, dürfte er sich die Grünphase für den IV verlängern, denn der Gegenzug hat bei der Gredlerstraße Richtung Brigittenau seither oft eine unverhältnismäßig lange Halt-Phase.

BTW: Was schrieb ich am 27. Oktober in weiser Voraussicht:

Die Autofahrspur befindet sich künftig nicht mehr neben, sondern auf dem Gleis. Ob das so toll ist, sei dahingestellt. :-\
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hema

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ich würde eher sagen es hat doch was mit den Fußgängern zu tun

Ein Permissivsignal ist ein Leuchtsignal oder Schild mit einem auf der Spitze stehendem Dreieck. Dieses Signal zeigt an, dass bei einem Freisignal mit querenden Verkehrsteilnehmern zu rechnen ist (z.B. Fußgänger beim Rechtsabbiegen) und denen Vorrang zu gewähren ist.
. . . . was eine freie Interpretation der rechtlichen Bestimmungen ist!


Ein Permissivsignal ist ein Lichtsignal und keine Blechtafel, sowohl in der Signalvorschrift, als auch gemäß der Straßenbahnverordnung!

Zitat
Signalvorschrift 1984
In Verbindung mit Freiphase
eines Straßenbahn-Verkehrs-
lichtsignales. Fahrt unter
Berücksichtigung des Vor-
ranges anderer Verkehrsteil-
nehmer. Bei Abzweigungen
mit Pfeil ergänzt.
(Geltungsrichtung)

Zitat
StrabVO99
Fahrt freigegeben nur unter Beachtung der Vorrangregeln § 19 StVO
In der StrabVO wird die Verwendung des Permissivsignals außerdem eingeschränkt auf Abbiegefahrten!
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Linie 41

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Was im Klartext heißt, daß es sich in der Theorie auch auf andere Verkehrsteilnehmer als Fußgänger bezieht. Ist also rechts der Gleise noch eine Fahrspur oder ein Radstreifen, dann müßte die Straßenbahn beim Rechtsabbiegen diesen ebenfalls Vorrang gewähren.
Ich verstehe das Konzept dahinter nicht und bin generell dagegen.

haidi

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  • man geht nach der StVO, da hat die Straßenbahn beim Abbiegen sowieso Vorrang gegenüber den Fußgängern am Zebrastreifen.
Moment: Wenn die Ampel den Verkehr regelt ist der Zebrastreifen kein Fußgängerübergang mehr, dann kommt ein andere Paragraph der StVO zu tragen (Bedeutung der Armzeichen eines Polizisten bzw. der Lichtzeichen) und da haben _alle_ Fahrzeuglenker auf die Fußgänger zu achten.

Leuchtet das Permessivzeichen, dann gibt es für die Straßenbahn kein konfliktfreies Abbiegen. Normalerweise ist bei einem Frei in eine bestimmte Richtung (egal ob das Straßenbahnsignal oder ein grünes Ampellicht) kein Konfliktverkehr gegeben.

Hannes
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hema

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Moment: Wenn die Ampel den Verkehr regelt ist der Zebrastreifen kein Fußgängerübergang mehr, dann kommt ein andere Paragraph der StVO zu tragen (Bedeutung der Armzeichen eines Polizisten bzw. der Lichtzeichen) und da haben _alle_ Fahrzeuglenker auf die Fußgänger zu achten.
Sicher ist das ein Übergang, er ist halt signalgeregelt. Und da gilt für Grünlicht der §. 38 (4).


Zitat
StVO 38/4
(4) Grünes Licht gilt als Zeichen für “Freie Fahrt”. Bei diesem Zeichen haben die Lenker von
Fahrzeugen, wenn es die Verkehrslage zuläßt, weiterzufahren oder einzubiegen. Beim Einbiegen dürfen
die Benützer der freigegebenen Fahrstreifen sowie Fußgänger und Radfahrer, welche die Fahrbahn im
Sinne der für sie geltenden Regelungen
überqueren, weder gefährdet noch behindert werden. Beim
Einbiegen nach links ist den entgegenkommenden geradeaus fahrenden sowie den entgegenkommenden
nach rechts einbiegenden Fahrzeugen der Vorrang zu geben. Fahrzeuge, die von Hauptfahrbahnen
kommen, haben den Vorrang gegenüber Fahrzeugen, die aus Nebenfahrbahnen kommen.
Ist halt die Frage, was man aus "im Sinne der für sie geltenden Regelungen" herausliest.

In der StVO heißt es auch:
Zitat
StVO § 13. (4)
(4) Beim Einbiegen in eine Fahrbahn hat der Lenker eines Fahrzeuges, das kein Schienenfahrzeug
ist
, einem Fußgänger, der die Fahrbahn bereits betreten hat, das unbehinderte und ungefährdete
Überqueren dieser Fahrbahn zu ermöglichen.




Zitat
Leuchtet das Permessivzeichen, dann gibt es für die Straßenbahn kein konfliktfreies Abbiegen. Normalerweise ist bei einem Frei in eine bestimmte Richtung (egal ob das Straßenbahnsignal oder ein grünes Ampellicht) kein Konfliktverkehr gegeben.

Hannes
Ein Strab-Signal oder ein Grünlicht gem. StVO ist nicht dasselbe, weil die Straßenbahnsignale eisenbahnrechtlichen Regelungen unterliegen und nicht der StVO. Sind Straßenbahnsignale allerdings in eine allgemeine VLSA integriert, muss ihre Schaltung mit jener der StVO-Zeichen abgestimmt sein, also technisch in die Steuerung der Anlage eingebunden.
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haidi

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Zitat
StVO 38/4
(4) Grünes Licht gilt als Zeichen für “Freie Fahrt”. Bei diesem Zeichen haben die Lenker von
Fahrzeugen, wenn es die Verkehrslage zuläßt, weiterzufahren oder einzubiegen. Beim Einbiegen dürfen
die Benützer der freigegebenen Fahrstreifen sowie Fußgänger und Radfahrer, welche die Fahrbahn im
Sinne der für sie geltenden Regelungen
überqueren, weder gefährdet noch behindert werden. Beim
Einbiegen nach links ist den entgegenkommenden geradeaus fahrenden sowie den entgegenkommenden
nach rechts einbiegenden Fahrzeugen der Vorrang zu geben. Fahrzeuge, die von Hauptfahrbahnen
kommen, haben den Vorrang gegenüber Fahrzeugen, die aus Nebenfahrbahnen kommen.
Ist halt die Frage, was man aus "im Sinne derallgemein für sie geltenden Regelungen" herausliest.

In der StVO heißt es auch:
Zitat
StVO § 38. (4)
(4) Beim Einbiegen in eine Fahrbahn hat der Lenker eines Fahrzeuges, das kein Schienenfahrzeug
ist
, einem Fußgänger, der die Fahrbahn bereits betreten hat, das unbehinderte und ungefährdete
Überqueren dieser Fahrbahn zu ermöglichen.

Im letzten Zitat meinst wohl den §13.

Die Pflichten gegenüber Fußgängern sind im 13 und 38er (bzw. 37er bei Armzeichen) unterschiedlich geregelt, da der § 13 allgemeine Kreuzungen behandelt und der § 38 (37) spezielle Kreuzungen (geregelte), sollten die dafür geltenden Bestimmungen die des § 13 stechen.

Es gibt ja noch einen feinen Unterschied:
Während der § 13 sich nur auf Fußgänger bezieht, die sich schon auf der Fahrbahn befinden, spricht der § 38 (§37) von Fußgängern, die die Fahrbahn queren (also auch solche, die erst auf die Fahrbahn treten).

Hannes
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