Jein. Er muss nicht das Ortsgebiet im Sinne der StVO kennen, die Höchstgeschwindigkeit kann ja auch auf andere Art festgelegt sein - z.B. "von km 0.0 - km 8.21 ist die Streckengeschwindigkeit 50km/h", oder "bei Gleisverlauf auf der Fahrbahn" - dazu reichen interne Dienstanweisungen.
StVO §28
(1) Die Führer von Schienenfahrzeugen sind von der Einhaltung der straßenpolizeilichen Vorschriften insoweit befreit, als die Befolgung dieser Vorschriften wegen der Bindung dieser Fahrzeuge an Gleise nicht möglich ist.
Jetzt erklär mir, ob er wegen der Bindung an die Gleise nicht im Stande sein soll, die Höchstgeschwindigkeit in der STadt überschreiten zu müssen.
Sicher wird die vorgeschriebene Streckengeschwindigkeit auf den entsprechenden Teilen nicht über 50 km/h liegen *), daher ist die ganze Diskussion eh eine akademische. Allerdings: wenn er die Streckenhöchstgeschwindigkeit überschreitet hat er ein dienstliches Problem, wenn er dann auch schneller als 50 fährt, kann er sich auch eine Anzeige nach StVO einfangen.
Hannes
*) Warum gibt es für die Straßenbahn in Wien einige Tafeln mit 60 und Zusatz "gilt nur für Straßenbahn"?