Autor Thema: Rote Haltestelle  (Gelesen 28221 mal)

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hema

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Re: Rote Haltestelle
« Antwort #15 am: 23. April 2012, 23:20:47 »
Eine rechtliche Frage fällt mir dazu ein: Würde ein Fahrer, wenn er bei der Haltestelle durchfährt und der Zug seitlich von einem Auto gerammt wird, eine Teilschuld aufgebrummt bekommen ?
Vom Gericht sicher nicht, weil worauf sollte sich ein Autofahrer berufen? Außerdem kommt das stark auf den Kenntnisstand des Richters und der Anwälte (sowie ev. des gewählten Sachverständigen) an, die urteilen meist streng nach der StVO und interessieren sich für die Betriebsvorschriften, die StrabVO usw. überhaupt nicht oder erst nach entsprechenden Hinweisen. Und blöd wird ein Straßenbahner sein, das von sich aus ins Treffen zu führen! Eventuell könnte man ihn wegen Fahrlässigkeit belangen und ihm daher eine Teilschuld geben. Aber Gerichtsentscheide echt vorherzusagen ist meist nicht mehr, als der Versuch die Zukunft aus dem Kaffeesud zu lesen!  ;)


EDIT: 95B hat es inzwischen (schneller) beantwortet und noch dazu eindeutiger, weil er unlogische Eventualitäten weggelassen hat!
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Re: Rote Haltestelle
« Antwort #16 am: 23. April 2012, 23:24:43 »
Eine rechtliche Frage fällt mir dazu ein: Würde ein Fahrer, wenn er bei der Haltestelle durchfährt und der Zug seitlich von einem Auto gerammt wird, eine Teilschuld aufgebrummt bekommen ?
Also bei meiner Führerscheinausbildung wurde der Unterschied zwischen roten und blauen Haltestellen sehr wohl gelehrt. Also könnte ich mich darauf berufen.

Linie 41

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Re: Rote Haltestelle
« Antwort #17 am: 23. April 2012, 23:29:38 »
Also bei meiner Führerscheinausbildung wurde der Unterschied zwischen roten und blauen Haltestellen sehr wohl gelehrt. Also könnte ich mich darauf berufen.
Ehrlich gesagt müßtest Du es dazu nicht einmal gelernt haben, sondern es würde reichen, daß Du darüber bescheid weißt (aus welchem Grund auch immer, vielleicht weil Du selbst Straßenbahner bist oder wie auch immer). In diesem Fall müßte der Vertrauensgrundsatz, der natürlich auch für Straßenbahner gilt, ausreichen, um zumindest eine Teilschuld des Straßenbahners herauszuholen.
Ich verstehe das Konzept dahinter nicht und bin generell dagegen.

hema

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Re: Rote Haltestelle
« Antwort #18 am: 23. April 2012, 23:44:55 »

In diesem Fall müßte der Vertrauensgrundsatz, der natürlich auch für Straßenbahner gilt, ausreichen, um zumindest eine Teilschuld des Straßenbahners herauszuholen.
Und vice versa, Vorrang bleibt Vorrang!  ;)


Außerdem ist die Tafel ja oft aus Autofahrersicht gar nicht (so leicht) zu erkennen oder es ist dunkel, wie unterscheidst du da so auf Anhieb die Farbe des Ständers?
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Re: Rote Haltestelle
« Antwort #19 am: 24. April 2012, 00:01:29 »
Mutmaßungen und Ableitungen aus dem eigenen (lückenhaften) Vorwissen sind im Stadtverkehr generell ein schlechter Ratgeber. Nicht nur, wenn es um Straßenbahnen geht (tatsächlich kann der Zug ja auch bei einer roten Haltestelle durchfahren, wie es hin und wieder auch ohne dazu befugtes Organ "on board" passiert; was nützt mir da die (Teil-)Schuld des Straßenbahners, wenn er mich fahrertürseitig erwischt und ich schwer verletzt im AKH liege...). Auch bei Fahrrädern ist eine Einstellung wie "der ist ja eh so langsam, da kann ich schnell noch vor ihm rechts abbiegen" blöd, wenn's dann ein eBike ist, das kurz danach 25 km/h erreicht.
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Re: Rote Haltestelle
« Antwort #20 am: 24. April 2012, 09:21:54 »
Also bei meiner Führerscheinausbildung wurde der Unterschied zwischen roten und blauen Haltestellen sehr wohl gelehrt. Also könnte ich mich darauf berufen.
Wenn ich dran denke, welcher Blödsinn mir in der Fahrschule teilweise "beigebracht" wurde...

Zudem kann ein Zug aus Autofahrersicht eine Haltestelle auch "durchfahren", obwohl er sie in Wahrheit ohnehin eingehalten hat (jedoch im hinteren Teil der Doppelhaltestelle, was vom Autofahrer aber nicht registriert wurde). Daraus entstehen beispielsweise am Ring immer wieder gefährliche Situationen mit Abbiegern.
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Re: Rote Haltestelle
« Antwort #21 am: 24. April 2012, 09:32:58 »
Außerdem ist die Tafel ja oft aus Autofahrersicht gar nicht (so leicht) zu erkennen

Das ist meines Erachtens eh eine gravierende Schwachstelle in der StVO. In einer Haltestelle verzichtet eine Straßenbahn trotz Stehenbleibens nicht auf ihren Vorrang. Woher aber soll ein ortsunkundiger von links kommender Autofahrer wissen, dass dort eine Haltestelle ist, wenn genau jener Zug das Haltestellenschild verdeckt? Abgesehen davon gibt es keine gesetzliche Regelung, woran ein Autofahrer eine Straßenbahnhaltestelle überhaupt zu erkennen vermag (im Gegensatz zu den Autobushaltestellen). Meiner Meinung nach sollte man den StVO-Passus so formulieren, dass eine Straßenbahn beim Stehenbleiben nie auf ihren Vorrang verzichtet, egal ob Haltestelle oder nicht (außer bei funktionierenden VLSA natürlich).

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Re: Rote Haltestelle
« Antwort #22 am: 24. April 2012, 10:06:23 »
Die Regelung wäre allerdings sinnvoll.
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Re: Rote Haltestelle
« Antwort #23 am: 24. April 2012, 11:05:46 »
Meiner Meinung nach sollte man den StVO-Passus so formulieren, dass eine Straßenbahn beim Stehenbleiben nie auf ihren Vorrang verzichtet, egal ob Haltestelle oder nicht (außer bei funktionierenden VLSA natürlich).
Damit erzeugst du neue Probleme bei Stopptafeln, die dann plötzlich für die Straßenbahn eine ganz andere Bedeutung hätten als für die übrigen Verkehrsteilnehmer. Und der "Sicherheitshalt" verliert auch seine Bedeutung.
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haidi

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Re: Rote Haltestelle
« Antwort #24 am: 24. April 2012, 11:12:10 »
Das Problem liegt beim Vorrangverzicht durch Anhalten ohne weitere Aktion (Handzeichen etc.), der eine österreiche Besonderheit ist
Den kannst eh kaum durchsetzen, versuch einmal, entgegenkommend links abzubiegen wenn sich der Teil der Kolonne nach der Kreuzung in Bewegung gesetzt hat. Der vor der Kreuzung stehende wird meist anfahren und sich nicht um seinen Verzicht kümmern. Und wenn man keine Zeugen hat wird man kaum nachweisen können, dass der andere vorrangverzichtet hat.

Hannes
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hema

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Re: Rote Haltestelle
« Antwort #25 am: 24. April 2012, 11:13:16 »
Soweit du als Autofahrer nicht eindeutig erkennen kannst, ob die Straßenbahn an einer Haltestelle angehalten hat oder bloß so, musst du sicherheitshalber ersteres annehmen! Der Sicherheitshalt an sich hat für Autofahrer sowieso keine Relevanz, erst durch die Tatsache des Anhaltens verzichtet die Straßenbahn für ihn ersichtlich auf den Vorrang.
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Re: Rote Haltestelle
« Antwort #26 am: 24. April 2012, 11:19:30 »
Damit erzeugst du neue Probleme bei Stopptafeln, die dann plötzlich für die Straßenbahn eine ganz andere Bedeutung hätten als für die übrigen Verkehrsteilnehmer. Und der "Sicherheitshalt" verliert auch seine Bedeutung.
Also dann halt Ausnahme VLSA und Stopptafel und wenn der Sicherheitshalt seine Bedeutung verliert, ist das auch kein Nachteil. ;)
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Re: Rote Haltestelle
« Antwort #27 am: 24. April 2012, 11:22:45 »
Wenn in einer Haltestelle eine Stopptafel ist, verliert die Straßenbahn schon derzeit ihren Vorrang (trotz Anhaltens) nicht! Wird kaum wer so sehen.  :(
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Re: Rote Haltestelle
« Antwort #28 am: 24. April 2012, 11:25:19 »
Wenn in einer Haltestelle eine Stopptafel ist, verliert die Straßenbahn schon derzeit ihren Vorrang (trotz Anhaltens) nicht! Wird kaum wer so sehen.  :(
Das ist aber auch kaum irgendjemandem sinnvoll zu erklären. Bei einer Stopptafel sollte man sich als Querender eigentlich darauf verlassen können, daß aus der entsprechenden Gasse kein Fahrzeug mit Vorrang herausfahren kann.
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Re: Rote Haltestelle
« Antwort #29 am: 24. April 2012, 11:26:57 »
Ihr habt mit der Stopp-Tafel schon recht, aber wo gibt es so eine? Andererseits gibt es auch beim "Vorrang geben" dieses Problem, das hatte ich nicht bedacht. Aber wie Linie 41 schon schrub, würde der Tramway-Vorrang in diesen Fälle ebenfalls obsolet sein.