Autor Thema: [PM] Straßenbahnfahrer beschimpfte Mutter mit Kind  (Gelesen 22449 mal)

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Re: [PM] Straßenbahnfahrer beschimpfte Mutter mit Kind
« Antwort #15 am: 22. Mai 2012, 14:15:11 »

Schon die Cabskutscher waren sprichwörtlich :) (ist der Ausspruch heute noch bekannt?)
Kapskutscher!  ;)

Beide Versionen sind korrekt.
Harald A. Jahn, www.tramway.at

moszkva tér

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Re: [PM] Straßenbahnfahrer beschimpfte Mutter mit Kind
« Antwort #16 am: 22. Mai 2012, 14:20:34 »
Kommt von den K/Cabskutschern das amerikanische Wort "cab" für Taxi?

60er

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Re: [PM] Straßenbahnfahrer beschimpfte Mutter mit Kind
« Antwort #17 am: 22. Mai 2012, 15:01:10 »
Ob da ein Zusammenhang besteht, bezweifle ich. Der amerikanische Begriff "cab" beruht auf dem früher nahezu ausschließlich als Taxi verwendete Automodell.

13er

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Re: [PM] Straßenbahnfahrer beschimpfte Mutter mit Kind
« Antwort #18 am: 22. Mai 2012, 15:08:08 »
Ob da ein Zusammenhang besteht, bezweifle ich. Der amerikanische Begriff "cab" beruht auf dem früher nahezu ausschließlich als Taxi verwendete Automodell.

Da wird eher das Taxi geerbt haben :)

Zitat
Kaps. Auch Caps oder Cabs; von engl. cab. Stabiles Lastenfuhrwerk für Transporte am Bau.
Nach Engelbert Rohringer Bezeichnung für eine Art Allzweckwagen: „Nahm man den
Bretteraufsatz ab, war es ein Plateauwagen. Entfernte man den ganzen Aufsatz, so blieben
nur die vier Räder mit der Lenkstange übrig, wenn notwendig, konnte man auch nur die
zwei Vorderräder mit der Lenkstange verwenden, dann hatte man einen ‚Zweiradler‘.“
Kapskutscher waren bekannt für ihre derbe sprachliche Ausdrucksweise: „Fluchen wia ra
Kapsgudscha“ (Teutschl).

Quelle: http://www.kurt-bauer-geschichte.at/PDF_Texte%20&%20Themen/Enzyklopaedie_Fahren.pdf
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Linie 41

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Re: [PM] Straßenbahnfahrer beschimpfte Mutter mit Kind
« Antwort #19 am: 22. Mai 2012, 15:54:39 »
Das Wort "cab" für Taxi kommt von "cabriolet", was im Französischen ursprünglich einen leichten zweirädrigen Einspänner bezeichnete, der vor allem auch für Mietfahrten genutzt wurde. Die Kapse dürfte eher "capsa", lateinisch für Behälter, Kapsel zurückzuführen sein.
Ich verstehe das Konzept dahinter nicht und bin generell dagegen.

hema

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Re: [PM] Straßenbahnfahrer beschimpfte Mutter mit Kind
« Antwort #20 am: 22. Mai 2012, 16:08:55 »
Die Kapse dürfte eher "capsa", lateinisch für Behälter, Kapsel zurückzuführen sein.
So ist es auch. Kiste. Weil es waren einfach Kisten auf zwei Rädern, die von einem Pferd gezogen wurden. Das Volumen dieser Kisten betrug einen Kubikmeter.
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Re: [PM] Straßenbahnfahrer beschimpfte Mutter mit Kind
« Antwort #21 am: 22. Mai 2012, 19:02:10 »
In meiner Generation würde ich den Begriff für ziemlich ausgestorben halten. Ich kenne ihn selber nur aus den "Memoiren eines Ottakringer Kieberers" (so lautet de Untertitel des Buchs, an den Rest kann ich mich nicht mehr erinnern). Der Autor dieser Autobiographie ist in Ottakring aufgewachsen und hat den Bau des Sandleitenhofs direkt miterlebt. Von den dort beschäftigten Cabskutschern hat er - sehr zum Unmut seiner Eltern - einiges an Vokabular übernommen :)
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Re: [PM] Straßenbahnfahrer beschimpfte Mutter mit Kind
« Antwort #22 am: 19. Januar 2017, 23:24:33 »
Es geht auch anders: hilfsbereiter Fahrer heute Vormittags am 43er, Haltestelle Dornbacher Straße :up:
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Re: [PM] Straßenbahnfahrer beschimpfte Mutter mit Kind
« Antwort #23 am: 20. Januar 2017, 00:07:33 »
Ja, es gibt auch noch viele, die kein simuliertes oder echtes Kreuzweh haben 8) Der Zug davor war übrigens der 4861 - auch wenn nur drei E1 unterwegs sind, schafft man es, dass zwei davon hintereinander fahren 8) Wobei das am 43er keine so große Tragödie ist.
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Re: [PM] Straßenbahnfahrer beschimpfte Mutter mit Kind
« Antwort #24 am: 21. Januar 2017, 13:59:48 »
Ja, es gibt auch noch viele, die kein simuliertes oder echtes Kreuzweh haben 8)

Es geht weniger um dieses. Viel mehr um die Scheinheiligkeit des Unternehmens. Nach Außen zeigt man sich bei einer Beschwerde entrüstet, intern trichtern sie dir ein - Hände weg von einem Kinderwagen. Sollte nämlich irgendetwas passieren gehört es dem Fahrer alleine. Das Unternehmen putzt sich dann ab. Ich hab jezt noch eine Broschüre daheim wo zu lesen ist - der Fahrer ist bei einem Kinderwagen zu keiner Hilfe verpflichtet.

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Re: [PM] Straßenbahnfahrer beschimpfte Mutter mit Kind
« Antwort #25 am: 21. Januar 2017, 14:01:05 »
Ja, es gibt auch noch viele, die kein simuliertes oder echtes Kreuzweh haben 8)
Es geht weniger um dieses. Viel mehr um die Scheinheiligkeit des Unternehmens. Nach Außen zeigt man sich bei einer Beschwerde entrüstet, intern trichtern sie dir ein - Hände weg von einem Kinderwagen. Sollte nämlich irgendetwas passieren gehört es dem Fahrer alleine. Das Unternehmen putzt sich dann ab. Ich hab jezt noch eine Broschüre daheim wo zu lesen ist - der Fahrer ist bei einem Kinderwagen zu keiner Hilfe verpflichtet.
Ja, natürlich, das ist der zweite Aspekt! Und ich muss sagen, es gibt schon wirklich schwere SUV-Kinderwägen, wo auch noch der Wocheneinkauf unten im Windelraum ist, die sind schon nicht ohne.
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Re: [PM] Straßenbahnfahrer beschimpfte Mutter mit Kind
« Antwort #26 am: 21. Januar 2017, 14:14:12 »
Sollte nämlich irgendetwas passieren gehört es dem Fahrer alleine.
Natürlich ist jeder für sein Tun eigenverantwortlich, wer denn sonst? Wenn ein Fahrer (dienstlich) durch einen vollen Zug geht und dabei wem auf die Zehen steigt, ist auch nicht das Unternehmen schuld dran. Ein gar nicht so seltener Vorfall war früher, dass Passanten beim Weichenstellen von den langen Weichekrücken am Kopf getroffen wurden, wenn sie gerade hinter dem Zugführer/Fahrer das Gleis überquerten. Da war auch der Weichensteller schuld, obwohl er hinten naturgemäß keine Augen hatte, aber trotzdem ausreichend Vorsicht hätte walten lassen müssen. Im täglichen (Berufs-)Leben lassen sich da hunderte Beispiele finden!
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Re: [PM] Straßenbahnfahrer beschimpfte Mutter mit Kind
« Antwort #27 am: 21. Januar 2017, 14:19:56 »
Aber für viele Fehler, die im Dienst passieren, übernimmt ein Unternehmen schon auch die Haftung. Kommt drauf an, was es ist, und natürlich, ob (grobe) Fahrlässigkeit im Spiel war.
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Re: [PM] Straßenbahnfahrer beschimpfte Mutter mit Kind
« Antwort #28 am: 21. Januar 2017, 14:45:42 »
Aber für viele Fehler, die im Dienst passieren, übernimmt ein Unternehmen schon auch die Haftung. Kommt drauf an, was es ist, und natürlich, ob (grobe) Fahrlässigkeit im Spiel war.
Ja, aus der Dienstgeberhaftung für die Begleichung von privatrechtlichen Forderungen (Schadenersatz, Schmerzensgeld), soweit dem Vorfall keine grob fahrlässige oder vorsätzlich schädigende Handlung zugrunde liegt. Was aber auf die eigentliche Verschuldensfrage am Vorfall und eventuelle strafrechtliche Folgen für den Verursacher keinen Einfluss hat. Aber das gilt ganz allgemein im Berufsleben, bei exponierter Tätigkeit ist das Risiko solchen Vorfällen ausgesetzt zu sein natürlich größer.

Wenn der Chef seiner Sekretärin aufträgt, sie solle seinem Kunden einen Kaffee servieren und sie verbrüht den dann, weil sie ihm das heiße Getränk über den Kopf schüttet, wird auch sie für den Unfall vor Gericht gradstehen müssen. War es ein echter Unfall, wird allerdings der Chef/die Firma alle Forderungen des Opfers übernehmen müssen, war allerdings Fahrlässigkeit im Spiel, kann es sein, dass auch die Sekretärin einen (kleinen) Teil der Entschädigungsleistung zahlen muss. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sogar alles.

Eigentlich wäre jeder Mensch gut beraten, wenn er eine Haftpflichtversicherung zahlt, die für diverse seiner außerhäuslichen Ungeschicklichkeiten aufkommt (Zu Hause zahlt ja vieles die Haushaltsversicherung).
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Re: [PM] Straßenbahnfahrer beschimpfte Mutter mit Kind
« Antwort #29 am: 21. Januar 2017, 14:50:29 »
Wenn der Chef seiner Sekretärin aufträgt, sie solle seinem Kunden einen Kaffee servieren und sie verbrüht den dann, weil sie ihm das heiße Getränk über den Kopf schüttet, wird auch sie für den Unfall vor Gericht gradstehen müssen. War es ein echter Unfall, wird allerdings der Chef/die Firma alle Forderungen des Opfers übernehmen müssen, war allerdings Fahrlässigkeit im Spiel, kann es sein, dass auch die Sekretärin einen (kleinen) Teil der Entschädigungsleistung zahlen muss. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sogar alles.
Und so ist es ja im Prinzip auch hier. Wenn man das Wagerl fallen lässt, weil das Kind so schiach ist, dann wird man selber schuld sein. Und wenn einem der Halter aus der Hand rutscht, dann übernimmt das sicher die Firma (auch wenn sie nicht wollen).
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