Aber für viele Fehler, die im Dienst passieren, übernimmt ein Unternehmen schon auch die Haftung. Kommt drauf an, was es ist, und natürlich, ob (grobe) Fahrlässigkeit im Spiel war.
Ja, aus der Dienstgeberhaftung für die Begleichung von privatrechtlichen Forderungen (Schadenersatz, Schmerzensgeld), soweit dem Vorfall keine grob fahrlässige oder vorsätzlich schädigende Handlung zugrunde liegt. Was aber auf die eigentliche Verschuldensfrage am Vorfall und eventuelle strafrechtliche Folgen für den Verursacher keinen Einfluss hat. Aber das gilt ganz allgemein im Berufsleben, bei exponierter Tätigkeit ist das Risiko solchen Vorfällen ausgesetzt zu sein natürlich größer.
Wenn der Chef seiner Sekretärin aufträgt, sie solle seinem Kunden einen Kaffee servieren und sie verbrüht den dann, weil sie ihm das heiße Getränk über den Kopf schüttet, wird auch sie für den Unfall vor Gericht gradstehen müssen. War es ein
echter Unfall, wird allerdings der Chef/die Firma alle Forderungen des Opfers übernehmen müssen, war allerdings Fahrlässigkeit im Spiel, kann es sein, dass auch die Sekretärin einen (kleinen) Teil der Entschädigungsleistung zahlen muss. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sogar alles.
Eigentlich wäre jeder Mensch gut beraten, wenn er eine Haftpflichtversicherung zahlt, die für diverse seiner außerhäuslichen Ungeschicklichkeiten aufkommt (Zu Hause zahlt ja vieles die Haushaltsversicherung).