Autor Thema: [PM] Straßenbahnfahrer beschimpfte Mutter mit Kind  (Gelesen 21890 mal)

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hema

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Re: [PM] Straßenbahnfahrer beschimpfte Mutter mit Kind
« Antwort #30 am: 21. Januar 2017, 15:41:15 »
Und wenn einem der Halter aus der Hand rutscht, dann übernimmt das sicher die Firma (auch wenn sie nicht wollen).
Dann muss sie sogar, was die zivilrechtlichen Folgen betrifft!  :lamp:
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h 3004

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Re: [PM] Straßenbahnfahrer beschimpfte Mutter mit Kind
« Antwort #31 am: 21. Januar 2017, 20:06:05 »
Seit der Einführung der Niederflurfahrzeuge auf allen Linien wäre ich mir nicht sicher, ob:
1. der Verweis eines Hochflurfahrers auf den nächsten NFL gereicht hätte
2. wenn er trotzdem in den HFL einen Kinderwagen hineinheben geholfen hat und was passiert ist, er automatisch aus "dem Schneider" ist?.
3. der Fahrgast von sich aus nicht auf den nächsten NFL. warten sollte, soferne er nicht ohne Hilfe in den HFL hineinkommt (s. FGI - außer es gibt in der Station keine).
4. Warum wird durch Betriebsvereinbarung nicht die Haftung des Fahrers in solchen Fällen ausgeschlossen?
Eine diesbezügliche Rechtsprechung wäre interessant.
 

Klingelfee

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Re: [PM] Straßenbahnfahrer beschimpfte Mutter mit Kind
« Antwort #32 am: 21. Januar 2017, 20:24:56 »
4. Warum wird durch Betriebsvereinbarung nicht die Haftung des Fahrers in solchen Fällen ausgeschlossen?


Ich weis nicht, ob man da den Mitarbeiter aus der Haftung entlassen kann - rein rechtlich gesehen
Bitte meine Kommentare nicht immer als Ausrede für die WL ansehen

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Re: [PM] Straßenbahnfahrer beschimpfte Mutter mit Kind
« Antwort #33 am: 21. Januar 2017, 21:26:09 »
Wir dürften hier wieder mal einer tendenziösen Berichterstattung der Kronenzeitung aufgesessen sein. Es gibt Zeugenaussagen, dass die Frau mit Kind auf die anfahrende Straßenbahn zugelaufen sei (über eine rote Ampel), dabei stürzte und hernach die erste Tür aufgedrückt hätte. Der Fahrer hätte demnach den Wagen zum Stillstand gebracht und beide einsteigen lassen. Nach einem kurzen Wortwechsel war die Sache wohl gegessen.
Allerdings befand sich ein Schreibmaschinenknecht der Kronenzeitung im Zug und so soll das Ganze seinen Lauf genommen haben.  :-X
So etwas ist zunehmend ärgerlich, jeder möchte (und darf) heute Aushilfs-Journalist spielen, schnell ist wo ein Fehler gefunden, hinterfragt oder recherchiert wird erst gar nicht, dann noch ein Handyfoto oder Video und ab in Zeitung, Facebook u.ä.. Ob das stimmt oder nicht, aus dem Zusammenhang gegriffen ist oder nicht, egal, Hauptsache man kann mit dem Finger auf jemanden zeigen und sich an Fehlern anderer aufgeilen.

Gegenbeispiel zum Thema Wortwahl des Fahrers, vor einiger Zeit am 71er. Wagen, ein E2, setzt sich bereits in Bewegung, stürmt eine Gruppe Jugendlicher mit Testosteronüberschuss auf die Bim zu, einer schlägt mehrmals fest auf die erste Tür weil er noch reinwollte. Fahrer bleibt stehen, öffnet die Tür und schreit raus "haben's da ins Hirn gschissen oder was!?", macht wieder zu und fährt => ein komplett verdutzter Bursche draußen und lautes Gelächter und Zustimmung bei den Fahrgästen. Das war auch vulgär, aber so treffend platziert und kam sehr gut an.  ;D ;D

haidi

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Re: [PM] Straßenbahnfahrer beschimpfte Mutter mit Kind
« Antwort #34 am: 21. Januar 2017, 23:14:17 »
4. Warum wird durch Betriebsvereinbarung nicht die Haftung des Fahrers in solchen Fällen ausgeschlossen?


Ich weis nicht, ob man da den Mitarbeiter aus der Haftung entlassen kann - rein rechtlich gesehen
Nicht aus der strafrechtlichen (fahrlässige Körperverletzung bis hin zu fahrlässiger Tötung im Extremfall), aber aus der finanziellen Haftung.
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Klingelfee

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Re: [PM] Straßenbahnfahrer beschimpfte Mutter mit Kind
« Antwort #35 am: 22. Januar 2017, 07:46:59 »
4. Warum wird durch Betriebsvereinbarung nicht die Haftung des Fahrers in solchen Fällen ausgeschlossen?


Ich weis nicht, ob man da den Mitarbeiter aus der Haftung entlassen kann - rein rechtlich gesehen
Nicht aus der strafrechtlichen (fahrlässige Körperverletzung bis hin zu fahrlässiger Tötung im Extremfall), aber aus der finanziellen Haftung.

Und wie willst du das machen? Die Haftstrafe gehört dem Fahrer, die Geldstrafe gehört dem Unternehmen.

Ich bin kein Jurist. Aber das es zu einem Schmerzengeld kommt, muss es doch zu einer Körperverletzung, und sei es nur fahrlässig, kommen. Ansonsten sehe ich keinen Grund, dass der Erziehungsberechtigter bei einem Vorfall irgendeine Entschädigung bekommt.

Ausserdem will ich wieder einmal anmerken, dass wir schon wieder über einen Vorfall diskudieren, wo wir nicht dabei waren. Daher können wir nur mutmaßen, was damals wirklich vorgefallen ist.

Und bei der Präpotenz von so manchen Babyferrarifahrerinnen, würde es mich nicht wundern, wenn damals auch die Agression von der Mutter ausgegangen ist.

Ich gebe zu, dass ich in meiner Fahrdienstzeit immer von den Müttern gebeten werden wollte und nur selten gleich von mir aus geholfen habe. Allerdings haben dann bevor ich noch reagieren konnte schon andere Fahrgäste mitgeholfen.

Wirklich stehen gelassen habe ich ein einziges Mal einen Kinderwagen mit Mutter. Und das deshalb, weil ich der erste Zug nach einer Störung war und somit gar keinen Platz mehr für sie hatte. Ausserdem wusste ich, dass ich mehrere Züge unmittelbar hinter mir hatte. Das hatte sie Anfangs auch akzeptiert. Nur wie ich dann die Türe für einen zueilenden Fahrgast nochmals öffnete, dieser sich in meine Sadrinenbüchse hineinzwängte, fragte sie allen ernstes, wieso der Herr einsteigen darf und sie nicht.
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h 3004

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Re: [PM] Straßenbahnfahrer beschimpfte Mutter mit Kind
« Antwort #36 am: 22. Januar 2017, 08:39:05 »
Ansich habe ich nicht an die Möglichkeit einer strafrechtlichen Handlung gedacht, da dies sehr unwahrscheinlich ist und in einem solchen -fast undenkbaren  Fall der groben Fahrlässigkeit oder des Vorsatzes der Verletzung des Kindes -  beim ersten Mal sicher mit einer "bedingten" ausgeht.
Es ging mir um die zivilrechtlichen Folgen (ev. Arzt/ Krankenhauskosten, Betreuungskosten für das Kind, dadurch ev. Arbeitsausfall des Elternteiles, Gerichts- und Anwaltskosten etc.)
Daß diese Kosten dann ev. am Fahrer "hängenbleiben", nur weil er etwas Gutes tun wollte, habe ich mit meinem Vorschlag einer BV gemeint. Hier sollte in jedem Fall der Betrieb einspringen. 

Klingelfee

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Re: [PM] Straßenbahnfahrer beschimpfte Mutter mit Kind
« Antwort #37 am: 22. Januar 2017, 08:55:52 »
Ansich habe ich nicht an die Möglichkeit einer strafrechtlichen Handlung gedacht, da dies sehr unwahrscheinlich ist und in einem solchen -fast undenkbaren  Fall der groben Fahrlässigkeit oder des Vorsatzes der Verletzung des Kindes -  beim ersten Mal sicher mit einer "bedingten" ausgeht.
Es ging mir um die zivilrechtlichen Folgen (ev. Arzt/ Krankenhauskosten, Betreuungskosten für das Kind, dadurch ev. Arbeitsausfall des Elternteiles, Gerichts- und Anwaltskosten etc.)
Daß diese Kosten dann ev. am Fahrer "hängenbleiben", nur weil er etwas Gutes tun wollte, habe ich mit meinem Vorschlag einer BV gemeint. Hier sollte in jedem Fall der Betrieb einspringen.

Ich habe deinen Vorschlag auch so verstanden. Ich bin kein Jurist, aber mir stellt sich einfach die Frage, ob auch bei einer bedingten Verurteilung das Unternehmen die Folgekosten darf, wenn der Mitarbeiter dazu verurteilt worden ist.
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h 3004

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Re: [PM] Straßenbahnfahrer beschimpfte Mutter mit Kind
« Antwort #38 am: 22. Januar 2017, 09:42:29 »
Eben daher eine Betriebsvereinbarung. Das Unternehmen hat dann eine Rechtsgrundlage, den Schaden für den Fahrer diesem zu ersetzen und der Fahrer ist nicht auf das Wohlwollen des Betriebes angewiesen.

haidi

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Re: [PM] Straßenbahnfahrer beschimpfte Mutter mit Kind
« Antwort #39 am: 22. Januar 2017, 13:47:59 »
Ansich habe ich nicht an die Möglichkeit einer strafrechtlichen Handlung gedacht, da dies sehr unwahrscheinlich ist und in einem solchen -fast undenkbaren  Fall der groben Fahrlässigkeit oder des Vorsatzes der Verletzung des Kindes -  beim ersten Mal sicher mit einer "bedingten" ausgeht.
Es ging mir um die zivilrechtlichen Folgen (ev. Arzt/ Krankenhauskosten, Betreuungskosten für das Kind, dadurch ev. Arbeitsausfall des Elternteiles, Gerichts- und Anwaltskosten etc.)
Daß diese Kosten dann ev. am Fahrer "hängenbleiben", nur weil er etwas Gutes tun wollte, habe ich mit meinem Vorschlag einer BV gemeint. Hier sollte in jedem Fall der Betrieb einspringen.
Genau das habe ich bei meinem Posting auch gemeint.

Ansich habe ich nicht an die Möglichkeit einer strafrechtlichen Handlung gedacht, da dies sehr unwahrscheinlich ist und in einem solchen -fast undenkbaren  Fall der groben Fahrlässigkeit oder des Vorsatzes der Verletzung des Kindes -  beim ersten Mal sicher mit einer "bedingten" ausgeht.
Es ging mir um die zivilrechtlichen Folgen (ev. Arzt/ Krankenhauskosten, Betreuungskosten für das Kind, dadurch ev. Arbeitsausfall des Elternteiles, Gerichts- und Anwaltskosten etc.)
Daß diese Kosten dann ev. am Fahrer "hängenbleiben", nur weil er etwas Gutes tun wollte, habe ich mit meinem Vorschlag einer BV gemeint. Hier sollte in jedem Fall der Betrieb einspringen.

Ich habe deinen Vorschlag auch so verstanden. Ich bin kein Jurist, aber mir stellt sich einfach die Frage, ob auch bei einer bedingten Verurteilung das Unternehmen die Folgekosten darf, wenn der Mitarbeiter dazu verurteilt worden ist.

Eine eventuelle Geldstrafe darf ein Betrieb durchaus durch eine "Sonderzahlung" ersetzen, die aber versteuert werden muss.

Die Folgekosten (Kinderbetreuung, Invaliditätskosten, Sachschaden am Kinderwagen etc.) sind Kosten, die auch durch eine Haftpflichtversicherung gedeckt werden können und darf der Betrieb auf alle Fälle übernehmen, eventuell muss er sie sogar vorerst übernehmen und kann diese dann vom Fahrer zurück verlangen (wobei der Richter am Arbeitsgericht ein Mäßigungsrecht  hat). Bei den WL spielen ja verschiedenste Rechtsgrundlagen mit: Beamte, Vertragsbedienstete und Kollektivvertragsangestellte.

Bei den Bundesbeamten ist es so, dass ein Beamter, der bei der Dienstausübung einen Schaden verursacht, nicht direkt geklagt werden kann. Der Geschädigte muss den Weg der Amtshaftpflichtklage gegen die Republik Österreich gehen, bei der die Anwälte der Finanzprokuratur als Gegner hat (und die sind andere Kaliber als die der WL). Ist er erfolgreich, kann dann unter bestimmten Umständen die Republik gegen den Beamten im Weg der Organhaftpflicht vorgehen - diese gilt aber nur zwischen Beamte und Dienstgeber.
Ein Strafverfahren geht aber immer gegen den Beamten.
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hema

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Re: [PM] Straßenbahnfahrer beschimpfte Mutter mit Kind
« Antwort #40 am: 22. Januar 2017, 15:06:18 »
Eben daher eine Betriebsvereinbarung. Das Unternehmen hat dann eine Rechtsgrundlage, den Schaden für den Fahrer diesem zu ersetzen und der Fahrer ist nicht auf das Wohlwollen des Betriebes angewiesen.
Da braucht es keine Vereinbarung. Kommt es aufgrund eines durch einen Arbeitnehmer verursachten dienstlichen Vorfalls zu strafrechtlichen Konsequenzen für einen Bediensteten, muss er die allein tragen. Das Urteil könnte Haftstrafe, Geldstrafe und/oder eine Diversionsleistung an den Geschädigten umfassen. Will der Geschädigte zusätzlich eine Ersatzleistung für allfällige ihm entstandene Schäden und Kosten, sowie Schmerzensgeld aus dem Vorfall erhalten, muss er sich a) als Privatbeteiligter dem Strafverfahren anschließen und b) die Firma zivilrechtlich klagen. Bei diesem Verfahren wird über die Rechtmäßigkeit der Forderung und Höhe der Geldleistung entschieden. Ergab das vorausgehende Strafverfahren ein Vorsatz- oder Fahrlässigkeitsverhalten des Arbeitnehmers, kann der Betrieb an ihn Regressforderungen stellen (ganz bzw.  bis zu einer gewissen, verdienstabhängigen Maximalhöhe). Dass es in Zusammenhang mit einem Vorfall auch ein Strafverfahren gegen dritte geben könnte, macht die Sache vielleicht komplexer, ändert aber nichts am grundsätzlichen Sachverhalt.

Es gibt/gab einen Unterstützungsfonds des Betriebsrats, welcher meist Geldstrafen aus Verkehrsübertretungen (Verwaltungsdelikt) ersetzte. Geldstrafen aus Strafverfahren für wen anderen zu zahlen ist, glaube ich, rechtswidrig*. Man kann ihm natürlich (privat) das Geld leihen oder steuerpflichtig schenken, die Strafe direkt übernehmen oder eine Versicherung für solche Fälle abschließen ist, soweit ich weiß, nicht zulässig. Einem Gschädigten privatrechtlich zugesprochene Zahlungen kann natürlich tragen, wer immer es tut bzw. sich moralisch zur Übernahme der Leistung an Stelle des Beklagten verpflichtet sieht.


Wer es genauer wissen will, fragt am besten den Rechtsanwalt des Vertrauens!  ;)






*) Man kann bzw. darf sich ja auch nicht für wen anderen ins Gefängnis setzen oder seine Fußfessel in Vertretung tragen!  ^-^
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Re: [PM] Straßenbahnfahrer beschimpfte Mutter mit Kind
« Antwort #41 am: 22. Januar 2017, 16:21:44 »
Ja, gut, aber wir reden ja über das Hineinheben eines Kinderwagens und nicht über einen Fahrer, der einen Unfall mit Verletzten oder Toten schuldhaft verursacht hat (z.B. 39er Unfall, wenn ihn der Fahrer überlebt hätte). Sowas kann man ja  in einer BV ausschließen.

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Re: [PM] Straßenbahnfahrer beschimpfte Mutter mit Kind
« Antwort #42 am: 22. Januar 2017, 16:34:54 »
Wirklich stehen gelassen habe ich ein einziges Mal einen Kinderwagen mit Mutter. Und das deshalb, weil ich der erste Zug nach einer Störung war und somit gar keinen Platz mehr für sie hatte. Ausserdem wusste ich, dass ich mehrere Züge unmittelbar hinter mir hatte. Das hatte sie Anfangs auch akzeptiert. Nur wie ich dann die Türe für einen zueilenden Fahrgast nochmals öffnete, dieser sich in meine Sadrinenbüchse hineinzwängte, fragte sie allen ernstes, wieso der Herr einsteigen darf und sie nicht.
Da frage ich mich aber schon, warum Du einem zueilenden Fahrgast nochmal die Türe öffnest, wenn:
  • der Zug ohnehin schon verspätet war
  • der Zug vollgestopft war
  • der Folgezug hinten drauf pickte
  • der zueilende Fahrgast - im Gegensatz zu jenen im Zug (bzw. jenen, die schon gewartet hatten) - bisher wohl - bezogen auf Deine Linie - ohnehin pünktlich unterwegs war (sonst hätte er ja schon gewartet)
::)

Ja, gut, aber wir reden ja über das Hineinheben eines Kinderwagens und nicht über einen Fahrer, der einen Unfall mit Verletzten oder Toten schuldhaft verursacht hat (z.B. 39er Unfall, wenn ihn der Fahrer überlebt hätte). Sowas kann man ja  in einer BV ausschließen.
Wenn der Fahrer einen Kinderwagen hineinhebt, dabei aber plötzlich loslässt, das Kind von ganz oben samt Kinderwagen Kopf voran auf den Asphalt fällt, dann kann das als Baby schon tödlich enden.  :-\
"das korrupteste Nest auf dem weiten Erdenrund"
Mark Twain über die Wienerstadt.

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Re: [PM] Straßenbahnfahrer beschimpfte Mutter mit Kind
« Antwort #43 am: 22. Januar 2017, 16:40:03 »
Ja, gut, aber wir reden ja über das Hineinheben eines Kinderwagens und nicht über einen Fahrer, der einen Unfall mit Verletzten oder Toten schuldhaft verursacht hat (z.B. 39er Unfall, wenn ihn der Fahrer überlebt hätte). Sowas kann man ja  in einer BV ausschließen.
Schon, aber es geht ja um den Fall, dass beim Helfen was passiert (Sachbeschädigung, Körperverletzung). Und da kann es dann durchaus zu einem Strafverfahren kommen, wenn der Verdacht einer schuldhaften Handlung vorliegt. Und ein Gerichtsverfahren oder eine allfällige Verurteilung kann keine Betriebsvereinbarung verhindern. Das heißt nicht, dass man nicht helfen soll, aber aufpassen dabei, weil dir die rechtlichen Konsequenzen deiner Ungeschicklichkeit niemand abnehmen kann, soweit du mündig und Herr deiner Sinne bist.

Wie immer im Leben, obwohl da im Ernstfall auch allzuviele nichts von der Eigenverantwortlichkeit wissen wollen!   ;)
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Re: [PM] Straßenbahnfahrer beschimpfte Mutter mit Kind
« Antwort #44 am: 22. Januar 2017, 18:09:16 »
Wirklich stehen gelassen habe ich ein einziges Mal einen Kinderwagen mit Mutter. Und das deshalb, weil ich der erste Zug nach einer Störung war und somit gar keinen Platz mehr für sie hatte. Ausserdem wusste ich, dass ich mehrere Züge unmittelbar hinter mir hatte. Das hatte sie Anfangs auch akzeptiert. Nur wie ich dann die Türe für einen zueilenden Fahrgast nochmals öffnete, dieser sich in meine Sadrinenbüchse hineinzwängte, fragte sie allen ernstes, wieso der Herr einsteigen darf und sie nicht.
Da frage ich mich aber schon, warum Du einem zueilenden Fahrgast nochmal die Türe öffnest, wenn:
  • der Zug ohnehin schon verspätet war
  • der Zug vollgestopft war
  • der Folgezug hinten drauf pickte
  • der zueilende Fahrgast - im Gegensatz zu jenen im Zug (bzw. jenen, die schon gewartet hatten) - bisher wohl - bezogen auf Deine Linie - ohnehin pünktlich unterwegs war (sonst hätte er ja schon gewartet)
::)


Ganz einfach, weil ich bedingt durch den großen Fahrgastandrang die Ampelphase nicht erwischt hatte und bei einem gesperrten Signal in der Haltestelle stand.
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