4. Warum wird durch Betriebsvereinbarung nicht die Haftung des Fahrers in solchen Fällen ausgeschlossen?
Ich weis nicht, ob man da den Mitarbeiter aus der Haftung entlassen kann - rein rechtlich gesehen
Nicht aus der strafrechtlichen (fahrlässige Körperverletzung bis hin zu fahrlässiger Tötung im Extremfall), aber aus der finanziellen Haftung.
Und wie willst du das machen? Die Haftstrafe gehört dem Fahrer, die Geldstrafe gehört dem Unternehmen.
Ich bin kein Jurist. Aber das es zu einem Schmerzengeld kommt, muss es doch zu einer Körperverletzung, und sei es nur fahrlässig, kommen. Ansonsten sehe ich keinen Grund, dass der Erziehungsberechtigter bei einem Vorfall irgendeine Entschädigung bekommt.
Ausserdem will ich wieder einmal anmerken, dass wir schon wieder über einen Vorfall diskudieren, wo wir nicht dabei waren. Daher können wir nur mutmaßen, was damals wirklich vorgefallen ist.
Und bei der Präpotenz von so manchen Babyferrarifahrerinnen, würde es mich nicht wundern, wenn damals auch die Agression von der Mutter ausgegangen ist.
Ich gebe zu, dass ich in meiner Fahrdienstzeit immer von den Müttern gebeten werden wollte und nur selten gleich von mir aus geholfen habe. Allerdings haben dann bevor ich noch reagieren konnte schon andere Fahrgäste mitgeholfen.
Wirklich stehen gelassen habe ich ein einziges Mal einen Kinderwagen mit Mutter. Und das deshalb, weil ich der erste Zug nach einer Störung war und somit gar keinen Platz mehr für sie hatte. Ausserdem wusste ich, dass ich mehrere Züge unmittelbar hinter mir hatte. Das hatte sie Anfangs auch akzeptiert. Nur wie ich dann die Türe für einen zueilenden Fahrgast nochmals öffnete, dieser sich in meine Sadrinenbüchse hineinzwängte, fragte sie allen ernstes, wieso der Herr einsteigen darf und sie nicht.