Für den Fall, dass der Kontrollamtsbericht auf irgendeine Art und Weise verschwindet (kennt man ja von diversen Unfall-Untersuchungsberichten, u.a. U2-Stadion), möchte ich dennoch festhalten, was sich nach den Kontrollamts-Besuchen zumindest nach Angabe der WL geändert haben soll:
- Das so genannte ULF-Kompetenzzentrum "Center of Competence" im Btf. Ottakring wurde überhaupt mal ins Organigramm aufgenommen
- Einführung des elektronischen Reparatur-Buches, vorher händische Zettelwirtschaft, welche von Schreibern (wie im alten Rom) ins SAP geklopft wurden
- Implementierung einer Schnittstelle zw. WL-SAP und Siemens zur Beurteilung der Erfüllung der Qualitätskriterien aus den ULF-Lieferverträgen (und damit begründbare Malus-Forderungen an Siemens (!)
- Siemens habe bei Wartungen mit "größerem Infrastruktur-Aufwand" seine eigenen Einrichtungen und Werkzeuge zu beschaffen
- Implementierung einer SAP-Abfragemaske zur Anzeige aller Störungen von ULF-Straßenbahnen
- Arbeitsgruppe zw. WL und Siemens zur koordinierten Abarbeitung von ULF-Mängeln
Es bleibt weiterhin absolut nicht nachvollziehbar, warum Neufahrzeuge gegenüber den Alt-Fahrzeugen einen höheren Wartungsaufwand aufweisen sollen (WL-Ansicht: "Moderne Straßenbahnfahrzeuge, im Fall des ULF mit der weltweit niedrigsten Einstiegshöhe, weisen eine Vielzahl an technischen Einrichtungen auf, welche auch einen vermehrten Instandhal-tungsaufwand gegenüber den alten Modellen, wie dem E1, erklä-ren. Beide Fahrzeugtypen sind sowohl vom technischen Niveau als auch vom Komfort unterschiedlich."). Prinzipiell sollte es genau umgekehrt sein.
Ein wirklich spannender Umstand ist, dass zwischen 1998 und 2006 kein Wartungsplan von Siemens für die ULF-Reihen A und B existierte.
Die durchschnittliche Entfernung zwischen zwei Störungen (MDBF) für den ULF A1 in 2009 lag laut WL bei 12.006 km, nach Berechnungen des Kontrollamtes bei 1.907 km.

Nächster Knaller: Die Funktionsfähigkeit der Sandstreueinrichtungen des ULF war "häufig eingeschränkt". Da müssten eigentlich beim Aufsichtsorgan die Alarmglocken schrillen, zumal möglicherweise ein Verstoß gegen §37 StrabVO vorliegen könnte. Wir erinnern uns an die jährlichen Dienstanweisungen im Herbst.

An dem Umstand, dass rund ein Viertel aller Neubaufahrzeuge nicht einsatzbereit sind, dürfte sich bis heute nichts geändert haben.

Von der gleichemäßigen Verteilung auf das Fahrtenangebot möchte ich garnicht erst reden.