Ja natürlich, das auf Linien machen, wo die E1 planmäßig fahren und keinen Niederflurkurs hochflurig fahren. 
mfG
Luki
Die Logik verstehe ich nicht. Wenn ein E1 und ein ULF jeweils auf einer anderen Linie eingesetzt werden, ist das doch ein Nullsummenspiel!? Es ist ja nicht so, dass es einen rechtlichen Anspruch auf reine Niederflurigkeit für den O-Wagen gibt.
Falls das überhaupt so ist, dass extra auf Wunsch eines Lehrfahrers ein E1 auf einer bestimmten Linie eingesetzt wird. Diese Ansicht fällt eher unter Urban-Legend, obwohl es in Einzelfällen schon mal vorgekommen sein könnte.