Autor Thema: Notausstieg Ustrab  (Gelesen 8658 mal)

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13er

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Notausstieg Ustrab
« am: 28. Mai 2012, 10:36:09 »
Schon gesehen? Seit einigen Wochen wird an einem Notausstieg in der Ustrab zwischen Matz und Eichenstraße (in dieser FR) gearbeitet (Wanddurchbruch), da der Haltestellenabstand zu groß ist. Der Ausgang befindet sich oben am Parkplatz in der Gürtelmitte (auch bereits ersichtlich).
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hema

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Re: Notausstieg Ustrab
« Antwort #1 am: 28. Mai 2012, 14:00:24 »

. . . . , da der Haltestellenabstand zu groß ist.
Eigentlich zählt hier die Tunnellänge zwischen den Haltestellenbereichen und die wäre eh knapp unter 600 Meter, also nicht zu lang. Aber man will halt auf "Nummer Sicher" gehen!
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B. S. Agrippa

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Re: Notausstieg Ustrab
« Antwort #2 am: 28. Mai 2012, 15:33:50 »
Sind die anderen Haltestellenabstände in der Ustrab im Vergleich zu Eichenstraße-Matzleinsdorfer denn so kurz, dass dort nirgends auch ein Notausgang errichtet wird? Blechturmgasse-Südtiroler beispielsweise ist rein gefühlsmäßig nicht viel kürzer!

13er

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Re: Notausstieg Ustrab
« Antwort #3 am: 28. Mai 2012, 15:40:32 »
Sind die anderen Haltestellenabstände in der Ustrab im Vergleich zu Eichenstraße-Matzleinsdorfer denn so kurz, dass dort nirgends auch ein Notausgang errichtet wird? Blechturmgasse-Südtiroler beispielsweise ist rein gefühlsmäßig nicht viel kürzer!
Im Google Earth komme ich da auf ca. 100 Meter weniger (~490m).
Mit uns kommst du sicher... zu spät.

Linie 41

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Re: Notausstieg Ustrab
« Antwort #4 am: 28. Mai 2012, 15:57:52 »
Blechturmgasse–Südtiroler Platz: 445 m
Kliebergasse–Blechturmgasse: 384 m
Matzleinsdorfer Platz–Kliebergasse: 458 m
Eichenstraße–Matzleinsdorfer Platz: 653 m
Kliebergasse–Laurenzgasse: 433 m

Quelle: Wiener Linien
Ich verstehe das Konzept dahinter nicht und bin generell dagegen.

hema

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Re: Notausstieg Ustrab
« Antwort #5 am: 28. Mai 2012, 16:41:18 »

Eichenstraße–Matzleinsdorfer Platz: 653 m
Und um die Tunnellänge zu ermitteln musst du noch Bahnsteiglänge und -versatz abziehen!
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ULF

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Re: Notausstieg Ustrab
« Antwort #6 am: 28. Mai 2012, 17:43:06 »

Eichenstraße–Matzleinsdorfer Platz: 653 m
Und um die Tunnellänge zu ermitteln musst du noch Bahnsteiglänge und -versatz abziehen!
Hier geht es um Notausgänge... das hat nix mit Tunnellängen (mit oder ohne Bahnsteig) zu tun. Schlicht und ergreifend der Weg bis an die Oberfläche ist gefragt.

hema

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Re: Notausstieg Ustrab
« Antwort #7 am: 28. Mai 2012, 19:00:26 »

Hier geht es um Notausgänge... das hat nix mit Tunnellängen (mit oder ohne Bahnsteig) zu tun. Schlicht und ergreifend der Weg bis an die Oberfläche ist gefragt.
Na wennst' es besser weißt!  ::)


Für alle die es interessiert, ab einer Länge einer Tunnelstrecke (=Abstand zwischen den Bahnsteigenden der Stationen) von 600 Metern sind Notausstiege/Notausgänge im Abstand von maximal 300 Metern erforderlich.


Zitat
StrabVO99 § 29. Tunnel
(5) Im Tunnel müssen ins Freie führende Notausstiege vorhanden und so angelegt sein, dass die Entfernung bis zum nächsten
Bahnsteig, Notausstieg oder Tunnelportal jeweils nicht mehr als 300 m beträgt. Notausstiege müssen auch an Tunnelenden vorhanden
sein, wenn der nächste Notausstieg oder der nächste Bahnsteig mehr als 100 m entfernt ist.
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Klingelfee

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Re: Notausstieg Ustrab
« Antwort #8 am: 28. Mai 2012, 19:48:25 »

Hier geht es um Notausgänge... das hat nix mit Tunnellängen (mit oder ohne Bahnsteig) zu tun. Schlicht und ergreifend der Weg bis an die Oberfläche ist gefragt.
Na wennst' es besser weißt!  ::)


Für alle die es interessiert, ab einer Länge einer Tunnelstrecke (=Abstand zwischen den Bahnsteigenden der Stationen) von 600 Metern sind Notausstiege/Notausgänge im Abstand von maximal 300 Metern erforderlich.


Zitat
StrabVO99 § 29. Tunnel
(5) Im Tunnel müssen ins Freie führende Notausstiege vorhanden und so angelegt sein, dass die Entfernung bis zum nächsten
Bahnsteig, Notausstieg oder Tunnelportal jeweils nicht mehr als 300 m beträgt. Notausstiege müssen auch an Tunnelenden vorhanden
sein, wenn der nächste Notausstieg oder der nächste Bahnsteig mehr als 100 m entfernt ist.

Ich würde das mal rivchtig lesen. Der nächste Notausstieg darf maxmial 300 m weit weg sein. Das bedeutet, zwischen 2 Notausstiegen das ein Abstand von 600m sein. Es steht nämlich nirgend geschrieben, dass die Fluchtrichtung IN Fahrtrichtung sein muss.
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hema

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Re: Notausstieg Ustrab
« Antwort #9 am: 28. Mai 2012, 20:19:32 »

Ich würde das mal rivchtig lesen.
Dann tu's doch!  ;)
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Klingelfee

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Re: Notausstieg Ustrab
« Antwort #10 am: 28. Mai 2012, 20:39:34 »

Ich würde das mal rivchtig lesen.
Dann tu's doch!  ;)

Das tu ich auch. Nur du schreibst, dass bei einem Tunnel ab 600m alle 300m ein Notaussteig sein muss. Und diese Aussage ist eben falsch. AB einer Tunnellänge von 600m darf der Fluchtweg nicht länger als 300m sein. Das bedeutet jedoch, dass es völlig aussreich alle 600 einen Fluchtweg zu errichten. Sprich

Bei einem 1 km langen Tunnel komme ich mit 2 Notausstiege aus, wärend ich nach deiner Aussage 3 Notausstiege benötigen würde.
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ULF

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Re: Notausstieg Ustrab
« Antwort #11 am: 28. Mai 2012, 21:16:53 »

Hier geht es um Notausgänge... das hat nix mit Tunnellängen (mit oder ohne Bahnsteig) zu tun. Schlicht und ergreifend der Weg bis an die Oberfläche ist gefragt.
Na wennst' es besser weißt!  ::)


Für alle die es interessiert, ab einer Länge einer Tunnelstrecke (=Abstand zwischen den Bahnsteigenden der Stationen) von 600 Metern sind Notausstiege/Notausgänge im Abstand von maximal 300 Metern erforderlich.


Zitat
StrabVO99 § 29. Tunnel
(5) Im Tunnel müssen ins Freie führende Notausstiege vorhanden und so angelegt sein, dass die Entfernung bis zum nächsten
Bahnsteig, Notausstieg oder Tunnelportal jeweils nicht mehr als 300 m beträgt. Notausstiege müssen auch an Tunnelenden vorhanden
sein, wenn der nächste Notausstieg oder der nächste Bahnsteig mehr als 100 m entfernt ist.
Interessant. Der rettende Bahnsteig. ::)

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Re: Notausstieg Ustrab
« Antwort #12 am: 28. Mai 2012, 21:17:49 »
Zitat
StrabVO99 § 29. Tunnel
(5) Im Tunnel müssen ins Freie führende Notausstiege vorhanden und so angelegt sein, dass die Entfernung bis zum nächsten
Bahnsteig, Notausstieg oder Tunnelportal jeweils nicht mehr als 300 m beträgt. Notausstiege müssen auch an Tunnelenden vorhanden
sein, wenn der nächste Notausstieg oder der nächste Bahnsteig mehr als 100 m entfernt ist.

Vom Tunnelmund Wiedner Hauptstraße bis zum Bahnsteig Laurenzgasse sind es mehr als 100 Meter. Wird man da auch einen zusätzlichen Notausstieg errichten?
Es ist nichts so fein gesponnen, es kommt doch ans Licht der Sonnen!
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Klingelfee

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Re: Notausstieg Ustrab
« Antwort #13 am: 28. Mai 2012, 21:33:30 »
Zitat
StrabVO99 § 29. Tunnel
(5) Im Tunnel müssen ins Freie führende Notausstiege vorhanden und so angelegt sein, dass die Entfernung bis zum nächsten
Bahnsteig, Notausstieg oder Tunnelportal jeweils nicht mehr als 300 m beträgt. Notausstiege müssen auch an Tunnelenden vorhanden
sein, wenn der nächste Notausstieg oder der nächste Bahnsteig mehr als 100 m entfernt ist.

Vom Tunnelmund Wiedner Hauptstraße bis zum Bahnsteig Laurenzgasse sind es mehr als 100 Meter. Wird man da auch einen zusätzlichen Notausstieg errichten?
Und die Rampe zur Johann Strauß Gasse ca 140m. Ich les dass jedoch so, dass, wenn ein Notausstieg bei einem Tunnelportal errichtet wir, dieses nicht weiter als 100m weg sein darf.
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haidi

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Re: Notausstieg Ustrab
« Antwort #14 am: 28. Mai 2012, 22:06:24 »
Der Satz kommt mir komisch vor. Ich kann mir nur vorstellen, dass am Tunnelende eine Möglichkeit sein muss, auf das Niveau der Umgebung zu kommen, wenn der Tunnelausgang in einem Einschnitt liegt, also z.B. eine Treppe nach oben führen muss. Ansonst machte dieser Satz keinen Sinn, man müsste einen Notausstieg 10 m vor einem Bahnsteig anlegen?

Hannes
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