Autor Thema: Parkraumbewirtschaftung  (Gelesen 180999 mal)

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mcm57

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Re: Parkraumbewirtschaftung
« Antwort #315 am: 06. September 2017, 20:35:06 »
Nicht aber wie früher, wenn ich für sie z.B. einkaufe oder andere Besorgungen erledige.
Warum sollte ein Nichtbehinderter die "Vorteile" des Behindertenausweises genießen, nur weil er für einen Behinderten einkaufen geht?
Der Behindertenausweis soll dafür das sein, Behinderten den Alltag zu erleichtern, wenn sie selbst "dabei" sind - alles andere ist nicht argumentierbar, insbesondere zumal ein Nichtbehinderter (auch wenn er im Auftrag eines Behinderten agiert), der einen Behindertenparkplatz nützt, diesen dann eventuell einem Behinderten wegnimmt.  :lamp:

Ja

Aber leider wird auch viel Missbrauch getrieben. Hier sehe ich regelmäßig eine Dame mit Behindertenausweis parken, die offenbar ihre Kinder von der Oma abholt. Da sie eines auf der Hüfte trägt ist es eher unwahrscheinlich, dass sie selbst ein für mich nicht erkennbares körperliches Problem hat.

Allerdings ist mir auch klar, dass es fast keine Kontrollmöglichkeit gibt. Die Parkraumüberwachung kann ja nicht beim Wagen warten, bis jemand kommt...

McM

moszkva tér

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Re: Parkraumbewirtschaftung
« Antwort #316 am: 06. September 2017, 22:38:15 »
... viel Missbrauch ... eine Dame ...
Du kennst einen (möglichen) Missbrauchsfall und schließt daher gleich auf eine ganze Menge Fälle?

luki32

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Re: Parkraumbewirtschaftung
« Antwort #317 am: 07. September 2017, 10:33:57 »
... viel Missbrauch ... eine Dame ...
Du kennst einen (möglichen) Missbrauchsfall und schließt daher gleich auf eine ganze Menge Fälle?

Ich kenne mehr als eine Mißbrauchsfall mit diesen Ausweisen, und die Beteiligten sind alle miteinander uneinsichtig, ist doch alles kein Problem.
Vorsicht, Bösuser!
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U4

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Re: Parkraumbewirtschaftung
« Antwort #318 am: 07. September 2017, 11:05:09 »
Wer einen Ausweis hat, behält ihn - auch wenn der rechtmäßige Inhaber bereits - jahrelang - verstorben ist. Es gibt keinerlei Kontrollmöglichkeit mit diesen Ausweisen  :( - eine Rückgabe ist nicht vorgesehen - daher dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet
🥒 Haltestelle NEU -  die schlechteste Version seit Beginn der Haltestellen, Stangln die fast nicht zu sehen sind im Bild der Stadt

Klingelfee

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Re: Parkraumbewirtschaftung
« Antwort #319 am: 07. September 2017, 11:20:23 »
Wer einen Ausweis hat, behält ihn - auch wenn der rechtmäßige Inhaber bereits - jahrelang - verstorben ist. Es gibt keinerlei Kontrollmöglichkeit mit diesen Ausweisen  :( - eine Rückgabe ist nicht vorgesehen - daher dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet

Muss man diese Ausweise nicht auch regelmässig verlängern?
Bitte meine Kommentare nicht immer als Ausrede für die WL ansehen

U4

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Re: Parkraumbewirtschaftung
« Antwort #320 am: 07. September 2017, 11:38:27 »
Wer einen Ausweis hat, behält ihn - auch wenn der rechtmäßige Inhaber bereits - jahrelang - verstorben ist. Es gibt keinerlei Kontrollmöglichkeit mit diesen Ausweisen  :( - eine Rückgabe ist nicht vorgesehen - daher dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet

Muss man diese Ausweise nicht auch regelmässig verlängern?
Meines Wissens NEIN
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Ferry

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Re: Parkraumbewirtschaftung
« Antwort #321 am: 07. September 2017, 12:17:56 »
Wer einen Ausweis hat, behält ihn - auch wenn der rechtmäßige Inhaber bereits - jahrelang - verstorben ist. Es gibt keinerlei Kontrollmöglichkeit mit diesen Ausweisen  :( - eine Rückgabe ist nicht vorgesehen - daher dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet

Muss man diese Ausweise nicht auch regelmässig verlängern?

Nein, und genau das ist das Problem! Ich habe von meiner Großmutter auch noch einen solchen Ausweis (käme allerdings nie auf die Idee, ihn zu benützen).

Bevor man sich den bürokratischen Aufwand antut, die Ausweise regelmäßig zu verlängern (oder zurückgeben zu lassen), nimmt man lieber in Kauf, dass sie missbraucht werden. Das führt natürlich nach und nach dazu, dass immer mehr dieser Ausweise unrechtmäßig verwendet werden und damit letztlich jemand, der wirklich auf einen Parkplatz angewiesen ist, keinen mehr bekommt.

Wie hat schon der selige Georg Danzer gesungen: "Dass der Mensch a Grätz'n is', hinterlistig, feig und mies,... traurig, aber wahr!"
Weißt du, wie man ein A....loch neugierig macht? Nein? - Na gut, ich sag's dir morgen. (aus "Kottan ermittelt - rien ne va plus")

mcm57

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Re: Parkraumbewirtschaftung
« Antwort #322 am: 07. September 2017, 13:11:23 »
Du kennst einen (möglichen) Missbrauchsfall und schließt daher gleich auf eine ganze Menge Fälle?

Nein - dies ist nur ein Verdachtsfall - ich behaupt nicht, dass es definitiv ein Missbrauchsfall ist. Da ich diese Personen nicht persönlich kenne, kann ja auch eine Fehlbeurteilung vorliegen.

Ein Bekannter hat ebenfalls zugegeben, dass er nicht immer seine Mutter in der Innenstadt abholt wenn er den Ausweis benutzt (wobei diese doch recht häufig den Wagen benutzt und mit Rollstuhl ist das ja auch völlig i.O.). Ich kenne auch in einem anderen Bezirk einen Wagen der regelmäßig mit nicht-wiener Kennzeichen parkt und der betreffende Lenker keineerlei Eindruck einer Bewegungseinschränkung zeigt. Ich beobachte auch immer wieder Personen beim Supermarkt, die zwar einen Ausweis hinter der Scheibe liegen haben aber offensichtlich kein Problem haben, einen vollen Einkaufwagen durch die Gegend zu schieben und diesen auszuladen ...

Ich bin überzeugt, dass die meisten Verwendungen völlig sind. Ordnung sind und die betroffenen Personen jede Erleichterung brauchen können die es gibt. Ich bin gsD noch gut bei Fuss und es ist mit leiber ich kann größere Strecken gehen als ich habe einen Ausweis. Ein Generalverdacht ist unangebracht und ich möchte dies klarstellen, falls ich diesen Eindruck erweckt habe. Ich bin aber auch überzeugt dass es eine nennenswerte Anzahl an Missbrauchsfällen gibt. Und mangels Kontrolle bzw. mangels Kontrollmöglichkeit ist die Versuchung sich eine Parkmöglichkeit in Wien zu organisieren sehr hoch.

McM

mcm57

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Re: Parkraumbewirtschaftung
« Antwort #323 am: 07. September 2017, 13:14:02 »
Wer einen Ausweis hat, behält ihn - auch wenn der rechtmäßige Inhaber bereits - jahrelang - verstorben ist. Es gibt keinerlei Kontrollmöglichkeit mit diesen Ausweisen  :( - eine Rückgabe ist nicht vorgesehen - daher dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet

Muss man diese Ausweise nicht auch regelmässig verlängern?
Meines Wissens NEIN

Nach meinem Wissensstand konnte die Behörde die Ausweise bis vor Kurzem nicht mal zurücfordern manglees entsprechender gesetzlicher Grundlage.

Andrerseits - den Ausweis hat ggF. ein Verstorbener. Wen wollen sie strafen wenn er verschwunden ist?
Eine Befristung der Ausweise wäre mehr als notwendig. Bin gespannt wann jemand auf die Idee kommt seinen zu verlieren und damit andere glücklich zu machen ...

haidi

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Re: Parkraumbewirtschaftung
« Antwort #324 am: 07. September 2017, 13:36:56 »
Ich beobachte auch immer wieder Personen beim Supermarkt, die zwar einen Ausweis hinter der Scheibe liegen haben aber offensichtlich kein Problem haben, einen vollen Einkaufwagen durch die Gegend zu schieben und diesen auszuladen ...
Selbst wenn diese Personen auf dem Parkplatz mit dem Behindertensymbol stehen, kannst ihnen nichts anhaben. Sie haben den Ausweis zwar ausliegen, verwenden ihn aber nicht, weil das kein Behindertenparkplatz im Sinne der StVO ist. Nach § 43c StVO sind für Behinderte Halteverbote einzurichten, müsste also ein HV-Taferl dort stehen.
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moszkva tér

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Re: Parkraumbewirtschaftung
« Antwort #325 am: 07. September 2017, 13:40:46 »
Andrerseits - den Ausweis hat ggF. ein Verstorbener. Wen wollen sie strafen wenn er verschwunden ist?
Die Benutzung eines Ausweises ohne Berechtigung ist sehr wohl illegal. Das betrifft ja durchaus auch "verlorene" Dienstausweise. Tatbestand Betrug, Amtsanmaßung, Amtsmissbrauch - ist alles im Bereich des Möglichen.

hema

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Re: Parkraumbewirtschaftung
« Antwort #326 am: 07. September 2017, 16:48:50 »

Die Benutzung eines Ausweises ohne Berechtigung ist sehr wohl illegal.
Das sowieso. Und die "alten" Behindertenausweise werden auch überprüft, vielleicht  nicht in Wien, aber etliche Städte machen das. Die Ausweise heißen übrigens jetzt "Behindertenpass" und sind gar nicht mehr so leicht zu bekommen (erst ab 50 Prozent anerkannter Behinderung), außerdem berechtigen sie nicht mehr automatisch zum Parken! Für die einschlägigen Ausnahmen von der StVO gibt es eine eigene Kennzeichnung und die ist jeweils an ein bestimmtes Fahrzeug gebunden (Autonummer) und das Kfz muss im Normalfall auch auf den Behinderten zugelassen sein. Das Kriterium zur Erlangung ist die Feststellung der Unzumutbarkeit der Benützung Öffentlicher Verkehrsmittel durch einen sachverständigen Gutachter (Facharzt) des Sozialministeriums.

Was hier bekrittelt wird, sind die früheren, immer noch gütligen Ausweise, die man einfach hinter die Windschutzscheibe eines abgestellten Fahrzeugs legt.
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haidi

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Re: Parkraumbewirtschaftung
« Antwort #327 am: 07. September 2017, 18:05:27 »

Die Benutzung eines Ausweises ohne Berechtigung ist sehr wohl illegal.
Das sowieso. Und die "alten" Behindertenausweise werden auch überprüft, vielleicht  nicht in Wien, aber etliche Städte machen das. Die Ausweise heißen übrigens jetzt "Behindertenpass" und sind gar nicht mehr so leicht zu bekommen (erst ab 50 Prozent anerkannter Behinderung), außerdem berechtigen sie nicht mehr automatisch zum Parken! Für die einschlägigen Ausnahmen von der StVO gibt es eine eigene Kennzeichnung und die ist jeweils an ein bestimmtes Fahrzeug gebunden (Autonummer) und das Kfz muss im Normalfall auch auf den Behinderten zugelassen sein. Das Kriterium zur Erlangung ist die Feststellung der Unzumutbarkeit der Benützung Öffentlicher Verkehrsmittel durch einen sachverständigen Gutachter (Facharzt) des Sozialministeriums.

Was hier bekrittelt wird, sind die früheren, immer noch gütligen Ausweise, die man einfach hinter die Windschutzscheibe eines abgestellten Fahrzeugs legt.
Das mit dem Kennzeichen wäre neu, ist aber meines Wissens nicht so. Der Behinderten-Parkausweis gilt für die betreffende Person und für das Fahrzeug, das die Person gerade benutzt oder mit dem sie chauffiert wird.
Nur Behindertenparkplätze mit "ausgenommen Kennzeichen" sind an das Fahrzeug gebunden, wobei ich schon Zusatztafeln mit 2 Kennzeichen gesehen habe. Da hat Deutschland eine bessere Lösung - die machen "Ausgenommen Fahrzeuge mit Behindertenausweis Nr. ...."  - der Behinderte kann also auch mit Leihwägen dort parken.
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hema

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Re: Parkraumbewirtschaftung
« Antwort #328 am: 08. September 2017, 00:04:51 »
Mir hat man im Sozialministerium erklärt, dass der Behinderte zur Erlangung der Befreiung ein auf seinen Namen angemeldetes Auto haben und benützen muss.
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haidi

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Re: Parkraumbewirtschaftung
« Antwort #329 am: 08. September 2017, 02:45:08 »
Ich habe ein bisschen gegoogelt und nichts derartiges gefunden.
Auskünfte ließe ich mir in dieser Angelegenheit vom Sozialminsteriumservice (ehemals Bundessozialamt, davor Landesinvalidenamt) geben, dort sitzen die kompetenten Beamten.
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