So, hier ist einmal das corpus delicti:
Ist die Tafel überhaupt mit dem unteren Rand mindestens 60 cm über dem Boden (Vorschrift!)?
Übrigens, auch vorschriftswidrige Verkehrszeichzen muss man (vorerst) beachten, soweit das möglich ist. Im Fall des (Un-)Falles kann man aber nachher den Straßenerhalter belangen, auch wenn das eine harte Tour ist! Man soll/muss auf so einen erkannten Missstand auf jedem Fall umgehend das nächste Straßenaufsichtsorgan bzw. die nächste Polizeidienststelle hinweisen (auch wenn der/die nicht begeistert von der Mehrarbeit sind).
Übrigens: Nix abwechselnder Text, die FGIs zeigen stur die nächsten Züge an.
Zumindest war es so (gesehen in der 2er-Haltestelle)!

Zum Thema "Verkehrszeichen von hinten" will ich nix mehr sagen, das haben wir ja schon genug durchgekaut. Die meisten wollen es ja sowieso nicht wahrhaben und sind immer klüger, zumindest solange, bis ihnen der Richter ein gegenteiliges Urteil vor die erstaunten Augen hält!
