Autor Thema: Sommer 2012: Bauarbeiten Am Tabor  (Gelesen 28198 mal)

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Re: Sommer 2012: Bauarbeiten Am Tabor
« Antwort #30 am: 13. Juni 2012, 17:12:50 »
Neu ist sowas aber nicht. Das Foto ist vom Bau der U3 auf der Mariahilfer Straße...
Harald A. Jahn, www.tramway.at

HLS

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Re: Sommer 2012: Bauarbeiten Am Tabor
« Antwort #31 am: 13. Juni 2012, 17:17:12 »
Neu ist sowas aber nicht. Das Foto ist vom Bau der U3 auf der Mariahilfer Straße...
Na super also ist es quasi eh schon Standard?!
Wie würde es denn rechtlich aussehn wenn ein Linienbus eben nicht stoppt, weiter fährt und es zum Unfall kommt?
"Grüß Gott"

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Re: Sommer 2012: Bauarbeiten Am Tabor
« Antwort #32 am: 13. Juni 2012, 17:58:50 »
Wie würde es denn rechtlich aussehn wenn ein Linienbus eben nicht stoppt, weiter fährt und es zum Unfall kommt?
Auch ohne Verordnung bzw. rechtswidrig aufgestellte Verkehrszeichen sind zu beachten, da die Verkehrsteilnehmer darauf vertrauen können müssen, dass Verkehrszeichen gültig sind. Diesbezüglich gibt es etliche Entscheide.

Rechtlich ist die Situation IMHO ganz klar geregelt und die Tafel nicht gültig. § 54 StVO gibt die Liste der möglichen Zusatztafeln an. Demnach sind für "Halt" bestimmte Zusatztafeln erlaubt, aber die haben (informell gesagt) nur informativen Charakter, sicher nicht "ausgenommen Linienbusse".

Das ändert aber nichts daran, dass ein Revisor nicht nach eigenem Gutdünken Verkehrszeichen ändern kann wie es ihm passt.
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Re: Sommer 2012: Bauarbeiten Am Tabor
« Antwort #33 am: 13. Juni 2012, 18:22:35 »
Auch ohne Verordnung bzw. rechtswidrig aufgestellte Verkehrszeichen sind zu beachten, da die Verkehrsteilnehmer darauf vertrauen können müssen, dass Verkehrszeichen gültig sind.

Hihi, vielleicht sollte ich vor meinem Block einmal Fahrverbot ausgenommen Anrainer einzementieren. ;)
Ich verstehe das Konzept dahinter nicht und bin generell dagegen.

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Re: Sommer 2012: Bauarbeiten Am Tabor
« Antwort #34 am: 13. Juni 2012, 19:47:06 »
So, hier ist einmal das corpus delicti:
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Derzeit schaut es im Haltestellenbereich so aus, hier einmal beim 5er (in der Gegenrichtung ist alles normal):
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Und so präsentiert sich der Haltestellenbereich des 2ers.
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Übrigens: Nix abwechselnder Text, die FGIs zeigen stur die nächsten Züge an.
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Re: Sommer 2012: Bauarbeiten Am Tabor
« Antwort #35 am: 13. Juni 2012, 20:25:32 »
Rechtlich ist die Situation IMHO ganz klar geregelt und die Tafel nicht gültig. § 54 StVO gibt die Liste der möglichen Zusatztafeln an. Demnach sind für "Halt" bestimmte Zusatztafeln erlaubt, aber die haben (informell gesagt) nur informativen Charakter, sicher nicht "ausgenommen Linienbusse".
Ist nun zwar schon wirklich OT, aber dennoch – ich habe auch in der StVO gesucht, aber keinen Passus gefunden, der erlaubte Zusatztafeln taxativ aufzählt. §54 StVO erläutert die Bedeutung einiger Zusatztafeln, verbietet aber nicht (soweit ich das sehe) weitere Zusatztafeln; ebenso konnte ich dem besagten § nicht entnehmen, dass bei "Halt" nur bestimmte Zusatztafeln erlaubt wären.

haidi

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Re: Sommer 2012: Bauarbeiten Am Tabor
« Antwort #36 am: 13. Juni 2012, 20:47:38 »
Ganz sicher sind aber  keine Zusatztafeln erlaubt, die Verkehrsteilnehmer von der Beachtung der Stop-Tafel ausschließen.

Hannes
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Re: Sommer 2012: Bauarbeiten Am Tabor
« Antwort #37 am: 13. Juni 2012, 22:04:45 »
Stopp- und Nachrangtafel sind auch von hinten zu erkennen. Ich kann also vertrauen, dass der andere diese beachtet, wenn ich sie von hinten erkenne (Vertrauensgrundsatz). Von daher schließt sich eine Zusatztafel mit Ausnahmen aus. Allenfalls Zuätze mit dem Verlauf einer Vorrangstraße, oder bei der Vorrang-geben-Tafel Zusatz "Stop in xx m), ja, aber sicher keine Ausnahmen!

hema

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Re: Sommer 2012: Bauarbeiten Am Tabor
« Antwort #38 am: 14. Juni 2012, 01:43:59 »
So, hier ist einmal das corpus delicti:
Ist die Tafel überhaupt mit dem unteren Rand mindestens 60 cm über dem Boden (Vorschrift!)?

Übrigens, auch vorschriftswidrige Verkehrszeichzen muss man (vorerst) beachten, soweit das möglich ist. Im Fall des (Un-)Falles kann man aber nachher den Straßenerhalter belangen, auch wenn das eine harte Tour ist! Man soll/muss auf so einen erkannten Missstand auf jedem Fall umgehend das nächste Straßenaufsichtsorgan bzw. die nächste Polizeidienststelle hinweisen (auch wenn der/die nicht begeistert von der Mehrarbeit sind).   


Zitat
Übrigens: Nix abwechselnder Text, die FGIs zeigen stur die nächsten Züge an.
Zumindest war es so (gesehen in der 2er-Haltestelle)!  ;)




Zum Thema "Verkehrszeichen von hinten" will ich nix mehr sagen, das haben wir ja schon genug durchgekaut. Die meisten wollen es ja sowieso nicht wahrhaben und sind immer klüger, zumindest solange, bis ihnen der Richter ein gegenteiliges Urteil vor die erstaunten Augen hält!   8)
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haidi

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Re: Sommer 2012: Bauarbeiten Am Tabor
« Antwort #39 am: 14. Juni 2012, 10:43:30 »
Zum Thema "Verkehrszeichen von hinten" will ich nix mehr sagen, das haben wir ja schon genug durchgekaut. Die meisten wollen es ja sowieso nicht wahrhaben und sind immer klüger, zumindest solange, bis ihnen der Richter ein gegenteiliges Urteil vor die erstaunten Augen hält!   8)

Ia, ja, ich weiß........

Jedes Urteil begründet sich auf alle Fakten des entsprechenden Unfalles und ist nur bedingt auf einen scheinbar gleichen Unfall anwendbar. Wenn ich eine Stop-Tafel des Querverkehrs sehe bin ich grundsätzlich einmal mehr oder weniger aus dem Schneider (abzüglich wahrscheinlich des 20%-Anteils, den es auch bei grünen Ampeln gibt). Wenn ich allerdings in der burgenländischen Pusta unterwegs bin, wo ich den Querverkehr schon sehe, wenn er 200 m von der Kreuzung entfernt ist und ich erkennen muss, dass der Benachrangte nicht und nicht bremst, sondern seine 100 km/h weiterfährt, werde ich bis zu 50% Teilschuld bekommen (inklusive einer fahrlässigen Körperverletzung oder Tötung).

Genau so kann es einem Straßenbahnfahrer passieren, wenn er an der oben beschriebenen Stelle am Tabor nicht anhält, 100% der Schuld bekommt, weil der Richter der Ansicht sein kann, dass man von einem Berufs(kraft)fahrer eine bessere Kenntnis der StVO und der Verkehrszeichen erwarten kann bzw. er als Berufsfahrer wissen müsste, dass eine derartige Zusatztafel keine Wirkung entfalten kann.

Hannes
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95B

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Re: Sommer 2012: Bauarbeiten Am Tabor
« Antwort #40 am: 14. Juni 2012, 11:06:15 »
Genau so kann es einem Straßenbahnfahrer passieren, wenn er an der oben beschriebenen Stelle am Tabor nicht anhält, 100% der Schuld bekommt, weil der Richter der Ansicht sein kann, dass man von einem Berufs(kraft)fahrer eine bessere Kenntnis der StVO und der Verkehrszeichen erwarten kann bzw. er als Berufsfahrer wissen müsste, dass eine derartige Zusatztafel keine Wirkung entfalten kann.
Wenn der Straßenbahnfahrer argumentiert, dass er keinen Führerschein hat und sein Wissen über die StVO nur aus der Fahrerfachschule hat, wo er auf diesen besonderen Umstand nicht hingewiesen wurde, könnte das das Urteil zu seinen Gunsten beeinflussen - auch wenn, wie es so schön heißt, Unkenntnis der Rechtsvorschriften nicht vor Strafe schützt.
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coolharry

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Re: Sommer 2012: Bauarbeiten Am Tabor
« Antwort #41 am: 14. Juni 2012, 11:10:34 »
Wenn der Straßenbahnfahrer argumentiert, dass er keinen Führerschein hat und sein Wissen über die StVO nur aus der Fahrerfachschule hat, wo er auf diesen besonderen Umstand nicht hingewiesen wurde, könnte das das Urteil zu seinen Gunsten beeinflussen - auch wenn, wie es so schön heißt, Unkenntnis der Rechtsvorschriften nicht vor Strafe schützt.

Die Bedeutung einer Stopptafel lernt man schon im Kindergarten. Also schon bevor man überhaupt wirklich lesen kann was da drauf steht.
Somit ist jede Ausrede zwecklos. Stopp heißt Stopp und nicht schau ma mal.
Weil ein menschlicher Hühnerstall nicht der Weisheit letzter Schluß sein kann.

haidi

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Re: Sommer 2012: Bauarbeiten Am Tabor
« Antwort #42 am: 14. Juni 2012, 11:53:35 »
Wenn der Straßenbahnfahrer argumentiert, dass er keinen Führerschein hat und sein Wissen über die StVO nur aus der Fahrerfachschule hat, wo er auf diesen besonderen Umstand nicht hingewiesen wurde, könnte das das Urteil zu seinen Gunsten beeinflussen - auch wenn, wie es so schön heißt, Unkenntnis der Rechtsvorschriften nicht vor Strafe schützt.

Ich nehme doch an, dass der Straßenbahnfahrer eine grundlegende und ausreichende StVO-Ausbildung in der Fahrerfachschule erhält, alles andere wäre Wahnsinn. Man sollte sich überhaupt überlegen ob man nicht auch für Straßenbahnfahrer die verpflichtende Weiterbildung, wie sie für LKW-Fahrer vorgesehen ist oder kommen wird, einführt.

Hannes
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hema

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Re: Sommer 2012: Bauarbeiten Am Tabor
« Antwort #43 am: 14. Juni 2012, 11:59:02 »
Man sollte sich überhaupt überlegen ob man nicht auch für Straßenbahnfahrer die verpflichtende Weiterbildung, wie sie für LKW-Fahrer vorgesehen ist oder kommen wird, einführt.

Hannes
Zitat von: StrabVO99
§ 12. Ausbildung und Prüfung der Betriebsbediensteten

(6) Betriebsbedienstete sind nach Abschluss ihrer Ausbildung in regelmäßigen Abständen, mindestens aber einmal jährlich,
nachzuschulen.
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Re: Sommer 2012: Bauarbeiten Am Tabor
« Antwort #44 am: 14. Juni 2012, 12:12:24 »
Auch bekannt als "Wiederholungsschule": http://www.glb-gemeinde.at/images/fragen.pdf
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